Die transzendentale Analytik ist der erste Teil der unter dem Begriff „transzendentale Logik“ dargestellten Theorie über die Bedingungen des Denkens in der Kritik der reinen Vernunft von Immanuel Kant. Ihr geht die transzendentale Ästhetik als Theorie der Grundlagen der Anschauung voraus. Beide zusammen, Denken (Verstand) und Anschauung (Sinnlichkeit), bilden nach Kant die gemeinsame Quelle der Erkenntnis.

Gegenstand der transzendentalen Analytik

„Diese Analytik ist die Zergliederung unseres gesamten Erkenntnisses a priori in die Elemente der reinen Verstandeserkenntnisse. Es kommt hierbei auf folgende Stücke an. Daß die Begriffe reine und nicht empirische seien. Daß sie nicht zur Anschauung und zur Sinnlichkeit, sondern zum Denken und Verstande gehören. Daß sie Elementarbegriffe seien und von den abgeleiteten, oder daraus zusammengesetzten, wohl unterschieden werden. Daß ihre Tafel vollständig sei, und sie das ganze Feld des reinen Verstandes gänzlich ausfüllen.“ / B 89B 89 steht für Kritik der reinen Vernunft (KrV), Seite 89 nach der Original-Seitenzählung der zweiten Auflage von 1787.

Die transzendentale Analytik ist in drei „Bücher“ eingeteilt. Das erste, die Analytik der Begriffe, hat das Auffinden und die Funktionsweise der reinen Verstandesbegriffe zum Gegenstand. Im zweiten Buch, der Analytik der Grundsätze, beschrieb Kant, wie die Anwendung der gefundenen Kategorien erfolgt (Lehre vom Schematismus) und welche Grundsätze dabei erkannt werden können. Im dritten Buch schließlich erläuterte Kant anhand der Begriffe Phänomena und Noumena, wo er die Grenzen des menschlichen Erkenntnisvermögens sah.

Analytik der Begriffe

Kant hatte zum Ziel, reine Verstandesbegriffe zu finden, die nicht aus der Wahrnehmung abgeleitet sind und als Grundbegriffe nicht mehr auf andere, übergeordnete Begriffe zurückgeführt werden können. Zudem wollte er alle Begriffe, die diesem Anspruch entsprechen, vollständig auffinden und in einen systematischen Zusammenhang bringen.

Vor allem um die angestrebte Vollständigkeit zu gewährleisten, sah Kant es nicht als sinnvoll an, einfach Begriffe zu sammeln, die den angestrebten Kriterien entsprechen. Eine solche Sammlung wäre eine „Rhapsodie“, mit der man keine Gewähr für die Vollständigkeit und damit für die Richtigkeit der Theorie hätte. Aristoteles kommt nach Kant ein großes Verdienst zu, überhaupt eine Tafel der Kategorien aufgestellt zu haben. Ihren Mangel sah er aber genau in der fehlenden Systematik.Kant überging mit dieser Kritik allerdings, dass Aristoteles eine anders geartete Frage verfolgte, nämlich die Untersuchung der Struktur von Aussagen. Kategorien bei Aristoteles sind Gattungen von Aussagen, die nicht mehr aufeinander zurückzuführen sind.

Leitfaden der Entdeckung aller reinen Verstandesbegriffe

Die grundlegende Prämisse Kants lautet:

Begriffe beruhen nach Kant auf Funktionen, das heißt „verschiedene Vorstellungen unter einer gemeinschaftlichen Handlung zu ordnen.“ Der Verstand hat ein aktives Vermögen, Begriffe zu bilden.

Dies war der entscheidende Schlüssel für Kant. Indem der Verstand urteilt, verbindet er Begriffe zu einem höheren Begriff. Er stiftet damit Einheit zwischen verschiedenen Vorstellungen. Wenn dem Verstand durch die Sinnlichkeit rezeptiv eine Vorstellung als Anschauung gegeben wird, läuft im Verstand ein spontaner (aktiver) Prozess ab, in dem die Anschauung unter einen Begriff gebracht wird. Das Ergebnis dieses Vorgangs ist ein Urteil. Ein Urteil war also für Kant bildlich ein Spiegel einer Anschauung, eine Vorstellung einer Vorstellung (B 93). In dieser wird der Begriff als Prädikat einem höheren Begriff zugeordnet. Ein Urteil entsteht dadurch, dass eine Anschauung unter einen Begriff subsumiert wird, wodurch eine Mannigfaltigkeit zur Einheit gebracht wird. Ein Urteil ist eine solche Zuordnung, zum Beispiel: „ein jedes Metall ist ein Körper“.

