Produktkennzeichnungen (auch Warenkennzeichnungen) sind Informationen über eine Ware, die diese zum Handel oder bis zum Endverbraucher begleiten.

Definitionen

Oft wird unter dem Begriff Produktkennzeichnung vor allem Information für Endverbraucher über Qualitätseigenschaften verstanden, die auf der Ware selbst oder der Verpackung angebracht ist, wie etwa Gütesiegel oder Mengenangaben. In einer weiter gefassten Definition kann sie sich auch an Händler richten, umfasst auch Angaben wie Preis oder Artikelnummer und auch warenbegleitende, nicht direkt am Produkt oder auf dessen Verpackung angebrachte Angaben.

Insbesondere im Kennzeichnungsrecht umfasst der Begriff Kennzeichnung oft die Gesamtheit der Kennzeichen (Wörter, Angaben, Hersteller- oder Handelsmarken, Abbildungen oder Zeichen), die sich auf ein Produkt beziehen. Bei den einzelnen Kennzeichen selbst, die über einen bestimmten Aspekt des Produktes informieren, oft einzeln geregelt sind und eine in sich abgeschlossene Einheit von Angaben bilden, spricht man oft von Kennzeichnungselementen.so zum Beispiel im Lebensmittelrecht, siehe , Art. 2 (1) j, und Lebensmittelkennzeichnungs-Verordnung, , ähnlich bei der Kosmetikkennzeichnung, siehe , oder bei Lebensmittelbedarfsgegenständen, siehe z. B.

Der Begriff Warenkennzeichnung bzw. Produktkennzeichnung kann gelegentlich auch den Prozess des Kennzeichnens meinen, in Abgrenzung zum auf der Ware angebrachten Kennzeichen selbst.Rubik 1996, S. 2; siehe auch Duden Kennzeichnung

Produktkennzeichen können die Form von Symbolen, Piktogrammen, Logos oder Kurztexten haben. Sie sind häufig durch eine Vielzahl nationaler und internationaler Richtlinien genormt. Zur Kennzeichnung und Beschriftung von Produkten existieren verschiedenste Beschriftungstechniken. Sie können auf Verpackungen, Schriftstücken, Tafeln, Etiketten, Ringen oder Verschlüssen jeglicher Art angebracht sein.

Merkmale

Produktkennzeichen für Verbraucher lassen sich hinsichtlich einer Reihe von Merkmalen unterscheiden.

Zeichennehmer sind meist Hersteller. Zeichengeber können staatliche Institutionen, unabhängige Verbände, Brancheneinrichtungen oder einzelne Firmen sein. Zielgruppe der Kennzeichen sind oft Verbraucher, können aber auch Händler, weiterverarbeitende Betriebe oder andere Organisationen sein.

Produktkennzeichen werden oft nur für bestimmte Produktgruppen vergeben und haben häufig einen regionalen oder nationalen Geltungsbereich. Sie unterscheiden sich in Art und Umfang der dargestellten Informationen, dieser reicht von einem einfachen Hinweis, dass bestimmte Kriterien erfüllt sind, bis hin zu ausführlichen quantitativen Angaben über Produkteigenschaften. Sie können positive bzw. negative Produkteigenschaften hervorheben oder über neutrale Eigenschaften informieren.

Für Produktkennzeichen gibt es verschiedene Darstellungsmöglichkeiten bzw. Formate. Diese reichen von stark symbolhaften Labeln, etwa bei vielen Umweltzeichen, hin zu ausführlichen textuellen Darstellungen, wie etwa der Deklaration von Inhaltsstoffen. Man unterscheidet zwischen verpflichtender und freiwilliger Kennzeichnung. Beispiele für verpflichtende, rechtliche Regelungen für Produktkennzeichnungen in Deutschland sind die Preisangabenverordnung, das Textilkennzeichnungsgesetz, Qualitäts- und Handelsklassen, die Gefahrstoffkennzeichnung oder die Lebensmittel-Informationsverordnung. So schreibt letztere u. a. folgende Angaben vor: die Verkehrsbezeichnung die Anschrift des Herstellers oder Verpackers Liste der Zutaten Allergenkennzeichnung Nettogewicht ein Mindesthaltbarkeitsdatum (bei Fertigpackungen), bzw. das Verbrauchsdatum bei sehr schnell verderblicher Ware, beispielsweise Hackfleisch. Eine freiwillige Kennzeichnung kann zusätzliche Informationen zum Produkt beinhalten, wie die Nährwertkennzeichnung, Angaben zum Qualitätsstandard oder Sicherheitszustand. Hier ist wiederum zu unterscheiden zwischen firmenindividuellen Zeichen (Selbstdeklaration) und Zeichen Dritter, zum Beispiel unabhängiger Gütegemeinschaften oder Verbraucherorganisationen, wie etwa der Stiftung Warentest.

