Geografische Lage 320px|zentriert|Grafschaft Hauenstein im Landkreis WaldshutLand: Baden-WürttembergLandkreis: WaldshutGemeinden: Laufenburg, Murg, Dogern, Waldshut, Rickenbach, Dachsberg, Weilheim, Todtmoos, Höchenschwand, Säckingen DatenFläche: ca. 329 km²Tiefster Punkt: ca. 300 m ü. NN m bei Murg-RothausHöchster Punkt: ca. 1101 m ü. NN m bei Unteribach
Grafschaft Hauenstein ist die Bezeichnung für eine politisch-geografische Verwaltungseinheit im Südschwarzwald, zur Zeit der Herrschaft des Hauses Habsburg über Vorderösterreich. Eine Besonderheit der Grafschaft ist die frühe Entwicklung einer weitgehenden demokratischen Selbstverwaltung, der sog. Einung mit dem Redmann, innerhalb der Staatshoheit der Habsburger. Diese Selbstbestimmungen wurden im Verlauf der Jahrhunderte immer stärker eingeschränkt und führten letztlich zu den bekannten Salpetererunruhen.
Begriff – Grafschaft Hauenstein Die Bezeichnung Grafschaft Hauenstein ist im Lauf der Geschichte gewachsen und war nie eine eigentliche Grafschaft. Als Ursache gilt die Vergabe durch Herzog Leopold an seinen Verwandten, aus Ansprüchen dessen Vaters als Landvogt, dem letzten Graf von Habsburg-Laufenburg, Graf Hans, dem er die Feste Hauenstein mit dem Schwarzwald und ihr Zugehörung auf Lebenszeit verpfändete. Pfandnachfolger wurde dann Eberhard im Turm, danach die Herren von Rumlang. Im 15. Jahrhundert waren die Markgrafen von Hachberg-Sausenberg Pfandinhaber. Die Grafschaft wurde nachfolgend bis in die Neuzeit jeweils durch einen Waldvogt verwaltet.
Die Bezeichnung Grafschaft Hauenstein wird erstmals um 1562 in einem Memorandum der Einungsmeister verwendet. Am Übergang vom 13. zum 14. Jahrhundert wird im Habsburger Urbar das Verwaltungsgebiet officium uffem Walde vnd ze Waltzhuot genannt. Die Bewohner der Region wurden im 14. Jahrhundert als lüte uff dem swartzwald geführt.
1385METZ, andere 1383 kommt in den Urkunden die Bezeichnung Vogtei (zu) Hauenstein, nach dem damaligen Verwaltungssitz der Habsburger auf der Burg Hauenstein, für das Verwaltungsgebiet zur Anwendung. Bevor schließlich die endgültige Bezeichnung Fuß fasst, taucht Anfang des 16. Jahrhunderts für ein knappes halbes Jahrhundert die Bezeichnung Herrschaft Hauenstein noch auf. Nach dem Brand von 1526 und damit der Zerstörung der Burg Hauenstein wurde das Waldvogteiamt der Sitz des Waldvogts.
Geografische Lage und Gliederung mini|400px|Karte der 8 Einungen der Grafschaft Hauenstein mit angegliederten Vogteien nach einer Tabelle von 1783
Die Grafschaft Hauenstein bezeichnet ein einstiges habsburgisches Hoheitsgebiet im Südschwarzwald und wird oft mit dem erst nach dem Ende der Grafschaft entstandenen Regionsbegriff Hotzenwald gleichgesetzt.
Das Gebiet der Grafschaft selbst erstreckte sich vom Hochrhein im Süden bis auf die Höhen des Südschwarzwaldes südlich von St. Blasien und um Höchenschwand im Norden. Im Westen verlief die Grenze an den Hängen und im Tal der Wehra. Im Osten bildeten die Schlücht und die Schwarza im Wesentlichen die Grenze zur Grafschaft Klettgau.
Die im Nordwesten dieses Gebietes gelegenen Vogteien Todtmoos (am Oberlauf der Wehra), Schönau und Todtnau (am Oberlauf der Wiese) wurden in Verwaltungseinheit mit der Grafschaft Hauenstein mitverwaltet. Für kurze Zeit war auch der Berauer Berg im Nordosten verwaltungstechnisch an die Grafschaft angegliedert.
Die selbstverwaltete Verwaltungseinheit der Grafschaft Hauenstein setzte sich auch 8 Gebieten zusammen, die sogenannten Einungen (siehe Detail-Karte). Je vier dieser Einungen bildeten wiederum eine, für einige interne Verwaltungsdetails maßgebende, Einheit. Die eine Einheit von vier Einungen waren die ob der Alb, die östlich der Alb liegenden Einungen Höchenschwander Berg, Birndorf und Dogern, denen aus Paritätsgründen auch die Einung Wolpadingen westlich der Alb zugeordnet wurde. Die zweite Einheit von vier Einungen waren die nied der Alb, die (restlichen) westlich der Alb liegenden Einungen Görwihl, Rickenbach, Murg und Hochsal.
