mini|Busunfall in Malaysia (1997) mini|Limousine (Renault Mégane) bei einem Verkehrsunfall (2005) mini|Feuerwehreinsatz nach einem Verkehrsunfall (2009) mini|Bei Verkehrsunfall umgestürzter Pferdeanhänger (2011)
Ein Straßenverkehrsunfall (oder kurz Verkehrsunfall) ist ein Schadensereignis mit ursächlicher Beteiligung von Verkehrsteilnehmern im Straßenverkehr. Die meisten Straßenverkehrsunfälle geschehen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen. Die Regulierung ist ein wichtiger Bereich des Verkehrszivilrechts. Bemühungen, die Anzahl an Straßenverkehrsunfällen zu senken, werden unter dem Begriff Straßenverkehrssicherheit zusammengefasst. Etwas ungenau, aber oft, wird auch der Begriff Autounfall verwendet. mini|Roadster (BMW Z3) nach einem Überschlag mini|Aufräumarbeiten nach einem Lkw-Unfall mit Gefahrgut auf der Autobahn mini|Verkehrsunfall zwischen Pkw und Motorrad (2014)
Deutschland Die Rechtsprechung definiert den Verkehrsunfall als mit dem Straßenverkehr und seinen Gefahren ursächlich zusammenhängendes plötzliches Ereignis, durch das ein Personenschaden oder ein nicht ganz belangloser Sachschaden verursacht wird. ff. Ein Verkehrsunfall setzt nicht notwendigerweise die Beteiligung eines Kraftfahrzeuges voraus.Peter Hentzschel/Peter König/Peter Dauer, Straßenverkehrsrecht, 2015, § 1042 Rn. 24 Auch Unfälle unter Fußgängern, unter Beteiligung von Inlineskatern oder gar Pferden fallen unter diesen Begriff. Zusammenstöße sind nicht erforderlich, es reicht die Kausalität im Handeln eines Verkehrsteilnehmers bei dem Verkehrsunfall. Die Bagatellgrenze für Sachschäden liegt nach aktueller Rechtsprechung bei ca. 20 bis 150 Euro. OLG Nürnberg vom 24. Januar 2007, Gz. 2 St OLG Ss 300/06
Die Bearbeitung von Straßenverkehrsunfällen durch die Polizei unterliegt den Bestimmungen der entsprechenden Erlasse der Länder, die die polizeilichen Aufgaben und Bedingungen bei der Aufnahme von Verkehrsunfällen festlegen. In einigen Bundesländern ist es beispielsweise geregelt, dass das Erreichen einer Bagatellgrenze für die polizeiliche Unfallaufnahme keine Relevanz hat. Hingegen werden in anderen Ländern Schadensereignisse im Straßenverkehr, die unterhalb der Bagatellgrenze liegen, nicht als Verkehrsunfall eingestuft und unterliegen somit nicht der Aufnahmepflicht. Eine polizeiliche Unfallaufnahme und statistische Erfassung erfolgt nie, wenn der Verkehrsunfall im nicht öffentlichen Verkehrsraum geschehen ist.
Je nach beteiligten Verkehrsteilnehmern wird sprachlich unter anderem zwischen Autounfall, Motorradunfall, Lkw-Unfall, Fahrradunfall und Fußgängerunfall unterschieden.
Unfallarten und Unfalltypen Im Sinne der polizeilichen Verkehrsunfallstatistik bzw. Unfallforschung wird zwischen „Unfallart“ und „Unfalltyp“ unterschieden.
