Das deutsche Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), in Langform Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge gehört systematisch zum Umweltrechtvgl. die Graphik in Umweltrecht TU München (ohne Jahr), S. 10 und soll Menschen, Wild- und Nutztiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre, das Klima sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorbeugen sowie schädliche Umwelteinwirkungen durch Emissionen in Luft, Wasser und Boden vermeiden und vermindern ( BImschG).
Entstehungsgeschichte Ein rein anlagenbezogener Immissionsschutz wurde vor dem 1. April 1974 in den §§ 16 bis 28 GewO geregelt,§ 16 GewO Gewerbeordnung für [das Deutsche Reich vom 21. Juni 1869], auf lexetius.com welche mit Inkrafttreten des BImSchG aufgehoben wurden.
Der Entwurf des Bundes-Immissionsschutzgesetzes aus dem Jahr 1973 war an der Entschließung des Ministerausschusses des Europarates vom 8. März 1968 ausgerichtet, die Grundsätze über die Luftreinhaltung zum Gegenstand hatte.
Bereits im Oktober 1971 hatte die Bundesregierung ein Umweltprogramm vorgelegt,Umweltprogramm der Bundesregierung BT-Drs. VI/2710 vom 14. Oktober 1971 das „nach einer gründlichen Bestandsaufnahme der Umweltprobleme“ in Deutschland die für die Umweltplanung und den Umweltschutz erforderlichen Schritte zusammenfasste. Die Erhaltung einer gesunden und ausgewogenen Umwelt gehöre zu den „Existenzfragen der Menschheit.“ Umweltprobleme machten vor keiner Grenze halt.Helmut Wegner: Das Umweltprogramm der Bundesregierung. Sozialer Fortschritt 1972, S. 62–65vgl. Michael Bothe: Umweltschutz als Aufgabe der Rechtswissenschaft. Völkerrecht und Rechtsvergleichung ZaöRV 1972, S. 483–515
Mit Wirkung zum 15. April 1972 war mit Art. 74 Nr. 24 GG die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des Bundes auf „die Abfallbeseitigung, die Luftreinhaltung und die Lärmbekämpfung“ ausgedehnt worden.Dreißigstes Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 74 Grundgesetz – Umweltschutz) vom 12. April 1972, Änderungen des Grundgesetzes seit 1949. Inhalt, Datum, Abstimmungsergebnis und Textvergleich Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, Ausarbeitung vom 18. November 2009, S. 10
Das Bundes-Immissionsschutzgesetz sollte die Grundlage schaffen für ein der modernen technischen Entwicklung angepasstes, möglichst umfassendes, bundeseinheitliches Regelwerk für den Kernbereich des Umweltschutzes. Es handelte sich um technisches Recht, das zur Vermeidung regional unterschiedlicher Belastungen, wie in allen entsprechenden Bereichen technischen Rechts auch, bundeseinheitlich sein musste.Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge – Bundes-Immissionsschutzgesetz BT-Drs. 7/179 vom 14. Februar 1973, S. 21 ff., 26 f.
Inhalt Regelungsbereiche Abs. 1 BImschG unterscheidet den anlagenbezogenen Immissionsschutz: Vorschriften über die Errichtung und den Betrieb von Industriebetrieben (§§ 4 – 31a) produktbezogenen Immissionsschutz: Anforderungen an die Herstellung und Beschaffenheit bestimmter Produkte zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen, beispielsweise die Qualität von Kraftstoffen (§§ 32 – 37f) verkehrsbezogenen Immissionsschutz: Beschaffenheit und Betrieb von Fahrzeugen sowie Verkehrsbeschränkungen (§§ 38 – 43) und den gebietsbezogenen Immissionsschutz: Schutz bestimmter Gebiete vor Luftverunreinigung und Lärm, insbesondere Ballungsräumen (§§ 44 – 47 und §§ 47a – 47f).Holger Wöckel: Grundzüge des Immissionsschutzrechts Universität Freiburg 2008, S. 7, 12 ff., 48 ff.
Die gemeinsamen Vorschriften (§§ 48 – 65) enthalten unter anderem Ermächtigungen zum Erlass von Durchführungsbestimmungen (§§ 48 ff. BImschG), das bau- und planungsrechtliche Trennungsgebot ( BImschG), Vorschriften über die Anlagenüberwachung ( BImschG) und die Vorsorge gegen betriebliche Störfälle ( BImschG) sowie Ordnungswidrigkeiten ( BImschG). Es folgen die Übergangsvorschriften (§§ 66 – 73).
