mini|Frankfurter Landwehr um die Stadt, zwischen 1712 und 1714(Kupferstich von Johann Baptist Homann, Gebietsgrenzen korrigiert nach Friedrich Bothe)
Als Landwehr, Landgraben und Landhege (auch Landheege) werden Grenzmarkierungs- bzw. Grenzsicherungswerke und Umfriedungen von Siedlungsgebieten mit dem Recht der Einhegung oder ganzen Territorien bezeichnet. Diese Siedlungsschutzanlagen werden zumeist ins Hoch- und Spätmittelalter datiert und besitzen in Einzelfällen Längen von über hundert Kilometern. Vergleichbare Erdwerke werden jedoch bereits seit der Antike erwähnt.Martin Kollmann: Landwehren. In: Romerike Berge. Solingen. 57. Jahrgang, 2007, Heft 1, S. 27–41. Der römische Limes ist die bekannteste Ausführung einer frühen Landwehr. Auch das Danewerk gehört zu dieser Gruppe von Sperrwerken.
Diese Landwehren sind in manchen Regionen – dort vor allem in Waldgebieten – noch erhalten und oft als Bodendenkmal geschützt. mini|Querschnitt durch eine klassische Heege mini|Landwehren im Gelände früher und heute mini|Landwehr an Fernwegen Der Bau einer Landwehr war eine wirksame Maßnahme, die Bevölkerung eines Siedlungsgebiets oder Territoriums gegen Übergriffe von Nachbarn oder Feinden in Fehden oder Kriegen zu schützen und einen Rechtsbezirk abzugrenzen. Die Landwehren waren ein Mittel, die Wahrscheinlichkeit, Erfolgsaussicht, Wirksamkeit und Folgen mittelalterlicher Kriegsführung einzuschränken und ihnen somit vorzubeugen. Sie behinderten darüber hinaus Räuberbanden am Betreten des Gebietes und erschwerten ihren Rückzug nach Beutezügen. Die Kombination von Gebück und Gedörn war ebenfalls gut zur Einhegung von Viehweiden und als Leitlinie bei der Jagd und bei der Wolfsjagd geeignet. Häufig finden sich Wolfskuhlen entlang ihres Verlaufs.
Landwehren waren auch eine weiträumige Umfassung forstlich und agrarisch geprägten Gebiets zum Schutz der dortigen Bevölkerung, die auf verteilt liegenden Wohnplätzen und Höfen innerhalb des Schutzgebietes siedelte. Die Landwehr gab der Landbevölkerung einen Schutz, wie ihn analog die Bevölkerung in befestigten Städten durch die Stadtmauer besaß. Aber auch die Feldfluren vieler Städte und der sie umgebenden Außengebiete erhielten oft zusätzlich eine ringförmige, landwehrähnliche Einhegung, eine sogenannte Stadtlandwehr, Stadthagen oder Stadthege. Ein Beispiel dafür ist die westfälische Stadt Dortmund, die neben der Stadtmauer um den Stadtkern auch eine weitläufig umgebende Landwehr besaß.Cornelia Kneppe: Landwehren – Von der mittelalterlichen Wehranlage zum Biotop; LWL Archäologie in Westfalen, 2007. Der Steinerne Turm war, wie eine Karte von 1748 belegt, als Warte Bestandteil dieses Landwehrrings.
Durchlässe durch die Landwehr gab es nur auf Durchgangsstraßen, an denen analog zu den Toren in einer Stadtmauer Waren- und Personenkontrollen stattfanden. So dienten Landwehren auch als wirksame Zoll-Grenze, wobei als Landwehr ausgeführte Wegsperren innerhalb von Territorien hauptsächlich eine Straßenmaut umfassten.
Auch waren Handelswege, insbesondere im Bereich von Kontrollstellen, beidseitig mit Landwehren versehen. Diese begleitenden Landwehren dienten neben dem Schutz vor Überfällen vor allem zur Kanalisation der Verkehrsströme und verhinderten wirksam das Umgehen oder Umfahren der Kontroll- und Zollstellen.
Geschichte Vor- und Frühzeit Hecken zählen zu den natürlichsten Formen einer Grenzbefestigung und Einfriedung. Ihre einfachste und bis heute gebräuchlichste Anwendung ist die Gartenhecke.
Zum Schutz von Lagerplätzen (auch in Höhlen), festen Wohnplätzen, Häusern, Anwesen und Siedlungen vor Angriffen von Raubtieren oder Feinden benutzten schon die Menschen in der Vorzeit und in der Frühgeschichte Sicherungen in Form von Einzäunungen aus Ästen und Dornensträuchern. Noch heute ist dies bei nomadisierenden Volksstämmen üblich. Gaius Iulius Caesar berichtet z. B. von dichten Hagen, die von den Nerviern im heutigen Belgien angelegt wurden:
Aufwendiger ist eine Form mit Wällen und Gräben. Im Jahre 16 wird von Tacitus über einen Grenzschutz der Angrivarier, den Angrivarierwall, berichtet, der zum Schutz vor den Cheruskern errichtet wurde. Die bedeutendste Grenzwehr soll sich bei Rehburg-Loccum befunden haben.
