Silbergroschen ist der Name für drei verschiedene deutsche Münztypen aus unterschiedlichen Epochen: sächsischer, schlesischer und preußischer Silbergroschen.Friedrich von Schrötter: Wörterbuch der Münzkunde. 2. Auflage. 1970, S. 636.

Silbergroschen im Kurfürstentum Sachsen von 1475 bis 1482 Nach mehreren Jahren geringhaltiger Groschenprägungen im Herzogtum Sachsen musste Kurfürst Ernst gemeinsam mit seinem Bruder Albrecht, beide Markgrafen von Meißen und Wilhelm III. Landgraf von Thüringen mit der Münzordnung vom 28. Dezember 1474 eine neue harte Währung einführen. Kernpunkt war die deutliche Erhöhung des Silbergehaltes der Münzmark von 5 bis 8 Lot auf 15¼ Lot = 953,125 ‰ fein.Friedrich Freiherr von Schrötter: Wörterbuch der Münzkunde. 2. Auflage. 1970, S. 636, 650.

Die daraus geschlagene Groschenmünze, anfangs zu 140¼ Stück aus der Erfurter Münzmark (235,4011 g) ein Stück = 1,68 g Raugewicht, unterteilt in 9 Pfennige, wurde erstmals als Silbergroschen bezeichnet:Gerhard Krug: Die Meissnisch-Sächsischen Groschen 1338–1500. Berlin 1974, S. 94 Anm. 462 und S. 97 Anm. 477, 478. „silberin groschen der besten silberin muntze“ (Freiberger Urkunde von 1478) „unser hauptmuntze der silberen groschen“ (Münzverordnung 1482) „Schneberger silberlein gröschlein“ (Münzprobe in Würzburg 1496)

Die Prägung begann 1475 in der wieder eröffneten Münzstätte Zwickau unter dem Münzmeister Conrad Funcke aus dem zunehmenden Silberaufkommen der Schneeberger Gruben. Weil das Gepräge einem mit Spitzen verzierten Dreipass zeigte, wurde der Silbergroschen volkstümlich auch Spitzgroschen genannt.

In weiteren Münzordnungen wurde der Münzfuß mehrmals geändert; siehe dazu ausführlich unter Spitzgroschen. Die Münzordnung vom 13. Januar 1482 erhöhte den Wert des Spitzgroschens auf 12 Pfennige = 24 Heller. Nach den sehr hohen Stückzahlen von etwa 7,7 Mio. Stück war eine weitere Ausprägung der Spitzgroschen nicht mehr vorgesehen.Gerhard Krug: Die Meissnisch-Sächsischen Groschen 1338–1500. Berlin 1974, S. 94ff., 177ff.

Die Spitzgroschen waren wegen des hohen Feinsilbergehaltes sehr beliebt und blieben bis ins 16. Jahrhundert Zahlungsmittel.Johann Christoph Stößel: Versuch einer Chur-Sächsischen Münzgeschichte. Chemnitz 1780, S. 167. Es erfolgten Nachprägungen von etwa 2,67 Mio. Stück im Zeitraum von 1547 bis 1553 unter den Kurfürsten Moritz und August.Claus Keilitz, Helmut Kahnt: Die sächsisch-albertinischen Münzen 1547–1611. 2. Auflage. 2014, S. 38ff. und 102ff.

Silbergroschen um 1800 in den preußischen Provinzen Nach Beendigung des Siebenjährigen Krieges veranlasste König Friedrich II. im Königreich Preußen und der Kurfürstlichen Markgrafschaft Brandenburg mit dem von Martin Kröncke erarbeiteten Münzedikt vom 29. März 1764 die Rückkehr zum 14-Taler-Münzfuß für Kurantmünzen und zum 18-Taler-Münzfuß für Scheidemünzen. Dabei sollten die in den preußischen Provinzen umlaufenden polnischen und schlesischen Kupfergroschen durch neue silberhaltige Münzen endgültig verdrängt werden.

mini|hochkant=1.8 mini|hochkant=1.8| Schlesische Silbergroschen 1785 Münzstätte Breslau und 1806 Berlin im Vergleich zum preußischen Silbergroschen 1821

Zu diesem Zweck wurden von 1764 bis 1765 und dann ab 1771 Münzen im 21-Gulden-Münzfuß aus einer Silberlegierung mit der arabischen Wertezahl 3 und von 1800 bis 1808 mit der römischen Wertezahl III sowie der Umschrift MONETA ARGENT (Silbermünze) im Wert eines Preußischen Groschen für die Provinzen ausgegeben. Die Wertezahl resultiert daraus, dass 1 Preußischer Groschen in Schlesien den Wert von 3 Kreuzer und in Ostpreußen von 3 Gröschel hatte.

