Franz Roman Nüßlein (* 12. Oktober 1909 in Kassel; † 9. Februar 2003 in Bad Homburg vor der Höhe) war ein deutscher Jurist und Beamter, der während des Zweiten Weltkriegs im Protektorat Böhmen und Mähren eingesetzt war und in der Bundesrepublik Deutschland ab 1955 als Diplomat tätig wurde. Von 1962 bis 1974 war er Generalkonsul in Barcelona. Der Nachruf auf ihn in der Mitarbeiterzeitung des Auswärtigen Amtes (AA) im Mai 2003 war der Auslöser des Nachruf-Erlasses im Auswärtigen Amt 2003, aus dem sich Anfang 2005 die Nachruf-Affäre entwickelte.

Leben und Tätigkeit bis 1945 Jugend und Studium Franz Nüßlein war das einzige Kind einer gutbürgerlich-katholischen Familie, das Elternhaus stand der Zentrumspartei nahe. Nach dem Besuch des staatlich-humanistischen Wilhelms-Gymnasiums in Kassel studierte er Rechtswissenschaft in München, Paris, Berlin und Göttingen. In München wurde er Mitglied der katholischen Studentenverbindung (KStV) Saxonia und in Göttingen der KStV Winfridia, beide im KV. Im Februar 1933 bestand er das Referendarsexamen, anschließend wurde er im Juli 1934 ebenfalls in Göttingen mit einer Arbeit über das Thema „Der Preußische Staatsrat“ zum Dr. jur. promoviert. Im Dezember 1936 legte er in Berlin sein Assessorexamen mit dem Prädikat „gut“ ab. In seiner Referendarszeit musste Nüßlein im Frühjahr 1936 in Jüterbog am sogenannten Gemeinschaftslager „Hanns Kerrl“ teilnehmen, eine damals für alle jungen Juristen obligatorische, achtwöchige Station der NS-Indoktrination. Das erhaltene Lagerzeugnis vermerkt, dass er weder der NSDAP noch der SA angehörte; er wirke als ein Mensch mit viel Eigenwillen, aber auch Sprödigkeit, der wenig Einblick in sein Inneres gestatte. Er sei zuvorkommend und hilfsbereit, aber auch vorsichtig und zurückhaltend gewesen.Michael F. Feldkamp: Franz Roman Nüßlein…, S. 77.

1937/38 – Tätigkeit als Gerichtsassessor, Eintritt in die NSDAP und ins Reichsjustizministerium Im Herbst 1937 beantragte er die Aufnahme in die NSDAP, die ihn ab 15. Oktober 1937 als Anwärter führte. Erst ein Jahr später wurde er endgültig in die Partei aufgenommen (Mitgliedsnummer 4.628.997), wobei die Aufnahme auf den 1. Mai 1937 rückdatiert wurde. Bis Jahresende 1938 war Nüßlein als Gerichtsassessor bei Gerichten und Staatsanwaltschaften in Kassel und Frankfurt am Main tätig, darunter für eine kurze Zeit auch als Richter. Anschließend wurde er zum 23. Januar 1939 in das Reichsjustizministerium nach Berlin abgeordnet, wo er für wenige Wochen in der Rechtsabteilung beim Reichskommissar für die Preisbildung, zu diesem Zeitpunkt Josef Wagner, tätig war. Seine Amtsbezeichnung lautete nun „Staatsanwalt“, obwohl er nicht in der Judikative, sondern in der Verwaltung tätig war.

Versetzung nach Prag, Tätigkeit in der Protektoratsverwaltung Nach der Errichtung des Protektorats Böhmen und Mähren am 15. März 1939 wurde Nüßlein zum 1. April 1939 in das neu geschaffene Amt des Reichsprotektors nach Prag kommandiert, zunächst in die Abteilung Preisbildung, ab Oktober 1939 in die Justizverwaltung, der er bis zum Kriegsende angehörte.Der Spiegel Nr. 41/1962, S. 26. Sein Vorgesetzter dort war zunächst Ministerialrat Rudolf Bälz, ab 1940 Ministerialrat Helmut Krieser (als Leiter der „Gruppe Justiz“ bzw. ab 1943 der „Abteilung Justiz“). Deren Vorgesetzter war Unterstaatssekretär Curt von Burgsdorff.Daniel Koerfer: Die ‚Akte Nüßlein‘, S. 328f. Nüßlein war nun vor allem mit der Reichsaufsicht über das tschechische Strafrecht, mit Angelegenheiten des Staats- und Völkerrechts sowie mit der Übertragung des deutschen Strafrechts auf das besetzte Protektoratsgebiet befasst.Heinz Schneppen: Der Fall des Generalkonsuls a.D. Franz Nüßlein, in: Zeitschrift für Geschichtswissenschaft (ZfG) 12/2012, S. 1011. Des Weiteren begutachtete er Gnadengesuche und Interventionen zu ergangenen Gerichtsurteilen in zivilen Strafsachen, einschließlich Todesurteilen der deutschen Sondergerichte. Die Entscheidung über die Gnadengesuche lag bis Herbst 1943 beim Reichsminister der Justiz, danach beim Reichsprotektor (abgesehen von den Fällen, die Hitler an sich zog). Zum 20. Oktober 1940 wurde Nüßlein zum Ersten Staatsanwalt befördert. Es ist umstritten, welchen Einfluss die Stellungnahmen Nüßleins auf die Gewährung oder Ablehnung von Gnadengesuchen hatten.

