Altstädte von Stralsund und Wismar (englisch: Historic Centres of Stralsund and Wismar) ist der Name eines am 27. Juni 2002 von der UNESCO in die „Liste des Welterbes“ aufgenommenen Kulturgutes in Deutschland.

Das zum Welterbe erklärte Gebiet umfasst Teile der Hansestädte Stralsund und Wismar in Mecklenburg-Vorpommern, die in ihrer Einzigartigkeit das Erbe der Hanse bewahren. mini|Altstadt Stralsund mini|Wismar Geschichte des Denkmalschutzes in Stralsund und Wismar Sowohl Stralsund als auch Wismar gehörten zum mittelalterlichen Handelsbund der Hanse. Sie erlebten im 14. Jahrhundert ihre Blütezeit. Über die Jahrhunderte blieben viele Bauten erhalten.

In beiden Städten galt über 600 Jahre das Lübecker Baurecht, das Bestandteil des lübischen Stadtrechts war. Grundgedanke war der Brandschutz; Holzbauten sollten durch solche aus Backstein abgelöst werden. Stralsund war in seinen Anfangsjahren zweimal einer Feuersbrunst zum Opfer gefallen, auch andere junge Städte mit Holzbauten waren von Stadtbränden betroffen. Das sollte sich nicht wiederholen. Neubauten durften nur auf den Grundmauern, den Brandmauern der zuvor dort befindlichen Häuser entstehen.

Das lübische Baurecht sah seit dem 13. Jahrhundert zudem vor, dass Straßen und Grundstücken durch eine Fluchtlinie ihr Verlauf bzw. ihre Begrenzung vorgegeben war. Dabei durften auch keine baulichen Neuerungen vorgenommen werden, die vom zuvor Vorhandenen grob abwichen. Noch heute sind daher in den Straßen der beiden Altstädte diese Baufluchten anzutreffen. Zumeist verliefen allerdings die Straßen aufgrund natürlicher Gegebenheiten etwas gekrümmt. Ganz besonders die „Neustadt“ Stralsunds um den Neuen Markt herum dagegen weist lange, gerade Straßen und nahezu rechtwinklige Kreuzungen auf. Die Parzellenstruktur ist besonders aus der Vogelperspektive gut zu erkennen. mini|Blick von der Stralsunder Marienkirche auf die Altstadt mit Nikolaikirche und Jakobikirche Im Zweiten Weltkrieg wurde Wismar mehrfach von Bombern angegriffen und dabei 10–15 % der Wohnbebauung in der Altstadt und die Kirchen St. Marien und St. Georgen beschädigt. In Stralsund wurden beim Bombenangriff am 6. Oktober 1944 ca. 15 % der historischen Bausubstanz zerstört. Baulücken blieben zurück.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die finanziellen Mittel für die Sanierung alter Gebäude in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) streng begrenzt. Private Investitionen in den Erhalt der Gebäude waren nahezu unmöglich. Nur wenig konnte daher erneuert werden. Trotz der Finanznot wurden Schäden an den Gebäuden bis Mitte der 1950er Jahre weitgehend beseitigt und einige Lückenbebauungen errichtet, wobei die Form in etwa der Tradition der Backsteingotik folgte. Die begrenzten Mittel führten jedoch zum starken Verfall der historischen Bausubstanz und zu einigen Abrissen.

Das beschädigte Semlower Tor in Stralsund wurde am 29. Juni 1960 gesprengt. In Wismar wurde in den 1950er Jahren die Georgenkirche teilweise wiederaufgebaut; 1960 allerdings das Schiff der Marienkirche gesprengt.

Dennoch wurde die Altstadt Stralsund 1962 zum Flächendenkmal erklärt und 1968 in die Bezirksdenkmalliste des Bezirkes Rostock aufgenommen. Die Altstadt Wismar wurde 1986 zum Flächendenkmal erklärt.

Seit Mitte der 1970er Jahre wurden in beiden Städten denkmalpflegerische Arbeiten begonnen. In Stralsund waren ab den 1980er Jahren vornehmlich polnische Spezialfirmen mit der Sanierung einiger Bauten beauftragt; der polnische Handwerksbetrieb Denkmalpflege (PKZ) aus Szczecin war vom polnischen Staat als Ausgleich für Staatsschulden gegenüber der DDR eingesetzt worden. Diese waren u. a. an der Sicherung und Erhaltung der Reste der Stadtmauer beteiligt. hochkant|mini|Wasserkunst in Wismar Beispiele für Sanierungen zu DDR-Zeiten sind unter anderem: das Commandantenhus in Stralsund (1960er Jahre), das Heiligen-Geist-Hospital in Wismar (1964 bis 1978), das Johanniskloster Stralsund (1950er bis 1960er Jahre), das Schabbellhaus in Wismar (1970er Jahre) und die Wasserkunst Wismar.

