mini|Grabstelle der Kindereuthanasie-Opfer am Wiener Zentralfriedhof
Am Spiegelgrund war von 1940 bis 1945 eine „Jugendfürsorgeanstalt“ auf dem Anstaltsgelände der Heil- und Pflegeanstalt „Am Steinhof“ (dem heutigen Otto-Wagner-Spital) auf der Baumgartner Höhe in Wien. Diese teilte sich in ein Erziehungsheim und eine „Nervenheilanstalt für Kinder“, zu der auch eine sogenannte Kinderfachabteilung gehörte, in der kranke, behinderte und „nicht erziehbare“ Kinder und Jugendliche medizinischen Versuchen ausgesetzt und gequält wurden. Mindestens 789 von ihnen wurden ermordet. Heute gilt der Name Am Spiegelgrund als Synonym für Verbrechen der nationalsozialistischen Medizin und .
In der Zeit des Nationalsozialismus Ab dem Frühjahr 1938 wurde ein engmaschiges Netz an Einrichtungen zur Beobachtung, Erfassung, Bewertung, Korrektion und Selektion von Kindern und Jugendlichen, die oder deren Eltern nicht dem Menschenbild vom leistungsfähigen, anpassungsbereiten Volksgenossen entsprachen, aufgebaut. So wurden Ärzte und Hebammen reichsweit durch einen inoffiziellen Runderlass dazu aufgefordert, geistige und körperliche Auffälligkeiten bei Neugeborenen und Kindern an die Gesundheitsämter zu melden. Wie die gesamte NS-Schwesternschaft wurde auch das Personal der Wiener Fürsorge auf Hitler vereidigt und auf anthropologisch-rassistische und rassenhygienische Sichtweise eingestellt (zuvor handelten sie jedoch bereits im biologistischen Sinn, d. h., es war lediglich eine drastische Verschärfung der gewohnten Praxis). Es genügte schon, wenn ein Verwandter Alkoholiker war; denn Alkoholismus zählte zu den Erbkrankheiten, die „ausgemerzt“ werden sollten. Für die „erbbiologische Bestandsaufnahme“ wurden systematisch Daten all jener, die mit Gesundheits- oder Fürsorgeeinrichtungen in Kontakt kamen, in der „Erbkartei“ erfasst und damit „Sippenkarten“ erstellt. Neben Krankengeschichten wurden darin insbesondere auch Schulbewertungen, Arbeitgeberauskünfte und Strafregisterauszüge ausgewertet. Allein die über 100 Wiener Mutterberatungsstellen erfassten im Jahr 1941 in Wien 72 % der Neugeborenen noch im ersten Lebensjahr. Insgesamt wurden Karteien mit Daten von über 700.000 Wienern angelegt, dafür wurden eigens 70 Personen angestellt.
mini|Einer der im Zuge der T4-Aktion leergeräumten Pavillons: Im Pavillon 23 befanden sich gewalttätige männliche Patienten.
Aktion T4 Die Einrichtung der Jugendfürsorgeanstalt Am Spiegelgrund wurde erst möglich, nachdem etwa 3200 bzw. zwei Drittel der Patienten der psychiatrischen Heil- und Pflegeanstalt im Zuge der Aktion T4 abtransportiert und die Pavillons dadurch geleert wurden. Die Patienten wurden, teilweise nach einem Zwischenstopp in den Anstalten Niedernhart bei Linz oder Ybbs an der Donau, in die Tötungsanstalt Hartheim überstellt und dort vergast. Umgekehrt war der Steinhof wahrscheinlich Zwischenstation für Patienten anderer Anstalten, wie z. B. dem Versorgungsheim Lainz. Die Zwischenverlegungen dienten dazu, die Angehörigen der Patienten zu täuschen. Sowohl die Auswahl der Patienten (rein anhand der Patientendaten mit „+“ oder „-“, ohne die Menschen vorher gesehen zu haben) als auch die Organisation und Durchführung der Aktion erfolgten durch die von Werner Heyde zusammengestellte Kommission der Berliner T4-Zentrale. Die Anstalten selbst wurden nur informiert, dass es erforderlich sei, .
Der Anstaltsleiter, Alfred Mauczka, wusste nichts von den Mordplänen. Er protestierte jedoch direkt beim Abtransport gegen Transportpläne dieses Ausmaßes, da er Angst hatte, durch den Wegfall der Pfleglingsarbeiter könne der Anstaltsbetrieb nicht aufrechterhalten werden, der durch die Einberufung vieler Pfleger ohnehin schon am Rand des Zusammenbruchs stand. Nach einem Blick in die Krankengeschichten stellte der Transportleiter fest, dass die betreffenden Patienten sehr wohl arbeitsfähig waren. Die betreffenden Waggons wurden schließlich in Linz abgehängt und wieder zurückgeschickt. Dies erklärt wahrscheinlich, warum nur 0,2 Prozent der aus Steinhof Deportierten Alkoholiker waren. Zudem haben auch einige Anstaltsärzte versucht, Abtransporte durch Querverlegungen innerhalb der Anstalt zu verhindern oder so weit hinauszuzögern, dass die betreffenden Patienten von ihren Angehörigen in häusliche Pflege übernommen werden konnten, was in einigen Fällen gelungen ist.