Die Befassung Nüßleins mit Fragen das Staats- und Völkerrechts führte im Laufe der Jahre 1940 bis 1945 zur wiederholten Zusammenarbeit mit dem damaligen Schweizer Generalkonsul in Prag, Albert Huber. Huber übte diese Tätigkeit von November 1940 bis September 1945 aus, wobei das Schweizer Konsulat in diesen Jahren eine zentrale Rolle für Diplomatie und humanitäre Angelegenheiten in Prag spielte, weil viele Staaten dort nicht mehr vertreten waren und die Berliner Gesandtschaft der Schweiz diese Stelle nach der Errichtung des Protektorats als Teil der Politik der Guten Dienste zusätzlich mit der Wahrung ausländischer Interessen betraut hatte. Nüßlein genoss das Vertrauen Hubers, der sich 1947/48 und erneut 1958, als im Auswärtigen Amt erstmals über Nüßlein recherchiert wurde, während Albert Huber inzwischen Schweizer Botschafter in Bonn war, nachdrücklich für ihn einsetzte.

Nüßlein genoss andererseits auch das Vertrauen hochrangiger NS-Größen. Obwohl er trotz mehrfacher Aufforderungen keiner Gliederung der NSDAP beitrat, in der Partei keine Aktivität zeigte und weiterhin praktizierender Katholik blieb, setzten sich ab Anfang 1942 prominente NS-Größen für seine vorzeitige Beförderung zum Oberstaatsanwalt ein: Der Reichsprotektor Reinhard Heydrich lobte sein „Verständnis für die Notwendigkeit“ einer „entschlossenen Bekämpfung“ von „Reichsfeinden“ und hatte vor seinem Tode noch dessen Beförderung angestrebt. Nach dem Attentat auf Heydrich und seinem Tod am 4. Juni 1942 wandte sich der stellvertretende Protektor, Staatsminister Karl Hermann Frank, im Juli 1942 an den damaligen Staatssekretär im Reichsjustizministerium Roland Freisler, um Nüßleins Beförderung zu erreichen. Er begründete diesen Wunsch vor allem mit Nüßleins „besonderen politischen Verdiensten“ im Protektorat Böhmen und Mähren.Verband der Antifaschistischen Widerstandskämpfer: Verbrecher in Richterroben – Dokumente über die verbrecherische Tätigkeit von 230 nazistischen Richtern und Staatsanwälten auf dem okkupierten Gebiet der Tschechoslowakischen Republik, die gegenwärtig in der westdeutschen Justiz dienen. Orbis Verlag, Prag 1960, Abbildung des Schreibens auf der 14. Seite im Dokumentenanhang. Auch Martin Bormann setzte sich beim Reichsjustizminister für die Beförderung ein. Nüßlein wurde daraufhin Ende Juli 1942 zum Oberstaatsanwalt befördert, diesen Rang behielt er bis Kriegsende.Der Spiegel Nr. 41/1962, S. 28. Ein Aufstieg in der Hierarchie der Protektoratsverwaltung war mit dieser Beförderung nicht verbunden, er blieb Referent in der „Abteilung Justiz“ ohne eigene Mitarbeiter.

Beteiligung an Todesurteilen 1940 bis 1945 Anderen Quellen zufolge war Nüßlein ab Ende 1942 in der Funktion des stellvertretenden Generalstaatsanwalts in Prag tätig und stieg zum Generalstaatsanwalt und höchsten Ankläger im Protektorat auf. Nüßlein hatte Weisungsbefugnis gegenüber den Staatsanwaltschaften bei den Sondergerichten in der Tschechoslowakei.

