mini|Seit dem Jahr 740 wird in der Domschule Freising unterrichtet

Das Bildungssystem in Deutschland ist fünfstufig. Die fünf Stufen sind die Primarstufe, die Sekundarstufe I und Sekundarstufe II, der tertiäre und der quartäre Bereich, zu dem vorwiegend die Weiterbildungsangebote gehören, beispielsweise beruflicher Anbieter oder der Volkshochschule. Insofern begleitet das deutsche Bildungssystem die Menschen lebenslang.

Schulverantwortung Das Schulwesen liegt laut GG im Verantwortungsbereich des Staates. Das Recht zur Errichtung von Privatschulen wird gewährleistet.

Da wegen der Kulturhoheit der Länder die Zuständigkeit für das Schul- und Hochschulwesen in Deutschland bei den Ländern liegt, können diese das Bildungssystem unterschiedlich gestalten und benennen. Aufgrund ihrer Kulturhoheit sind sie für die Durchführung, Aufsicht, Gestaltung und Finanzierung des Schulwesens zuständig, was über die Schulgesetze und Schulordnungen sowie Lehrpläne und Curricula der Länder geschieht. Sie genehmigen die Schulbücher und Lehrmittel. Eine Mischfinanzierung der Bildung ist im Grundgesetz nicht vorgesehen. Vor allem der Bereich der Berufsbildung wird auch durch Bundesgesetze und -regelungen gelenkt, etwa das Berufsbildungsgesetz (BBiG) und Ausbildungsrahmenpläne. Hier gibt es auch Zuständigkeiten der Europäischen Union. Im Bereich der Hochschulen bestehen das Hochschulrahmengesetz des Bundes, Landesgesetze und hochschulinterne Regelungen. Der Bereich der Weiterbildung ist weniger reglementiert. Die Aufgabe der Gemeinden sind die äußeren Schulangelegenheiten, die sich vor allem auf die Verwaltung der Gebäude und die Sachausstattung erstrecken. Für den Religionsunterricht sind die Konfessionen mitverantwortlich, er wird „in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt“ (GG 7,3).

Um eine gewisse Einheitlichkeit des Bildungswesens zu erreichen, sind die Gremien des kooperativen Föderalismus notwendig, besonders die KMK. Die BLK hingegen war ursprünglich als Planungsgremium konzipiert, hat sich jedoch mehr zu einem Gremium der punktuellen Innovations- und Forschungsförderung entwickelt.

In Deutschland sind drei Gruppen von politischen Akteuren im Bildungswesen aktiv. Der Staat tritt in Form von Bund, Ländern, Kommunen und Gremien des kooperativen Föderalismus (Kultusministerkonferenz KMK, Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz GWK) in Aktion. Einige staatliche Gremien zur Politikberatung wie der Wissenschaftsrat oder die Ständige Wissenschaftliche Kommission der KMK wirken mit. Auf nichtstaatlicher Ebene wirken vor allem Interessenvertretungen auf das Bildungswesen: die Hochschulen (Hochschulrektorenkonferenz HRK); die Interessenverbände der Wirtschaft und des Handwerks (Institut der deutschen Wirtschaft), die Lehrerfachverbände und -gewerkschaften (Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Deutscher Lehrerverband) und weitere Organisationen freier Schulen und anderer Bildungsträger (Bundesverband Deutscher Privatschulen, Bund freier Waldorfschulen, Bundesverband der freien Alternativschulen BFAS, Deutsches Institut für Erwachsenenbildung).

Die nichtstaatlichen Akteure und Beratungsgremien haben keinen direkten Einfluss auf das Bildungssystem, sondern wirken vor allem beratend. So entwerfen sie Konzepte und Empfehlungen oder stellen Forderungen an die Bildungspolitik, wirken in der Bildungsforschung mit oder führen Studien durch.

Privatschulen Etwa 797.000 Kinder und Jugendliche besuchten im Schuljahr 2022/23 eine Privatschule, die größten Anteile wiesen Sachsen, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern auf. Ihre Zahl ist seit 1992/93 um 80 % gestiegen. Eltern zahlten 2016 im Schnitt 2000 Euro Schulgeld pro Jahr für den Platz ihres Kindes an einer kostenpflichtigen Privatschule. 2023 lernten 9,2 % der Schüler in Deutschland an Privatschulen.

