Karl Homann (* 19. April 1943 in Everswinkel) war bis 2008 Inhaber des Lehrstuhls Philosophie und Ökonomik an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Gemeinsam mit seinen Schülern entwickelte er den institutionenökonomischen Ansatz zur Wirtschaftsethik.
Leben Nach seinem Studium der Philosophie, Germanistik und Katholischen Theologie wurde er 1972 zum Dr. phil. promoviert. Anschließend studierte er Volkswirtschaftslehre und wurde 1979 zum Dr. rer. pol. promoviert. 1985 folgte seine Habilitation für Philosophie an der Universität Göttingen. Von 1986 bis 1990 hatte er eine Professur für Volkswirtschaftslehre und Philosophie an der privaten Universität Witten/Herdecke inne, von 1990 bis 1999 eine Professur für Wirtschafts- und Unternehmensethik an der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät Ingolstadt, einer ausgelagerten Fakultät der Katholischen Universität Eichstätt. Karl Homann war in der Bundesrepublik Deutschland erster Inhaber eines Lehrstuhls dieser Art.
Von 1999 bis 2008 war er Professor für Philosophie unter besonderer Berücksichtigung der philosophischen und ethischen Grundlagen der Ökonomie (Wirtschaftsethik) an der LMU München. Homann ist Mitglied der Deutschen Akademie der Technikwissenschaften (acatech).
Wirtschaftsethik als Ökonomik Ökonomische Begründung der Demokratie Karl Homann vertritt einen normativen Individualismus. Quelle aller Werte ist für ihn das Individuum. Es kann demnach keine übergeordnete Instanz wie das Naturrecht oder göttliches Recht zur Begründung von Werten herangezogen werden. Gäbe es eine solche Instanz, müsste die Wissenschaft darauf ausgerichtet sein, die richtige gesellschaftliche Ordnung zu entdecken. Die Gesellschaftswissenschaften wären dann methodisch mit den Naturwissenschaften in ihren Forschungszielen vergleichbar. Nimmt man hingegen das Individuum zum Ausgangspunkt, führt dies zu einer Konstruktion der Gesellschaft anhand von (politischen) Entscheidungen und damit zur Idee des Gesellschaftsvertrages.Ein Überblick findet sich in Karl Homann: Legitimation und Verfassungsstaat. Vertragstheoretische Interpretation der Demokratie. In: Erik Boettcher, Philipp Herder-Dorneich, Karl-Ernst Schenk (Hrsg.): Jahrbuch für Neue Politische Ökonomie, Band 4. Mohr, Tübingen 1984, S. 48–72. Ausführlich dargestellt ist dieser Gedanke in der Habilitationsschrift: Karl Homann: Rationalität und Demokratie. Mohr Siebeck, Tübingen 1988. Vgl. auch die Darstellung in: Karl Homann, Andreas Suchanek: Ökonomik: Eine Einführung. 2. Auflage. Mohr Siebeck, Tübingen 2005, Kapitel 3.
Ein zweiter Ausgangspunkt ist für Homann das Phänomen der Knappheit. Dadurch, dass der Mensch endlich ist, ist er in allen seinen Lebensbereichen der Knappheit an materiellen und immateriellen Gütern, Ressourcen, Wissen und Zeit unterworfen. Homann greift hier auf das Konzept von Gary S. Becker und der neuen Institutionenökonomik zurück. Ökonomik in Form des ökonomischen Prinzips ist für ihn eine Methode, mit Knappheit rational umzugehen. Deshalb ist Ökonomik für ihn nicht nur auf den Bereich der Wirtschaft, sondern auch auf andere Lebensbereiche wie das Recht, die Politik und eben auch auf die Ethik anwendbar.
Die von Homann vorgelegte Interpretation der Idee des Gesellschaftsvertrages ist eng angelehnt an die Konzeption von James M. Buchanan. In dem Gedankenmodell sind die Individuen im vorvertraglichen Zustand ähnlich wie bei Hobbes auf sich gestellt. Ein Gesellschaftsvertrag kommt theoretisch nur zustande, wenn jedes Mitglied dem Vertrag beitritt. Hieraus leitet sich das Recht ab, dass der Einzelne bei gemeinschaftlichen Entscheidungen widersprechen kann. Dieses Vetorecht kann nur mit seinem Einverständnis aufgehoben werden. Hierdurch ist der Einzelne vor Diskriminierung geschützt. Das Erfordernis der Einstimmigkeit wird allerdings bei einer größeren Anzahl von Beteiligten durch den entstehenden Abstimmungsaufwand problematisch. Homann spricht hier von Transaktionskosten. Zudem entstehen Opportunitätskosten, wenn die Gemeinschaft nicht alle möglichen Kooperationsgewinne realisieren kann, weil Einzelne ihre Zustimmung wegen fehlender Einsicht oder aus einer relativ größeren Risikoscheu verweigern.
