Diese Liste enthält die Wappen und Fahnen der Kantone der Schweiz.
Seit 1999 hat die Schweiz 26 Kantone. Von 1979 bis 1999 waren es 23 und davor, von 1815 bis 1979, waren es 22 (wobei drei Kantone, Unterwalden, Appenzell und Basel, in je zwei Halbkantone geteilt waren). Die 22 Kantonswappen bestehen seit der modernen Staatsgründung von 1815, teilweise werden die spätmittelalterlichen Wappen der Alten Orte weitergeführt. Die Kantonsfahnen sind Wappenbanner mit einem Seitenverhältnis von 1:1. Sie sind für den Zweck festlicher Beflaggung seit dem frühen 20. Jahrhundert geläufig.
Entstehung und Geschichte Seit der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts ist es üblich, dass die Schweizer Kantone ihr Hoheitszeichen sowohl in Fahnen- als auch in Wappenform führen. Die Darstellung ist dabei in Fahne und Wappe identisch (Ausnahmen sind Luzern, Schwyz und Tessin, wo die Teilung der Fahne um 90 Grad gedreht wird, bzw. das Wappen der Fahne mit waagrecht gehaltener Fahnenstange entspricht).
mini|Standesscheibe von Zug (1641) im Rathaus von Sempach. Dargestellt sind zwei Kantonswappen unter dem Reichswappen (mit doppelköpfigem Reichsadler), flankiert werden die Wappen von einem Bannerträger und einem Schweizer mit Hellebarde. Dargestellt ist das Juliusbanner mit der Kreuzabnahme im Zwickelbild. mini|Darstellung der 22 modernen Kantonswappen in einer Postkarte von Kaffee Hag (um 1915) Die Wappen der Dreizehn Alten Orte der Eidgenossenschaft gehen zurück auf die Banner der Kantone. Das Banner war das Feldzeichen eines Kantons und wurde nicht als «Fahne» bezeichnet (die Fähnlein waren Feldzeichen untergeordneter Einheiten). Diese Feldzeichen wurden um die Mitte des 15. Jahrhunderts zunehmend auch in Wappenschilden dargestellt, namentlich in den Standesscheiben, die sich seit dem späten 15. Jahrhundert grosser Beliebtheit erfreuten. Es wurde nun üblich, in diesen Darstellungen die kantonalen Wappenschilde mit Bannerträgern als Schildhaltern zu zeigen, so dass die kantonalen Wappen und Banner nebeneinander sichtbar waren. Die Darstellung der Wappen der Dreizehn Orte ist seit 1500 weitgehend unverändert geblieben, Ausnahme ist die Hinzufügung des Schlüssels zum Wappen von Unterwalden (Obwalden) im 17. Jahrhundert. Nidwalden führte bereits im 15. Jahrhundert ein Banner mit Doppelschlüssel. Die Kennzeichnung des Halbkantons Appenzell Ausserrhoden mit den Buchstaben «VR» datiert bereits auf die Trennung der Halbkantone Appenzell 1597. Der Kanton Genf übernahm bei seiner Entstehung 1815 das alte Wappen der Stadt Genf. Die anderen Kantonswappen sind modernen Ursprungs: St. Gallen, Aargau, Thurgau, Tessin und Waadt 1803, Wallis 1815, Basel-Land 1834, Neuenburg 1848, Graubünden 1932 und Jura 1979.
Die Banner der eidgenössischen Orte fanden seit dem 17. Jahrhundert keine militärische Verwendung mehr und wurden in Zeughäusern aufbewahrt. Als Fahnen wurden im 19. Jahrhundert die Feldzeichen einzelner Bataillone oder Regimente bezeichnet. Die kantonalen Truppen führten verschiedene solcher Fahnen in den kantonalen Farben, oft mit weissem Kreuz, und manchmal auch mit dem Kantonswappen, eigentliche «Kantonsfahnen» gab es zu dieser Zeit aber nicht. Ähnlich wurde auch mit der Staatsgründung von 1815 wohl ein eidgenössisches Wappen (und Siegel), aber keine eidgenössische «Fahne» eingeführt. Mit der Einführung des Eidgenössischen Heeres wurde ab 1831 als «Eidgenössische Fahne» das Schweizer Kreuz mit goldener Inschrift der Namen der einzelnen Kantone als Feldzeichen der Truppen der einzelnen Kantone eingeführt.
Um das Jahr 1890, mit der Planung der Darstellung der Kantonswappen in der Kuppel im Bundeshaus entstand der Wunsch nach einer verbindlichen Festlegung der Gestalt der Kantonswappen. Der Kanton Graubünden verzichtete aber weiter auf die Einführung eines Kantonswappens (Weiterverwendung der Wappen der Drei Bünde). Für die Darstellung der Kantonswappen in der Waffenhalle des Landesmuseums erging 1895 erneut eine Anfrage an Graubünden, wieder kam es zu keinem Entscheid, aber der Kunsthistoriker Josef Zemp schuf für diese Darstellung die Wappenform, die dann später (1932) als Kantonswappen eingeführt wurde.
mini|Fahnenburg der Kantonsfahnen am Bürkliplatz, Landi 1939.
