Daten im Jahr 1910 Fläche: 12.325 km² Einwohner: 1.585.356 Karte miniatur|Thüringische Staaten Als Thüringische Staaten werden die folgenden deutschen Gliedstaaten des Deutschen Reiches bezeichnet:
Das Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach (amtliche Bezeichnung seit 1903 Großherzogtum Sachsen) Die Herzogtümer Sachsen-Altenburg, Sachsen-Coburg und Gotha und Sachsen-Meiningen Die Fürstentümer Reuß älterer Linie, Reuß jüngerer Linie, Schwarzburg-Rudolstadt und Schwarzburg-Sondershausen
Überblick Bundesstaat Hauptstadt Gemeinden(1910) Fläche(1910) EinwohnerHubert Kiesewetter: Industrielle Revolution in Deutschland. Regionen als Wachstumsmotoren. Franz Steiner Verlag, Stuttgart 2004, ISBN 3-515-08613-7, S. 126.Statistisches Jahrbuch für das Deutsche Reich 1911. (1871) (1900) (1910) Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach Weimar km² Herzogtum Sachsen-Altenburg Altenburg km² Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha Coburg/Gotha km² Herzogtum Sachsen-Meiningen Meiningen km² Fürstentum Reuß älterer Linie Greiz km² Fürstentum Reuß jüngerer Linie Gera km² Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt Rudolstadt km² Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen Sondershausen km² Thüringische Staaten km²
Territorium Die Grenzen, wie sie zur Zeit des Deutschen Kaiserreiches existierten, waren (abgesehen von einem Gebietsaustausch 1913, siehe unten) ein letztes Mal 1826 im Rahmen des Teilungsvertrags zu Hildburghausen neu gezogen worden. Damals wurden die Herzogtümer Sachsen-Altenburg und Sachsen-Coburg und Gotha neugebildet und umgekehrt die Herzogtümer Sachsen-Coburg-Saalfeld und Sachsen-Gotha-Altenburg aufgehoben; große Gebietsgewinne machte gleichzeitig Sachsen-Meiningen.
Die acht thüringischen Staaten des Kaiserreichs grenzten im Norden und Westen an preußische Gebiete, insbesondere den Regierungsbezirk Erfurt, den Regierungsbezirk Kassel und den Regierungsbezirk Merseburg. Es gab auch umfangreiche preußische Exklaven im Gemenge mit den thüringischen Staaten: den Landkreis Schleusingen mit der Stadt Suhl, den Landkreis Herrschaft Schmalkalden mit Barchfeld, das Gebiet um Wandersleben und Mühlberg, den Landkreis Ziegenrück mit der Stadt Ranis sowie, zum Kreis Ziegenrück gehörend, aber davon getrennt liegend, die Gemeinden Kamsdorf, Blankenberg, Sparnberg, Blintendorf und Gefell. Weitere preußische Exklaven waren die Dörfer Abtlöbnitz (mit Mollschütz) bei Camburg und Kischlitz bei Eisenberg.
Im Osten war das Königreich Sachsen der Nachbarstaat, der ebenfalls verschiedene Exklaven auf thüringischem Gebiet hatte. Dazu gehörte vor allem das aus mehreren Exklaven bestehende Ziegenhierdsche Ländchen bei Gera mit den Gemeinden und Fluren Lengefeld, Liebschwitz, Lietzsch, Niebra, Pösneck und Taubenpreskeln sowie den benachbarten Gemeinden Hilbersdorf, Loitzsch, Rückersdorf, Thonhausen und Grobsdorf. Außerdem sind zu nennen die Gemeinden Bocka bei Altenburg und Kauritz bei Gößnitz.
Die thüringischen Staaten waren ein Beispiel der deutschen Kleinstaaterei und der noch aus dem Alten Reich überkommenen territorialen Zersplitterung. Auf der Fläche des heutigen Freistaates Thüringen bestanden am Anfang des 20. Jahrhunderts acht Kleinstaaten, preußische Gebiete in mehreren Regierungsbezirken und einige kleine sächsische Exklaven. Dies wurde besonders dadurch verschärft, dass die kleinen Staatsgebiete nicht geschlossene Territorien bildeten, sondern sich in einer verwirrenden Gemengelage befanden. Ein Gebietsaustausch kam 1913 zwischen Sachsen-Weimar-Eisenach und Sachsen-Meiningen zustande. Das vor Jena liegende meiningische Dorf Lichtenhain wurde gegen Bereiche von Kranichfeld getauscht, die zu Weimar gehörten. Im Prinzip wenig sinnvoll: Es fand zwar eine Grenzbereinigung in Kranichfeld statt, aber die meiningische Exklave Kranichfeld wurde nicht beseitigt, sondern vergrößert. Offensichtlich wollte Sachsen-Weimar-Eisenach keine anderen Tauschobjekte anbieten.
