Regularität bezeichnet in der Freimaurerei die Einhaltung grundlegender Prinzipien und Kriterien, die je nach freimaurerischer Tradition unterschiedlich interpretiert werden. In der anglo-amerikanischen Freimaurerei, insbesondere durch die Vereinigte Großloge von England (UGLE) geprägt, gilt eine Freimaurer-Großloge als „regulär“, wenn sie eine anerkannte Gründung nachweisen kann (z. B. durch ein Patent einer bereits bestehenden regulären Großloge), nur Männer aufnimmt, den Glauben an ein höchstes Wesen (Supreme Being) voraussetzt und bestimmte rituelle Vorgaben einhält. Diese Prinzipien wurden 1929 in den sogenannten „Basic Principles“ der UGLE formalisiert und bilden bis heute die Grundlage für die gegenseitige Anerkennung unter den traditionellen Großlogen des anglo-amerikanischen Raums. Dieses System basiert auf einem Geflecht gegenseitiger Anerkennungen, das nur gewährt wird, wenn die festgelegten Regularitätskriterien von beiden Seiten erfüllt werden.
Allgemein Die Bezeichnung Regularität entstammt dem internen Sprachgebrauch der verschiedenen freimaurerischen Lehrarten und Systeme. Man unterscheidet die Regularität eines Freimaurers, einer Loge und der Großloge. Sie richtet sich nach der Abstammung, den Prinzipien und der Einhaltung der freimaurerischen Regeln bei der Arbeit. Teilweise wird daher auch die Regularität des Ursprungs, der Prinzipien und die der Arbeit unterschieden. Die Regularität ist häufig Grundlage für die gegenseitige Anerkennung der einzelnen Systeme untereinander und damit für den freimaurischen Verkehr zwischen den Logen und ihren Mitgliedern.
Die liberale Freimaurerei, insbesondere in Kontinentaleuropa verbreitet, vertritt einen alternativen Ansatz. Sie betrachtet Regularität nicht als durch eine übergeordnete Instanz festgelegtes System, sondern als eine Frage der Einhaltung grundlegender freimaurerischer Werte wie Ethik, Humanismus, rituelle Arbeit und die symbolische Weitergabe freimaurerischen Wissens. In diesem Kontext wurde 1961 der Appell von Straßburg formuliert, in dem mehrere liberale Großlogen betonten, dass Freimaurerei unabhängig von dogmatischen oder hierarchischen Vorgaben existieren kann. Hieraus entstand das internationale Netzwerk CLIPSAS, das bis heute zahlreiche liberale und adogmatische Obödienzen vereint.
Die UGLE und ihr nahestehende Großlogen stufen Organisationen, die von ihren Regularitätsstandards abweichen, als „irregulär“ ein. Dabei ist der Begriff „irregulär“ aus deren Sicht das Gegenstück zu „regulär“ und bezeichnet eine Vielzahl alternativer freimaurerischer Strömungen. In der liberalen Freimaurerei wird diese Klassifikation jedoch als einseitig empfunden, da sie eine vermeintliche Legitimitätsschwäche suggeriert. Stattdessen haben sich hier die Begriffe liberal oder adogmatisch etabliert, um die eigene freimaurerische Tradition neutral von der anglo-amerikanischen zu unterscheiden.
Während die traditionelle Freimaurerei auf überlieferten Regularitätskriterien besteht, betont die liberale Freimaurerei die individuelle Gewissensfreiheit, die Möglichkeit der gemischten oder reinen Frauenlogen und eine eigenständige, nicht von einer zentralen Autorität abhängige Organisationsform. Beide Strömungen – die „reguläre“ wie auch die „liberale“ Freimaurerei – sehen sich als Teil der weltweiten Freimaurerbewegung, unterscheiden sich jedoch in ihren Grundsätzen und erkennen sich größtenteils nicht gegenseitig an.