Ein breites öffentliches Interesse der Schweizer Bevölkerung an Wappenkunde entwickelte sich nach dem Ersten Weltkrieg und bestand v. a. während der 1930er und 1940er Jahre, befördert durch die weit verbreiteten und während Jahrzehnten herausgegebenen schweizerischen Gemeindewappen als Sammelbildchen durch Kaffee Hag. Daher wurde es nun zunehmend als störend empfunden, wenn Kantonswappen uneinheitlich oder gar «heraldisch falsch» dargestellt wurden. Für die meisten Kantone gibt es daher Regierungsratsbeschüsse oder Verordnungen aus dieser Zeit, die die Darstellung der kantonalen Wappen genauer regeln. Die Einführung der Darstellung der Kantonswappen auf Kontrollschildern fällt ebenfalls in diese Zeit (1933). Ausserdem wurden in den einzelnen Kantonen «Wappenkommissionen» gebildet, die die einheitliche Darstellung der Gemeindewappen regeln sollten. Für die Zürcher Gemeindewappen bestand eine solche Kommission seit 1925, die ihre Arbeit allerdings erst 1969 abschloss. Ihr bernisches Gegenstück konnte gar erst 1981 eine abschliessende Wappensammlung vorlegen.
Mit dem steigenden Interesse an Heraldik um 1930 verbunden war auch die Einführung der Kantonsfahnen. Ausschlaggebend war hier die Landesausstellung 1939. Zu dieser Ausstellung wurde auf dem Bürkliplatz eine Fahnenburg mit einer Anordnung der Kantonsfahnen um eine zentrale Schweizerfahne aufgestellt, daneben fand auch die Darstellung von um die 3000 Gemeindewappen der Schweiz in Form kleiner Fahnen, die über der «Fähnlistrasse» beim Eingang zur Landesausstellung in Zürich Enge hingen, grosse Beachtung. Zunehmend wurde es üblich, an Feiertagen und besonders am (seit 1899) als Bundesfeiertag begangenen 1. August öffentliche und private Gebäude mit Schweizer- und Kantonsfahnen zu beflaggen.
Um 1880 taucht der Begriff «Kantonsfahne» auf, einerseits als Bezeichnung für die historischen Banner der Alten Orte, andererseits als Überbegriff für die verschiedenen Feldzeichen der kantonalen Truppen vor 1830.«Vier Jahre darauf (1831) erlangte er [ Dufour ], was er zehn Jahre lang umsonst angestrebt: dass die eidgenössische Fahne als einheitliches Armeezeichen die verschiedenen Kantonsfahnen ersetzte.» In: Gottlieb Friedrich Ochsenbein: General Düfour. Ein Lebensbild. Berner Volksschriften-Verlag, Bern 1881, S. 18. Diese nun vereinheitlichen kantonalen militärischen Feldzeichen sind hingegen mit «Kantonsfahnen» gemeint in: «eingeschrieben auf den gemeinsamen Farben unserer Kantonsfahnen, um welche wir s. Z. einen eitlen Streit geführt.» C. von Matt: Gedenkblatt an die vierhundertjährige Feier des «Tages zu Stans» den 12. Oktober 1881. Stans, 1881, S. 51. Ab dem frühen 20. Jahrhundert wird er dann auch für historisierende Darstellungen dieser alten Banner an Anlässen wie Schützenfesten usw. verwendet.«Den Festzug eröffneten Träger der Bundesfahne und der 22 Kantonsfahnen in alter Schweizer Tracht,» In: Wilhelm Oechsli: Geschichte der Schweiz im neunzehnten Jahrhundert (1913), S. 453. Ab den 1930er Jahren ist der Begriff geläufig für festliche Beflaggung.«Gegenüber dem Studentenhaus nehmen alle geladenen Gäste unter einem Zelt Platz, wo die 22 Kantonsfahnen flattern.» In: Schweizer Monatshefte 13 (1934), S. 293. Die «Kantonsfahnen» werden amtlich erwähnt in den Weisungen über die Beflaggung der Gebäude des Bundes des Bundesrates von 1987. Das Fahnenreglement (Reglement 51.340 d) der Schweizer Armee erschien erstmals 2007 (mit Gültigkeit ab 2008). Es entstand unter Mitarbeit der Schweizerischen Gesellschaft für Fahnen- und Flaggenkunde (vexilla.ch). Das Reglement widmet in einem Anhang jeder Kantonsfahne eine Seite mit Angaben zu ihrer Geschichte und ihrer «Abbildung in der heute verwendeten Form».Heinz Aschmann: Die Schweizer Armee und ihre Feldzeichen. Erstmals ein Fahnenreglement. In: Pro Militia, 19. Mai 2008 .
