Ober-Schönmattenwag (Ourewällerisch: Owwer-Schimmeldewog) ist ein Ortsteil von Wald-Michelbach im südhessischen Landkreis Bergstraße.
Geographie Ober-Schönmattenwag liegt auf im Osten des Gemeindegebiets von Wald-Michelbach in einem Taleinschnitt des Buntsandstein-Odenwald, ca. 20 km südöstlich von Heppenheim und 4 km südöstlich der Gemeindeverwaltung in Wald-Michelbach. Das Gebiet des Ortsteils besteht aus der Gemarkung Kocherbach mit einer Fläche von 695 Hektar, davon sind 525 Hektar Wald. In der Gemarkung liegen die folgenden aktuellen bzw. historischen Siedlungsplätze: Jagdhaus Kribilly. Weiler Lotzenbuckel.
Die Ortslage befindet sich im Süden des hessischen Odenwaldes auf einer Höhe von 236 und , zwischen der Kerngemeinde Wald-Michelbach und Unter-Schönmattenwag in der Talverzweigung des Dürr-Ellenbachs und des tief in die Höhen des Überwaldes eingeschnittenen Ulfenbachs, der nach Süden dem Neckar zufließt. Der höchste Punkt der Gemarkung liegt an der Westgrenze auf dem bewaldeten Bergrücken zwischen dem Stillfüssel und dem Toten Mann bei etwa 560 Metern. An den Ortsteil Ober-Schönmattenwag grenzen, von Norden beginnend, im Uhrzeigersinn, die Kerngemeinde Wald-Michelbach, im Osten der Oberzenter Ortsteile Raubach, Hinterbach und Finkenbach, im Süden und Westen die Wald-Michelbacher Ortsteile Unter-Schönmattenwag und Siedelsbrunn. Durch den Ort verläuft die Landesstraße 3105, die aus der Kerngemeinde kommend über Unter-Schönmattenwag, entlang des Ulfenbachs ins Baden-Württembergische Heddesbach führt. Daneben endet die Kreisstraße 37 aus den Oberzenter Ortsteilen Finckenbach, Hinterbach und Raubach kommend in der Ortslage.
Geschichte Überblick Die beiden Orte Ober- und Unter-Schönmattenwag entstanden im Gebiet der ehemaligen Mark Heppenheim, die einen Verwaltungsbezirk des Frankenreichs bezeichnete. Am 20. Januar 773 schenkte Karl der Große die Stadt Heppenheim nebst dem zugehörigen Bezirk, der ausgedehnten Mark Heppenheim, dem Reichskloster Lorsch. Von hier wurde die Urbarmachung und Besiedlung des Gebietes betrieben. Die erste Erwähnung des Ortes findet sich unter dem Namen Spumosum Stagnum 1012, in den Texten der Monumenta Germaniae Historica.Wilhelm Müller: Hessisches Ortsnamenbuch - Starkenburg, Darmstadt 1937, S. 540 Demnach entstand 1012 ein Grenzstreit zwischen dem Bischof von Worms und dem Abt des Klosters Lorsch. Dies führte zur schriftlichen Festlegung der genauen Grenze der Mark Heppenheim in dem umstrittenen Bereich. Laut dieser Urkunde lief die Grenze wie folgt: von Sidilinus (Siedelsbrunn) bis Spumosum Stagnum und so bis Ulvenam (Ulfenbach). Die lateinische Übersetzung von Spumosum Stagnum lautet ‚schäumender Wog‘. Schönmattenwag hieß also ursprünglich „Zu dem schumenden Wog“, das heißt „zu dem schäumenden Wasser“.
Im 13. Jahrhundert zählte das gesamte Schönmattenwag zu den Besitztümern der Herren von Hirschhorn und Landschad von Steinach. Nach langen Streitigkeiten konnten sich die Kurpfalz und das Erzbistum Mainz Anfang des 14. Jahrhunderts über das Erbe aus der Lorscher Abtei einigen. Inzwischen hatten sich die beiden Orte Ober- und Unter-Schönmattenwag herausgebildet und Ober-Schönmattenwag kam zur Kurpfalz, während Unter-Schönmattenwag unter Kurmainzer Herrschaft kam. Dadurch entwickelte sich während der Reformation Ober-Schönmattenwag zu einer evangelischen Ortschaft während Unter-Schönmattenwag katholisch blieb.
Im Jahre 1830 lebten in Ober-Schönmattenwag ca. 270 Menschen und es entstand die erste Dorfschule. 1970 wurde die dorfeigene Schule aufgelöst. Seither besuchen die Kinder die Grundschule in Unter-Schönmattenwag bzw. eine weiterführende Schule in Wald-Michelbach.
Im Zuge der Gebietsreform in Hessen genehmigte die Landesregierung mit Wirkung vom 31. Dezember 1971 die freiwillige Eingliederung der Gemeinde Ober-Schönmattenwag in die Gemeinde Wald-Michelbach. Für Ober-Schönmattenwag wurde ein Ortsbezirk eingerichtet. 1975 wurde Ober-Schönmattenwag Landes- und Bundessieger im Wettbewerb Unser Dorf soll schöner werden.
