mini|Ansicht von Nordosten (2017) Das Landesarbeitsgericht Nürnberg ist neben dem Landesarbeitsgericht München eines von zwei Landesarbeitsgerichten im Freistaat Bayern.
Gerichtssitz und -bezirk Das Gericht hat seinen Sitz in Nürnberg. Es ist als Berufungs- und Beschwerdegericht zuständig für die Arbeitsgerichte Bamberg, Bayreuth, Nürnberg, Weiden und Würzburg.
Gerichtsgebäude Das Gericht befindet sich in der Roonstraße 20 in Nürnberg.
Organisation Am LAG Nürnberg waren im Januar 2024 acht Kammern gebildet, zuvor waren es neun (Stand 2006). Die Zuweisung der Rechtsstreite erfolgt nach dem Eingang der Rechtsmittelschrift. Fachkammern bestehen nicht.
Geschichte Gemäß Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. Dezember 1926RGBl. I S. 507 wurden in Deutschland Arbeitsgerichte gebildet. Diese waren nur in der ersten Instanz organisatorisch selbstständige Gerichte, die Landesarbeitsgerichte waren den Landgerichten zugeordnet. Am Landgericht Nürnberg entstand so 1927 das Landesarbeitsgericht Nürnberg als eines von 23 Landesarbeitsgerichten in Bayern. Sein Sprengel umfasste die Arbeitsgerichte Erlangen, Fürth, Gräfenberg, Hilpoltstein, Lauf, Markt Erlbach, Neumarkt in der Oberpfalz, Neustadt an der Aisch, Nürnberg, Scheinfeld, Schwabach und Windsheim.Verordnung über die Einrichtung der Arbeitsgerichtsbehörden vom 28. April 1927, GVBl S. 117.
Da die Zahl der Landesarbeitsgerichte auf 7 reduziert wurde, wurde das Landesarbeitsgericht Nürnberg, nun als Landesarbeitsgericht Nürnberg-Fürth, bereits zum 1. Januar 1930 deutlich vergrößert. Es war nun für die Landgerichtsbezirke Amberg, Ansbach, Nürnberg-Fürth, Regensburg und Weiden zuständig. Die Landesarbeitsgerichte Amberg, Ansbach, Regensburg und Weiden wurde entsprechend zum 1. Januar 1930 aufgehoben.In der Verordnung über die Einrichtung der Arbeitsgerichtsbehörden vom 29. November 1929, GVBl S. 139, nicht mehr aufgeführt.
Nach der Besetzung Deutschlands durch die Alliierten wurden 1945 zunächst alle Gerichte geschlossen. Die ordentlichen Gerichte wurden schon bald wieder eröffnet, während die Arbeitsgerichte zunächst nicht wieder eingerichtet wurden, so dass arbeitsgerichtliche Streitigkeiten von den ordentlichen Gerichten erledigt werden mussten. Gemäß Kontrollratsgesetz 21 vom 30. März 1946 sollten in Deutschland Arbeitsgerichte aufgebaut werden. Mit dem bayerischen Vollzugsgesetz vom 6. Dezember 1946 richtete das Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung am 30. Januar 1947 das Landesarbeitsgericht München als einziges bayerisches Landesarbeitsgericht ein. In Nürnberg entstand eine Zweigstelle (detachierte Kammer) des Münchener Landesarbeitsgerichtes. Diese Zweigstelle Nürnberg war nun für die Arbeitsgerichte Bamberg (mit Zweigstelle Coburg), Bayreuth (mit Zweigstelle Hof (eine vorgesehene Zweigstelle in Marktredwitz wurde nicht gebildet)), Nürnberg (mit Zweigstellen Ansbach und Weißendorf), Weiden (mit Zweigstellen Amberg und Schwandorf (eine vorgesehene Zweigstelle in Cham wurde nicht gebildet)) und Würzburg (mit Zweigstellen Aschaffenburg und Schweinfurt) verantwortlich.
Im Rahmen der Gebietsreform wurde mit Gesetz vom 12. Juni 1973 die Organisation der Arbeitsgerichte neu geordnet. Dabei entstand das Landesarbeitsgericht Nürnberg wieder neu als selbstständiges Gericht. Weiterhin bestanden darunter die fünf Arbeitsgerichte in Bamberg, Bayreuth, Nürnberg, Weiden und Würzburg mit ihnen Zweigstellen.Eckhart G. Franz, Hanns Hubert Hofmann, Meinhard Schaab: Gerichtsorganisation in Baden-Württemberg, Bayern und Hessen im 19. und 20. Jahrhundert = Akademie für Raumforschung und Landesplanung: Beiträge, Band 100 = Behördliche Raumorganisation seit 1800, Grundstudie 14. VSB Braunschweig, 1989, ISBN 3-88838-224-6, S. 133–136.
Leitung Ab 1. Januar 1977: Otto Reiser, * 1. Dezember 1926 Ab 1. Dezember 1991: Friedrich Wenderlein, * 12. Oktober 1929 Ab 9. Dezember 1994 bis März 2015: Engelbert Heider, * 20. Juni 1949 Ab 12. Juni 2015 bis März 2024: Joachim Vetter Seit Mai 2024: Hans DickWechsel an der Spitze des Landesarbeitsgerichts Nürnberg – Arbeit, abgerufen am 12. Oktober 2025
Instanzenzug Rechtsmittelgericht für das Landesarbeitsgericht Nürnberg ist das Bundesarbeitsgericht in Erfurt.
Siehe auch Liste deutscher Gerichte Liste der Gerichte des Freistaats Bayern
Weblinks Internetpräsenz des Landesarbeitsgerichtes Nürnberg Übersicht der Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichtes Nürnberg
Einzelnachweise
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