Leistungsvergleiche Bei Schulleistungsuntersuchungen bzw. Bildungsstudien wie den PISA-Studien schneidet Deutschland im weltweiten Vergleich häufig nur mittelmäßig oder sogar unterdurchschnittlich ab, wobei einzelne Länder wie Sachsen und Bayern deutlich besser abschneiden als der Rest Deutschlands, ohne damit in Europa hervorzustechen. Weitere Vergleichsergebnisse liefert das Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen mit dem Bildungstrend. Die Ergebnisse werden auch bildungspolitisch genutzt.

Struktur des Bildungs- und Schulsystems mini|250px|Bildungsorte und Lernwelten in der Bundesrepublik Deutschland

Das Bildungssystem in Deutschland ist vertikal in vier bzw. fünf Stufen gegliedert; bisher wird ihm der Vorschulbereich nicht zugerechnet, wenn auch einige Ländergesetze dies bereits geändert haben. Die Kultusministerkonferenz (KMK) zählt bereits den Elementarbereich zum Bildungssystem. Nach dem Kindergarten/der Vorschulzeit beginnt der Bildungsweg erst mit der obligatorischen Grundschule.

Die ersten drei der Bildungsstufen bilden das deutsche Schulsystem: Primarbereich – umfasst die ersten vier Schuljahre in der Grundschule (oder bereits in der Förderschule). In einigen Ländern gibt es auch eine sechsjährige Grundschule oder eine schulartunabhängige Orientierungsstufe in der 5. und 6. Klasse, die bereits zur Sekundarstufe I zählen. Sekundarbereich I – führt zum Haupt- oder Realschulabschluss oder zur Versetzung in die gymnasiale Oberstufe und ist in Haupt-, Realschule und Gymnasium gegliedert oder in einer Gesamtschule integriert. Sekundarbereich II – beginnt nach dem Sekundarbereich I als gymnasiale Oberstufe oder als berufsbildende Schule. Im verkürzten Gymnasium (G8) gilt die 10. Klasse bereits als Teil der Sekundarstufe II. Tertiärbereich – beginnt nach dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung und ist an Hochschulen, Berufsakademien, Fachakademien angesiedelt bzw. nach einer entsprechenden Berufsausbildung und mehrjähriger Berufserfahrung an Fachschulen. Quartärbereich – umfasst alle Formen der privaten und beruflichen Weiterbildung, die vom Deutschen Bildungsrat als Fortsetzung oder Wiederaufnahme organisierten Lernens definiert wurden.

Primär- und Sekundarbereich

Die wichtigste Schule im Primarbereich ist in Deutschland die Grundschule, deren Besuch für alle Kinder, die nicht die Angebote einer Förderschule in Anspruch nehmen, verbindlich ist. Grundschulen umfassen in der Regel die Klassenstufen 1–4 (in Berlin und Brandenburg: 1–6); auf lokaler Ebene existieren daneben weitere Modelle.

Die Sekundarstufe I umfasst die Orientierungsstufe und die sogenannte Mittelstufe der Oberschule bzw. weiterführenden Schule, im Detail Hauptschule, Realschule und Sekundarbereich I des Gymnasiums und der Gesamtschule. Die Sekundarstufe I endet dabei mit dem Hauptschulabschluss oder der mittleren Reife. Letztere berechtigt – versehen mit entsprechendem Qualifikations­vermerk – zum Eintritt in die gymnasiale Oberstufe.

Die Sekundarstufe II umfasst die sogenannte Oberstufe. Das Berufsbildungs­system, bestehend aus dem dualen System von Berufsausbildung und Berufsschule, Berufsvorbereitungsjahr, Berufsfachschule, Fachoberschule und beruflichem Gymnasium sowie der gymnasialen Oberstufe, zählen zum Sekundarbereich II. Viele Abiturienten streben eine Berufsausbildung an und durchlaufen diesen Sekundarbereich II im Grunde zweifach.

