In der Liste von Ämtern, die gewöhnlich von einem Kardinal bekleidet werden, werden Kurienämter und Bischofssitze in der römisch-katholischen Kirche aufgelistet, die üblicherweise mit einem Kardinal besetzt werden oder deren Inhaber üblicherweise vom Papst zum Kardinal ernannt werden.

Der Papst ist in der Ernennung von Kardinälen völlig frei. Jedoch gibt es Bistümer und Ämter, die traditionell sehr häufig mit der Kardinalswürde verbunden sind. Während frühere Päpste wie Johannes Paul II. und Benedikt XVI. bei der Ernennung von Kardinälen fast ausschließlich Kandidaten aus dieser Liste auswählten, wich Papst Franziskus bei seinen Ernennungen oft davon ab.

Kardinalssitze Verschiedene und besonders wichtige Erzbistümer werden gewöhnlich entweder mit einem Kardinal besetzt, oder der neue Erzbischof wird bei einem der nächsten Konsistorien ins Kardinalskollegium berufen. Als solche können derzeit 61 Erzbistümer gelten:

Europa (29) Europa stellt derzeit etwas weniger als die Hälfte der Kardinäle.

Deutschsprachiger Raum (4) Im deutschsprachigen Raum gibt es heute vier Erzbistümer, die normalerweise mit einem Kardinal besetzt sind, davon drei in Deutschland und eines in Österreich. Das frühere deutsche Erzbistum Breslau, dessen Erzbischöfe seit 1893 regelmäßig zu Kardinälen berufen werden, gehört heute zu Polen.

Deutschland: Erzbistum Berlin (Konrad Graf von Preysing 1946, seit Julius Döpfner ab 1958 ausnahmslos bis 2014) Erzbistum Köln (seit Johannes von Geissel ab 1850 fast ausnahmslos) Erzbistum München und Freising (seit Franziskus von Bettinger ab 1914)

Österreich: Erzdiözese Wien (seit Joseph Othmar von Rauscher ab 1855)

Deutschland Wenn man alle deutschen Kardinäle betrachtet, die im 20. und 21. Jahrhundert ernannt wurden, ergibt sich folgendes Bild:

Köln und München-Freising Erzbistum Köln Antonius Hubert Kardinal Fischer (1902 Erzbischof, 1903 Kardinal) Felix Kardinal von Hartmann (1912 Erzbischof, 1914 Kardinal) Karl Joseph Kardinal Schulte (1920 Erzbischof, 1921 Kardinal) Joseph Kardinal Frings (1942 Erzbischof, 1946 Kardinal) Joseph Kardinal Höffner (1969 Erzbischof, 1969 Kardinal) Joachim Kardinal Meisner (1988 Erzbischof, bereits seit 1983 Kardinal) Rainer Maria Kardinal Woelki (2014 Erzbischof, bereits seit 2012 Kardinal)

Erzbistum München und Freising Franziskus Kardinal von Bettinger (1909 Erzbischof, 1914 Kardinal) Michael Kardinal von Faulhaber (1917 Erzbischof, 1921 Kardinal) Joseph Kardinal Wendel (1952 Erzbischof, 1953 Kardinal) Joseph Kardinal Ratzinger (1977 Erzbischof, 1977 Kardinal) Friedrich Kardinal Wetter (1982 Erzbischof, 1985 Kardinal) Reinhard Kardinal Marx (2007 Erzbischof, 2010 Kardinal)

In diesen beiden Erzbistümern wurden alle Erzbischöfe binnen maximal 5 Jahren zum Kardinal ernannt.

Breslau beziehungsweise Berlin Vor 1945 gehörte das Erzbistum Breslau zu den deutschen Erzbistümern mit Kardinalstradition. Die Kardinalstradition verblieb beim heute polnischen Erzbistum: Adolf Kardinal Bertram (1914 Erzbischof, 1916 Kardinal in pectore, 1919 bekanntgegeben)

Das 1930 neugegründete Bistum Berlin sollte wohl bereits nach 1945 die Breslauer Tradition auf deutschem Gebiet fortführen, auch wenn der damalige Bischof von Berlin Konrad Kardinal von Preysing (1932 Bischof, 1946 Kardinal) den Titel vor allem auch als Ehrentitel wegen Widerstands gegen den Nationalsozialismus bekommen haben dürfte. Sein Nachfolger wurde am 4. Juni 1951 Bischof Wilhelm Weskamm. Beim Konsistorium von 1953 wurde er daher noch nicht berücksichtigt, sondern Erzbischof Joseph Kardinal Wendel von München-Freising. Überraschend starb jedoch Weskamm mit 65 Jahren noch vor dem nächsten Konsistorium, das erst unter Papst Johannes XXIII. 1958 stattfand.