Meist müssen Produkte, die ein Kennzeichen erhalten sollen, bestimmte Vergabekriterien bzw. Standards erfüllen. Hier ist wichtig, wer die Vergabekriterien festlegt und wer Produkte auf die Einhaltung der Kriterien prüft. Dies können der Zeichengeber selbst oder von ihm beauftragte, unabhängige Standardisierungs- und Kontrollgremien sein. Wichtige Merkmale der Kriterien sind ihre objektive Prüfbarkeit und Transparenz.

Funktion

Produktkennzeichnung ist ein Kanal der Verbraucherinformation, der oft durch beschränkten Platz aber sofortige Verfügbarkeit beim Kauf gekennzeichnet ist. Oft verweisen Produktkennzeichen auf andere Kanäle mit umfassenderer Information, etwa Internetportale. Über Produktkennzeichen kann sowohl der Hersteller selbst informieren als auch der Staat durch Pflichtkennzeichen, wie etwa Warnhinweise auf Zigarettenverpackungen.

Produktkennzeichen als Verbraucherinformation sollen vor allem über Produkteigenschaften informieren, die der Käufer zum Zeitpunkt des Kaufs nicht wahrnehmen kann. Die Ware weist also hinsichtlich ihrer Eigenschaften, über die ein Kennzeichen informiert, Merkmale von Erfahrungs- oder Vertrauensgütern auf.

Wenn diese verborgenen Eigenschaften positive oder negative sind, sie also die Zielgruppe in der Regel als „gut“ oder „schlecht“ ansieht, so liegt eine Informationsasymmetrie zwischen Verkäufer und Käufer vor, die den Handel beeinträchtigen kann. Denn der Käufer muss damit rechnen, dass der Verkäufer negative Produkteigenschaften verschweigt oder untertreibt und positive übertreibt. Er wird deswegen nur einen geringeren Preis bezahlen wollen oder auf den Kauf ganz verzichten. Produkte mit positiven aber aufwändiger herzustellenden Eigenschaften werden sich auf einem solchen so genannten Zitronenmarkt kaum durchsetzen. Glaubwürdige Produktkennzeichen, wie Gütesiegel, können hier Abhilfe schaffen. Wegen der erforderlichen Glaubwürdigkeit sind hier vor allem gesetzliche Kennzeichen und Kennzeichen unabhängiger Organisationen von Bedeutung.

Produktkennzeichen können auch über neutrale Qualitätseigenschaften informieren, bei denen der Hersteller keinen Anreiz zur Fehldarstellung hat. Beispiele hierfür sind Kleidergrößen. Kennzeichen können zudem wichtige Informationen zur Handhabung des Produktes geben, wie etwa Waschhinweise auf Textilien, Gefahrensymbole oder Recycling-Hinweise.

Die Funktion von Produktkennzeichen hängt von ihrem Informationsumfang und ihrer Darstellungsform, ihren Vergabekriterien und deren Kontrolle ab. Einfache, symbolhafte Kennzeichen weisen eine hohe Informationsdichte und geringe Komplexität auf. Sie sind also leicht und schnell durch den Verbraucher auszuwerten. Dafür ermöglichen sie aber nur weniger differenzierte Kaufentscheidungen und erfordern höheres Vertrauen in die Institutionen des Kennzeichens als bei komplexen Kennzeichen mit hohem Informationsumfang. Firmenindividuelle Kennzeichen weisen in der Regel einen geringeren Standardisierungsgrad auf und sind weniger glaubwürdig als Kennzeichen unabhängiger Dritter.Rubik 1996, Kap. 2.1

Häufig verwendete Kennzeichen

Allgemeines

mini|Deodorant mit (veraltetem) R-Satz 12 „Hochentzündlich“ und passendem Gefahrensymbol, Grünem Punkt, Alu-Kennzeichen und Mengenangabe nach EU-Fertigpackungsrichtlinie (e), umgekehrtes Epsilon (э) und Randvollvolumen (Zahl im Rechteck)

Für den Verkauf nützlich ist die Anbringung einer maschinell lesbaren Produktnummer, wie der European Article Number oder dem Universal Product Code, die in Strichcodes 40px|EAN-13-Barcode kodiert sind. Strichcodes gibt es in verschiedener Form, so auch als 2D-Barcode 35px|EAN-13-Barcode.

