mini|250px|Kokarde und Abzeichen des Kriminalbeamtenkorps Das Kriminalbeamtenkorps war ein eigener Wachkörper in Österreich und bestand bis zum 1. Juli 2005. Danach kam es zur Zusammenlegung mit dem Bundessicherheitswachekorps sowie der Bundesgendarmerie zur Bundespolizei.

Ausbildung Die einjährige Ausbildung zum Kriminalbeamten (KrB) konnte nach mindestens 5-jähriger Dienstzeit als (uniformierter) Sicherheitswachebeamter beginnen.

Die Ausbildung umfasste insbesondere Kriminalistik mit Kriminaltaktik, Kriminaltechnik und Polizeidienstkunde Kriminologie Staats- und Verfassungsrecht Strafrecht sowie die das Eingriffsrecht betreffenden Abschnitte des Strafprozessrechts Allgemeines Verwaltungsrecht sowie Besonderes Verwaltungsrecht hier insbesondere Polizeirecht Beamtenrecht Angewandte Psychologie Rechtsmedizin

Nach Abschluss wurde der Beamte einer im Kriminaldienst tätigen Dienststelle zugewiesen und versah Dienst in Zivilkleidung und zivilem Dienstwagen, war aber mit Dienstwaffe und sonstigem Gerät (z. B. Handschellen) ausgestattet.

Kriminaldienst Der Kriminaldienst war zuständig für die Ermittlung von Strafdelikten, also gerichtlich strafbaren Tatbeständen, die sich grob in folgende Gruppen gliedern lassen: Delikte gegen Leib und Leben (z. B. Mord) Delikte gegen fremdes Vermögen (z. B. Diebstahl, Raub, Betrug, Veruntreuung) Delikte gegen die Sittlichkeit (z. B. Vergewaltigung) Fälschungsdelikte (z. B. Urkundenfälschung, Geldfälschung) Suchtmitteldelikte

Kriminalbeamten wirkten also bei der gerichtlichen Strafverfolgung als exekutive Organe, die von der Staatsanwaltschaft oder dem Untersuchungsrichter zur operativen Ermittlung herangezogen werden konnten.

Amtstitel Bezüglich ihrer Amtstitel unterschieden sich im Kriminaldienst stehende Beamte grundsätzlich nicht von Sicherheitswachebeamten – entgegen einer teilweise auch durch Fernsehserien verbreiteten Meinung gab (und gibt) es keine „Kommissäre“ (Kommissar i. S. v. Teil-Amtsbezeichnungen der deutschen Polizeien) in Österreich.

+ Amtstitel der KriminalbeamtenkorpsDienst-Klasse1957"Dienstpostenplan für das Jahr 1957." Österreichisches Parlament. 2018-01-12.1967"Regierungsvorlage: Bundesgesetz 1967, mit dem das Gehaltsüberleitungsgesetz neuerlich abgeändert wird." Österreichisches Parlament. 2018-01-12. Leitende BeamteVII Kriminalzentralinspektor KriminaloberstVI Kriminalchefinspektor KriminaloberstleutnantV Kriminaloberinspektor 1. Kl. KriminalmajorIV Kriminaloberinspektor 2. Kl. KriminalhauptmannKriminaloberleutnantIII Kriminalabteilungsinspektor KriminalhauptmannKriminaloberleutnantKriminalleutnantII Dienstführende Beamte(IV) III-I KriminalgruppeninspektorKriminalbezirksinspektorKriminalrevierinspektor Eingeteilte BeamteIII-I KriminalrayonsinspektorKriminalbeamter

+ Amtstitel der Kriminalbeamtenkorps 1924"Gehaltsgesetz." Bundesgesetzblatt 1924. 54. Stück, Nr. 245, S. 681.Kriminalbeamtenoberinspektor 1. Kl. Kriminalbeamtenoberinspektor 2. Kl. KriminalbeamtenabteilungsinspektorKriminalbeamtenbezirksinspektor KriminalbeamtenrevierinspektorKriminalbeamtenrayonsinspektorKriminalbeamter

Quellen

Kategorie:Organisation der Polizei (Österreich) Kategorie:Kriminalpolizei (Österreich)