Geschichte
Alte Pflichten Die Wurzeln der Regularitätsdiskussion reichen bis in die frühesten Dokumente der Freimaurerei zurück. In den sogenannten Alten Pflichten (Old Charges), mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Handschriften mit Regeln der Steinmetzbruderschaften, finden sich bereits Hinweise auf religiöse und organisatorische Prinzipien. So fordert etwa das Regius-Manuskript von 1390 vom Freimaurer, „Gott und der heiligen Kirche treu zu dienen“. James Andersons Konstitutionen von 1723 – ein grundlegendes Regelwerk der modernen Freimaurerei – legen fest, dass ein Freimaurer das „moralische Gesetz“ achten müsse und „niemals ein dummer Atheist noch ein irreligiöser Freigeist sein“ dürfe. Diese Formulierung wurde von der englischen Tradition dahingehend interpretiert, dass Atheisten von der Aufnahme ausgeschlossen sind. Ebenso galten Frauen in den Alten Pflichten als nicht zugelassen: In den traditionellen Satzungen heißt es, Mitglieder der Loge müssten „gute und wahrhaftige Männer“ sein und es dürfe keine Frauen geben. Diese Grundsätze – Glaube an Gott und ausschließlich männliche Mitgliedschaft – bildeten die Basis dessen, was in der Folge als Regularität verstanden wurde.
York-Manuskript Nr. 4 (1693) Obwohl die frühe Freimaurerei als Männerbund organisiert war, gibt es Hinweise darauf, dass in Ausnahmefällen auch Frauen in operative Logen einbezogen wurden. Ein bedeutendes Zeugnis ist das York Manuscript No. 4 aus dem Jahr 1693. Dort findet sich bei der Schilderung der Aufnahme eines Lehrlings der Passus, dass „die Ältesten das Buch nehmen, und er oder sie, der zum Freimaurer gemacht werden soll, die Hand darauf legen soll“. Die explizite Erwähnung einer „sie“ (engl. shee) in diesem Manuskript legt nahe, dass zu jener Zeit theoretisch auch Frauen angelobt werden konnten. Frühere Forschung versuchte, dieses “shee” als Schreibfehler abzutun, doch heutige Experten bestätigen den Wortlaut eindeutig. Die Tatsache, dass im 17. Jahrhundert vereinzelt Frauen in operative Logengemeinschaften aufgenommen wurden – belegt auch durch den Fall zweier Witwen in einem Maurerregister von 1696 – zeigt, dass die strikte Ausschließlichkeit von Männern erst später absolut durchgesetzt wurde. Mit der Gründung der ersten Großloge 1717 in London und der Kodifizierung der Regeln (1723) setzte sich jedoch der Grundsatz durch, dass reguläre Freimaurerlogen nur aus Männern bestehen. Von den Adoptionslogen und Gesellschaften wie dem Mops-Orden abgesehen, blieben Frauen offiziell bis ins 19. Jahrhundert von der Mitgliedschaft ausgeschlossen.
UGLE versus GOdF (Schisma von 1877) Im 18. und frühen 19. Jahrhundert entwickelten sich die Freimaurerei in England und Frankreich zunächst relativ einheitlich, obgleich mit unterschiedlichen Akzenten. Ein einschneidendes Ereignis für das heutige Verständnis von Regularität war die Entscheidung des Grand Orient de France (GOdF) im Jahr 1877. Die französische Großloge strich damals den traditionellen Gottesbezug aus ihrer Konstitution und erklärte stattdessen die „absolute Gewissensfreiheit“ zum Grundprinzip der Freimaurerei. Konkret wurde der Passus „Ihre Grundsätze sind die Existenz Gottes, die Unsterblichkeit der Seele und die menschliche Solidarität“ ersetzt durch: „Ihre Grundsätze sind die absolute Gewissensfreiheit und die menschliche Solidarität“. Diese Reform bedeutete, dass fortan kein Mitglied des GOdF mehr verpflichtet war, an ein höchstes Wesen zu glauben – der Glaube wurde als private Angelegenheit betrachtet.
Die Vereinigte Großloge von England (UGLE) betrachtete diesen Schritt als Verletzung eines unverzichtbaren freimaurerischen Landmarks (Kennzeichens) und reagierte, indem sie 1878 die offizielle Anerkennung des GOdF entzog. Dieser Bruch markiert das bis heute wirksame Schisma zwischen der angelsächsischen (englischsprachig geprägten) Freimaurerei und der kontinentaleuropäischen, „liberalen“ Freimaurerei. Fortan galten der Grand Orient de France und ihm folgende Großorienten aus Sicht der UGLE als irregulär, da sie das Kriterium des Gottesglaubens nicht mehr erfüllten. Umgekehrt legte der GOdF Wert auf Laizität (strikte Trennung von Loge und Religion) und betrachtete die englische Haltung als dogmatisch und überkommen.