Die Angelsächsischen Chroniken sprechen von einer Bebbanburg, die um 547 „zuerst von einer Hecke befestigt“ war. Auch die Kapitularien Karls des Großen erwähnen „mit Hecken bepflanzte Wälle“.
In England heißen vergleichbare Anlagen „Dyke“ (Deich) oder „Ditch“ (Graben), so der um das Jahr 360 gebaute Bokerley Dyke, der in den auf das Jahr 300 v. Chr. datierten Grim’s Ditch übergeht, oder der 270 km lange Offa’s Dyke.
Auch bei den Normannen ist die Existenz von „Hagediken“, mit Hecken bepflanzten Wällen, überliefert.
Mittelalter und Neuzeit mini|Die Landwehren beim Dreiherrenstein bei Kircheib auf einer Karte von 1605
Mittelalterliche Landwehren bestanden in der Regel aus einem oder mehreren undurchdringlichen Gehölzstreifen von untereinander verflochtenen Hainbuchen – dem „Gebück“ – mit unterpflanzten dornigen Sträuchern wie Schwarzdorn, Weißdorn, Hecken-Rose, Brombeeren oder Ilex – dem „Gedörn“.
Hinzu kam in der Regel eine Kombination von einem oder mehreren der folgenden Elemente:
ein oder mehrere parallele Erdwälle, zwischen oder auf denen das Gehölz gepflanzt wurde ein Pfad zur Pflege der Hecke und für Patrouillenritte entlang der Landwehr Gräben vor, zwischen und hinter den Erdwällen, die je nach Lage (Tal) zeitweise auch mit Wasser gefüllt waren. Der Wall entstand in der Regel aus dem Erdaushub der Gräben. Warttürme, Schanzen, Schlagbäume und Haspel an Straßendurchgängen, sogenannte Schläge (Zollschlag) eine „nasse Grenze“ durch Überflutungen und Wassergräben
Nach der Fränkischen Landnahme bis ins späte Mittelalter entstanden mit der Bildung von festen Herrschaftsgebieten territoriale Landwehren, die einzelne Rechtsbezirke umfriedeten. Gaue, Zenten, Gerichtsbezirke, oft deckungsgleich mit Kirchspielen, Ämter und gesamte Herrschaftsbereiche (Territorien) wurden von Landwehren in Form von Hecken (Heegen), Gebücken und Gedörnen umhegt.
Dazu kamen Landhegen und Stadthegen, die ringförmig um kleinere Siedlungsbereiche angeordnet waren. Die „Landhegen“ begrenzten und schützten dabei sowohl ganze Landstriche als auch das Umland von Städten, beispielsweise der fast 70 km lange Aachener Landgraben das ehemalige Aachener Reich, ähnlich wie in Frankfurt (Main), Rothenburg ob der Tauber, Lübeck oder Mühlhausen/Thüringen. Die Spuren der Rothenburger Landhege sind heute noch etwa 60 km lang, der Mühlhäuser Landgraben, heute noch auf etwa 26 km Länge erhalten, erinnert an die Grenze Mühlhausens zum Eichsfeld. Die Mittelhessischen Landheegen bildeten die Grenze zwischen der Landgrafschaft Hessen und der Grafschaft Nassau; die Außenheege war 29 Kilometer lang und die Innenheege 16 Kilometer.
Diese Erdwerke bündelten verschiedene Funktionen. Sie begrenzten, bewehrten und befriedeten „Gebiete“, die unter ihrem Greven, Grafen oder auch Amtmann standen. Diese Aufgabenbündelung zum Schutz von bewehrten Landgebieten (Landwehr) klingt als das Hegen in Bezeichnungen wie Hege oder Heege, Hag und Haag oder auch „Hecke“ mit, zugleich aber auch in dem Begriff der Schutzhecke. Zahlreiche Toponyme wie Zarge, Gebück, Wehrholz oder Gehag erinnern damit an die unterschiedliche Ausführung als Heckenwerk, Grabenwerk oder an gestaffelte Bauweisen. mini|Rothenburger Landhege, Karte von 1537 Vorrangiges Ziel der Sperrwerke war der Schutz der Landbevölkerung sowie des jeweiligen Gebietes gegenüber fremden Herrschaftsansprüchen und kriegerischen oder räuberischen Übergriffen. Landwehren waren eine deutliche Grenzmarkierung und zugleich, wenn sie die Außengrenze zu einem anderen Herrschaftsbereich kennzeichneten, auch Zollgrenze. Auch innerhalb eines Territoriums gab es bisweilen Landwehren, die die einzelnen Ämter unter Einbeziehung von Bächen und anderen natürlichen Hindernissen untereinander abgrenzten. Diese „inneren“ Landwehren, sogenannte Zwischenlandwehren, waren in der Regel nicht so aufwändig ausgeführt wie jene an den Außengrenzen.
