Public Social Private Partnership (PSPP) bezeichnet Partnerschaftsprojekte zwischen privaten und staatlichen Institutionen zur Finanzierung und Ressourcengenerierung für gesellschaftliche Schutz- und Erhaltungsinteressen bzw. für Aktivitäten zur Verbesserung der Lebenssituation und Lebenschancen benachteiligter Menschen bzw. Menschengruppen. PSPP leitet sich aus der Public Private Partnership (PPP) ab. Mittels PSPP soll die Umsetzung sozialer Interessen finanziert werden. Dies können Projekte zum Beispiel im Bereich der Behindertenhilfe, zur Unterstützung von Arbeitsuchenden, zur Aus- und Weiterbildung benachteiligter Menschen, zur Beratung von verschuldeten Personen oder auch Projekte im Bereich des Umweltschutzes sein.

Hintergrund PPP als Ausgangspunkt für PSPP

PPP ist, vor allem in den westeuropäischen Industrieländern, Ausdruck einer starken Tendenz der (Re-)Privatisierung. Dies wurde verstärkt durch das Ende der Hochkonjunktur und der unter anderem dadurch hervorgerufenen Strukturkrise im gemeinwirtschaftlichen Sektor (vgl. Eschenbach, Müller, Gabriel: 1993). Das Aufkommen von Public Private Partnership zur Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben durch die öffentliche Verwaltung gemeinsam mit privatwirtschaftlichen Unternehmen steht im Zusammenhang dieser Gegenbewegung.

Heute wird in (wirtschafts-)politischen Diskursen vor allem mit dem Fehlen öffentlicher Mittel argumentiert. Der Staat kommt immer seltener allein für die Finanzierung von Infrastrukturprojekten auf. Stattdessen werden neue Kooperationsstrategien mit dem privaten Sektor gesucht. Überdies macht die durch den Ausschreibungswettbewerb geprägte EU-Wettbewerbskonzeption für öffentliche Unternehmen neue Wettbewerbsstrategien im Sinne einer marktorientierten Aufgabenwahrnehmung erforderlich. In Privatisierungsdebatten wird zusätzlich argumentiert, öffentliche Verwaltungen seien ineffizient und sollten privatwirtschaftliche Managementkonzepte für eine effizientere öffentliche Aufgabenwahrnehmung nutzen. Der Staat entwickelt sich von einem produzierenden Staat hin zu einem Gewährleistungsstaat, der bestimmte Aufgaben nicht mehr selbst wahrnimmt, sondern nur noch sicherstellt, dass sie erfüllt werden. Damit geht ein Wandel von einer kollektiven, durch Steuern geprägten Finanzierung von Infrastrukturmaßnahmen hin zu Finanzierungsformen, welche die Nutzer zu tragen haben (vgl. Budäus 2006).

Für das Zusammenwirken von Hoheitsträgern mit privaten Wirtschaftssubjekten wird seit Mitte der 1990er Jahre im deutschsprachigen Raum der Begriff PPP verwendet.

PPP im Vergleich zu herkömmlicher Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben

PPPs sind, grob zusammengefasst, Kooperationsformen zwischen öffentlicher Hand und Privatwirtschaft zur Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben. Zu PPP gibt es mittlerweile eine weitreichende Zahl an Publikationen und Studien.

Abgegrenzt wird PPP von zwei Varianten der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben:

1. PPPs werden abgegrenzt von der Eigenerledigung. Der Staat nimmt eine öffentliche Aufgabe ausschließlich mit eigenen Sachmitteln und eigenem Personal, auch durch Eigen- oder Regiebetriebe, wahr.

Zur Eigenerledigung zählen

a) Herkömmliche Beschaffungsmaßnahmen, wie z. B. der Kaufvertrag. Zu diesen unterscheidet sich eine PPP durch die meistens auf Dauer angelegte partnerschaftliche Zusammenarbeit und die Risikoteilung.

b) Formale Privatisierung (Organisationsprivatisierung). Eine öffentliche Aufgabe wird durch ein Unternehmen in privater Rechtsform (z. B. einer GmbH), welches jedoch mehrheitlich dem Staat gehört, durchgeführt.

c) Outsourcing. Eine bislang von der öffentlichen Verwaltung erbrachte Leistung wird an einen Privaten oder ein gemischtwirtschaftliches Unternehmen vergeben und von diesem erledigt (z. B. Reinigung öffentlicher Gebäude durch private Reinigungsunternehmen). Auch hier liegt keine Risikoteilung vor.

