Als Rheinlandbesetzung oder Remilitarisierung des Rheinlandes, in der NS-Propaganda „Rheinlandbefreiung“, wird die Stationierung von Truppenteilen der Wehrmacht in dem aufgrund des Friedensvertrags von Versailles entmilitarisierten Rheinland am 7. März 1936 bezeichnet.
Die Ratifizierung des französisch-sowjetischen Beistandsvertrages am 27. Februar 1936 in der französischen Nationalversammlung nutzte Adolf Hitler als Vorwand und ließ die entmilitarisierte Zone im Rheinland besetzen, um die Versailler Vertragsbestimmungen weiter zu revidieren und seine militärische Position für seine zukünftigen Pläne auszubauen. Die Besetzung hatte erhebliche negative Folgen für Deutschland. Stellte sie doch im Zusammenhang mit dem 1935 erlassenen Wehrgesetz eine deutliche Missachtung der seit dem Ersten Weltkrieg erreichten Friedenssituation in Europa und einen offenen Vertrauensbruch gegenüber seinen unmittelbaren Nachbarländern dar. Die Siegermächte des Ersten Weltkriegs, allen voran Großbritannien, ließen sich auch nicht durch die deutschen Friedensbeteuerungen ruhigstellen. Hauptsächlich durch die Passivität Frankreichs und das offene Stillhalten Großbritanniens wurde damit eine der letzten Gelegenheiten verpasst, die Eroberungspläne des Diktators allein durch entschiedenes Auftreten rechtzeitig zu durchkreuzen. Für Hitler war es ein wichtiger Test, wie weit er bereits seine politische Stellung ausreizen konnte, denn noch im gleichen Monat forderte er in Breslau eine Neuordnung Europas.Heinz Bergschicker, Deutsche Chronik 1933–1945, Berlin 1967, S. 134
Die im März 1936 als „Volksabstimmung“ propagierte und als Scheinwahl organisierte Reichstagswahl diente dem NS-Regime, die Rheinlandbesetzung als nachträglich durch das Volk legitimiert darzustellen.Hans-Ulrich Thamer: Der Weg in den Krieg Bundeszentrale für politische Bildung vom 6. April 2005
Hitler soll mehrfach – sogar noch während des Krieges – geäußert haben, die 48 Stunden nach dem Einmarsch seien die aufregendste Zeitspanne seines Lebens gewesen. „Wären die Franzosen damals ins Rheinland eingerückt, hätten wir uns mit Schimpf und Schande wieder zurückziehen müssen“, da die militärische Stärke nicht einmal „zu einem mäßigen Widerstand ausgereicht“ hätte.Paul-Otto Schmidt: Statist auf diplomatischer Bühne 1923–1945. Erlebnisse des Chefdolmetschers im Auswärtigen Amt mit den Staatsmännern Europas. Von Stresemann und Briand bis Hitler, Chamberlain und Molotow. Athenäum, Bonn 1949. Neuauflage: EVA, München 2005, ISBN 3-434-50591-1, S. 320 (nach 10. Auflage 1964).
Vorgeschichte des Rheinlandes mini|200px|Alliierte Rheinlandbesetzung nach dem Ersten Weltkrieg mini|hochkant=1.3|Kartierung der Ostgrenze des entmilitarisierten Rheinlands gemäß den Verträgen von Versailles und Locarno Nach dem Ersten Weltkrieg wurde das Rheinland von den Alliierten besetzt und von deutschen Truppen geräumt. Im Friedensvertrag von Versailles wurde es Deutschland „untersagt, Befestigungen, sowohl auf dem linken Ufer des Rheins wie auch auf dem rechten Ufer westlich einer 50 Kilometer östlich dieses Flusses gezogenen Linie beizubehalten oder zu errichten“.Friedensvertrag von Versailles, 28. Juni 1919, Artikel 42, entnommen aus: Helmuth Stoecker (Hrsg.): Handbuch der Verträge 1871–1964. Verträge und andere Dokumente aus der Geschichte der internationalen Beziehungen. Berlin 1968, S. 192. Im Artikel 43 wurde Deutschland jegliche militärische Mobilmachung in dem Gebiet verboten. Sollte Deutschland die genannten Bestimmungen verletzen, würde dies als „feindliche Handlung gegenüber den Signatarmächten […] und als Störung des Weltfriedens betrachtet“.Friedensvertrag von Versailles, 28. Juni 1919, Artikel 42 bis 44, entnommen aus: Helmuth Stoecker (Hrsg.): Handbuch der Verträge 1871–1964. Verträge und andere Dokumente aus der Geschichte der internationalen Beziehungen. Berlin 1968, S. 192. Im Vertrag von Locarno vom 1. Dezember 1925, den Deutschland im Gegensatz zum Versailler Vertrag freiwillig unterzeichnet und ratifiziert hatte, wurden diese Bestimmungen bekräftigt. Dort (Teil A, Art. 2) wird eine Verletzung der Art. 42 und 43 des Versailler Vertrages als ein legitimer Grund eines Eingreifens von Seiten Frankreichs und Belgiens gegen Deutschland bezeichnet. Eine solche Vertragsverletzung „verpflichtete“ zudem alle übrigen Vertragspartner des Locarno-Vertrages, „sofort ihren Beistand zu gewähren“ (Teil A, Art. 4 Abs. 3). Darüber hinaus sollte in einem solchen Fall die Angelegenheit vor den Völkerbund gebracht werden (Teil A, Art. 4 Abs. 1).Gesetz über die Verträge von Locarno und den Eintritt Deutschlands in den Völkerbund, in: documentArchiv.de (Hrsg.), Stand: 19. März 2008.