Neben der Anerkennung Stralsunds als Flächendenkmal gab es auch schon zu DDR-Zeiten Bemühungen, die Stralsunder Altstadt in das Welterbe aufnehmen zu lassen. Der Alte Markt mit dem Rathaus und der Nikolaikirche sollten der erste Beitrag der DDR zum Welterbe werden. Aus finanziellen Gründen (die aus den sich ergebenden Verpflichtungen resultiert hätten) nahm man von diesen Plänen wieder Abstand.

Eine Studie der Bauakademie der DDR von 1989 sah für Stralsund ein Neubaugebiet in 14 von 66 Quartieren der historischen Altstadt vor. Die politische Wende 1989/1990 brachte diesen Plänen ein schnelles Ende. Am 1. Dezember 1989 wurde in der Stralsunder Bürgerschaft ein Abrissstopp für die gesamte Altstadt beschlossen.

1990 begann man in beiden Städten mit der Bestandsaufnahme und Planungen für eine umfassende Sicherung und Sanierung der Altstädte. Stralsund gehörte zu den ersten fünf Modellstädten, die vom Bund in das Modellstädteprogramm der Städtebauförderung aufgenommen wurden. Seit 1991 befinden sich Stralsund und Wismar in den Städtebauförderungsprogrammen u. a. zum Städtebaulichen Denkmalschutz des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Von 1990 bis 2007 wurden für die Sanierung der historischen Stadtkerne Fördermittel von Bund, Land und Stadt insgesamt eingesetzt: für die Stralsunder Altstadtinsel mit der Frankenvorstadt in Höhe von 102,6 Mio. Euro und für die Altstadt von Wismar in Höhe von 73,5 Mio. Euro.

Stark engagierte sich darüber hinaus die Deutsche Stiftung Denkmalschutz unter dem später zum Ehrenbürger sowohl Stralsunds als auch Wismars ernannten Gottfried Kiesow. In Wismar wurde unter anderem die Georgenkirche zum Wiederaufbau vorgesehen und von der Stiftung stark unterstützt.

Alle Neubebauungen werden seitdem von archäologischen Untersuchungen des Baugrundes durch das Landesamt für Bodendenkmalpflege begleitet.

1994 wurde den Städten Stralsund und Wismar beim Bundeswettbewerb zur Stadtsanierung eine Silber- und Goldplakette verliehen.

Angaben zum Standort mini|Die von Wasser umschlossene Altstadtinsel von Stralsund gehört zum UNESCO-Weltkulturerbe. Der Name des Denkmals, das sich im Land Mecklenburg-Vorpommern in der Bundesrepublik Deutschland befindet, lautet „Altstädte von Stralsund und Wismar“. Stralsund und Wismar liegen direkt an der Ostseeküste. Die Koordinaten lauten 54° 18′ nördliche Breite und 13° 5′ östliche Länge für Stralsund und 53° 53′ nördliche Breite und 11° 28′ östliche Länge für Wismar.

Das Nominierungsgebiet umfasst 168 Hektar (ha), davon 80 ha in Stralsund und 88 ha in Wismar, die Pufferzone umfasst 448 ha, davon 340 ha in Stralsund und 108 ha in Wismar.

Beide Städte wurden im 13. Jahrhundert gegründet (Stralsund im Jahr 1234 und Wismar im Jahr 1229) und haben ihre Grundrissstruktur nahezu unverändert bewahrt. Damit zeigen sie die typische Anlage von Seehandelsstädten nach Lübischem Recht. Die erhaltene Bausubstanz zeugt von der großen politischen und wirtschaftlichen Bedeutung und dem Reichtum der beiden Städte im Mittelalter.

Der Antrag beruht darauf, dass sich beide Städte in ihrer Bedeutung ergänzen. Die Insellage Stralsunds, das neben Lübeck lange Zeit die bedeutendste Stadt im Ostseeraum war, betont den mittelalterlich geprägten Stadtkörper besonders. Wismar wiederum bildet durch die nahezu geschlossene Straßenrandbebauung die einzige in dieser Größe und Geschlossenheit erhaltene Hansestadt im Ostseeraum.

Besonders die Anlage der beiden Städte an reine Seehäfen stellt eine Besonderheit dar, wobei Wismars Hafenbecken weitgehend bewahrt wurde; die Anlage der Hafeninseln in Stralsund im 19. Jahrhundert unterbrach jedoch nie die Verbindung von Hafen und Stadt und die Öffnung der Stadtanlage zur See hin.

