Die bwin.party digital entertainment war ein börsennotierter Anbieter von Sportwetten und Online-Spielen. Das Unternehmen ging im März 2011 aus dem Zusammenschluss der österreichischen bwin Interactive Entertainment AG (ehemals betandwin) und PartyGaming plc hervor.

Am 17. Juli 2015 kündigte der Konkurrent 888 Holdings zunächst an, bwin.party digital entertainment für 900 Millionen Pfund zu übernehmen. Am 4. September 2015 hingegen wurde bekannt, dass die GVC Holdings plc (heute Entain plc) sich in einem Bieterwettstreit mit ihrem Angebot über 1,1 Milliarden Pfund durchgesetzt hat. Seitdem wird die Marke bwin unter dem Dach von Entain fortgeführt.

Unternehmensstruktur Bis zur Übernahme durch GVC Holdings (heute Entain plc) im Jahr 2015 hatte bwin.party digital entertainment seinen Sitz auf Malta und war an der London Stock Exchange notiert.

Heute ist Bwin eine Marke innerhalb des Entain-Konzerns und wird für das operative Geschäft (unter anderem) von der Tochtergesellschaft ElectraWorks Limited betrieben. Das Angebot umfasst nach wie vor weltweit Sportwetten sowie in lizenzierten Märkten Online-Poker und Casinospiele. Laut eigenen Angaben verzeichnet die Marke weltweit über 20 Millionen angemeldete Kunden., Inside 11, abgerufen am 18. Januar 2015.

Geschichte mini|Marke bwin bwin wurde im Dezember 1997 gegründet. Im August 2001 wurde die Firma SKP Piribauer Sportwetten GmbH, die bis dato mehrere Wettterminals in Österreich (hauptsächlich in Gastronomiebetrieben und Tankstellen) betrieb, zu 100 % übernommen. Durch den Kauf von SKP erwarb bwin auch eine Hard- und Software, die einen schnellen Einstieg in den Internet-Direktvertrieb öffnete.

Seit dem Jahr 2002 ist die bwin Interactive Entertainment AG mit 50 % atypisch-stiller Gesellschafter der im Bundesland Sachsen zugelassenen betandwin e. K. mit Sitz in Neugersdorf, Deutschland.

Im Jahr 2006 übernahm bwin die schwedische Firma Ongame e-solutions AB und baute dadurch den Bereich der Online-Pokerspiele aus. Dazu wurden durch einen Aktiensplit bzw. an der Börse fast 600 Mio. Euro neues Kapital gezeichnet, und der Aktienkauf der Ongame-Aktien damit finanziert.

Am 13. Oktober 2006 unterzeichnete George W. Bush ein Gesetz, den sogenannten Unlawful Internet Gambling Enforcement Act (UIGEA, Abschnitt VIII des SAFE PORT Act), der die Überweisung von einem Finanzinstitut an ein Internet-Glücksspielunternehmen untersagt, wobei fantasy sport, Online-Lotterien sowie Pferde- und Hunderennen davon ausgenommen wurden. Allerdings hatte es schon Anfang April 2006 zum H.R. 4777 zum Verbot ungesetzlicher Wetten eine im Internet nachlesbare Anhörung des Repräsentantenhauses gegebenINTERNET GAMBLING PROHIBITION ACT OF 2006, und in der amerikanischen Presse, u. a. der New York Times, wurde kurze Zeit später darauf hingewiesen, dass es im Sommer 2006 als Teil der „American Value Agenda“ eine Abstimmung darüber geben werde.Urgent – H.R. 4777 Update Insofern war spätestens ab 5. April 2006 zu erwarten, dass diese Frage substantiell für den weiteren Geschäftsverlauf von ongames und bwin sein würde. Im Ergebnis wies die Bilanz von bwin für das Jahr 2006 ein Defizit von mehr als 500 Millionen Euro auf. In der Öffentlichkeit wurden in diesem Zusammenhang sehr hoch erscheinende Vorstandsgehälter kritisiert. Dabei bezog man sich darauf, dass die beiden Vorstände von bwin in diesem Zeitraum Aktienoptionen wahrnahmen, die Manfred Bodner am 7. März 2006 netto 13 Millionen Euro und Norbert Teufelberger am gleichen Tag 8,2 Millionen Euro einbrachten. Ebenfalls wurde kritisiert, dass beide Geschäftsführer eine Woche später erneut jeweils 650.000 Aktien zum Stückpreis von 2 Euro erhielten, die zum damaligen Kurs einem Wert von jeweils 65 Millionen Euro entsprachen (vgl. Eigengeschäfte von Führungskräften). Kritisch hinterfragt wurde auch, ob der Entwurf des HR 4777, der vom Republikaner Bob Goodlatte am 16. Februar 2006 dem Justizausschuss zugeleitet worden war, nicht den CEOs von bwin, Teufelberger und Bodner zum Zeitpunkt ihrer Aktienverkäufe bereits bekannt war, und warum dieser Umstand im Sinne eines erheblichen Geschäftsrisikos weder in den Quartalsberichten noch im Rahmen einer Ad-hoc-Mitteilung erwähnt wurde. Seit dem 12. Mai 2006 und damit weit vor der Verabschiedung des UIGEA, fiel der Aktienkurs von seinem Hoch von 104 Euro immer weiter zu neuen Tiefpunkten, obwohl erst im Oktober 2006 das Aus für die Pokerangebote in den USA beschlossen wurde.