1982 wurde zwischen Ober- und Unter-Schönmattenwag das Haus des Gastes eingeweiht. Es trägt seitdem zur engeren Zusammenarbeit der Vereine von Ober- und Unter-Schönmattenwag bei.
Von den Anfängen bis zum 18. Jahrhundert Der Blütezeit des Klosters Lorsch, in dessen Gebiet Schönmattenwag lag, folgte im 11. und 12. Jahrhundert sein Niedergang. 1232 wurde Lorsch dem Erzbistum Mainz unterstellt und 1461 verpfändete Kurmainz seine Besitzungen an der Bergstraße, und damit gingen die Besitzungen des Klosters Lorsch an die Kurpfalz, die 1556 die Reformation einführte und 1564 das Kloster aufhob.
Nachdem sich Kurpfalz und das Erzbistum Mainz Anfang des 14. Jahrhunderts über das Erbe des Klosters geeinigt hatten, wurden die Pfälzer Teile und mit ihnen Ober-Schönmattenwag durch die Amtsvogtei Lindenfels verwaltet. Bis 1737 unterstand das Amt Lindenfels dem Oberamt Heidelberg, danach wurde Lindenfels ein Oberamt. Ober-Schönmattenwag war innerhalb des Amtes Lindenfels Teil der Zent Waldmichelbach.
In den Anfängen der Reformation sympathisierten die pfälzischen Herrscher offen mit dem lutherischen Glauben, aber erst unter Ottheinrich (Kurfürst von 1556 bis 1559) erfolgte der offizielle Übergang zur lutherischen Lehre. Danach wechselten seine Nachfolger und gezwungenermaßen auch die Bevölkerung mehrfach zwischen der lutherischen, reformierten und calvinistischen Religion. Nach der Reformation wurde die bestehende Kirche in Wald-Michelbach durch die Reformierten benutzt, während die Katholiken 1739 eine eigene dem Heiligen Lorenz geweihte Kirche bauten. Die Lutheraner richteten sich 1780 eine Kirche in ihrem Schulhaus ein. Die Orte der Zent wurden Filialen der Pfarreien in Wald-Michelbach.
Im Jahr 1613 wurden »14 leibeigene Männer und 10 Frauen, sowie 8 1/4 Huben mit 17 Häusern« gezählt. Am Ende des Dreißigjährigen Kriegs (1648) dürfte der Ort wie viele Gebiete der Kurpfalz fast menschenleer gewesen sein. Nach dem verheerenden Krieg betrieb die Kurpfalz auf ihrem Gebiet eine durch religiöse Toleranz geprägte Wiederansiedlungspolitik. Doch die in der unruhigen Folgezeit ausbrechenden Kriege wie der Pfälzische Erbfolgekrieg (1688–1697) und der Spanische Erbfolgekrieg (1701–1714) machten viele der Bemühungen wieder zunichte und Zehntausende Pfälzer emigrierten u. a. nach Nordamerika und Preußen.
Auch in religiöser Hinsicht war die Zeit nach dem Dreißigjährigen Krieg von großer Unruhe geprägt. 1685 starb die reformierte Linie Pfalz-Simmern aus und die katholischen Vettern der Linie Pfalz-Neuburg traten mit Kurfürst Philipp Wilhelm die Regierung in der Kurpfalz an. Dieser ordnete die Gleichstellung des katholischen Glaubens, in der mehrheitlich evangelisch bevölkerten Pfalz, an. Schon während des Pfälzischen Erbfolgekriegs hatte Frankreich versucht, in den eroberten Gebieten die Gegenreformation voranzutreiben, und etliche katholische Pfarreien gegründet. Der Krieg endete 1697 mit dem Frieden von Rijswijk, der die Stellung des zu diesem Zeitpunkt regierenden katholischen Kurfürsten Johann Wilhelm stärkte. Dies führte am 26. Oktober 1698 zum Erlass des Simultaneum. Danach waren die Katholiken berechtigt, alle reformierten Einrichtungen wie Kirchen, Schulen und Friedhöfe mitzunutzen, während dies umgekehrt nicht erlaubt wurde. Weiterhin wurde die bis dahin selbständige reformierte Kirchenverwaltung dem Landesherren unterstellt. Erst auf Betreiben Preußens kam es 1705 zur sogenannten Pfälzische Kirchenteilung in der das Simultanum rückgängig gemacht wurde und die Kirchen im Land wurden mitsamt Pfarrhäusern und Schulen zwischen den Reformierten und den Katholiken im Verhältnis fünf zu zwei aufgeteilt. Sonderregelungen gab es für die drei Hauptstädte Heidelberg, Mannheim und Frankenthal sowie die Oberamtsstädte Alzey, Kaiserslautern, Oppenheim, Bacharach und Weinheim. In den Städten mit zwei Kirchen sollte die eine den Protestanten und die andere den Katholiken zufallen; in den anderen, wo nur eine Kirche bestand, der Chor vom Langhaus durch eine Mauer geschieden, und jener den Katholiken, dieses den Protestanten eingeräumt werden. Den Lutheranern wurden nur jene Kirchen zugestanden, die sie im Jahr 1624 besaßen oder danach gebaut hatten.