Die Prägung erfolgte mit 142½ Stück aus der Mark zu 233,8555 g bei einem Feinsilbergehalt von 4 Lot 4 Grän = 263,89 ‰, damit 540 Stück aus der feinen preußischen Mark, Feingewicht = 0,433 g und Raugewicht = 1,641 g. Weil diese Münzen nicht nur aus Kupfer bestanden, wurden sie im Gegensatz zu den Kupfergroschen als Silbergroschen bezeichnet.Herbert Rittmann: Deutsche Geldgeschichte 1484–1914. Battenberg 1975, S. 521.

In Katalogen erscheinen diese Münzen teilweise noch als DreikreuzerstückeGerhard Schön: Deutscher Münzkatalog 18. Jahrhundert 1700–1806. 4. Auflage. 2008, S. 810 Nr. 61, 62 und S. 993f. Nr. 71, 73, 79. aber auch richtig unter den Namen Silbergroschen.Arnold, Küthmann, Steinhilber: Großer Deutscher Münzkatalog von 1800 bis Heute. 29. Auflage. 2014, S. 298 Nr. 36.

Nach dem königlichen Edikt vom 13. Dezember 1811 begann die Einschmelzung der Scheidemünzen. Gemäß Abschnitt 3 galt für Preußen und Schlesien folgender Kurs:Edikt in Betreff der Einschmelzung und Umprägung der Scheidemünze in Courant. Vom 13. Dezember 1811; Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten 1811, No. 66, S. 373ff. 1 Preußischer Reichstaler für 52½ Silbergroschen in schlechter Münze 1 Preußischer Reichstaler für 32 Silbergroschen in guter Münze

Der schlesische Silbergroschen diente als Vorlage für den neuen Silbergroschen der preußischen Münzreform von 1821.

Silbergroschen im Königreich Preußen von 1821 bis 1873 Voraussetzungen für eine Änderung Nach Beendigung der napoleonischen Befreiungskriege musste im Rahmen der anstehenden Reformen auch das Münzsystem im Königreich Preußen völlig neu geordnet werden. Hauptsächlich der Staatsminister Freiherr vom Stein setzte sich für einen einheitlichen Münzfuß im Dezimalsystem für das gesamte Königreich ein, was er nur teilweise durchsetzen konnte.

mini|hochkant=1.8| Vorderseite der neuen preußischen Kurantmünzen und Silbergroschen mini|hochkant=1.8 |Rückseiten der Kurantmünzen 1 Taler und 1/6 Taler und Scheidemünzen 1 und ½ Silbergroschen

Am 30. September 1821 unterzeichnete König Friedrich Wilhelm III. die neue Münzverfassung.Gesetz über die Münzverfassung in den preußischen Staaten. Vom 30. September 1821; Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten 1821, No. 673, S. 159ff. Gemäß Artikel 7 und 11 der Münzverfassung wurden alle regionalen Münzsysteme abgeschafft und nur der Silbergroschen (Abk. Sgr) als neue Scheidemünze mit einem teilweisen Dezimalsystem eingeführt: Alte Einteilung: 1 Taler im 14-Taler-Münzfuß = 24 Gute Groschen = 288 Pfennige Neue Einteilung: 1 Taler im 14-Taler-Münzfuß = 30 Silbergroschen = 360 neue Pfennige

Außer dem preußischen EIN THALER wurde nur noch der VI. EINEN THALER als Kurantmünze geprägt. Dieser 1/6-Taler galt entsprechend der Unterteilung = 5 Silbergroschen.

Obwohl bereits in Abschnitt 13 des königlichen Edikts vom 13. Dezember 1811 ein Taler = 30 Groschen = 300 Pfennige angekündigt wurde, konnte sich König Friedrich Wilhelm III. nicht durchringen, den Silbergroschen in 10 Pfennige zu unterteilen. Die Zahl 12 erlaube die Teilung in fünf einfachen Zahlen ohne Bruch, die Zahl 10 nur in drei Zahlen ohne Bruch.Herbert Rittmann: Deutsche Geldgeschichte 1484–1914. Battenberg 1975, S. 520.

Der Silbergroschen soll nach Artikel 7 und 8 der Münzverfassung im 16-Taler-Münzfuß mit 106⅔ Stück aus der preußischen Mark (233,8555 g) mit 64 Grän = 222,222 ‰ Feinsilber ausgeprägt werden. Damit die Währung stabil bleibt, sollten diese neuen Scheidemünzen nur noch soweit unbedingt notwendig geprägt werden.

mini|hochkant=1.8| Vergleich des bis 1836 geprägten 1/12-Taler (Doppelgroschen) des Königreichs Sachsen im Konventionsmünzfuß mit 1,462 g Feinsilber und des ab 1821 geprägten 2½ Silbergroschen des Königreichs Preußen mit 1,218 g Feinsilber

Im Verhältnis zum Konventionsgeld war der Silbergroschen im Königreich Preußen deutlich überbewertet. Der 1/12-Taler (Doppelgroschen) im Konventionsmünzfuß mit 1,462 g Feinsilber erhielt ab 1821 einen Kurs von 2½ Silbergroschen mit nur 1,218 g Feinsilber.Bekanntmachung dem 27sten November 1821, wegen und mit der Vergleichungs-Tabelle des Werths mehrerer fremder Geldsorten gegen Preußisches Geld. Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten 1821, No. 685, S. 190ff.