Am 1. August 2006 wurde die neue Marke bwin eingeführt.

Am 15. September 2006 wurden die beiden Vorstände Norbert Teufelberger und Manfred Bodner überraschend auf einer Pressekonferenz in Monaco wegen Vergehen gegen das französische Glücksspielgesetz verhaftet. Nach einer Befragung durch einen Untersuchungsrichter erfolgte am Abend des 18. September 2006 gegen eine Kaution die Entlassung aus der Haft. Ein Verfahren wurde laut bwin nicht eingeleitet.bwin mit Update zur aktuellen Lage. In: boerse-express.com, 19. September 2006 Für ihre schnelle Haftentlassung wurde auch von österreichischen (Ex-)Politikern, darunter die damalige Justizministerin Karin Gastinger, in Frankreich interveniert. Gastinger soll dafür nach dem Ende ihrer politischen Karriere einen Beratervertrag vom Unternehmen erhalten haben.Florian Horcicka: , In: format.at, 31. August 2012 Gegen Teufelberger und Bodner wurde 2013 in dieser Sache ein Verfahren in Frankreich eingeleitet.Frankreich klagt bwin.party-CEO Norbert Teufelberger an. In: format.at, 9. Juli 2013 Beide Angeklagten erschienen nicht zum Verhandlungstermin in Nanterre am 19. September 2013. Die zuständige Richterin vertagte das Verfahren auf den 3. April 2014.Steven Bradbroke: Bwin.Party CEO Teufelberger A No-Show At French Court Hearing., calvinayre.com, 20. September 2013

Seit der Saison 2007/08 ist bwin als Sponsor im Fußball engagiert, so z. B. als Trikotsponsor von Real Madrid und AC Mailand. Der Vertrag mit dem Team lief zunächst drei Jahre, bevor er bis einschließlich 2012/2013 verlängert wurde. Von 2010 bis 2013 erwarb bwin zudem die Namensrechte am Portugiesischen Ligapokal.

Am 7. September 2009 bestätigte der Vorstand der bwin Interactive Entertainment AG Übernahmeverhandlungen mit Gioco Digitale S.p.A. zu führen, um 100 % an der Gioco Digitale zu erwerben.EANS-Adhoc: bwin Interactive Entertainment AG

bwin und Party Gaming vollendeten am 31. März 2011 den am 26. August 2010 angekündigten Zusammenschluss beider Unternehmen. Die Marken blieben weitestgehend bestehen und werden von unterschiedlichen Tochterunternehmen der entstandenen Holding bwin.party digital entertainment fortgeführt. Die Marke bwin wird von der in Gibraltar ansässigen ElectraWorks Limited betrieben.Fusion von bwin mit PartyGaming ist durch, Der Standard, 28. Januar 2011

Anfang des Jahres 2012 hatte die Belgian Gaming Commission (BGC) bwin.party neben anderen Anbietern auf eine Schwarze Liste gesetzt, die von den vier größten Internet Providern des Landes blockiert werden musste. Eine diesbezügliche Klage von bwin.party gegen die Kommission wurde im Juni 2012 abgewiesen. Im November 2012 wurde der nunmehrige bwin.party CEO Norbert Teufelberger in Belgien während einer Konferenz verhaftet, weil das Unternehmen trotz Verbots seine Glücksspiele weiterhin unter anderen Internetadressen belgischen Kunden angebot. Um eine Lizenz für Belgien zu erhalten, ging bwin.party Mitte Dezember 2012 eine Partnerschaft mit den Belcasinos, einer Tochtergesellschaft der Partouche Group, ein. , poker.de, 7. März 2013 Das Strafverfahren gegen Teufelberger wurde eingestellt. , format.at, 15. November 2012