Am 23. Juli 1940 protestierte die Wiener Krankenschwester Anna Wödl, Mutter von Alfred Wödl, einem in der Jugendfürsorgeanstalt Am Spiegelgrund ermordeten, behinderten Kind, vergeblich bei Herbert Linden gegen den Abtransport der Steinhof-Pfleglinge. Auch deren Angehörige regte sie zu Protestschreiben an, woraufhin in Berlin „Wäschekörbe voll Post“ eingingen. Demonstrationen vor der Anstalt gegen die Transporte wurden von Polizei und SS beendet. Nach einem weiteren Transport am 30. August 1940 kritisierte und verurteilte die illegale Grazer KPÖ um Herbert Eichholzer in einem Flugblatt die Transporte und Ermordungen der Steinhof-Pfleglinge. Auch Hans Asperger, der bekannte österreichische Kinderarzt und Jugend-Autismus-Forscher, überantwortete Fälle der von ihm untersuchten Kinder dem Euthanasie-Programm Am Spiegelgrund, wobei seine zum Teil vernichtenden und überaus harten Evaluierungen direkt zur Ermordung der Kinder führten. (deutsche Ausgabe: Aspergers Kinder – Die Geburt des Autismus im „Dritten Reich“. Campus, Frankfurt a. M. 2018).
mini|hochkant|Der Eingang des Pavillon 15, der ehemaligen „Kinderfachabteilung“
Fürsorgeanstalt Am Spiegelgrund und Kinderfachabteilung Mit 24. Juli 1940 nahm die „Wiener städtische Fürsorgeanstalt Am Spiegelgrund“ in den Pavillons 1, 3, 5, 7, 9, 11, 13, 15 und 17 mit insgesamt 640 Betten ihren Betrieb auf. Auf den Spiegelgrund „übersiedelten“ damit auch die heilpädagogische Abteilung des Zentralkinderheims und die darin seit 1934 untergebrachte „Schulkinder-Beobachtungsstation“. Pavillon 17 war für Kinder und Jugendliche, die, wie es beschönigend hieß, „zur Beobachtung auf ihre Erziehbarkeit da waren“. Im offiziell als „Säuglingsstation“, inoffiziell als „Reichsausschussabteilung“ bezeichneten Pavillon 15 wurde eine Kinderfachabteilung eingerichtet, die die zweite ihrer Art im Deutschen Reich war. Administrativ unterstand die Jugendfürsorgeanstalt dem Referat „Ausmerzende Maßnahmen“ der Abteilung „Erb- und Rassenpflege“ des Hauptgesundheitsamtes in Wien, die Kinderfachabteilung hingegen dem „Reichsausschuss zur wissenschaftlichen Erfassung von erb- und anlagebedingten schweren Leiden“ in Berlin, der anhand der eingehenden Meldungen über Leben und Tod der Kinder entschied. Lautete die Anweisung „Behandlung“, bedeutete dies meist einen langsamen, qualvollen Tod des Kindes. Als administrativer Leiter der Fürsorgeanstalt wurde der Heilpädagoge Franz Winkelmayer eingesetzt, der bis 1922 die Erziehungsberatung im Roten Wien innehatte und sich bereits damals für ein „Sichten“ der Kinder aussprach.
Im März 1942 wurde die Anstalt in „Heilpädagogische Klinik der Stadt Wien Am Spiegelgrund“ umbenannt. Nachdem wenige Monate später die Hauptabteilung „Jugendwohlfahrt und Jugendpflege“ entstanden war, wurden dieser am 16. Juni 1942 „vorübergehend“ die Pavillons 1, 3, 5, 7, 9, 11 und 13 „zur Führung einer Erziehungsanstalt“ übergeben. Leiter der Erziehungsanstalt wurde zum 1. Juli 1942 Hans Krenek, der bis dahin pädagogischer Leiter war. Dieser führt im selben Jahr in einem Artikel aus:Hans Krenek, zitiert in
Die Pavillons 15 und 17 wurden mit 1. Juli 1942 dem Anstaltenamt als „Anstalt zur Aufnahme und Beobachtung von psychisch abwegigen Kindern und Jugendlichen jeder Art und Stufe“ unterstellt und mit 11. November 1942 in „Wiener städtische Nervenklinik für Kinder“ umbenannt. Mit den häufigen Umbenennungen versuchte man eine Spezialklinik vorzutäuschen, in der kranke, behinderte, und vermeintlich erblich belastete Kinder und Jugendliche behandelt würden.