Dieses Wertverhältnis galt auch gegen das alte preußische Kurant-Geld:Werth-Vergleichungstabellen der neuen Silbergroschen und Kupfermünzen gegen die jetzt noch umlaufende Schlesische, Preußische und Posener, auch Brandenburgische Scheidemünze. Vom 15ten November 1821; Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten 1822, No. 694, S. 2ff.

Silbergroschen Wert in altem Kurant Altes Kurant neuer Wert ½ Silbergroschen = 5 Pfennige ½ Groschen (6 alte Pfennige) = 8 neue Pfennige 1 Silbergroschen = 10 Pfennige 1 Groschen = 1 Silbergroschen 3 neue Pfennige 2 Silbergroschen = 1 Groschen 7 Pfennige 2 Groschen = 2 Silbergroschen 6 neue Pfennige

Das große Disagio zwischen Kuranttaler und Scheidemünze von 12,5 % führte teilweise dazu, dass die Silbergroschen anfangs im Ausland als minderwertige Münzen verrufen wurden:Herbert Rittmann: Deutsche Geldgeschichte 1484–1914. Battenberg 1975, S. 524. 1 Taler preußisch Kurant = 16,704 g Feinsilber 30 Silbergroschen = 14,616 g Feinsilber

In Hessen erfolgte eine Warnung an die Bevölkerung, dass der Silbergroschen 1821 statt des eigentlichen Wertes von 3½ Kreuzer weniger als 3 Kreuzer im 24-Gulden-Fuß an Wert hat. Eine Annahme an öffentlichen Kassen wurde untersagt.Johann Ludwig Klüber: Das Münzwesen in Deutschland nach seinem jetzigen Zustand … 1828, S. 28, 32.

Zum Misstrauen gegenüber der neuen Münze trug auch die Regelung im Abschnitt 7 Münzgesetz bei, wonach im Gegensatz zu anderen Staaten, Scheidemünzen nicht mehr in Kurantmünzen umgetauscht werden konnten. Auch bei Zahlungen gegenüber dem Staat, bestand im Königreich Preußen eine Annahmepflicht der Silbergroschen nur für zu leistende Zahlungen unter einem Sechstel-Taler (= 5 Silbergroschen).Gesetz über die Münzverfassung in den preußischen Staaten. Vom 30. September 1821; Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten 1821, No. 673, S. 160.

Erst nach dem Wiener Münzvertrag von 1857 erlaubte eine Verordnung von 1858 im Königreich Preußen wieder den Umtausch der Scheidemünzen in Kurantmünzen, wenn der Wert der Silbergroschen 20 Taler übersteigt.Verordnung, betreffend die Umwechselung der inländischen Scheidemünzen gegen Kurant bei den Staatskassen. Vom 15. Februar 1858. Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten 1858, No. 4839, S. 42.

Die Währungsreform zur Einführung der Silbergroschen wurde laut königlichen Kabinettsbefehl vom 25. Oktober 1825 erfolgreich vollzogen.Allerhöchste Kabinetsordre vom 25sten Oktober 1825., daß bei künftigen Verträgen und Rechnungen unter der Bezeichnung von Groschen nur Silbergroschen verstanden seyn sollen. Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten 1825, No. 974, S. 227.

Ausprägung der Silbergroschen im Königreich Preußen von 1821 bis 1856 Unter König Friedrich Wilhelm III. (1797–1840) begann 1821 die Herstellung der Scheidemünzen als ganzer und halber Silbergroschen in Ringprägung. An der Ausprägung waren die Münzstätten Berlin und Düsseldorf beteiligt. Die Münzstätte Berlin prägte beide Nominale jährlich bis 1840 und Düsseldorf das 1-Silbergroschen-Stück 1821–1828, 1830, 1832–1834, 1837 und 1839–1840 und das ½-Silbergroschen-Stück nur 1824–1826 und 1828.Arnold, Küthmann, Steinhilber, neu bearbeitet und erweitert von Dieter Faßbender: Großer Deutscher Münzkatalog von 1800 bis Heute. 29. Auflage 2014, S. 295f. Nr. 27, 30.

mini|hochkant=1| Rückseite des Silbergroschens

Das Gepräge der Münzen blieb während der Regentschaft unter König Friedrich Wilhelm III. unverändert. Geringfügige Abweichungen durch verschiedene Stempel sind möglich: Avers: Kopfbild des Königs im Biedermeier-Stil mit langen Koteletten nach rechts; Name und Titel des Münzherrn als Umschrift, links unten beginnend in deutscher Kapitalschrift: FRIEDR◦WILH◦III KOENIG V◦PREUSSEN