Sonderstellung in Deutschland

Das deutsche Sportwettenportal bwin.de wurde bis zum 24. August 2009 unter der Firma betandwin e. K. (ab August 2006: bwin e.K.) als Einzelunternehmen von Steffen Pfennigwerth mit einer stillen Beteiligung der bwin Interactive Entertainment AG betrieben. Pfennigwerth hatte am 11. April 1990 aufgrund des Gewerbegesetzes (GewG) der DDR vom 6. März 1990GBl. DDR I S. 138. eine Erlaubnis vom Gewerbeamt Löbau erhalten, ab 1. Mai 1990 in Neugersdorf ein Wettbüro für Sportwetten zu eröffnen.

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006BVerfG, Urteil vom 28. März 2006, Az. 1 BvR 1054/01, Volltext und BVerfG, Pressemitteilung Nr. 25/2006 vom 28. März 2006. war das staatliche Monopol für Sportwetten in seiner damaligen Form mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, und die entsprechenden Gesetze und Verordnungen waren zum 31. Dezember 2007 neu zu fassen. Für zulässig wurde die Aufrechterhaltung des Monopols für Sportwetten nur unter der Voraussetzung erklärt, dass es konsequent an der Bekämpfung von Suchtgefahren ausgerichtet ist und keinen fiskalischen Interessen des Staates dient. Da nach Ansicht der Richter das damalige Angebot von Oddset sich nicht ausreichend an diesem Ziel orientiere, wurden für Oddset strenge Vorgaben hinsichtlich der Werbung, seiner Angebote und des Jugend- bzw. Spielerschutzes bis zu einer gesetzlichen Neuregelung gemacht.

Gleichzeitig hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Ordnungsbehörden bis zu einer gesetzlichen Neuregelung auf der Grundlage des geltenden Glücksspielrechts gegen alle illegalen Glücksspielanbieter vorgehen und deren Tätigkeit untersagen können. Betroffen hiervon war – jedenfalls hinsichtlich von Wettangeboten an Bewohner der alten Bundesländer – auch bwin, weil die in der DDR erteilte Konzession nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts allenfalls für die neuen Bundesländer galt., Az. 6 C 19.06, Volltext und vom 22. Juni 2006.Manfred Hecker:

bwin hielt den Entscheidungen der deutschen Gerichte entgegen, dass die Vermittlung von Sportwetten an in der EU konzessionierte Buchmacher nach geltendem EU-Recht und der Rechtsprechung des EuGH (Lindman, Gambelli und demnächst auch Placanica) zulässig sei, also keineswegs als „illegal“ bezeichnet werden könne. Hieraus folge nach Ansicht von bwin, dass der Staat bei einem Vorgehen gegen EU-Buchmacher und ihre Agenten in Deutschland Gefahr laufe, sich im Rahmen der Staatshaftung schadensersatzpflichtig zu machen, weil das EU-Recht Vorrang vor deutschem Recht hat. Dem steht jedoch die Aussage des Bundesverfassungsgerichts entgegen, das sich in seinem Urteil auch zur gemeinschaftsrechtlichen Komponente geäußert hat. Demnach laufen die Anforderungen des deutschen Verfassungsrechts parallel zu den vom Europäischen Gerichtshof formulierten Vorgaben. Nach dessen Rechtsprechung ist die Unterbindung der Vermittlung in andere Mitgliedstaaten mit dem Gemeinschaftsrecht nur dann vereinbar, wenn ein Staatsmonopol tatsächlich dem Ziel dient, die Gelegenheiten zum Spiel zu vermindern, und die Finanzierung sozialer Aktivitäten mit Hilfe einer Abgabe auf die Einnahmen aus genehmigten Spielen nur eine nützliche Nebenfolge, nicht aber der eigentliche Grund der betriebenen restriktiven Politik ist.EuGH, Urteil vom 6. November 2003, Az. C-243/01, - Gambelli u. a., Slg. 2003, I-13076, Rn. 62. Die Vorgaben des Gemeinschaftsrechts entsprechen damit nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts denen des Grundgesetzes.

Die EU-Kommission hat Anfang April 2006 u. a. gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, in dem die widersprüchliche und uneinheitliche Behandlung von Sportwetten und Lotterien und sonstigen Formen des Glücksspiels erläutert werden soll.