Kirchweihe oder Kirchenweihe (kirchenrechtlich: , veraltet auch consecratio ‚Heiligung‘;Vgl. Peter Wünsche: „Quomodo ecclesia debet dedicari“. Zur Feiergestalt der westlichen Kirchweihliturgie vom Frühmittelalter bis zum nachtridentinischen Pontifikale von 1596. 2006, S. 114: In den älteren Quellen dominiert der Begriff dedicatio im Sinne von Indienstnahme des Gebäudes für den Gottesdienst. Im Mittelalter wird der Begriff consecratio bevorzugt, der stärker betont, dass der Indienstnahme eine Reinigung vom Bösen und Heiligung vorausgehen muss. Das nachtridentinische Pontifikale von 1596 setzte beide Begriffe gleich: De Ecclesiae Dedicatione seu Consecratione. griechisch oder ) ist der Akt der festlichen Weihe einer Kirche, durch den der Kirchenraum der Kirchengemeinde zum liturgischen Gebrauch übergeben wird; bei der Weihe einer Kathedrale wird volkstümlich auch der Begriff Dom(kirch)weihe verwendet. Eine Kirchweihe findet statt, wenn eine neuerbaute Kirche erstmals als Gotteshaus in Dienst genommen wird oder auch z. B. nach einer Renovierung.
Des Weihetags eines Gotteshauses wird u. a. in der Katholischen Kirche jährlich beim Jahresgedächtnis der Kirchweihe (lat. Dies anniversarius dedicationis ecclesiae), einem Hochfest, feierlich gedacht.Adolf Adam: Das Kirchenjahr. Schlüssel zum Glauben. Betrachtungen. Verlag Herder, Freiburg im Breisgau 1990, ISBN 3-451-22098-9, S. 139–143 [= Kapitel Kirchweihfest (Jahresgedächtnis)].
Dieser Artikel behandelt zum Teil auch die Namensgebung von Kirchen in verschiedenen Konfessionen. Für die römisch-katholische Kirche siehe auch Titulus ecclesiae und Patrozinium.
Geschichtlicher Überblick Grundlagen in der Alten Kirche Das frühe Christentum besaß keine eigenen heiligen Räume und unterschied sich in dieser Hinsicht sowohl vom Judentum als auch von anderen Religionen im Römischen Reich. Das wurde aber nicht als Mangel empfunden. Paulus von Tarsus erklärte seinen christlichen Lesern, ihr eigener Körper sei ein Tempel: „Wisst ihr nicht, dass ihr Gottes Tempel seid und der Geist Gottes in euch wohnt?“ (1 Kor 3,16). Diese Stelle aus dem Neuen Testament hat die altkirchlichen Theologen in ihren Äußerungen zum Thema Kirchengebäude stark geprägt. Daneben wurden aber auch Impulse aus dem Alten Testament wirksam, das die Weihe heiliger Orte (Zeltheiligtum, Steinmale, Jerusalemer Tempel) mehrfach thematisiert. Altes und Neues Testament haben also ein unterschiedliches Verständnis des heiligen Raumes, woraus sich eine Zweipoligkeit des theologischen Nachdenkens über den Kirchenraum ergibt.Miriam Czock: Gottes Haus. Untersuchungen zur Kirche als heiligem Raum von der Spätantike bis ins Frühmittelalter. De Gruyter, Berlin/Boston 2012, S. 27.
Zunächst dominierte der neutestamentliche Impuls. Clemens von Alexandria und Minucius Felix bekräftigten, dass Kirchenbauten keine Heiligkeit zukomme.Hartmut Leppin: Die frühen Christen. 2. Auflage. Beck, München 2019, S. 123 f.; Clemens von Alexandria: Stromata 7,29,3f.; Minucius Felix: Octavius 32.1. Eusebius von Caesarea teilte die Vorstellung, dass die Christen, die zum Gottesdienst zusammenkamen, eine heilige Gemeinde seien. Er nutzte in seinem Geschichtswerk die Einweihung der Kirche in Tyros im Jahr 315, um die Architektur symbolisch auf die hierarchisch strukturierte Kirche auszudeuten.Eusebius von Caesarea: Kirchengeschichte 10, 4 (Online). Ein interessantes Detail ist der hölzerne Lettner, der offenbar die Laien vom Altar fernhalten sollte. Die Kanones des Konzils von Laodicea (4. Jahrhundert) schlossen Frauen vom Betreten des Altarraums aus, nach dem Pauluswort: Die Frau schweige in der Gemeinde. Zunehmend finden sich in den Quellen Regelungen, wie sich die Gläubigen im Kirchenraum verhalten sollten.Miriam Czock: Gottes Haus. Untersuchungen zur Kirche als heiligem Raum von der Spätantike bis ins Frühmittelalter. De Gruyter, Berlin/Boston 2012, S. 29–39. Beispielsweise wurde in Laodicea auch reglementiert, „daß man nicht in den kirchlichen Räumen oder den Kirchen sogenannte Agapen veranstaltet und im Hause Gottes ißt und Speisesofas aufschlägt“.Christoph Markschies: Das antike Christentum: Frömmigkeit, Lebensformen, Institutionen. Beck, München 2006, S. 178. Solche Verbote sind Indizien dafür, dass der Kirchenraum bereits als ein besonderer, heiliger Raum wahrgenommen wurde.