Die Bestimmungen über das Rheinland dienten hauptsächlich dem Sicherheitsbedürfnis Frankreichs. Die im Rheinland zusätzlich, auch gemäß dem Versailler Vertrag, eigentlich auf 15 Jahre stationierten Truppen Frankreichs und anderer Staaten wurden mit der Annahme des Young-Planes durch Deutschland vorzeitig bis zum 30. Juni 1930 abgezogen. Dies setzte jedoch in keiner Weise die Bestimmungen über die Entmilitarisierung von deutscher Seite her außer Kraft. Das Rheinland war aus wirtschaftlichen Gründen und für die Rüstungspolitik von großer Bedeutung, da in der entmilitarisierten Zone Teile des Ruhrgebietes, des industriellen Zentrums Deutschlands und der „traditionellen Waffenschmiede des Reiches“,Wilhelm Deist: Heeresrüstung und Aggression 1936–1939. In: Klaus Hildebrand und Ferdinand Werner (Hrsg.): Deutschland und Frankreich 1936–1939, München 1981, S. 132. lagen (Ruhrfrage). In einer Aufzeichnung des Generalstabs des Heeres von 1935 zur militärpolitischen Lage wurde festgestellt, dass Frankreich ständig 13 Divisionen zum sofortigen Einmarsch in Deutschland bereit halte und diese durch die Entmilitarisierung des Rheinlands und des östlichen Rheinufers jederzeit das linke Rheinufer besetzen könnten.Klaus-Jürgen Müller: General Ludwig Beck, Studien und Dokumente zur politisch-militärischen Vorstellungswelt und Tätigkeit des Generalstabschefs des deutschen Heeres 1933–1938. Boppard am Rhein 1980, S. 434 f.
Zeitpunkt für die Besetzung Bereits lange vor 1933 entwickelten die außenpolitischen und militärischen Führungsschichten des Deutschen Reiches immer wieder Pläne, die Entmilitarisierung des Rheinlands bei der nächsten sich bietenden diplomatischen Gelegenheit rückgängig zu machen.Aristotle A. Kallis: Fascist Ideology: Territory and Expansionism in Italy and Germany, 1922–1945. Routledge, London 2000, S. 78–83. Obwohl die Reichswehr schon seit März 1933 konkrete Pläne für eine Besetzung hatte,Aristotle A. Kallis: Fascist Ideology: Territory and Expansionism in Italy and Germany, 1922–1945. Routledge, London 2000, S. 82. ging die militärische und politische Führung des Reiches in der folgenden Zeit davon aus, dass diese vor 1937 nicht möglich sein würde.Aristotle A. Kallis: Fascist Ideology: Territory and Expansionism in Italy and Germany, 1922–1945. Routledge, London 2000, S. 83. Dementsprechend hatte Hitler die Besetzung für das Jahr 1937 geplant.Hans-Adolf Jacobsen, Werner Jochmann (Hrsg.): Ausgewählte Dokumente zur Geschichte des Nationalsozialismus 1933–1945, Bonn-Bad Godesberg 1961, Dokument 14.II.-5.III.1936: Aus den Aufzeichnungen des deutschen Botschafters in Rom Ulrich von Hassell, sowie S. 88. Dass er bereits im Frühjahr 1936 die deutschen Truppen in das Rheinland einmarschieren ließ, hing vor allem von der für Hitler günstigen internationalen Situation ab.