Die Unfallart beschreibt die Bewegungsrichtung der Fahrzeuge beim ersten Zusammenstoß oder, wenn es nicht zum Zusammenstoß gekommen ist, die erste Einwirkung auf einen Verkehrsteilnehmenden. Unterschieden wird zwischen zehn Unfallarten:
Zusammenstoß mit anderem Fahrzeug, das anfährt, anhält oder im ruhenden Verkehr steht Zusammenstoß mit anderem Fahrzeug, das vorausfährt oder wartet (Unfälle durch Auffahren auf ein Fahrzeug, das selbst noch fuhr oder verkehrsbedingt hielt) Zusammenstoß mit anderem Fahrzeug, das seitlich in gleicher Richtung fährt (Unfälle beim Nebeneinanderfahren oder beim Fahrstreifenwechsel) Zusammenstoß mit anderem Fahrzeug, das entgegenkommt (Zusammenstöße im Begegnungsverkehr, ohne dass ein Kollisionspartner die Absicht hatte, über die Gegenspur abzubiegen) Zusammenstoß mit anderem Fahrzeug, das einbiegt oder kreuzt (Zusammenstöße mit dem Querverkehr und Kollisionen mit Fahrzeugen die aus anderen Straßen, Wegen oder Grundstücken einbiegen oder dorthin abbiegen wollen) Zusammenstoß zwischen Fahrzeug und Fußgänger Aufprall auf ein Hindernis auf der Fahrbahn (beispielsweise Wildunfall oder verlorene Fracht) Abkommen von der Fahrbahn nach rechts Abkommen von der Fahrbahn nach links Unfall anderer Art (alle Unfälle, die sich nicht einer der Unfallarten von 1 bis 9 zuordnen lassen)
Der Unfalltyp beschreibt die Konfliktsituation, die zum Verkehrsunfall geführt hat, also die Phase während eines Verkehrsgeschehens, in der ein Fehlverhalten oder eine sonstige Ursache den weiteren Ablauf nicht mehr kontrollierbar machte. Unterschieden werden folgende sieben Unfalltypen:
Fahrunfall – Der Unfall wurde ausgelöst durch den Verlust der Kontrolle über das Fahrzeug (wegen nicht angepasster Geschwindigkeit oder falscher Einschätzung des Straßenverlaufs, des Straßenzustandes o. Ä.), ohne dass andere Verkehrsteilnehmer dazu beigetragen haben. Abbiege-Unfall – Der Unfall wurde ausgelöst durch einen Konflikt zwischen einem Abbieger und einem aus gleicher oder entgegengesetzter Richtung kommenden Verkehrsteilnehmer (auch Fußgänger) an Kreuzungen, Einmündungen, Grundstücks- oder Parkplatzzufahrten. Einbiegen/Kreuzen-Unfall – Der Unfall wurde ausgelöst durch einen Konflikt zwischen einem einbiegenden oder kreuzenden Wartepflichtigen und einem vorfahrtberechtigten Fahrzeug an Kreuzungen, Einmündungen oder Ausfahrten von Grundstücken und Parkplätzen. Überschreiten-Unfall – Der Unfall wurde ausgelöst durch einen Konflikt zwischen einem Fahrzeug und einem Fußgänger auf der Fahrbahn, sofern dieser nicht in Längsrichtung ging und sofern das Fahrzeug nicht abgebogen ist. Unfall durch ruhenden Verkehr – Der Unfall wurde ausgelöst durch einen Konflikt zwischen einem Fahrzeug des fließenden Verkehrs und einem Fahrzeug, das parkt/hält bzw. Fahrmanöver im Zusammenhang mit dem Parken/Halten durchführte. Unfall im Längsverkehr – Der Unfall wurde ausgelöst durch einen Konflikt zwischen Verkehrsteilnehmern, die sich in gleicher oder entgegengesetzter Richtung bewegten, sofern dieser Konflikt nicht einem anderen Unfalltyp entspricht. Sonstiger Unfall – Beispielsweise beim Wenden, Rückwärtsfahren, Parker untereinander, Hindernis oder Tier auf der Fahrbahn, plötzlicher Fahrzeugschaden (Bremsversagen, Reifenschäden o. Ä.).
Unfallursachen mini|Unfallgefährdung durch Schneegestöber, verursacht durch einen Intercity (2010) mini|Unfallversorgung durch Notarzt, Rettungsdienst und Polizei (2013) mini|Verkehrsunfall mit Personenschaden (2015) mini|Unfall, bei dem ein Auto seitlich mit einem anderen kollidiert ist
Verkehrsunfälle entstehen nach WarwitzSiegbert A. Warwitz: Wie entsteht ein Unfall. In: Ders. Verkehrserziehung vom Kinde aus. Baltmannsweiler 6. Auflage 2009, S. 15–16. meist im Zusammentreffen mehrerer Kausallinien, im Schnittpunkt einer Reihe ungünstiger Umstände und Fehlverhaltensweisen, wobei die Ursachen in der Regel in einem gegenseitigen Bedingungsgefüge stehen, welches die Gefahrensituation zuspitzen und schließlich unbeherrschbar machen. Der Mensch ist das entscheidende Glied in der Verhängniskette, in die er durch Einbauen entsprechender Sicherheitsspielräume unfallverhindernd oder zumindest schadenmindernd eingreifen könnte.Siegbert A. Warwitz: Sind Verkehrsunfälle ‚tragische’ Zufälle? In: Sache-Wort-Zahl. 102(2009), S. 42–50 und S. 64.
Verkehrsunfälle können unterschiedliche Ursachen haben. Zur Ermittlung der Ursachen können bei schwerwiegenden Unfallfolgen Unfallrekonstruktionsgutachten erstellt werden, die von den Gerichten angefordert werden.
Verkehrsanalytische Gutachten (Unfallrekonstruktionsgutachten) werden nach einem detaillierten Auftrag erstellt. Dies kommt bei schwerwiegenden Unfällen infrage. Kostenträger ist der Hauptschuldige oder die beauftragende Strafverfolgungsbehörde. Die Polizei in Deutschland bedient sich nur des Amtssachverständigen oder des Havariekommissars.