Keine der frühchristlichen Kirchenordnungen (Traditio Apostolica, Apostolische Konstitutionen, Canones des Hippolyt, Testamentum Domini) enthält Anweisungen für die Kirchweihe. Mit der Konstantinischen Wende wurde es für die Christen möglich, Kirchengebäude zu errichten und festlich in Gebrauch zu nehmen. Das Christentum war von nun an im öffentlichen Raum viel mehr präsent. Die Informationen, die Eusebius zur Kirchweihe in Tyros im Jahr 315 und zur Weihe der Jerusalemer Grabeskirche (Enkainia) im Jahr 335 gibt, ließen Dionys Stiefenhofer bereits 1909 vermuten, dass die Eucharistiefeier im 4. Jahrhundert von zentraler Bedeutung bei der Weihe einer neuen Kirche war.Vgl. Dionys Stiefenhofer: Die Geschichte der Kirchweihe vom 1.–7. Jahrhundert. Lentner, München 1909. Die Forschung ist ihm weitgehend gefolgt. Ein Hymnus Ephräms des Syrers († 373) ist der früheste Beleg dafür, dass der christliche Altar – jedenfalls im syrischen Raum – mit Öl gesalbt wurde, und zwar offenbar vor der ersten Eucharistiefeier in einem neuen Kirchenbau.Vitalijs Permjakovs: Make this the place where your glory dwells: Origins and evolution of the byzantine rite for the consecration of a church. Indiana 2012, S. 108–110, 137. Syrische Mönchsviten deuten darauf hin, dass die Altarweihe im 4./5. Jahrhundert auch von einem Presbyter vorgenommen werden konnte und nicht dem Bischof vorbehalten war.Vitalijs Permjakovs: Make this the place where your glory dwells: Origins and evolution of the byzantine rite for the consecration of a church. Indiana 2012, S. 115 f. mini|374px|Feierliche Übertragung von Reliquien zu einer neuen Kirche. Elfenbein, Konstantinopel, 5. Jahrhundert (Trierer Domschatz) Die Heiligenverehrung förderte das Verständnis des Kirchenraums als eines heiligen Raumes. Im Fall der Apostelkirche in Konstantinopel, einer Gründung Kaiser Konstantins (als sein Mausoleum) war die kaiserliche Widmung des Gebäudes (dedicatio bzw. kathiérōsis) ein Akt der römischen Zivilreligion, und erst mit zeitlichem Abstand trafen Apostelreliquien ein, die in einer kirchlichen Feier unter dem Altar deponiert wurden. Beides waren im 4. Jahrhundert voneinander getrennte Vorgänge.Vitalijs Permjakovs: Make this the place where your glory dwells: Origins and evolution of the byzantine rite for the consecration of a church. Indiana 2012, S. 144–146. Vitalijs Permjakovs betont, dass die Überführung von Heiligenreliquien nach den Quellen aus dem Osten des Reichs nicht die Weihe (dedicatio/consecratio) der Kirche bewirkten – im Gegensatz zum lateinischen Westen, wo Ambrosius von Mailand genau diese Vorstellung förderte.Vitalijs Permjakovs: Make this the place where your glory dwells: Origins and evolution of the byzantine rite for the consecration of a church. Indiana 2012, S. 174. Vgl. auch Peter Wünsche: „Quomodo ecclesia debet dedicari“: Zur Feiergestalt der westlichen Kirchweihliturgie vom Frühmittelalter bis zum nachtridentinischen Pontifikale von 1596. 2006, S. 115: „Die Reliquienbeisetzung konnte zunächst allerdings auch nach der Indienstnahme [der neuen Kirche] stattfinden; sie war nicht Bedingung für die Benutzung einer Kirche und insofern nicht Dedikationshandeln im strengen Sinn.“ Ein „Grunddatum“ war der 17. Juni 386, an dem Ambrosius die Gräber von Märtyrern öffnete, um ihre Gebeine zum Altar einer Kirche zu bringen. „Bewußt stellte er eine himmlisch-irdische Entsprechung her: Wie die Seelen der Märtyrer ‚unter dem himmlischen Altar‘ ihren Aufenthalt hatten , so die Leiber unter dem irdischen. Die Verbindung von Reliquiengrab und Altar wurde essentiell.“, hier S. 70. Während die Eucharistiefeier von Anfang an für jede Kirchweihe konstitutiv war, kam mancherorts noch im 4. Jahrhundert die Übertragung von Reliquien – nun auch von Heiligen, die nicht den Märtyrertod gestorben waren – zum Altar der neuen Kirche hinzu. Das 2. Konzil von Nicäa machte im Jahr 787 die Reliquienübertragung und Beisetzung im Altar für jede Kirchweihe verpflichtend; das führte dazu, dass häufig Knochensplitter verschiedener Heiliger in einen Altar eingefügt wurden, ohne dass deren Echtheit überprüft werden konnte.Hanno Schmitt: „Mache dieses Haus zu einem Haus der Gnade und des Heils“. Der Kirchweihritus in Geschichte und Gegenwart als Spiegel des jeweiligen Kirchen- und Liturgieverständnisses im 2. Jahrtausend. Paderborn u. a. 2004, S. 426–436. (Es wurde aber nicht in allen christlichen Konfessionen übernommen.)