Ein Ausweg aus einer solchen Problematik ist eine Verfassung, in der dem Einzelnen Schutz gegenüber Entscheidungen der Mehrheit durch „unveräußerliche“ Grundrechte gewährt wird. Ohne eine solche Schutzfunktion besteht in einer ausschließlich nach Mehrheit entscheidenden Demokratie die Gefahr der Unterdrückung von Minderheiten bis hin zu einem totalitären System. Dies hatte schon Aristoteles gesehen, der einer Demokratie eine Politie vorzog. Die Legitimation der Demokratie ergibt sich aus dem Konsens aller Betroffenen. Herrschaft kann in der Demokratie deshalb nur begründet werden, wenn die Einschränkung der individuellen Freiheit auf einen verfassungsmäßigen Rahmen begrenzt ist. In Hinblick auf die Ermittlung der Grundrechte verweist Homann auf die Theorie der Gerechtigkeit von John Rawls. Mit Buchanan kritisiert Homann aber die von Rawls in dessen zweiten Grundsatz (Maximin-Regel) entwickelte Vorstellung einer gerechten Ordnung.Karl Homann: Demokratie und Gerechtigkeitstheorie. J.M. Buchanans Kritik an J. Rawls. In: Hans Albert (Hrsg.): Ökonomisches Denken und Soziale Ordnung. Festschrift für Erik Boettcher. Mohr, Tübingen 1984, S. 133–154. Eine positiv beschriebene Ordnung geht über die Legitimation durch das Individuum hinaus und entspricht einer kollektiven, das heißt extern vorgegebenen Norm, einem Sollen, das jenseits der vertragstheoretischen Begründung liegt. Gegen Buchanan verteidigt er allerdings Rawls, wenn man dessen Vorschlag als einen Beitrag zum Diskurs über die Ausgestaltung einer nicht mehr theoretischen, sondern einer empirischen Ordnung versteht.
Der Markt als ethisches Mittel Homann wehrt sich gegen eine dualistische Entgegensetzung von Moral und Wirtschaft. Wirtschaft ist eines der Teilsysteme der Gesellschaft, das nicht unabhängig von anderen betrachtet werden kann. Ethik ist eine bestimmte Sichtweise auf diese Teilsysteme. Ethik und Ökonomik sind zwei Diskurse über dieselben menschlichen Handlungsprobleme.Karl Homann: Vorteile und Anreize. Aufsatzsammlung. Hrsg. von Christoph Lütge. Mohr Siebeck, Tübingen 2002, S. 52.
Aufgabe der Wirtschaftsethik ist, „die Institutionen so zu gestalten, dass Moral möglich wird.“Karl Homann, Franz Blome-Drees: Wirtschafts- und Unternehmensethik. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1992, S. 36. Wirtschaftsethik kann deshalb nur als Ethik mit besonderen, nämlich ökonomischen Methoden aufgefasst werden. Homann richtet sein Augenmerk daher eher auf die Implementierung als auf die Begründung von ethischen Grundsätzen.Karl Homann: Vorteile und Anreize. Aufsatzsammlung. Hrsg. von Christoph Lütge. Mohr Siebeck, Tübingen 2002, S. 122–123.
Ziel der Ethik ist es, dem Menschen ein möglichst gutes Leben zu ermöglichen. Zu einem guten Leben gehört auch eine möglichst große Wohlfahrt. Es ist nach Homann das Verdienst von Adam Smith, gezeigt zu haben, dass nicht eine staatliche Lenkung, wie sie im in seiner Zeit vorherrschenden Merkantilismus vorrangig war, sondern der Markt zu besseren Allokationen und damit zu einer besseren Steigerung der Wohlfahrt beiträgt.Karl Homann: Vorteile und Anreize. Aufsatzsammlung. Hrsg. von Christoph Lütge. Mohr Siebeck, Tübingen 2002, S. 6. Die Geschichte hat gezeigt, dass alle Versuche einer staatlich gelenkten Wirtschaft dem Markt in der Effizienz unterlegen sind. „Die Marktwirtschaften des Westens haben sich allen Formen des Sozialismus gegenüber als weit überlegen erwiesen.“Karl Homann: Vorteile und Anreize. Aufsatzsammlung. Hrsg. von Christoph Lütge. Mohr Siebeck, Tübingen 2002, S. 3. Der Markt ist daher aus der Sicht der Ethik wertvoll, weil er am besten zur Wohlfahrt beiträgt. Der Markt ist nicht Ziel, sondern (das beste) Mittel der Wirtschaftsethik. Insofern stehen Moral und Markt nicht gegeneinander, sondern Moral wird im und durch den Markt verwirklicht. Als Mittel kann die Gesellschaft den Markt in der Form einsetzen, wie sie es aus einer übergeordneten Moralvorstellung möchte. Auch dies hat Adam Smith bereits gesehen, indem er der Regierung bestimmte Rahmenaufgaben (z. B. Infrastruktur, Bildung) zuwies.