Zum Finden der reinen Verstandesbegriffe muss man nach Kant also die allgemeinen Urteilsarten daraufhin untersuchen, welche Grundfunktionen sie aussagen. Er entwickelte seine Theorie der reinen Begriffe in insgesamt vier Schritten: Aufstellen der Urteilstafel Ableitung der Kategorien Erarbeitung des Schematismus der Verknüpfung von Kategorien und Anschauungen Entwicklung der Grundsätze der Gegenstandserfahrung

Urteilstafel Kant erläuterte, dass er die Urteilstafel aus der traditionellen Logik als der klassischen Urteilslehre abgeleitet hatte. Aus dieser ergeben sich nach Kant vier Titel mit jeweils drei Momenten.

Abb. 2: Tafel der „logischen Function des Verstandes in Urtheilen“, Darstellung ähnlich

Quantität

Mit Urteilen der Quantität wird die unterschiedliche Anzahl von Subjekten in einer Aussage angesprochen: alle, einige, eines (zum Beispiel: Alle S sind P). Kant nahm dabei im Gegensatz zur klassischen Logik, in der das Einzelne als Ausdruck von Größe ein Fall von „alle“ ist, das Einzelne als gesonderte Urteilsform in seine Tafel mit auf.

Kant räumte also den singulären Termini in der transzendentalen Logik gegenüber generellen Termini einen gesonderten Platz ein.

Qualität

Urteile der Qualität sind auf die Seinsweise eines Gegenstandes ausgerichtet. Wenn jemand etwas bejaht (S ist P), dann verneint er zugleich das Gegenteil (Nicht: S ist nicht P). Darüber hinaus kann etwas auch eine abweichende Qualität haben (S ist nicht-P), wie etwa in einer mehrwertigen Logik das Tertium non datur aufgehoben wird.

Relationen

Relationen beschreiben Aussageverbindungen zwischen zwei oder mehreren Aussagen.

Kategorisch bedeutet, dass die Aussage S ist P einfach eine Behauptung ist. Mit hypothetisch wird ein Konditional bezeichnet (Wenn S, dann P). Die Disjunktion ist die Unterscheidung verschiedener Fälle (S ist entweder P oder Q oder R).

Modalität

Modale Urteile beschreiben den Realitätsgehalt einer Aussage. Sie haben insofern einen besonderen Charakter, als sie nichts über die Inhalte eines Urteils aussagen. Sie bestimmen „den Wert der Kopula in Beziehung auf das Denken überhaupt.“ [kann, ist oder muss]

Kategorientafel Zur Überleitung von der Urteilstafel auf die Kategorientafel, der Tafel der reinen Verstandesbegriffe, erläuterte Kant zunächst den Begriff der Synthesis (Verknüpfung).

Eine solche Zusammenführung mannigfaltiger Vorstellungen ist Element der transzendentalen Logik, da diese nicht wie die allgemeine Logik von den Inhalten der Erkenntnis abstrahiert, sondern gerade versucht, das Zustandekommen der Inhalte zu erläutern. Wenn diese Synthesis ohne Bezug auf empirische Daten, sondern nur a priori rein im Verstand erfolgt, dann ist es eine reine Synthesis. Wenn die Vorstellungen nicht auf Anschauungen beruhen, entstammen sie nach Kant der Einbildungskraft, einer grundlegenden Funktion des Verstandes.

Die Urteilstafel ist ein System von Aussageformen. Das Verhältnis eines Urteils zu einer Kategorie, als strukturierendem Grundbegriff der Erfahrung, besteht darin, dass die Kategorie das Wesensmerkmal der jeweiligen Urteilsart zum Ausdruck bringt.

Entsprechend ergibt sich aus der Urteilstafel für Kant eine analoge Kategorientafel, die in der Struktur völlig gleichförmig ist. Da er sie systematisch entworfen hatte, hielt Kant die Tafel auch für vollständig.

Abb. 3: „Tafel der Kategorien.“, Darstellung ähnlich

In den in der zweiten Auflage beigefügten Erläuterungen zur Kategorientafel unterschied Kant zwei Klassen (Quantität und Qualität) als mathematische Klassen und die beiden anderen Klassen (Relation und Modalität) als dynamische Klassen. Die ersten beiden Klassen beziehen sich direkt auf Anschauungen. Die Kategorien der dynamischen Klassen beziehen sich hingegen auf das Dasein der Gegenstände überhaupt. Dynamisch sind sie, weil sie Beziehungen und Veränderungen beschreiben. Kant verwies weiterhin darauf, dass zwar die dritte Kategorie einer jeden Klasse „allenthalben aus der Verbindung der zweiten mit der ersten in ihrer Klasse entspringt“ (B 111), dennoch die dritte Kategorie nicht bloß abgeleitet ist, sondern jeweils eine eigene Bedeutung enthält. So ist der Begriff der Zahl mit der Kategorie Allheit, der der Unendlichkeit mit der Kategorie Einheit verknüpft. Die Kategorie der Gemeinschaft (Wechselwirkung) drückt eine andere Wirkungsbeziehung aus als die Kategorie der Kausalität (Reihenfolge und Abhängigkeit).