Ein topografisches Merkmal der Grafschaft Hauenstein und der damals mitverwalteten Vogteien ist die überwiegende Hochlage der Gebiete, die in Nord-Süd-Richtung durch tiefe und damals schwer zugängliche Schluchten durchzogen sind.
Orte Ortshöhe in m ü. NN Fläche Einung Anzahl tiefste Ø höchste in km² Görwihl 18 480 815 957 71 Rickenbach 18 686 797 948 43 Murg 10 313 439 591 27 Hochsal 9 308 378 501 26 Wolpadingen 19 550 793 946 38 Höchenschwand 17 627 838 962 32 Birndorf 19 326 275 753 47 Dogern 21 320 575 749 45 Gesamtgrafschaft 131 676 329 Vogtei Todtmoos 8 692 867 1064 29 Schönau 13 526 737 1103 90 Todtnau 6 616 795 980 45 angegl. Vogteien insges. 27 789 164 (Orte gemäß: 'Verzeichnis der Grafschaft Hauensteinischen Einungen, deren dazugehörigen Ortschaften, auch deren drey Vogteyen, Schönau, Todtnau, und Todmoos.' aus dem Jahre 1783 auf der Grundlage des Originaldokumentes [GLA 113 Nr. 31]. Flächen wurden im Wesentlichen nach heutigen Gemarkungsgrenzen ermittelt.)
Tab. 1: Anzahl und topographische Höhenlage der Einungs- und Vogteiorte sowie ungefähre Flächen der Einungen und Vogteien.
Entstehung Die Bildung der Grafschaft Hauenstein steht in engem Zusammenhang mit der Urbarmachung und Besiedelung der mittleren (ca. 500–800 m ü. NN) und höheren (über 800 m ü. NN) Lagen des Südschwarzwaldes. Ob der im 8. Jahrhundert belegte Begriff Albgau überhaupt diese Gebiete des Südschwarzwaldes umfasste ist nicht sicher. Zu dieser Zeit war der Wald ein Urwald ohne bekannte Siedlungen oder Wege. Lediglich die Niederungen und mittleren Lagen des Hochrheins waren seit langem besiedelt.
Es bleibt zu untersuchen, ob die demokratische Selbstverwaltung der Grafschaft Hauenstein, die genau genommen nie eine Grafschaft war, wie allgemein angenommen erst im Spätmittelalter entstand oder ob es sich dabei nicht etwa um ein Überbleibsel der uralamannischen, genossenschaftsähnlichen, Selbstverwaltungseinheit einer Huntare handelt. Auch Julius Cramer teilt die Ansicht, dass es sich bei der Grafschaft Hauenstein und der Landgrafschaft Stühlingen wohl um die alten Huntaren des Gaues handelt. Weiter führt er an: „Wenn der Klettgau und Albgau keine Huntaren waren, so ist es glaubhaft, dass sie je aus mehreren Huntaren bestehende Teilgaugrafschaften waren“. Die Grenze der beiden Huntaren, die ab dem 11. Jahrhundert als „Oberer-“ und „Unterer-Albgau“ geteilt erscheinen, bildete die Schwarzach-Schlucht.Julius Cramer: Die Geschichte der Alamannen als Gaugeschichte. 1899, Breslau, Verlag von M. & H. Marcus, S. 454 Internet Archive
Um die Jahrtausendwende begannen die ersten Vorstöße zur Besiedlung der mittleren und höheren Lagen des Südschwarzwaldes. Belegt ist die federführende Beteiligung von Klöstern und weltlichen Herren.
Landnahme durch Klöster Vom Hochrhein aus erweiterte das Friedolinsstift Säckingen seine Besitzungen ab dem 9. Jahrhundert durch Ansiedlung von Lehenhöfen und Gründung einzelner Siedlungen in den mittleren Lagen von Dossenbach, westlich der Wehra, bis nach Birkingen, östlich der Alb. Später erweiterte das Kloster seine Rodungstätigkeit nach Norden bis Göhrwihl und auf die Gebiete um Herrischried.
Tief im Südschwarzwald bildet im 9. Jahrhundert die Gründung der Cella alba, das spätere Kloster St. Blasien, eine Keimzelle für die Rodung der Wälder. Von hier aus werden zunächst das Obere Albtal zwischen St. Blasien und Menzenschwand urbar gemacht, danach die Gegend um Höchenschwand.
Das Kloster St. Gallen erhält noch vor der Jahrtausendwende Besitzungen am Unterlauf der Schlücht, insbesondere am Weilheimer Berg, und baut diese aus.
Kleinere Klöster, wie das in Detzeln/Riedern a. Wald (Herren von Krenkingen) und in Neuenzell (Herren von Tiefenstein), werden von weltlicher Siedlungsaktivitäten nach sich gezogen.
Landnahme weltlicher Herren Um die Jahrtausendwende beteiligte sich auch der niedere, lokale Adel an der Besiedlung des Waldes.