2. PPPs werden abgegrenzt von der materiellen Privatisierung (=Aufgabenprivatisierung). Bei der materiellen Privatisierung gibt der Staat die Erledigung einer öffentlichen Aufgabe vollständig an ein privates Unternehmen ab (z. B. Müllabfuhr). Manchmal verbleiben Kontrollrechte in den Aufsichtsgremien. Materielle Privatisierungen werden nicht als PPPs angesehen.

PPPs unterscheiden sich von anderen Formen der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben in drei Hauptpunkten:

Im Rahmen von PPPs wird die Führung eines Vorhabens bzw. Projekts geteilt. Kernpunkt einer PPP ist eine Risiko- und Gewinnteilung. Im Vergleich zu Eigenerledigung öffentlicher Aufgaben kann sich der Staat bei PPPs auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren. Er muss zur Erledigung keine eigenen Fachleute abstellen und ist dadurch in die Umsetzung weniger eng eingebunden. PPPs unterscheidet von herkömmlichen Finanzierungsformen der oben erwähnte tendenzielle Wandel von auf Steuern basierten kollektiven Finanzierungskonzepten zu individuellen nutzerorientierten Finanzierungsansätzen (z. B. Autobahnmaut).

Von PPP zu PSPP

Im Bereich der Sozialen Leistungen wurden PPPs bisher vorwiegend im Gesundheitswesen und in der Entwicklungspolitik umgesetzt. Wie aktuelle Diskussionen um PPPs im Sozialbereich zeigen (vgl. EQUAL-Entwicklungspartnerschaft „Public Social Private Partnership“, Workshop an der Universität Köln zum Thema „PPP im Sozial- und Bildungssektor“, 03/06, Tagung: „Allianzen in der Arbeitsintegration: Mehrwert für Unternehmen?“ Zürich, 10/05), bedarf es für diesen Sektor die Beachtung besonderer Rahmenbedingungen und die Erarbeitung von Kriterien, wie eine Public Private Partnership speziell im Sozialbereich ausgestaltet sein kann. Gerade die Zielsetzung einer PPP ist ausschlaggebend für die Form und Ausgestaltung der Realisierung einer Public Private Partnership. Dort, wo bisherige Umsetzungen von PPPs aufgrund ihrer Ausgestaltung nicht adäquat greifen können, müssen spezifische Kriterien erarbeitet werden. Für die soziale Zielsetzung bedeutet dies, dass Public Social Private Partnership (PSPP) nicht nur eine Erweiterung darstellt, sondern in erster Linie eine begriffliche Garantie (und damit Qualität einer PPP) dafür ist, dass in der Anwendung einer PPP die öffentlichen Ziele, Inhalte bzw. Aufgaben des PPP-Gegenstandes, im Sinne des Verständnisses von Gemeinwohl, Daseinsfürsorge etc., bewahrt, erfüllt und erreicht werden, Kooperationsinhalte bzw. -ziele ausschließlich mittel- und langfristig zur Anwendung gelangen und die dafür notwendigen Rahmenbedingungen und Voraussetzungen (z. B. Finanzierung) als Teil davon mitberücksichtigt und -umgesetzt sind.

Für die Öffentliche Hand hat die Spezifizierung von PPP zu PSPP folgende Bedeutung: Aufgaben der Öffentlichen Hand werden mittel- bzw. langfristigen Lösungen im Sinne des Gemeinwohls, der Daseinsfürsorge zugeführt und durch das Zuführen von Aufgaben der öffentlichen Hand zu Kooperationslösungen erweitert sich für die Öffentliche Hand deren Handlungsspielraum durch zweierlei: einerseits durch eine kooperative Form des „Outsourcen“ (inkl. Finanzierung) und zweitens durch zusätzliche Partner der Privat- und Sozialwirtschaft in der Aufgabenbewältigung. Beide eben erwähnten Punkte machen es der Öffentlichen Hand möglich, ihren Aufgabenfeldern umfassender, professioneller, nachhaltiger und ausgeweiteter durch zusätzliche Finanz-, Know-how und Umsetzungs-Ressourcen nachkommen zu können.

Auch für die Privatwirtschaft ist PSPP die Möglichkeit durch die Kooperationsform mit Öffentlicher Hand und Sozialwirtschaft Handlungsspielräume in jeglicher (marktwirtschaftlicher) Hinsicht zu erweitern.