Zwei Drittel der in die Kinderfachabteilung eingewiesenen Kinder befanden sich bereits zuvor in öffentlichen Pflegeeinrichtungen, nur ein Drittel kam direkt aus dem Elternhaus in die Anstalt. Vierzig Prozent wurden bereits mit negativen ärztlichen Gutachten wie „bildungsunfähig“, „geistig minderwertig“ etc. eingewiesen. Von 24. Juli 1940 bis 23. Juli 1941 wurden insgesamt 1583 Kinder aus Wiener Erziehungsheimen auf den Spiegelgrund überstellt, für die weiteren Jahre gibt es dazu keine Angaben.
Das leitende Personal und die Patientenmorde mini|Brief an die Eltern eines der in der Kinderfachabteilung ermordeten Kinder
Ärztlicher Leiter der Nervenklinik war vom 24. Juli 1940 bis Jänner 1942 Erwin Jekelius, der im Oktober 1940 als einer von 30 Teilnehmern an einer Konferenz über das „Euthanasie“-Gesetz nachgewiesen ist. Im September 1941 wurden von der Royal Air Force Flugblätter abgeworfen, die über die Mordtaten von Jekelius aufklärten. Für ein halbes Jahr folgte ihm der an der Aktion T4 maßgeblich beteiligte Hans Bertha. Mit 1. Juli 1942 übernahm die Leitung Ernst Illing, der zuvor bereits als Oberarzt in der ersten Kinderfachabteilung bei Hans Heinze in der Landesanstalt Brandenburg-Görden tätig war. Als Leiter des Pavillon 15 fungierte ab November 1940 Heinrich Gross, der ebenfalls bei Hans Heinze ausgebildet wurde und für die meisten Morde verantwortlich war. Ab Juli 1942 gab er eine Hälfte der „Säuglingsabteilung“ an Marianne Türk ab und behielt die Leitung für die andere Hälfte bis Ende März 1943. Zu diesem Zeitpunkt wurde er einberufen, es ist jedoch erwiesen, dass er auch im Sommer 1944 an der Anstalt tätig war. Der nie rechtskräftig verurteilte Arzt verwendete die entnommenen Gehirne der Kinder noch viele Jahre nach dem Krieg für seine „Forschungen“. Die Oberärztin Margarethe Hübsch gab auf Anordnung ebenfalls tödliche Injektionen an Kinder ab. Auch Krankenschwestern wie Anna Katschenka mordeten auf Befehl. Der österreichische Psychoanalytiker Igor Alexander Caruso war im Jahr 1942 als Erzieher und psychologischer Gutachter in der Einrichtung tätig.
Zum Zweck der Einweisung unternahmen die Ärzte des Spiegelgrunds regelrechte Selektionsreisen. Erwin Jekelius berichtete im Sommer 1941 an das Anstaltenamt:
Ausgewählt wurden die Kinder vor allem nach volkswirtschaftlichen Kriterien. Lautete die Diagnose „bildungsunfähig“, war also kein gesellschaftlicher Nutzen zu erwarten, bedeutete dies zumeist das Todesurteil. Von den Ärzten, statistisch allen voran Heinrich Gross, gefolgt von Marianne Türk, wurden mindestens 789 Kinder getötet: mittels Schlafmitteln („Luminal“), Wirksamkeitstests von Impfstoffen gegen Tuberkulose (für die die Kinder künstlich mit Tuberkulose-Erregern infiziert wurden), klinischen Untersuchungen wie der immer schmerzhaften und manchmal tödlichen Pneumencephalographie, durch Folter oder einfach, indem man sie verhungern ließ. Um das Bild nach außen zu wahren, tötete man die Kinder nicht sofort, sondern verschlechterte ihren Zustand nach und nach. Die Eltern, die bei der Einweisung eine Erklärung zur Übernahme der Kosten für Verpflegung und Untersuchungen unterschreiben mussten, wurden zunächst über eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes informiert, danach schrieb man ihnen, das Kind wäre sanft hinübergeglitten, und stellte den Tod des Kindes als Erlösung dar.
Von den 789 verzeichneten Tötungen fanden 19 noch im Jahr 1940 statt, 94 im Jahr darauf. Im Jahr 1942 stieg die Zahl auf 101 und erreichte 1943 ihren Höhepunkt von 274 ermordeten Kindern. Das Jahr 1944 brachte 161 und 1945 bis Kriegsende immer noch 50 Kindern den gewaltsamen Tod. mini|In solchen Gläsern wurden die Gehirne der ermordeten Kinder aufbewahrt.