Die Strafvorschriften der §§ 63–65 BImschG in der ursprünglichen Gesetzesfassung von 1974 wurden durch das 18. StrafrechtsänderungsgesetzAchtzehntes Strafrechtsänderungsgesetz – Gesetz zur Bekämpfung der Umweltkriminalität (18. StrÄndG) vom 28. März 1980, mit Wirkung zum 1. Juli 1980 in den 28. Abschnitt des Strafgesetzbuchs „Straftaten gegen die Umwelt“ eingefügt ( Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StGB).
Von der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz des Abs. 1 Nr. 24 GG ist der verhaltensbezogene Immissionsschutz ausdrücklich ausgenommen. Insoweit haben die Bundesländer teils eigene landesrechtliche Regelungen erlassen,Bayerisches Immissionsschutzgesetz (BayImSchG) vom 10. Dezember 2019 (GVBl. S. 686)Landes-Immissionsschutzgesetz vom 18. März 1975, GV. NW. 1975 S. 232 (Nordrhein-Westfalen) teils findet das allgemeine Sicherheitsrecht Anwendung.vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. Juli 2012 – 10 S 406/10 Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten aufgrund § 10 PolG BW
Durchführungsbestimmungen
Das Gesetz selbst regelt nur die grundsätzlichen Anforderungen. Die für die Praxis wesentlichen, überwiegend technischen Einzelheiten sind in zahlreichen Durchführungsverordnungen (Bundes-Immissionsschutzverordnungen, abgekürzt BImSchV) geregelt, die konkrete Anforderungen z. B. an bestimmte Typen von Anlagen definieren sowie Einzelheiten zum Genehmigungsverfahren und zur Überwachung von Anlagen enthalten. Diese normkonkretisierende Funktion erfüllen die untergesetzlichen Vorschriften auch durch die Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe des BImschG oder die Festlegung von Grenzwerten, um einen gleichmäßigen und berechenbaren Gesetzesvollzug sicherzustellen.vgl. BVerwG, Urteil am 21. Juni 2001 – 7 C 21.00 2.a) zur TA LuftShu-Perng Hwang: Normkonkretisierende Verwaltungsvorschriften im Umweltrecht: Normkonkretisierung als Normersetzung? KritV 2011, S. 97–115
Sofern in den Durchführungsverordnungen keine Grenzwerte für Emissionen bzw. Immissionen festgelegt sind, gelten die Werte aus den bundeseinheitlichen Verwaltungsvorschriften wie die TA Luft (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft) und die TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm).
Für den Immissionsbereich „Licht“ besteht derzeit noch keine ausführende Bundesverordnung; hierfür gilt jedoch in den Bundesländern die „Licht-Richtlinie“ der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI). Für Gerüche gilt länderspezifisch die „Geruchsimmissions-Richtlinie“ (GIRL).
Der 2. bis 6. Teil des BImschG enthält jeweils eigene Ermächtigungsgrundlagen für den Erlass von Rechtsverordnungen in den einzelnen Regelungsbereichen, beispielsweise , BImschG für Anforderungen an Anlagen, BImschG für die Beschaffenheit von Anlagen, zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen, BImschG zu Verkehrsgeräuschen von Verkehrswegen oder BImschG zur Lärmkartierung.
Der 7. Teil des BImschG enthält in den §§ 48–51 BImschG gemeinsame Vorschriften für den Erlass von Rechtsverordnungen und bundeseinheitlichen Verwaltungsvorschriften. Vor dem Erlass ist ein jeweils auszuwählender Kreis von Vertretern der Wissenschaft, der Betroffenen, der beteiligten Wirtschaft, des beteiligten Verkehrswesens und der für den Immissionsschutz zuständigen obersten Landesbehörden zu hören ( BImschG). Diese „Anhörung beteiligter Kreise“ ist ein Beispiel für die Beteiligung Privater an der staatlichen Rechtssetzung.vgl. Rico David Neugärtner: Rechtsetzungsrecht. Beteiligung ‚Privater‘ an hoheitlicher Rechtsetzung Humboldt-Universität zu Berlin 2020, 2d Sie verkörpert ein hohes Maß an wissenschaftlich-technischem Sachverstand und bringt zugleich die auf abstrakt-genereller Abwägung beruhenden Wertungen des hierzu berufenen Vorschriftengebers zum Ausdruck.BVerwG, Urteil am 21. Juni 2001 – 7 C 21.00 2.a) zur TA Luft Technische Anleitungen in Form von Verwaltungsvorschriften sind nach neuerer Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht bloß durch Gegenbeweis widerlegbare antizipierte Sachverständigengutachten, sondern entfalten wegen der besonderen Art und Weise ihres Zustandekommens eine Bindungswirkung für die Gerichte. VERDIF (ohne Jahr), S. 2/3
Zusätzlich steht die Kommission für Anlagensicherheit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit beratend zur Seite ( BImschG).