Die in der Scholastik bedeutsamen Kategorien „das Eine, das Wahre, das Gute“ führte Kant auf die Klasse der Quantität zurück. Dies kann man, wenn man Quantität nicht numerisch, sondern qualitativ auffasst. Einheit ist eine solche qualitative Zusammenfassung des Mannigfaltigen, die sich dann als Eines darstellt. Das Wahre zeigt sich, wenn es für eine Vielzahl von Fällen in der objektiven Realität gültig ist. Und das Gute ist Ausdruck von Vollkommenheit, also ein Fall der Allheit.

Transzendentale Deduktion der Verstandesbegriffe Wie in der transzendentalen Ästhetik die Herleitung der Funktion der reinen Anschauungen Raum und Zeit in den zwei Schritten einer metaphysischen und einer transzendentalen Deduktion erfolgte, so ging Kant auch bei der Darstellung der Funktion der Kategorien für die Erkenntnis vor. Die Aufstellung der Urteilstafel und die Ableitung der Kategorien hieraus ist die metaphysische Deduktion der Kategorien.

Der nächste Schritt ist nun die transzendentale (nicht-empirische) Deduktion, in der Kant nachweisen wollte, wie die reinen Verstandesbegriffe Grundlage der nur im Verstand gebildeten Strukturen und Erkenntnisse der Erfahrungswirklichkeit sind. Sie ist „die Erklärung der Art, wie sich Begriffe a priori auf Gegenstände beziehen können“. (B 117) Wie die transzendentale Ästhetik eine Begründung für die Möglichkeit von Mathematik liefert, so ergibt sich dann aus der transzendentalen Analytik eine Begründung für die Möglichkeit von Naturwissenschaften. Kant wollte zeigen, dass die Kategorien notwendige Bedingungen (Bedingungen der Möglichkeit) einer jeden Erfahrung und damit der Naturwissenschaft sind. Ohne die a priori vorhandenen Kategorien kann der Mensch Gegenstände überhaupt nicht denken. Jede wissenschaftliche Aussage ist theoriegeladen und zwar aufgrund der im Verstand immer schon vorhandenen Denkmuster.

Das Beweisziel (§§ 13–14) Der Nachweis der Notwendigkeit von Raum und Zeit als Erkenntnisse a priori war aus Sicht von Kant relativ einfach, weil diese sich auf Objekte der empirischen Anschauung beziehen. Bei den Kategorien des Verstandes besteht das Problem hingegen darin, dass sie subjektive Bedingungen des Denkens sind. Für ihre objektive Gültigkeit gibt es keinen empirischen Maßstab. Dies zeigt sich am Beispiel der Kausalität, wo man zwar zwei Erscheinungen wahrnimmt, aber nicht das Bewirken selbst. „Erscheinungen geben gar wohl Fälle an die Hand, aus denen eine Regel möglich ist, nach der etwas gewöhnlicher maßen geschieht, aber niemals, dass der Erfolg notwendig sei: daher der Synthesis der Ursache und Wirkung auch eine Dignität anhängt, die man gar nicht empirisch ausdrücken kann, nämlich dass die Wirkung nicht bloß zu der Ursache hinzu komme, sondern durch dieselbe gesetzt sei, und aus ihr erfolge. Diese strenge Allgemeinheit der Regel ist auch gar keine Eigenschaft empirischer Regeln, die durch Induktion keine andere als komparative Allgemeinheit, d.i. ausgebreitete Brauchbarkeit bekommen können.“ (B 124)

Gerade aus der Tatsache, dass ein Phänomen wie Kausalität nicht beobachtet werden kann, ergab sich für Kant die Frage, welche Rolle der Verstand bei der Erkenntnis spielt, ob es also Leistungen des Verstandes unabhängig von der Erfahrung gibt. „Nun frägt es sich, ob nicht auch Begriffe a priori vorausgehen, als Bedingungen, unter denen allein etwas, wenn gleich nicht angeschauet, dennoch als Gegenstand überhaupt gedacht wird, denn alsdann ist alle empirische Erkenntnis der Gegenstände solchen Begriffen notwendigerweise gemäß, weil, ohne deren Voraussetzung, nichts als Objekt der Erfahrung möglich ist.“ (B 126/127)