Durch die differenzierte Sichtweise des Modells PPP zum PSPP ist es der Sozialwirtschaft im Rahmen einer Kooperationsform zwischen Öffentlicher Hand und Privatwirtschaft möglich, mit ihrem intermediären Rollenverständnis dafür zu sorgen, dass öffentliche Anliegen zu kompetenten mittel- und langfristig Lösungen gebracht werden und Partner sowohl der Öffentlichen Hand als auch der Privatwirtschaft gemäß ihren Stärken bei gleichzeitigem Risiko-Verringerung aller Beteiligten im Rahmen der Kooperation zum Einsatz kommen. Für die Sozialwirtschaft wird durch die Mittel- und Langfristigkeit der Lösungen eine Verbesserung hinsichtlich Planung, Entwicklung und Qualität erreicht.

Letztendlich bedeutet PSPP vor allem für die Zielgruppe benachteiligter Menschen die Abdeckung ihrer Bedarfe einerseits, dass gesellschaftlich zugesicherte Leistungen mittel- und langfristig auch gewährleistet sind und anderseits ermöglicht Mittel- und Langfristigkeit durch ein PSPP, dass zukünftige Bedarfe identifiziert, antizipiert und durch proaktive Maßnahmen innovativen Leistungen und Lösungen zugeführt werden können.

Zusammenfassend lässt sich hier festhalten, dass ein PPP in der Anwendung bezogen auf soziale Ziele für Menschen in benachteiligenden Lebenssituationen sich zu einer PSPP spezifiziert. Wesentliche Indikation um PSPP-Kriterien zum Ansatz und auch zum Einsatz zu bringen, liegen in der Verfolgung öffentlicher Ziele im Sinne des Verständnisses von Gemeinwohl und Daseinsfürsorge. Und damit einhergehend bedingen sämtliche mittel- und langfristigen Erfolgsfaktoren bei der Verfolgung von Kooperationsinhalten und -zielen die Berücksichtigung von PSPP-Spezifikationen.

Modellbeschreibung

Beschreibung

In Mitverfolgung und Analyse der Diskussionen innerhalb Vertreter der Sozialwirtschaft zum Thema „Public Social Private Partnership“ ist folglich ebenso eine Differenzierung zwischen einer weiten und einer engen Begriffsdefinition vorzunehmen. Dabei kann die weite Definition als Basis verstanden werden, auf welcher jede Spezifizierung aufbaut. PSPP in ihrer weiten Begriffsdefinition umfasst ähnlich wie bei PPPs Kooperationsmodelle zwischen den Beteiligten. Im Falle von Public Social Private Partnership sind dies nicht nur Einrichtungen und Unternehmen der öffentlichen Hand und der Privatwirtschaft (wie es bei PPPs der Fall ist), sondern auch Organisationen und Unternehmen der Sozialwirtschaft. Schwerpunkt wird hier auf die Partnerschaft zwischen den beteiligten Organisationen und Unternehmen gelegt, welche die gemeinsame Entwicklung und Umsetzung sozialer Ziele verfolgt.

Die zwei Hauptcharakteristika einer PSPP in der weiten Definition sind daher:

a. Soziale Zielsetzung: die Durchführung von Aktivitäten im Sinne gesellschaftlicher Schutz- und Erhaltungsinteressen bzw. für die Verbesserung der Lebenssituation und/oder Lebenschancen benachteiligter Personen oder Personengruppen

b. Partnerschaftliche Durchführung: das Konzept der Partnerschaft zwischen erstens öffentlichen, zweitens rein privatwirtschaftlichen und drittens sozialwirtschaftlichen Unternehmen und/oder Organisationen.

Die Spezifizierung des PSPP-Modells ist aufgrund der oben genannten Bedarfe der benachteiligten Personen und der Sozialwirtschaft, aber auch der öffentlichen Hand und der Privatwirtschaft sinnvoll. Damit benachteiligte Personen nicht von der gesellschaftlichen Teilhabe ganz oder teilweise ausgeschlossen sind, müssen ihre Bedarfe sowohl langfristig als auch kontinuierlich abgedeckt werden. Dazu muss die Umsetzung der sozialen Aktivitäten in diesem Sinne sichergestellt werden. Dies kann nur durch eine längerfristige Finanzierung gewährleistet werden. Daher greift eine enge Definition von „Public Social Private Partnership“ das Finanzierungsmoment der Funktionsbeschreibung des Begriffs PPP auf, um es für soziale Interessen nutzbar zu machen. Bedeutsam ist auch hierbei der partnerschaftliche Aspekt (siehe unten). Erst durch diesen kann die Langfristigkeit und die Erweiterung der Handlungsspielräume erreicht werden.