Anhand einer CE-Kennzeichnung 30px|CE-Zeichen kann erkannt werden, dass ein Produkt den gesetzlichen Bestimmungen es berührender europäischer Rechtsakte entspricht und daher innerhalb der Europäischen Union bzw. dem Europäischen Binnenmarkt gehandelt werden darf. Das 30px|CE-Zeichen-Zeichen stellt eine gesetzlich vorgeschriebene Konformitätserklärung durch den Hersteller dar. Dieses Zeichen darf jedoch nur angebracht werden, wenn dies ausdrücklich in der für das betreffende Produkt relevanten Rechtsnorm vorgesehen ist.

Gefahrenpiktogramme, Signalwörter sowie H-Sätze und P-Sätze geben Auskunft über chemikalienrechtlich relevante Gefahren. Bei Endverbrauchern können sich auch noch Produkte mit veralteten Gefahrensymbolen auf orangefarbigem Untergrund befinden.

Verpackungen

+ Verschiedene Produktkennzeichen für Verpackungen und Behälter Kennzeichen Bezeichnung,Bedeutung Zeichengeber,Vergabekriterien Anwendungsbereich 20px Schätzungszeichen,meist neben der Nennfüllmenge; das Produkt wurde nach der Fertigpackungsrichtlinie abgewogen oder abgefüllt; darin sind maximal zulässige Abweichungen der enthaltenen Menge von der angegebenen Nennfüllmenge geregelt verpflichtende Selbstdeklaration,Richtlinie 76/211/EWG (Fertigpackungsrichtlinie) Europäische Union Datei:WeightLabellingOnGlassOfPickledCucumber.svg Nennfüllmenge,Menge, meist als Volumen oder Gewichtsangabe, die in der Verpackung enthalten sein soll; hier „670 g“ auf einem Gurkenglas verpflichtende Selbstdeklaration,Richtlinie 76/211/EWG (Fertigpackungsrichtlinie) Europäische Union Abtropfgewicht,Gewicht, das nach Abgießen einer Aufgussflüssigkeit verbleibt; hier: „420 g“ auf einem Gurkenglas verpflichtende Selbstdeklaration (für feste Lebensmittel in Aufgussflüssigkeiten), Fertigpackungsverordnung, § 11 Satz 2 Deutschland Randvollvolumen,Füllvolumen der Verpackung, wenn sie bis zur oberen Randebene gefüllt ist; hier: im Rechteck „720“ auf einem Gurkenglas (ohne Angabe der Maßeinheit ml) verpflichtende Selbstdeklaration, Fertigpackungsverordnung Deutschland 23 15px э 7· 0,75l 78····   · ·· ·· Behälterkennzeichnung,hier vom unteren Rand einer Glasflasche für Mineralwasser, von links nach rechts: Produktionsschlüssel „23“, Glasmarke (Hüttenzeichen) des Herstellers Ruhrglas, э als Zeichen für Maßbehälter, „7·“ für Herstellungsjahr 2007, zweites Quartal (bei null Punkten für das erste Quartal beginnend, bei drei Punkten für das vierte endend), Nennfüllvolumen „0,75 l“, Randvollvolumen „78“ in cl; die Punktfolge kennzeichnet herstellerspezifisch die einzelne Glas- oder Flaschenform des Herstellungsprozesses zur Identifizierung fehlerhafter Formen Selbstdeklaration (z. T. verpflichtend für Maßbehältnisse), Richtlinie 75/107/EWG, Anhang I, 8. DIN 6121 Europäische Union 80px Symbol für Lebensmittelkontaktmaterialien bzw. Lebensmittelbedarfsgegenstand, der Gegenstand, z. B. Lebensmittelbehälter, Geschirr, ist für den Kontakt mit Lebensmitteln geeignet: Hinweis alternativ textuell „Für Lebensmittelkontakt“ oder konkreter Verwendungszweck (das Symbol hat nichts mit Spülmaschinenfestigkeit o. Ä. zu tun) verpflichtende Selbstdeklaration Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 bei EUR-Lex und Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch Europäische Union 20px, auch 20px, 15px, 20px Konformitätskennzeichen für Aerosolverpackungen (umgekehrtes Epsilon), weist auf Übereinstimmung einer Aerosolpackung mit Sicherheitsanforderungen der EU hin verpflichtende Selbstdeklaration Richtlinie 75/324/EWG, in Deutschland Aerosolpackungsverordnung, § 5 Europäische Union

Abfallentsorgung

Ab 12. August 2028 gibt es eine EU-weit einheitliche Kennzeichnung gemäß der Verordnung (EU) 2025/40 (Verpackungsverordnung).Artikel 12 der +