Seit dem Jahr 1958 ist für das Bistum Berlin – nun wohl auch aus politischen Erwägungen und der persönlichen Eignung von Kardinal Döpfner – diese Tradition zu erkennen: Julius Kardinal Döpfner (1957 Bischof, 1958 Kardinal) Alfred Kardinal Bengsch (1961 Bischof, 1962 persönlicher Titel eines Erzbischofs, 1967 Kardinal) Joachim Kardinal Meisner (1980 Bischof, 1982 Vorsitzender der Berliner Bischofskonferenz, 1983 Kardinal) Georg Kardinal Sterzinsky (1989 Bischof, 1991 Kardinal, 1994 Erhebung zum Erzbischof) Rainer Maria Kardinal Woelki (2011 Erzbischof, 2012 Kardinal)

Auch hier wurden bis 2012 alle Bischöfe spätestens nach sechs Jahren zum Kardinal. Der 2015 ernannte, derzeitige Amtsinhaber Heiner Koch ist aber bislang bei acht Konsistorien nicht berücksichtigt worden.

Kurienkardinäle Deutsche Kurienkardinäle seit 1945: Augustin Kardinal Bea (1959 Kardinal, 1960 Sekretär des neuen Päpstlichen Rates zur Förderung der Einheit der Christen) Joseph Kardinal Schröffer (1976 Kardinal, 1967 Sekretär der Bildungskongregation, zuvor Bischof von Eichstätt) Joseph Kardinal Ratzinger (1977 Kardinal und Erzbischof von München und Freising, 1982 Kurienkardinal und Präfekt der Kongregation für Glaubenslehre, 2005 Papst) Paul Augustin Kardinal Mayer (1985 Kardinalpräfekt der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung, 1985 Kardinal) Walter Kardinal Kasper (1999 Sekretär des Päpstlichen Rates zur Förderung der Einheit der Christen, 2001 Kardinal) Paul Josef Kardinal Cordes (1995 Präsident des Päpstlichen Rates „Cor Unum“, 2007 Kardinal) Gerhard Ludwig Kardinal Müller (2012 Präfekt der Kongregation für die Glaubenslehre, 2014 Kardinal)

Vier dieser Bischöfe wurden innerhalb von zwei Jahren zum Kardinal ernannt. Bei Kardinal Schröffer und Kardinal Cordes, die keine Ämter innehatten oder -haben, die zur Kardinalserhebung führen, dauerte es dagegen neun beziehungsweise zwölf Jahre.

Sonstige Kardinäle Kardinal Karl Lehmann (2001) ist der vierte oder fünfte Bischof von Mainz, der Kardinal wurde (nach Hermann Volk 1973; Albrecht von Brandenburg 1518; Siegfried II. von Eppstein vermutl. 1206; Konrad I. von Wittelsbach 1166); Johannes Joachim Degenhardt war der zweite Erzbischof von Paderborn, der 2001 Kardinal wurde (nach Lorenz Jaeger 1965). Außerdem erlebten das Bistum Münster (1946) mit Clemens August Graf von Galen und das junge Bistum Essen mit seinem ersten Bischof Franz Hengsbach (1988) je einen Kardinal.

Ergebnis Es ist festzustellen, dass 18 deutsche Kardinäle, die den genannten Kriterien entsprechen, binnen maximal fünf Jahren zum Kardinal ernannt wurden. Hier kann man gleichsam von Automatismus sprechen.

Für alle anderen Erzbistümer (Erzbistum Hamburg, Erzbistum Freiburg, Erzbistum Paderborn, Erzbistum Bamberg) und Bistümer in Deutschland ist eine Kardinalsernennung unwahrscheinlich, und wenn doch, dauert sie wesentlich länger.

Österreich In Österreich werden im 20. Jahrhundert nur die Erzbischöfe von Wien zu Kardinälen ernannt, die Erzbischöfe von Salzburg hingegen nicht.

Erzdiözese Wien: Kardinal Franz Xaver Nagl (1911 Erzbischof, 1911 Kardinal) Kardinal Friedrich Gustav Piffl (1913 Erzbischof, 1914 Kardinal) Kardinal Theodor Innitzer (1932 Erzbischof, 1933 Kardinal) Kardinal Franz König (1956 Erzbischof, 1958 Kardinal) Kardinal Hans Hermann Groër (1986 Erzbischof, 1988 Kardinal) Kardinal Christoph Schönborn (1995 Erzbischof, 1998 Kardinal)

Die Wiener Erzbischöfe wurden alle spätestens nach drei Jahren zum Kardinal ernannt.

Weiters gab es den Kurienkardinal Alfons Maria Stickler (1983 Pro-Bibliothekar der Heiligen Römischen Kirche, 1983 Titularerzbischof von Bolsena, 1984 Leiter des vatikanischen Geheimarchivs, 1985 Kardinal), der binnen zwei Jahren zum Kardinal erhoben wurde.

Schweiz In der Schweiz werden üblicherweise keine Bischöfe zu Kardinälen ernannt.

Daher gibt es bisher neben den Kurienkardinälen Gilberto Agustoni (1992 Präfekt der Apostolischen Signatur, 1994 Kardinal) und Kurt Koch (2010 Präsident des Päpstlichen Rates zur Förderung der Einheit der Christen, 2010 Kardinal) auch nur einen Diözesanbischof (Henri Schwery), der im 20. Jahrhundert zum Kardinal ernannt wurde. Aus dem Rahmen fiel die Ernennung von Emil Paul Tscherrig, Apostolischer Nuntius in Italien und San Marino, im Jahr 2023. Allerdings wurden seine Vorgänger bis auf zwei Ausnahmen, darunter der direkte Vorgänger Adriano Bernardini, nach ihrer Amtszeit alle zu Kardinälen ernannt.