Neben dem System aus Regelschulen in öffentlicher (staatlicher, kommunaler oder gemeinsamer staatlicher/kommunaler) Trägerschaft gibt es ein System aus weiteren Schulen und Bildungseinrichtungen, die teils in öffentlicher und teils in privater (freier) Trägerschaft geführt werden. Besondere Institute, Abendschulen und Kollegs ermöglichen die Weiterbildung Erwachsener und das Nachholen versäumter oder fehlender Abschlüsse. Förderschulen können Kinder und Jugendliche beschult werden, die aufgrund von Behinderungen an anderen Schulen benachteiligt wären.

Lehrende im Primär- und Sekundärbereich

Schullehrer müssen in Deutschland ein spezielles Lehramtsstudium absolviert haben. Ausbilder, die in der dualen Berufsausbildung tätig sind, müssen eine abgeschlossene Ausbildung im jeweiligen Beruf und darüber hinaus auch entweder eine Prüfung nach der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) oder eine Meisterprüfung absolviert haben.

Tertiärbereich

Der tertiäre Bildungsbereich in Deutschland umfasst die Bildung an Universitäten, Hochschulen, Berufsakademien, Fachakademien (Bayern) und Fachschulen.

Quartärbereich Der quartäre Bildungsbereich umfasst alle Formen der Weiterbildung, welche vom Deutschen Bildungsrat definiert wurde als Fortsetzung oder Wiederaufnahme organisierten Lernens nach Abschluss einer unterschiedlich ausgedehnten ersten Bildungsphase.Deutscher Bildungsrat: Empfehlungen der Bildungskommission. Strukturplan für das Bildungswesen. Dt. Bildungsrat, Bad Godesberg 1970. In Deutschland wird er als eigene Stufe betrachtet, während die OECD ihn dem tertiären Bereich zurechnet. Der anteilsmäßig bedeutendste Teil der Weiterbildung ist das informelle Lernen, welcher jedoch schwer zu fassen ist. Ihm gegenüber steht die formale Weiterbildung, welche sich in berufliche, allgemeine und politische Weiterbildung untergliedert. Im Bereich der beruflichen Weiterbildung ist oft auch vom lebenslangen Lernen die Rede. Die üblichen Orte des Weiterbildungssektors sind die Bibliotheken, Volkshochschulen, Bildungszentren der Kirchen, Gewerkschaften und Kammern, private und betriebliche Bildungseinrichtungen, Hochschulen und Abendgymnasien. Ein neuer Trend ist das E-Learning, welcher besonders im Bereich der Weiterbildung immer populärer wird. Generell gewinnt die Weiterbildung in jüngster Zeit stark an Bedeutung, da, um mit dem heutigen gesellschaftlichen Wandel Schritt halten zu können, ein ständiges Fortbilden notwendig ist.

Berufliche Fortbildung Nach dem BerufsbildungsgesetzVgl. §1 Berufsbildungsgesetz (BbiG) zielt eine Fortbildung auf jene Qualifikationen, die bereits in einem Ausbildungsberuf erworben wurden. Sie sollen erhalten, erweitert, der technischen Entwicklung angepasst oder so ausgebaut werden, dass ein beruflicher Aufstieg möglich wird. Dabei unterscheidet man: Erhaltungsfortbildung Erweiterungsfortbildung Anpassungsfortbildung Aufstiegsfortbildung Je nach Fortbildungsart können die erworbenen Qualifikationen durch Prüfungen nachgewiesen werden, welche die zuständigen Stellen durchführen. Einige Fortbildungen sind dabei durch bundesweit gültige Rechtsverordnungen geregelt. Als berufliche Aufstiegsfortbildung bezeichnet man dabei zum Beispiel: die Meister- bzw. Fachwirtqualifikation und dem gleichgestellte die Qualifikation zum Geprüften Betriebswirt Die berufliche Fortbildung findet zum Teil während der Arbeitszeit, zum Teil in der Freizeit statt. Die Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich manchmal auch die Kosten. Eine Fortbildung kann aber auch durch öffentliche Mittel und Zuschüsse gefördert werden, abhängig von der Fortbildung und der persönlichen Situation, wenn beispielsweise bei veränderter persönlicher Eignung oder verändertem Arbeitsmarkt eine bessere individuelle Wettbewerbssituation erreicht werden kann.

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