Eine weitere Grundannahme Homanns ist, dass der Mensch ausschließlich im Eigeninteresse handelt. Der Mensch wird nur handeln, wenn ihm seine Handlung zum Vorteil gereicht.
Vorteil versteht Homann dabei als offenen Begriff, der nicht nur Nutzen oder Präferenzen im Sinne der klassischen ökonomischen Theorien, sondern auch das Erreichen anderer, wertorientierter Ziele im Bereich der Ästhetik oder auch der Ethik beinhalten kann. Es ist das Vorteilsstreben, das die Funktionsfähigkeit des Marktes gewährleistet. Normen werden vom Einzelnen nur dann befolgt, wenn er daraus einen Vorteil zieht. Vorteile in diesem Sinn kann auch die Vermeidung von Sanktionen sein.
Weil der Markt einerseits auf dem individuellen Verfolgen von Eigeninteressen beruht, andererseits das Instrument ist, mit dem der gesellschaftliche Wohlstand am besten befördert werden kann, hat die Institution des Marktes einen eigenständigen ethischen Wert. Verzerrungen im Markt durch die Forderung nach individuellem moralischen Verhalten von Einzelpersonen und Unternehmen zu verursachen, hält Homann für falsch.
Ethische Prinzipien ohne Marktstörung durchzusetzen ist nur möglich, wenn diese Prinzipien als allgemeine Regeln für alle Marktteilnehmer in gleicher Weise gelten. Dies kann man dadurch erreichen, dass man die Rahmenordnung entsprechend gestaltet. Das individuelle Handeln vergleicht Homann mit den Spielzügen im Sport, die Rahmenordnung mit den jeweiligen Spielregeln. „Der systematische Ort der Moral in einer Marktwirtschaft ist die Rahmenordnung.“ bzw. „Die Effizienz in den Spielzügen, die Moral in den Spielregeln.“Karl Homann, Franz Blome-Drees: Wirtschafts- und Unternehmensethik. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1992, S. 35. Die Rahmenordnung bestimmt die Handlungsregeln. Moralische Vorgaben müssen sich auf die Institution des Marktes richten. Würde man sie als Maßstab des individuellen Handelns einsetzen, könnte der Markt nicht Wirkungen erzielen, die sich aus dem Prinzip der Marktordnung ergeben. Gerade weil im Markt Wettbewerb herrscht und Gewinnstreben das Leitprinzip ist, fördert der Markt den Wohlstand in besonderem Maß, auch wenn diese Wirkung vom einzelnen Marktteilnehmer gar nicht beabsichtigt (intendiert) ist. Es ist daher falsch, marktwirtschaftliches Handeln, das in Übereinstimmung mit der herrschenden Rahmenordnung erfolgt, moralisch als gut oder böse zu bewerten.
Dilemmastrukturen und Rahmenordnung Interaktionen in der Wirtschaft beinhalten nach Homann immer den Konflikt zwischen Kooperationsinteressen und dem natürlichen Eigeninteresse. Die Handlungen der Marktteilnehmer kann man daher stets als eine Dilemmastruktur darstellen. Ein Anbieter möchte grundsätzlich den höchstmöglichen Preis erzielen. Legt er aber seinen Preis zu hoch, wird der Kunde beim Wettbewerber kaufen. Zwei Anbieter können ihr Dilemma überwinden, indem sie durch Preisabsprache zum Nachteil des Nachfragers das System umgehen, Homann spricht allgemein von „defektieren“. Im Beispiel der Preisabsprache bedeutet Kooperation eine Störung des Marktes. Kooperation ist also nur gut, wenn sie einen gemeinsamen Vorteil für alle Beteiligten erzeugt. Solche Konstellationen bezeichnet Homan als „pareto-superior“.Karl Homann, Andreas Suchanek: Ökonomik: Eine Einführung. Mohr Siebeck. 2. Auflage. Tübingen 2005, S. 34.