Eine Elfenbeintafel aus Konstantinopel, die sich heute im Trierer Domschatz befindet, gibt ein anschauliches Bild von der festlichen Übertragung von Reliquien in eine neue Kirche. Sie ist rechts im Bild zu sehen; die Handwerker auf dem Dach sind soeben fertig geworden. Vor der Kirchentür steht die Kaiserin als Stifterin der Kirche, um die nahende Prozession zu empfangen. Links sieht man das Chalke-Tor des Kaiserpalastes, wo soeben der Wagen eintrifft, auf dem zwei Würdenträger das Kästchen mit den Reliquien transportieren.Mary K. Farag: What Makes a Church Sacred? Legal and Ritual Perspectives from Late Antiquity. University of California Press, Oakland 2021, ISBN 978-0-520-38200-8, S. 134.
Ost- und westkirchliche Riten im Mittelalter Entwicklung im Osten Vitalijs Permjakovs differenziert die beiden griechischen Bezeichnungen für die Kirchweihe folgendermaßen:Vitalijs Permjakovs: Make this the place where your glory dwells: Origins and evolution of the byzantine rite for the consecration of a church. Indiana 2012, S. 177 f. Hierbei handelt es sich um Modellvorstellungen. Zur Unterscheidung von Kleriker- und Gemeindeliturgie vgl. S. 230.
kathiérōsis: Weihe des Altars und des Kirchenraums durch Salbung (eine Feier von Klerikern, von der die Gemeinde ausgeschlossen ist); enkaínia: Feierlicher Einzug des Bischofs in die neue Kirche und Deponierung von Reliquien (ein festlicher Stationsgottesdienst der ganzen Gemeinde).
Diese beiden nach seiner Analyse ursprünglich verschiedenen Riten wurden in Konstantinopel bis zum 11. Jahrhundert zu einem einzigen Kirchweiheritus verschmolzen.
Das Euchologion Barberini gr. 336 (spätes 8. Jahrhundert) ist der früheste und wichtigste Zeuge für den Ritus der Kirchweihe (ebenso wie für mehrere andere Riten) in Byzanz. Obwohl es oft auf die Verhältnisse in Konstantinopel Bezug nimmt, wurde es wohl in Süditalien niedergeschrieben, also in einem Randgebiet des Byzantinischen Reichs. Der Redaktor scheint auch Impulse aus der Jerusalemer Liturgie aufgenommen zu haben. Im Barberini gr. 336 lassen sich ein älterer Text (Kurzfassung) und eine jüngere Bearbeitung (Langfassung) unterscheiden; die Kurzfassung stimmt weitgehend mit anderen QuellenAus dem 11. Jahrhundert: Sinai gr. 959; aus dem 12. Jahrhundert: Ms Bodleian Auct. E 5.13, Ottoboni gr. 434. überein. Auch der Langfassung lassen sich weitere Zeugen zur Seite stellen.11. Jahrhundert: Paris B.N. Coislin 213; 12. Jahrhundert: Ms Vatican gr. 1872.
Die Kurzfassung gibt folgendes Bild der frühesten Kirchweihfeier in Konstantinopel:Vitalijs Permjakovs: Make this the place where your glory dwells: Origins and evolution of the byzantine rite for the consecration of a church. Indiana 2012, S. 185–199.