Standesfarben mini|Auszug der Eidgenossen in den Sundgau (Waldshuterkrieg 1468), Darstellung der Banner der Acht Alten Orte (und Solothurn) in der Luzerner Chronik (1513) mini|Die Mäntel der Standesweibel, angeordnet um das Siegel der Eidgenossenschaft mit den Kantonswappen (um 1820)
Die Standesfarben spielen bereits in der Eidgenossenschaft der Acht Alten Orte im 15. Jahrhundert eine Rolle. Die Farben der kantonalen Banner werden dabei in kleineren Fahnen wiederholt, ausserdem pflegten Boten der Orte sich, gegebenenfalls Mi-Parti, in den jeweiligen Standesfarben zu kleiden. Auch die Banner selbst werden gelegentlich in den Bilderchroniken auf ihre Farben reduziert, etwa in Schlachtszenen, in denen die Banner zu klein waren, um sie detaillierter zu zeichnen. So stellt Diebold Schilling der Jüngere in der Luzerner Chronik von 1513 die kantonalen Banner in der Schlacht bei Nancy (1477) dar, dabei ist das Glarner Fridolinsbanner (ohne Schwenkel) gezeichnet, die Banner von Bern und Uri erscheinen dagegen nur als horizontal in rot und schwarz bzw. gelb und schwarz geteilt. Die viergeteilten Glarner Standesfarben, rot-schwarz-weiss-rot, sind dabei nicht für das Spätmittelalter nachzuweisen, Glarus hatte zunächst die Hauptfarben rot und schwarz. Die ältesten Banner von Glarus hatten einen weissen Schwenkel, aber es ist zweifelhaft ob die dritte Standesfarbe darauf zurückzuführen sei. Fahnen in den drei Farben rot, schwarz und weiss sind erstmals für das 18. Jahrhundert nachweislich, und die offizielle Festlegung der Glarner Standesfarben geschieht erst mit Glarus als einem der 22 modernen Kantone von 1814.I. Winteler: Die Landesfarben des Kt. Glarus. In: Schweizerische Heraldische Gesellschaft 49 (1935), S. 65–69, .
In der Mediationszeit waren in der wiederbelebten Tagsatzung die Abgeordneten wieder durch ihre Standesfarben gekennzeichnet.Der aufrichtige und wohlerfahrene Schweizer-Bote 4 (1807), 190f. Mit der Restauration von 1814 wurden die Standesfarben für die Mäntel der Standesweibel festgelegt. Es wurde dabei darauf geachtet, dass die Trachten der 22 Standesweibel eindeutig unterscheidbar waren. Dies wurde durch die Farbe der Pelerine realisiert, im Fall von Unterwalden, Solothurn und Wallis, alle mit den Standesfarben Rot und Weiss mit (respektive) weisser, roter und weiss-rot geteilter Pelerine.
Die Standesfarben haben weiterhin offizielle Gültigkeit und sind im Fahnenreglement der Schweizer Armee (Reglement 51.340d, 2007) festgelegt. Auf Eindeutigkeit wird dabei verzichtet, es teilen sich die Kantone Obwalden, Nidwalden, Solothurn sowie die Eidgenossenschaft selbst die Farben Rot und Weiss, die Kantone Basel-Landschaft, Wallis und Jura die Farben Weiss und Rot, Basel-Stadt und die beiden Appenzell die Farben Weiss und Schwarz, St. Gallen und Thurgau die Farben Grün und Weiss. Die Standesfarben werden oft zusammen mit den Kantonsfahnen in Form langer Knatterfahnen für festliche Beflaggungen verwendet.
Nach 1815 haben zwei Kantone ihre Standesfarben verändert: Freiburg von schwarz-blau zu schwarz-weiss (1831) und Neuenburg von rot-gelb zu grün-weiss-rot mit dem neuen Wappen von 1848. Graubünden behält offiziell die Standesfarben grau-weiss-blau (Festlegung 1803), seit der Einführung des neuen Wappens von 1932/3 wird die Farbe «Grau» aber meist als Schwarz realisiert. Schaffhausen führt mit Grün etwas unerwartet eine Farbe, die im Kantonswappen gar nicht vorkommt, angeblich vom grünen Rasenboden im Schaffhauser Stadtwappen;Die Kantonswappen der Schweiz. In: Pädagogische Blätter. Organ des Vereins katholischen Lehrer und Schulmänner der Schweiz 12 (1905), S. 356. ähnlich verwies ehemals Blau für Freiburg auf das Stadtwappen (seit dem 17. Jahrhundert gelegentlich im Geviert mit dem Standeswappen dargestellt, seit 1803 offiziell als Stadtwappen geführt).
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