Gebiet des UNESCO-Weltkulturerbes Innerhalb der festgelegten Gebiete befinden sich zahlreiche Einzeldenkmale, die allerdings nicht als Einzeldenkmale, sondern als Bestandteil der historischen Altstädte zum Weltkulturerbe auserwählt worden sind. Einzelne Baudenkmale wie auch Ensembles in beiden Städten sind kulturhistorisch äußerst bedeutsam und werden im Folgenden exemplarisch aufgeführt.

Stralsund

mini|Die Stralsunder Marienkirche Das Nominierungsgebiet in Stralsund umfasst das durch die künstlich angelegten Teiche, den Strelasund und die im 19. Jahrhundert angelegte Hafeninsel begrenzte Gebiet der Altstadtinsel, eine Fläche von 80 Hektar. Es gehört zum Stadtgebiet Altstadt.

Innerhalb dieses Gebiets befinden sich u. a. folgende Einzeldenkmale: 872 Vorderhäuser, davon 185 Giebelhäuser; 500 Gebäude sind Einzeldenkmale Alter Markt mit Artushof, Commandantenhus, Ratsapotheke und Wulflamhaus Dielenhaus Heilgeisthospital mit Heilgeistkirche Jakobikirche Johanniskloster (Franziskanerkloster) Kampischer Hof Katharinenkloster (Dominikanerkloster) Kütertor Kniepertor Landständehaus Marienkirche Scheelehaus Neuer Markt Nikolaikirche und dazugehörige Lateinschule Proviantmagazin von 1717 Rathaus Stralsund mit Schaufassade Scharfrichterhaus Speicher am Fährwall Stadtwaage

Wismar

mini|hochkant|Alter Schwede in Wismar Das Nominierungsgebiet in Wismar bildet die beinahe kreisförmige Altstadt mitsamt dem im 13. Jahrhundert ausgebauten Wasserarm „Grube“ und dem Hafen. Die Eisenbahnstrecke im Norden, die Bundesstraße 105 im Osten und ein kleinteilig bebautes Gebiet im Südwesten begrenzen das 88 Hektar große Gebiet.

Innerhalb dieses Gebiets befinden sich u. a. folgende Einzeldenkmale: 1.754 Vorderhäuser, davon 194 Giebelhäuser Marktplatz mit Wasserkunst, Rathaus und Bürgerhaus Alter Schwede Nikolaikirche Georgenkirche Marienkirchenruine Hospital zum Heiligen Geist mit Spitalkirche Reste des Dominikanerklosters Reste des Franziskanerklosters Archidiakonat im Gotischen Viertel Fürstenhof Schabbellhaus Wassertor Hopfenmarkt Altes Zeughaus Wismar Ziegenmarkt Alter Wasserturm

Pufferzonen Die Pufferzone in Stralsund umfasst 340 Hektar. Sie umschließt das Gebiet um die Stadtteiche und den Stadtwald. Die Pufferzone in Wismar umfasst 108 Hektar und bildet einen Streifen um das Nominierungsgebiet.

Vergleich mit anderen Hansestädten Zum Welterbe gehören aus dem Bereich der Hanse die Städte Bergen, Bremen, Krakau, Lübeck, Nowgorod, Riga, Tallinn, Thorn, Wilna (lit.: Vilnius) und Wisby. Stralsund und Wismar gehörten neben Lübeck, Hamburg, Kiel, Lüneburg, Rostock und Greifswald zum sogenannten Wendischen Quartier der Hanse. Sie unterscheiden sich von den bereits vorher aufgenommenen Hansestädten des Wendischen Quartiers und der anderen Quartiere jedoch grundsätzlich, sodass die Aufnahme das Gesamtbild der Hansestädte ergänzt und vervollständigt.

So sind die Altstädte Stralsunds und Wismars in einem besseren Erhaltungszustand als die Lübecks, das im Zweiten Weltkrieg stärkere Schäden erlitten hat und daher auch nur in Teilbereichen in die Welterbeliste aufgenommen worden ist. Zwar waren auch Stralsund (beim Angriff am 6. Oktober 1944) und Wismar beschädigt worden, aber nicht so stark wie Lübeck. Zudem kam es in den beiden ostdeutschen Städten nach dem Krieg nicht zu derartigen Neubebauungen mit teilweiser Zerstörung der Originalsubstanz wie in der Stadt an der Trave. Außerdem verkörpern die ostdeutschen Städte eine andere Epoche: Während Lübeck für die typische Seehandelsstadt des 13. Jahrhunderts repräsentativ ist, stehen Stralsund und Wismar für die des 14. Jahrhunderts.