Geschichte
Während der Zeit des Deutschen Kaiserreiches besaßen die thüringischen Staaten im Bundesrat jeweils eine Stimme – also zusammen acht Stimmen (die Herzogtümer Coburg und Gotha besaßen zusammen nur eine gemeinsame Stimme). Damit stellten sie einen beachtlichen Block dar, wenn man berücksichtigt, dass das Königreich Sachsen zum Beispiel nur vier Stimmen oder der zweitgrößte Bundesstaat, das Königreich Bayern, das 1910 rund 5 Millionen Einwohner mehr besaß als die thüringischen Staaten zusammen, nur sechs Stimmen hatte. Allerdings waren die Thüringischen Staaten selten einer Meinung. Bis 1903 wurden nur fünf Staaten durch den Weimarischen Bevollmächtigten im Bundesrat gemeinsam vertreten. Sachsen-Coburg und Gotha hatte seinen eigenen Bevollmächtigten, Sachsen-Meiningen ließ sich durch Bayern und Reuß ältere Linie durch Mecklenburg-Schwerin vertreten.
Das Oberlandesgericht Jena war gemäß einem Staatsvertrag ab dem 1. Oktober 1878 die einzige Institution, die für fast alle thüringischen Staaten zuständig war. Nur Schwarzburg-Sondershausen gehörte zum Bezirk des Oberlandesgerichtes Naumburg. Eine zweite gemeinsame Einrichtung war die Universität Jena mit den Ernestinischen Herzogtümern als Erhalterstaaten. Ab 1817 gehörte allerdings das Herzogtum Sachsen-Coburg nicht mehr dazu.
Mit der Novemberrevolution 1918 ging dann für den Thüringer Raum die jahrhundertelange Ära starker territorialer Zersplitterung zu Ende. In den Bundesstaaten wurde, wie im gesamten Deutschen Reich, die Republik ausgerufen und die regierenden Herzöge und Fürsten dankten ab. Die ehemaligen thüringischen Herzog- und Fürstentümer wurden in der Folge zu Freistaaten. Die beiden Freistaaten Reuß ä.L. und Reuß j.L. vereinigten sich am 21. Dezember 1918 zum Volksstaat Reuß. Die Union zwischen Sachsen-Gotha und Sachsen-Coburg wurde am 12. April 1919 aufgelöst; es wurden eigene Freistaaten gebildet.
Die Regierungen der Freistaaten Sachsen-Altenburg, Coburg, Sachsen-Gotha, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Weimar-Eisenach, Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg-Sondershausen und des Volksstaates Reuß nahmen Verhandlungen zu einem Zusammenschluss aller thüringischen Staaten auf, möglichst unter Einschluss preußischer Gebietsteile. Da aber Preußen zu keinerlei Gebietsveränderungen bereit war, wurde die Landesgründung als sogenannte „kleinthüringische Lösung“ vorangetrieben. Im Verlauf der Gründungsverhandlungen äußerten die Landesregierungen von Sachsen-Meiningen und Coburg Bedenken darüber, ob ein Anschluss an das zu bildende Land für sie vorteilhaft sei, da sich der fränkisch geprägte Bereich südlich des Rennsteigs seit alters sprachlich wie landsmannschaftlich stärker an die angrenzenden fränkischen Regionen in Bayern anlehnte. Aus diesem Grund wurde am 30. November 1919 im Freistaat Coburg eine Volksbefragung durchgeführt, in der sich die Bevölkerung mehrheitlich gegen einen Anschluss an das Land Thüringen aussprach. Die Bedenken Sachsen-Meiningens konnten, unter anderem durch eine Bestandsgarantie für die IHK Sonneberg und für die Landkreise, ausgeräumt werden. Im Freistaat Sachsen-Meiningen fand keine Volksabstimmung zu dieser Frage statt.
Am 1. Mai 1920 wurde ohne den Freistaat Coburg, der sich am 1. Juli 1920 mit dem Freistaat Bayern vereinigte, das Land Thüringen mit der Landeshauptstadt Weimar gegründet.
