Das Ziellandprinzip ist ein Begriff im Zusammenhang mit der Rechtsangleichung in der Europäischen Union und der Herstellung eines europäischen Binnenmarktes.

Es wurde vor allem im Zusammenhang mit der Liberalisierung der Dienstleistungsfreiheit diskutiert und gegen das Herkunftslandprinzip im Entwurf einer europäischen Dienstleistungsrichtlinie des damaligen EU-Kommissars Frits Bolkestein eingewendet.Jürgen Mittag: Gewerkschaften zwischen struktureller Europäisierung und sozialpolitischer Stagnation Positionen und Konfliktfelder gewerkschaftlicher Europapolitik / Dienstleistungsrichtlinie, 23. März 2010

Während nach dem Herkunftslandprinzip ein Dienstleistungserbringer, welcher sich für die Dauer einer Dienstleistung in einen anderen Mitgliedstaat begibt, weiter den Bestimmungen seines Heimatlandes („Herkunftsmitgliedstaates“) untersteht, müssen Dienstleister nach dem Ziellandprinzip die gesetzlichen Anforderungen im Zielland („Bestimmungsmitgliedstaat“) einhalten. Die Anwendung des Herkunftslandprinzips führt bei unterschiedlich hohen nationalen Standards zu Sozialdumping im Zielland. Website der IG Bau, 10. Februar 2016

Im europäischen Umsatzsteuerrecht oder der Entsende-Richtlinie sind die Begriffe Bestimmungs-Bestimmungslandprinzip bpb, abgerufen am 31. Dezember 2017 und UrsprungslandprinzipUrsprungslandprinzip bpb, abgerufen am 31. Dezember 2017 gebräuchlich.

Einzelnachweise

Kategorie:Wirtschaftspolitik der Europäischen Union