Im Jahr 1784 bewohnten den Ort 38 Familien mit 115 Seelen und es gab 23 Häuser sowie eine Mühle. Die Gemarkung bestand aus 204 Morgen Äcker, 154 Morgen Wiesen, 7 Morgen Gärten, 400 Morgen Weide, und 1390 Morgen Wald. Von diesen Waldungen gehören 990 Morgen der Gemeinde und der Rest war Teil der Hubgütern. Daneben gab es 800 Morgen Wald, der gemeinschaftlich durch die Zent Wald-Michelbach genutzt wurde. Es gab einen Kurfürstlichen Förster, der sowohl über diese, als auch über alle anderen Waldungen der Zent Wald-Michelbach und der Zent Hammelbach die Aufsicht hatte. Am großen Zehnten erhielt die kurpfälzische Hofkammer zwei, und die Kurmainzische wegen des Klosters Lorsch ein Drittel.
Vom 19. Jahrhundert bis heute Als Folge der Napoleonischen Kriege brachte das ausgehende 18. und beginnende 19. Jahrhundert Europa weitreichende Änderungen. In der letzten Sitzung des Immerwährenden Reichstags in Regensburg wurde im Februar 1803 der Reichsdeputationshauptschluss verabschiedet, der die Bestimmungen des Friedens von Lunéville umsetzte, und die territorialen Verhältnisse im Heiligen Römischen Reich (Deutscher Nation) neu regelte. Er wies das Gebiet des Oberamts Lindenfels der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt als Ausgleich für verlorene linksrheinische Gebiete zu. Dort wurde das „Oberamt Lindenfels“ vorerst als hessische Amtsvogtei weitergeführt. Unter Druck Napoleons wurde 1806 der Rheinbund gegründet, dies geschah mit dem gleichzeitigen Reichsaustritt der Mitgliedsterritorien. Dies führte am 6. August 1806 zur Niederlegung der Reichskrone, womit das alte Reich aufhörte zu bestehen. Am 14. August 1806 wurde die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, gegen Stellung hoher Militärkontingente an Frankreich und den Beitritt zum Rheinbund, von Napoleon zum Großherzogtum Hessen erhoben, anderenfalls drohte er mit Invasion. Im Großherzogtum wurde der Amtsbereich des „Amts Lindenfels“ 1812 aufgeteilt und Ober-Schönmattenwag dem „Amt Waldmichelbach“ zugewiesen wurde. Die übergeordnete Verwaltungsbehörde war der „Regierungsbezirk Darmstadt“ der ab 1803 auch als „Fürstentum Starkenburg“ bezeichnet wurde. Nach der endgültigen Niederlage Napoléons regelte der Wiener Kongress 1814/15 auch die territorialen Verhältnisse für Hessen, daraufhin wurden 1816 im Großherzogtum Hessen Provinzen gebildet. Dabei wurde das vorher als „Fürstentum Starkenburg“ bezeichnete Gebiet, das aus den südlich des Mains gelegenen alten Hessischen und den ab 1803 hinzugekommenen rechtsrheinischen Territorien bestand, in „Provinz Starkenburg“ umbenannt.
Im Jahr 1814 wurde die Leibeigenschaft im Großherzogtum aufgehoben und es erhielt mit der am 17. Dezember 1820 eingeführten Verfassung des Großherzogtums Hessen eine konstitutionelle Monarchie, in der der Großherzog aber noch große Machtbefugnisse hatte. Die noch bestehenden standesherrlichen Rechte wie Niedere Gerichtsbarkeit, Zehnten, Grundzinsen und andere Gefälle blieben aber noch bis 1848 bestehen.
1821 wurden im Rahmen einer umfassenden Verwaltungsreform die Amtsvogteien in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen des Großherzogtums aufgelöst und Landratsbezirke eingeführt, wobei Ober-Schönmattenwag zum Landratsbezirk Lindenfels kam. Im Rahmen dieser Reform wurden auch Landgerichte geschaffen, die jetzt unabhängig von der Verwaltung waren. Die Landgerichtsbezirke entsprachen in ihrem Umfang den Landratsbezirken und für den Landratsbezirk Lindenfels war das Landgericht Fürth als Gericht erster Instanz zuständig. Diese Reform ordnete auch die administrative Verwaltung auf Gemeindeebene. So war die Bürgermeisterei in Wald-Michelbach außer für Wald-Michelbach auch für Ober-Schönmattenwag zuständig.