Gilberto Agustoni und Kurt Koch wurden den Regeln entsprechend binnen zweier Jahre nach Antritt der Tätigkeit in der Kurie Kardinal.

Mitteleuropa (5) In Mitteleuropa wird seit 1853 der Erzbischof von Esztergom zum Kardinal ernannt.

Kroatien: Erzbistum Zagreb (seit Alojzije Stepinac ab 1953) Polen: Erzbistum Krakau (seit Albin Dunajewski ab 1890, Marek Jędraszewski ist aber von 2016 bis 2025 nicht berücksichtigt worden) Erzbistum Warschau (seit Aleksander Kakowski ab 1919) Tschechien: Erzbistum Prag (seit Friedrich zu Schwarzenberg ab 1850 und nach knapp 20 Jahren Unterbrechung seit Karel Boromejský Kašpar ab 1935, wieder unterbrochen seit 2022) Ungarn: Erzbistum Esztergom-Budapest (spätestens seit Ján Krstitel Scitovszky ab 1853)

Italien (8) Entsprechend der Geschichte des Kardinalskollegiums hat Italien noch acht Erzbistümer, die normalerweise von einem Kardinal besetzt sind, wobei Bologna die nachweislich älteste Tradition besitzt. Das Bistum Rom hat eine Sonderstellung, da dessen Bischof der Papst ist. Allerdings ist sein jeweiliger Generalvikar in der Regel auch Kardinal.

Erzbistum Bologna (seit Scipione Borghese ab 1610) Erzbistum Florenz (seit Agostino Bausa ab 1889) Erzbistum Genua (seit Carlo Dalmazio Minoretti ab 1925, der derzeitige, 2020 ernannte Amtsinhaber Marco Tasca ist aber bei vier Konsistorien nicht berücksichtigt worden) Erzbistum Mailand (seit Andrea Carlo Ferrari ab 1894, der derzeitige, 2017 ernannte Amtsinhaber Mario Delpini ist aber bei sechs Konsistorien nicht berücksichtigt worden) Erzbistum Neapel (seit Giuseppe Maria Capece Zurlo ab 1782) Erzbistum Palermo (mindestens seit Michelangelo Celesia ab 1884, der derzeitige, 2015 ernannte Amtsinhaber Corrado Lorefice ist aber bei acht Konsistorien nicht berücksichtigt worden) Erzbistum Turin (seit Agostino Richelmy ab 1899, ohne Cesare Nosiglia 2010–2022) Patriarchat von Venedig (mindestens seit Angelo Ramazzotti ab 1861, der derzeitige, 2012 ernannte Amtsinhaber Francesco Moraglia ist aber bei elf Konsistorien zweier Päpste nicht berücksichtigt worden)

Papst Franziskus ernannte drei Erzbischöfe aus diesen Diözesen zu Kardinälen, nämlich Matteo Maria Zuppi (Bologna, 2019), Roberto Repole (Turin, 2024) und Domenico Battaglia (Neapel, 2024). Die übrigen fünf Diözesen werden derzeit nicht von einem Kardinal geführt, drei davon langjährig. Die durch die Nichtberücksichtigung Nosiglias unterbrochene Tradition Turins wurde durch die Berücksichtigung Repoles wieder aufgenommen. Auffallend häufig ernannte Franziskus hingegen Erzbischöfe von Diözesen, die bislang höchst selten oder schon lange nicht mehr mit einem Kardinal besetzt waren, nämlich die Erzbischöfe von Perugia-Città della Pieve (Gualtiero Bassetti, 2014, emeritiert 2022), Ancona-Osimo (Edoardo Menichelli, 2015, emeritiert 2017), Agrigent (Francesco Montenegro, 2015, emeritiert 2021), L’Aquila (Giuseppe Petrocchi, 2018, emeritiert 2024) und Siena-Colle di Val d’Elsa-Montalcino (Augusto Paolo Lojudice, 2022). Hinzu kam 2022 der Bischof von Como, Oscar Cantoni.

Übriges Westeuropa (12) Im restlichen Westeuropa gibt es viermal in Spanien, dreimal in Frankreich und jeweils einmal in Belgien, Großbritannien, Irland, den Niederlanden und Portugal Erzbistümer, in welchen eine Kardinalstradition besteht, wobei das Erzbistum Toledo die älteste Tradition (seit 1755) aufweisen kann.

Belgien: Erzbistum Mecheln-Brüssel (seit Engelbert Sterckx ab 1838, aber André-Joseph Léonard 2010–2015 wurde nicht Kardinal) Frankreich: Erzbistum Bordeaux (Die Erzbischöfe von Bordeaux wurden zwar sehr häufig zu Kardinälen erhoben, aber nicht immer. Zuletzt wurde Jean-Pierre Ricard (2001–2019) 2006 Kardinal) Erzbistum Lyon (seit Joseph Fesch ab 1803)