Eine besondere Variante stellten in der Schweiz sogenannte Letzi dar, wo es oft genügte, nur die Talzugänge entsprechend zu sichern. Viele der Schlachten der Alten Eidgenossenschaft mit den Habsburgern fanden an solchen Letzi statt, so zum Beispiel die Schlacht am Morgarten, die Schlacht bei Näfels und die Schlacht am Stoss.
Einige Landwehren besaßen auch eine Funktion als vorgeschobene Verteidigung von Festungen. Sie wurden mit dem Charakter einer Feldbefestigung als erster Annäherungsschutz angelegt. Militärisch hatten sie bis zur Neuzeit in Form von Spanischen Reitern den Sinn, den Angreifer einer Festung schon in deren weiterem Vorfeld zu Maßnahmen einer Belagerung zu zwingen. Zu ihren modernen Nachfolgern zählen die Stacheldrahtverhaue, welche in beiden Weltkriegen zum Einsatz kamen.
Der Verlauf vieler einfacher Landwehren zeigt nach neuen Forschungsergebnissen, dass sie an vielen Stellen zu Verteidigungszwecken völlig ungeeignet waren. Daraus lässt sich schließen, dass einige Anlagen überwiegend der Grenzmarkierung und der Zollerhebung dienten. Sie schränkten aber dennoch die freie Beweglichkeit feindlicher Truppenverbände ein, sodass sie durchaus auch einen obgleich begrenzten militärischen Nutzen besaßen. So schützte beispielsweise der Stadthagen um Warendorf im Dreißigjährigen Krieg erfolgreich vor Belagerern: Diese drangen zwar vereinzelt in das Stadtgebiet ein, wagten aber keinen massiven Angriff – allein aufgrund der Gefahr, bei einem Gegenangriff nicht schnell genug durch die schmale Bresche in der Landwehr den Rückzug antreten zu können.
Als Grenzbefestigung bestimmter Rechtsbezirke wurden Landwehren an einigen Stellen von Ausfall- oder Handelsstraßen durchbrochen. Diese Durchbrüche (Schlag genannt) wurden durch einfache Schlagbäume, durch zusätzliche versetzte Wegführung (so genannte Schlingen) oder – außer an Landesgrenzen auch bei manchen städtischen Landwehren – durch Turmbauten (Warten, Wighäuser beziehungsweise Landtürme) gesichert. An den Übergängen befanden sich meist auch Zollstationen. Das lukrative Zollrecht konnte (oft in Verbindung mit dem Krugrecht) von ortsansässigen Bauern erworben werben.
Ausführungen mini|Mittelhessische Landheegen, Wall der „Innenheege“ östlich Wommelshausen, heute Gemeindegrenze Bad Endbach / Gladenbach mini|Wälle und Graben der Klever Landwehr
Landwehren bestanden meist aus einem einfachen Graben, in der Ebene auch als Landgraben bzw. Wassergraben als Hindernis, hinter dem sich ein aus dem Grabenaushub geschaffener Erdwall befand. Dahinter stand das eigentliche Hauptgrenzhindernis, ein etwa 20 bis 50 Meter breiter dichter, verflochtener Gehölzstreifen. Im Bergland wurde der Verlauf den natürlichen Gegebenheiten wie Felsen, steilen Abhängen und Wasserläufen etc. angepasst. Oft wurde in einem Abstand von zehn bis 30 Metern ein zweiter Graben angelegt.
Bewachsen waren der Gehölzstreifen und die Wälle mit einer Hecke aus Hainbuchen, die in Mannshöhe geschnitten wurden und deren Äste abgeknickt, mit den anderen Ästen verflochten und in den Boden zum erneuten Ausschlagen gesteckt wurden. Daraus ergab sich das so genannte Gebück. Als Untergehölz nutzte man, damit die Hecke undurchdringlich wurde, Heckenrosen, Weißdorn, Schwarzdorn oder Brombeeren. Daher stammt mancherorts der Name „Gedörn“. Die Anlage wurde darüber hinaus von höherem Bewuchs freigehalten. Das Vorfeld war größtenteils gerodet.
Wie eine Wehrhecke/Gebück angelegt wurde, beschreibt Pater Hermann Bär vom Kloster Eberbach 1790 wie folgt: