Unter Stadtbrandmeister versteht man: einen besonderen Führungsgrad der Feuerwehr in bayerischen kreisfreien und Großen Kreisstädten, siehe Kreisbrandmeister#Bayern den Leiter des Feuerwehrwesens in niedersächsischen Städten, siehe Gemeindebrandmeister (Niedersachsen) den Leiter des Feuerwehrwesens in schleswig-holsteinischen kreisfreien Städten, funktional äquivalent zum Gemeindewehrführer (Schleswig-Holstein) den Leiter des Feuerwehrwesens in thüringischen Städten, siehe Ortsbrandmeister (Thüringen)