Konflikt in Abessinien Eine gewisse Rolle spielte hierbei der Italienisch-Äthiopische Krieg, da er die Aufmerksamkeit der Westmächte von der Mitte Europas ablenkte. Durch die Auseinandersetzungen der Westmächte über mögliche Sanktionen gegenüber Italien kam es zu einer Verschlechterung des französisch-britischen Verhältnisses und zu einer Annäherung zwischen Italien und Deutschland. Der Konflikt trug maßgeblich zur Auflösung der Stresa-Front (Großbritannien, Frankreich und Italien) bei.
Ratifizierung des Französisch-Sowjetischen Beistandsvertrages Als Anlass für den Einmarsch der deutschen Truppen in die entmilitarisierte Zone und somit die Verletzung der Bestimmungen des Vertrages von Versailles und der Locarnoverträge diente Hitler die Ratifizierung des französisch-sowjetischen Beistandspaktes am 27. Februar 1936 in der französischen Nationalversammlung. Bereits am 29. November 1932 hatten Frankreich und die Sowjetunion einen Nichtangriffspakt geschlossen, der beide Teile zu einer Neutralität im Fall eines Angriffs durch eine dritte Macht verpflichtete. Nach Ablauf des Vertrags wurde am 2. Mai 1935 ein neuer Beistandspakt zwischen beiden Ländern in Moskau unterzeichnet. Deutschland reagierte, man sehe für den Fall, dass der Beistandspakt im französischen Parlament und Senat abgesegnet würde, keine Möglichkeiten einer Annäherung an Frankreich. Die Beschlussfassung in der Nationalversammlung nutzte Hitler unmittelbar als Vorwand für die Wiederbesetzung des Rheinlandes, ohne die noch bevorstehende Behandlung des Vertrages im französischen Senat (der damals nahezu gleichberechtigten zweiten Kammer) abzuwarten.
Vor der Besetzung versicherte sich Hitler bei Benito Mussolini über ein Nichteingreifen Italiens im Falle einer deutschen Reaktion auf die Ratifizierung des Vertrages. Gegenüber dem deutschen Botschafter in Rom, Ulrich von Hassell, bemerkte Mussolini am 22. Februar 1936, dass auch er den Vertrag für „schädlich und gefährlich“Dokument Nr. 5, Bericht von Hassells über die Unterredung mit Mussolini am 22. Februar 1936 in Rom, entnommen aus: Esmonde M. Robertson: Hitler und die Sanktionen des Völkerbunds – Mussolini und die Besetzung des Rheinlands. in: Karl D. Bracher, Hans-Peter Schwarz (Hrsg.): Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte, 26. Jg., Stuttgart 1978, S. 198. halte. Hassell fühlte einer eventuellen Reaktion Italiens auf die Ratifizierung des Französisch-Sowjetischen Vertrages im französischen Parlament und Senat vor. Mussolini versicherte, Italien würde weder auf diese selbst, obwohl er diesem Vertrag nach wie vor ablehnend gegenüber stünde, noch auf eine Reaktion Deutschlands auf dieselbige reagieren, d. h., Italien würde sich an einem Vorgehen Frankreichs und Großbritanniens gegen Deutschland nicht beteiligen.
Begründung für die Weltöffentlichkeit Als offizieller Grund für die Besetzung wurde die Ratifizierung des Französisch-Sowjetischen Beistandspakts genannt, der von der deutschen Regierung als Verletzung der Locarno-Verträge angesehen werde, da sich die Mächte in Locarno zu einer friedlichen Politik gegeneinander verpflichtet hätten und sich der Pakt eindeutig gegen Deutschland richte. Folglich sehe sich Deutschland auch nicht mehr an die aus dem Locarno-Vertrag resultierenden Verpflichtungen gebunden.Den Einmarsch deutscher Truppen in das entmilitarisierte Rheinland begründete die deutsche Regierung im „Memorandum der Reichsregierung“, das den Botschaftern in London, Paris, Rom, und Brüssel am 7. März 1936 übergeben wurde. Das Memorandum findet sich in den Akten zur deutschen auswärtigen Politik (ADAP), Serie C, das Dritte Reich. Die ersten Jahre, Band 5, S. 123.