In den folgenden Jahrzehnten zementierte sich diese Aufspaltung. Die UGLE formulierte 1929 ihre Basic Principles for Grand Lodge Recognition, in denen sie neben dem obligatorischen „Supreme Being“ weitere Regularitätsstandards festschrieb (z. B. Männerbund, Verbot von politischen oder religiösen Diskussionen im Tempel, unabhängige Großlogensouveränität). Großlogen, die diesen Grundsätzen folgten, wurden im englischen Einflussbereich gegenseitig anerkannt, während Großlogen mit liberalen Tendenzen ausgeschlossen blieben. Gleichzeitig etablierte der GOdF ein eigenes Netzwerk gleichgesinnter Obödienzen auf dem europäischen Kontinent. Mehrfach gab es Versuche, die Kluft zu überbrücken – etwa durch indirekte Kontakte oder zwischenzeitliche Anerkennungen mancher französischer Großlogen in den USA – doch im Kern blieb das Spannungsverhältnis zwischen regular (anglo-amerikanisch) und liberal (kontinental) bestehen. 1961 schlossen sich schließlich mehrere liberale Großlogen (darunter der GOdF) im historischen Appell von Straßburg zusammen, um den „Bruderkette“ genannten weltweiten Bund aller Freimaurer über die Spaltung hinweg zu erneuern. Aus diesem Treffen ging die Organisation CLIPSAS hervor, die fortan einen alternativen Zusammenschluss liberaler Freimaurerobedienzen bildete.
Anerkennung in der Freimaurerei
Top-Down-Anerkennung durch die UGLE Da es keine zentrale Welt-Großloge gibt, beruht die internationale Zusammenarbeit der Freimaurer auf bilateralen Anerkennungen zwischen Großlogen. In der traditionellen Freimaurerei (auch reguläre Freimaurerei genannt) nimmt die UGLE seit jeher eine führende Rolle bei der Festlegung der Anerkennungskriterien ein. Jede reguläre Großloge gilt als souverän und autonom, entscheidet aber üblicherweise in Anlehnung an die UGLE-Grundsätze, welche anderen Großlogen sie anerkennt. Eine Anerkennung bedeutet in der Praxis, dass gegenseitige Besuche der Logenmitglieder erlaubt sind und formelle freundschaftliche Beziehungen (bis hin zum Austausch von Großloge-Vertretern) gepflegt werden. Umgekehrt führt die Nichtanerkennung dazu, dass keine brüderlichen Kontakte stattfinden dürfen. So entstand im Lauf des 20. Jahrhunderts ein dichtes Netz von Anerkennungsabkommen zwischen den als regulär angesehenen Großlogen weltweit.
Die UGLE selbst erkennt derzeit (Stand 21. Jahrhundert) über 150 Großlogen in verschiedenen Ländern als regulär an. Diese gegenseitigen Anerkennungen beruhen darauf, dass alle Beteiligten die Basic Principles einhalten. Verstößt eine Großloge gegen die Regularitätskriterien, wird ihr die Anerkennung entzogen – sie wird faktisch aus der sogenannten Weltbruderkette der regulären Freimaurer ausgeschlossen. Ein historisches Beispiel ist der bereits erwähnte Grand Orient de France, der seit 1877 von keiner UGLE-nahen Großloge mehr anerkannt wird. Ein anderes Beispiel ereignete sich 1979: Der Grande Loge de Belgique, die ursprünglich regulär und von UGLE anerkannt war, wurde die Anerkennung entzogen, nachdem bekannt wurde, dass sie regelmäßigen Logenverkehr mit als irregulär geltenden Obödienzen (dem GOdF und Le Droit Humain) pflegte. In der Folge beendeten nahezu alle regulären Großlogen Europas – mit Ausnahme der Schweiz – den Kontakt zur belgischen Großloge (letztere 1985). Dieses Vorgehen zeigt den Top-Down-Charakter des traditionellen Anerkennungssystems: Die UGLE und ihr angeschlossene Großlogen setzen de facto Maßstäbe, an denen sich andere orientieren, um Teil des regulären Verbundes zu bleiben. Gleichzeitig betonen viele Großlogen ihre Autonomie und das Recht, selbst über Anerkennungen zu entscheiden. So kam es in Einzelfällen vor, dass einzelne Großlogen zeitweise liberalere Obödienzen anerkannten oder Besuche erlaubten – diese blieben jedoch Ausnahmen und führten oft zu Spannungen mit konservativeren Bruderlogen. Insgesamt hat sich das System formeller Anerkennungen unter den regulären Großlogen als komplexes Geflecht etabliert, das für Außenstehende bisweilen schwer durchschaubar ist.
Gegenseitige Anerkennung durch GOdF und CLIPSAS