Allgemeine Ursachen Das Zustandekommen eines Unfalls beruht in den meisten Fällen auf Verstößen gegen Verkehrsregeln, auf einer Fehleinschätzung der Verkehrssituation bei mindestens einem der Beteiligten oder auf technischem Versagen. Gründe für das menschliche Versagen sind mangelnde Bereitschaft zur Einhaltung der Rechtsordnung, Verkennen von Gefahrensituationen und allgemeine Charakterschwäche.Dieter Schipper, Dieter Ketzner, Bernd Krage: Verkehrslehre. Hilden 1997, ISBN 3-8011-0361-7, S. 86.
Unfälle und Unfallfolgen können insbesondere durch eine frühzeitige Verkehrserziehung, durch die Verbesserung der Ausbildung der Kraftfahrer, durch Gefahrentraining, durch Verkehrsverlagerung, durch Verkehrsvermeidung, durch Verbesserungen der Fahrzeugtechnik, der Straßenplanung, der Überprüfung sowie Instandhaltung eines guten Straßenzustands einschließlich der Entschärfung von Fahrbahnrändern und der Überwachung vermieden oder verringert werden. Die Begrenzung und Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeiten kann ebenfalls zur Vermeidung von Unfällen und zur Verringerung von Unfallfolgen beitragen.
Mit dem Fall der Berliner Mauer und der Öffnung vieler Grenzen in Europa änderten sich vor allem für Deutschland und andere Länder am ehemaligen Eisernen Vorhang die Richtungen der Hauptverkehrsströme und die Bedeutung der Verkehrsachsen. Die veränderten Fahrstrecken auf Autobahnen und Bundesstraßen mit West-Ost-Verlauf wirkten sich dramatisch aus, sodass bisher relativ gering frequentierte Straßen durch eine Erhöhung der Verkehrsdichte zu unfallträchtigen Strecken wurden.
Hauptunfallursachen Die Hauptunfallursachen ergeben sich aus der Häufigkeit der Unfälle nach der Verkehrsunfallstatistik des BundesVerkehrsunfallstatistik 2012 des Statistischen BundesamtesBundesministerium für Inneres – Verkehrsstatistik 2021 und der Länder. An ihnen orientieren sich die Maßnahmen der Verkehrsüberwachung.Dieter Schipper, Dieter Ketzner, Bernd Krage: Verkehrslehre. Hilden 1997, ISBN 3-8011-0361-7, S. 87.
Hauptunfallursachen nach der vorgenannten Verkehrsunfallstatistik sind:
Unachtsamkeit/Ablenkung Nicht angepasste Geschwindigkeit Missachtung der Vorfahrt / des Vorranges Fehlverhalten von Fußgängern Riskantes Überholen Übermüdung Alkoholeinfluss Missachtung von Geboten/Verboten Herz-/Kreislaufversagen/akute Erkrankungen am Steuer Technischer Defekt Falsche Straßenbenutzung (bspw. Falschfahrer oder Missachtung des Rechtsfahrgebotes) Hindernisse auf der Fahrbahn (bspw. Wildunfall) Zu geringer Sicherheitsabstand nach vorne Unachtsamkeit beim Abbiegen/Wenden/Rückwärtsfahren Fehlverhalten gegenüber Fußgängern
Es wird allgemein bemängelt, dass die Hauptunfallursachen lediglich anhand der Verkehrsunfallstatistik ermittelt und nur für Unfälle mit Personenschaden im Internet veröffentlichtUnfallatlas der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, abgerufen am 25. November 2018 werden. In diese Statistik fließen nur die der Polizei gemeldeten Verkehrsunfälle ein. Die lediglich mit Regulierung von Sachschäden erfassten Unfälle bleiben unberücksichtigt, wie auch zahlreiche Unfälle mit Fußgängern oder Radfahrern. Die Zahl der tatsächlichen Unfälle ist also deutlich höher, da viele Unfälle, mit Fußgängern oder Radfahrern, oft trotz Personenschadens, nicht gemeldet werden (Dunkelziffer). (PDF; 128 kB)
Weiterhin hängt die genaue Ermittlung der Unfallursachen von der Qualität der Verkehrsunfallaufnahme ab. Vielfach werden Unfallursachen nicht oder falsch erkannt, insbesondere setzt das Erkennen von technischen Mängeln als Unfallursache Fachwissen voraus. Exakte Zahlen über die Unfallursache „technische Mängel“ liegen nicht vor. Das Statistische Bundesamt weist diese Unfallursache lediglich bei Unfällen mit Personenschaden aus.Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch 2008, S. 439 (PDF)
Verkehrsunfallaufnahme