Die Resolution 661 des UN-Sicherheitsrates ist eine Resolution, die der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen auf seiner 2933. Sitzung am 6. August 1990 angenommen hat. Die Resolution wurde am fünften Tage der irakischen Invasion in Kuwait beschlossen. Der Sicherheitsrat erkennt zunächst explizit Kuwaits Recht zur völkerrechtskonformen Selbstverteidigung nach Artikel 51 der UN-Charta an (siehe Präambel) und verhängt ferner Wirtschaftssanktionen gegen den Irak, um den in Resolution 660 geforderten Rückzug der irakischen Truppen durchzusetzen. Konkret wurde ein völliges Embargo etabliert, insbesondere auch für Waffen, und im Ausland vorhandene irakische Finanzen eingefroren. Die Resolution wurde mit 13 zu Null Stimmen angenommen, wobei sich Jemen und Kuba der Stimme enthielten. Zuständige Vorsitzende des Sicherheitsausschusses für die Resolution war die stellvertretende permanente Vertreterin Finnlands Marjatta Rasi.

Auszüge im Originalwortlaut

Weblinks

Wortlaut der Resolution in deutscher Übersetzung. (PDF; 87 kB) UN.org

#:::661 SR #:::661 Kategorie:Zweiter Golfkrieg Kategorie:Internationale Sanktion