Die Herren v. Wehr bauten im unteren Wehratal und am Osthang der Wehra bis hinauf auf den Hornberg ihr Gebiet aus und übten bis 1125 die Vogteirechte über St. Blasien aus. Nach deren Aussterben fiel die Herrschaft Wehr wahrscheinlich an die Tegerfelder und von diesen an die Freiherren von Klingen.
Die Herren von Tegerfelden müssen auch umfangreiche Besitzungen im Gebiet um Birndorf gehabt haben, die durch Heirat von Ita, der Erbtochter des Walter von Tegerfelden, ebenfalls an die Freiherren von Klingen überging. Das Wappen von Birndorf zeigt hälftig das Wappen der Herren von Klingen.
Die Herren v. Tiefenstein wurden nach der Jahrtausendwende am Unterlauf der Alb ansässig und brachten Freibauern dazu in ihrem Gebiet, den Hochlagen links und rechts der Alb, Rodungen anzulegen.
Die Herren von Krenkingen betrieben im 12. Jahrhundert die Kultivierung von Gebieten am Unterlauf der Schlücht und der Steina.
Zwischen der Mettma und dem Oberlauf der Steina betrieben die Grafen von Nellenburg die Kultivierung und Besiedlung von Gebieten.
Habsburger Gebietsgewinne Das aufsteigende Haus Habsburg bringt nach der Jahrtausendwende die Gebiete im Südschwarzwald unter seinen Einfluss. Im späteren Gebiet der Grafschaft Hauenstein gewinnt Habsburg an Macht durch Ansammeln und Durchsetzen von Rechten: 1173 Reichsvogteirechte über das Damenstift Säckingen 1254 Reichsvogteirechte über das Kloster St. Blasien und den Südschwarzwald (Swarzwalt) 1263 Erbe derer v. Kyburg mit Gebieten im Südschwarzwald fällt an Habsburg 1265 Zerstörung des v. Tiefensteiner Klosters Neuenzell (Unteribach) und Neugründung in Habsburger Obhut 1272 Einnahme der Burg Wehr 1272 Zerstörung der Burg Tiefenstein 1273 das Amt Wehr fällt an Habsburg
Anfang des 14. Jahrhunderts bezeichnet die habsburgische Verwaltung erstmals die Gebiete als officium uffem Walde vnd ze Waltzhuot. Landvogt ist zu dieser Zeit Johannes II. von Waldburg.
Politische Struktur mini|400px|Strukturschema der demokratischen Selbstverwaltung der Grafschaft Hauenstein und der Beziehung zur Feudal- und Landeshoheit Die politische Struktur der Grafschaft Hauenstein hatte zur Zeit der Habsburger Herrscher, abgesehen von Zeiten der Verpfändung, drei Teile. Den hoheitlichen Teil, der vom Haus Habsburg wahrgenommen wurde, den feudalherrschaftlichen Teil, der sich auf verschiedene Feudalherren aufteilte und den selbstverwalteten Teil, der von den Bewohnern der Grafschaft in einer frühen demokratischen Struktur gestaltet wurde.
Hoheitliche Herrschaft Die Grafschaft Hauenstein war über die ganze Zeit ihrer Existenz Teil des Hauses Habsburg. Nachdem die Habsburger ihr Machtzentrum nach Österreich verlagert hatten zählte die Grafschaft zu Vorderösterreich. Zur Verwaltung Vorderösterreichs waren zunächst in Ensisheim, nach dem Dreißigjährigen Krieg in Freiburg im Breisgau, eine Landesregierung und eine Kammer eingesetzt.
Unter der vorderösterreichischen Landesregierung hatte der Waldvogt die Verwaltung der Grafschaft Hauenstein inne. Dem Waldvogteiamt unterstanden auch die Vogteien Todtmoos, Schönau und Todtnau. Von 1527 bis 1789 war der Waldvogt auch gleichzeitig Stadtoberhaupt der vorderösterreichischen Waldstadt Waldshut.
Stellvertreter des Waldvogtes waren in den Einungen nid der Alb je ein Vogt, in den Einungen ob der Alb für Birndorf und Dogern sowie Wolpadingen und Höchenschwander Berg je ein Vogt. Die Vögte wurden aus jeweils zwei von den Einungsmeistern vorgeschlagenen Personen und dem amtierenden Vogt vom Waldvogt bestimmt.
Hoheitliche Rechte und Pflichten der Habsburger hoheitliche Rechte hoheitliche Pflichten Steuerhoheit Bußgelder und Strafdienste Verpfänderecht Anspruch auf Militärdienste Schutz der Bewohner hochgerichtliche Rechtsprechung Garantie der Freiheitsrechte
Feudalherrschaft Die Feudalherrschaft begründete sich auf einer Ansammlung überlieferter Rechte, die sich in der Grafschaft Hauenstein das Kloster St. Blasien, das Stift Säckingen und das Geschlecht der Barone Zweyer von Evenbach teilten.