Religiöse Verhältnisse In ihrer ganz überwiegenden Mehrheit gehörten die Einwohner der thüringischen Staaten der evangelisch-lutherischen Religion an. Wie auch in den übrigen protestantischen Monarchien bestanden Landeskirchen mit dem Landesherrn als summus episcopus und damit höchstem geistlichen Würdenträger. Für die Kirchenverwaltung bestanden in der Regel ein Ministerium für Kultus und ein evangelischer Kirchenrat, in Reuß älterer Linie auch ein Konsistorium. Nach der Aufhebung der Monarchie beschlossen am 15. November 1918 führende Kirchenmänner der ehemaligen Herzog- und Fürstentümer eine einheitliche Organisation des Kirchenwesens. Am 5. Dezember 1919 tagte eine erste Synode und beschloss den Zusammenschluss von sieben eigenständigen Landeskirchen zu einer einheitlichen Landeskirche, der Thüringer Evangelischen Kirche (so der ursprüngliche Name der Kirche bis 1948Zur Geschichte des Archivs, Absatz 2, auf der Homepage des Landeskirchenarchivs Eisenach). Die sieben Landeskirchen waren:
die Evangelisch-Lutherische Kirche in Sachsen-Weimar-Eisenach die Evangelisch-Lutherische Kirche in Sachsen-Gotha die Evangelisch-Lutherische Kirche in Sachsen-Altenburg die Evangelisch-Lutherische Kirche in Sachsen-Meiningen die Evangelisch-Lutherische Kirche in Reuß jüngerer Linie die Evangelisch-Lutherische Kirche in Schwarzburg-Rudolstadt die Evangelisch-Lutherische Kirche in Schwarzburg-Sondershausen.
Wie auch bei der politischen Einigung ging die evangelische Kirche in Sachsen-Coburg einen eigenen Weg und schloss sich nicht der neuen Landeskirche an, sondern trat 1921 der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche in Bayern bei. Am 13. Februar 1920 wurde die Thüringer Evangelische Kirche errichtet – drei Monate vor der Gründung des Landes Thüringen am 1. Mai 1920. Für die neue Landeskirche wurde in Eisenach ein Landeskirchenamt eingerichtet, und 1924 erhielt die neue Kirche eine Verfassung. 1934 schloss sich die Evangelisch-Lutherische Kirche des ehemaligen Fürstentums Reuß älterer Linie als achte Landeskirche der Thüringer Evangelischen Kirche an, die damit ihren bis 2008 bestehenden Umfang erreichte und sich 1948 in Evangelisch-Lutherische Kirche in Thüringen umbenannte. Die Kirche trat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) bei. Seit dem 1. Juli 2004 bildeten die Evangelische Kirche der Kirchenprovinz Sachsen und die Evangelisch-Lutherische Kirche in Thüringen die Föderation Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland (EKM), die zum 1. Januar 2009 in einer Kirchenfusion aufgingen.
Die katholischen Christen lebten in den Thüringischen Staaten in der Diaspora. Ihr Bevölkerungsanteil betrug im Jahr 1910 2,8 Prozent. Durch die Abtretung (1815) des ehemals fürstbischöflich-fuldaischen Amtes Geisa mit katholischer Bevölkerung betrug er im Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach 4,8 Prozent.Ulrich Hess: Geschichte Thüringens 1866 bis 1914. Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 1991, ISBN 3-7400-0077-5, S. 539. Für die Betreuung der Diaspora hatte der Vatikan eine besondere Organisation ins Leben gerufen: Das Apostolische Vikariat des Nordens war ein Apostolisches Vikariat der römisch-katholischen Kirche, das nach dem Untergang der meisten norddeutschen katholischen Bistümer in der Reformation deren Gebiete zusammenfasste. Es wurde 1667 gegründet und erlosch erst 1929 mit dem Preußenkonkordat. Diese Gebiete, in denen keine offene Ausübung des katholischen Glaubens mehr möglich war, wurden als Nordische Missionen bezeichnet und 1622 der Congregatio de Propaganda Fide in Rom unterstellt. Der Kölner Nuntius erhielt die nötigen Fakultäten für Norddeutschland. In den Anfangsjahren wurde Hannover zum Sitz des Apostolischen Vikars, der direkt dem Kölner Nuntius unterstellt war. Oftmals war der Apostolische Vikar zugleich Weihbischof einer anderen Diözese, was die Stellung nicht erleichterte. Die Säkularisation brachte 1803 dem Vikariat neue Schwierigkeiten. Waren die finanziellen Einbußen schon schmerzhaft, so wurde die Aufhebung der Orden, welche fast alle Seelsorger stellten, zu einer Existenzfrage. Bei der Neuumschreibung der katholischen Diözesen in Deutschland nach dem Wiener Kongress 1824 fielen weite Gebiete des Apostolischen Vikariates an die Diözesen Hannovers und Preußens. Die Thüringischen Staaten wurden verschiedenen Diözesen zugeordnet:
Bistum Fulda: Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach 1821/1857 und die Unterherrschaften der beiden Schwarzburger Linien sowie der preußische Landkreis Schmalkalden, Bistum Paderborn: Herzogtum Sachsen-Gotha 1851 und die Oberherrschaften der beiden Schwarzburger Linien 1869 sowie die sachsen-meiningische Exklave Camburg, dazu der preußische Regierungsbezirk Erfurt mit Schleusingen, Bistum Würzburg: Herzogtum Sachsen-Meiningen,