Seine übergeordnete Rolle beim Reichsprotektor von Böhmen und Mähren wird anhand des Falles Oskar Löwenstein deutlich, der von Andreas Meckel in seinem Buch „Der Gerechtigkeit ihren freien Lauf zu lassen“ dargestellt wird.Andreas Meckel: „Der Gerechtigkeit freien Lauf zu lassen“: Die Justizmorde an Oskar Löwenstein und Marianne Golz durch das Sondergericht Prag 1943. Hrsg. von Erhard Roy Wiehn, Hartung-Gorre, Konstanz 2009, ISBN 978-3-86628-240-7. Oskar Löwenstein (geb. 1897 in Weleschin) war ein aus einer jüdischen Familie stammender Tschechoslowake. Er besaß ein Ingenieursdiplom der Deutschen Technischen Hochschule in Prag und war ein hochqualifizierter Fachmann der Kinematographie. Löwenstein arbeitete als tschechoslowakischer Vertreter des renommierten Kamera- und Projektorenherstellers Bauer in Stuttgart. Der Vertrag wurde gegen Ende 1942 beendet, da Löwenstein als Jude solch eine Tätigkeit nicht verrichten durfte. Löwenstein lebte mit seiner Freundin in Prag. Alle 120.000 Juden im Protektorat waren besonders seit Kriegsbeginn 1939 der Verfolgung ausgesetzt. Nach dem Attentat auf Heydrich wurde die Judenverfolgung intensiviert. Am 8. September 1942 wurde Löwensteins von ihm getrennt lebende Ehefrau mit seinem Sohn Jan ins Ghetto Theresienstadt deportiert. Löwenstein rechnete damit, dass auch er demnächst deportiert werden würde. Darauf entschloss er sich, über Deutschland in die Schweiz zu flüchten. Dabei war ihm seine Schweizer Freundin Marcelle Yung behilflich, die in Prag als Sprachlehrerin lebte. Sie lieh ihm ihren Pass, den er für seine Zwecke fälschte. Am 2. November 1942 reiste Löwenstein nach Deutschland und gelangte nach Singen. Als er über die Singener Fluchtroute in die Schweiz wollte, nahm ihn die deutsche Grenzkontrolle fest. Löwenstein und Yung wurden in Prag inhaftiert. Am 27. Januar wurde ein Gerichtsverfahren vor dem Sondergericht Prag eröffnet. Schon am 12. Dezember hatte der Oberstaatsanwalt Franz Ludwig am Landgericht Prag die Anklageschrift, in der harte Strafen für den Juden Oskar Löwenstein, der nur vor seiner Deportation hatte fliehen wollen, und seine Schweizer Freundin vorgesehen waren, mit folgender Bemerkung an den Generalstaatsanwalt beim Deutschen Oberlandesgericht geschickt: „Gegen Löwenstein beabsichtige ich die Todesstrafe, gegen Yung eine hohe Zuchthausstrafe zu beantragen“. Mit der Bemerkung „Keine Einwände“ wurde dieses Schreiben an den Reichsprotektor in Böhmen und Mähren und das Reichsjustizministerium weitergeleitet. Am 22. Dezember erhielt der Brief einen Stempel: „Gesehen. Der Reichsprotektor in Böhmen und Mähren. Im Auftrag gez. Dr. Franz Nüßlein“.Alle drei Zitate bei Andreas Meckel: „Der Gerechtigkeit freien Lauf zu lassen“: Die Justizmorde an Oskar Löwenstein und Marianne Golz durch das Sondergericht Prag 1943. Hrsg. von Erhard Roy Wiehn, Hartung-Gorre, Konstanz 2009, ISBN 978-3-86628-240-7, S. 36. Am 27. Januar 1943 wurde Oskar Löwenstein auf Grund dieser Anklage von der III. Kammer des Sondergerichts Prag unter dem Vorsitz von Kurt Bellmann zum Tode verurteilt. Seine Freundin erhielt drei Jahre Zuchthaus. Den auf das Gnadengesuch Löwensteins entstandenen Gnadenbericht verfassten die Staatsanwälte Franz Ludwig und Wolfgang von Zeynek. Sie lehnten darin das Gnadengesuch ab. Die daraufhin fällige Gnadenentscheidung des Reichsprotektors, für die Nüßlein nach eigenen Angaben zuständig war, kann nur die Bestätigung der Todesstrafe enthalten haben. Am 1. Juli 1943 wurde Oskar Löwenstein im Gefängnis Pankrác hingerichtet.Andreas Meckel: „Der Gerechtigkeit freien Lauf zu lassen“: Die Justizmorde an Oskar Löwenstein und Marianne Golz durch das Sondergericht Prag 1943. Hrsg. von Erhard Roy Wiehn, Hartung-Gorre, Konstanz 2009, ISBN 978-3-86628-240-7, S. 71.