Rechtsverordnungen zur Erfüllung von bindenden Rechtsakten der Europäischen Union bedürfen der Zustimmung des Bundesrates ( BImschG), am Zustandekommen bestimmter anderer Rechtsverordnungen ist der Bundestag beteiligt ( BImschG).
Einfluss des Europa- und Völkerrechts Das anfangs eher auf den Menschen bezogene GesetzScheidler: Der Zweck des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Zeitschrift Immissionsschutz, Heft 3, September 2018, Seiten 116–122 wurde infolge ganzheitlicher Umweltschutzansätze der Europäischen Union erweitert. EU-Richtlinien wirken sich sowohl auf das BImSchG als auch auf die BImSchV aus.vgl. EU – Immissionsschutz umwelt-online.de, abgerufen am 27. April 2020.Umweltbundesamt: Immissionsschutzrecht, 17. Oktober 2019. Beispiele sind die IVU-Richtlinie, die Richtlinie 2001/81/EG über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe oder die Richtlinie 2008/50/EG über Luftqualität und saubere Luft für Europa.
Mit der neuen Fassung des BImSchG, veröffentlicht am 29. Juni 2005, wurde ein neuer (sechster) Teil mit dem Titel Lärmminderungsplanung (§§ 47a–47f BImschG) in das Gesetz eingefügt. Damit wurde der alte § 47 a wesentlich erweitertsiehe die Muster-Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des § 47 a BImSchG, herausgegeben vom Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf 1992 und die EU-Umgebungslärmrichtlinie aus dem Jahr 2002 in deutsches Recht umgesetzt. Eine weitere Umsetzungsregelung ist die Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImschV), die aufgrund der Ermächtigung in BImschG erlassen wurde.
Die am 6. Januar 2011 in Kraft getretene europäische Industrieemissionsrichtlinie wurde in Deutschland im April 2013 in nationales Recht umgesetzt.Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen vom 8. April 2013 ().Basisinformationen im Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentarische Vorgänge.
Neben anderen Gesetzen aus dem Umweltrecht – wie dem Wasserhaushaltsgesetz, dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und dem UVP-Gesetz – wurden auch das Bundes-Immissionsschutzgesetz und verschiedene Verordnungen zum BImschG geändert.Stefan Hüsemann, Sabine Nattermann: . Diese Änderungen betreffen vor allem die Berücksichtigung der BVT-Merkblätter der Europäischen Kommission über den für die Anlagengenehmigung und den Betrieb maßgeblichen Stand der Technik, die jetzt in allen EU-Mitgliedstaaten als Mindeststandard verbindlich sind (BVT-Schlussfolgerungen).Freistaat Thüringen/Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz: Auswirkungen der Umsetzung der Industrieemissions-Richtlinie (IED). Umsetzung der Richtlinie 2010/75/EU 5. Sächsisch-Thüringische Bodenschutztage am 19./20. Juni 2013 in Altenburg.
Auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) spielt eine Rolle bei der Durchsetzung von EU-Recht in den Mitgliedstaaten, etwa bei den Maßnahmen zur Bekämpfung der Luftverschmutzung.EU-Kommission verklagt Deutschland und fünf weitere Mitgliedsstaaten wegen Luftverschmutzung Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland, 17. Mai 2018.Alexander Schink: Nichteinhaltung der Grenzwerte der Luftqualitätsrichtlinie – Welche Gestaltungsspielräume belässt das Unionsrecht?, in: Martin Kment (Hrsg.): Der Einfluss des Europäischen Gerichtshofs auf das Umwelt- und Infrastrukturrecht. Aktuelle Entwicklungslinien, Mohr Siebeck 2020, S. 121–150.