Wundarzt ist die frühere, vom Mittelalter (zuerst als „arzet vür die wunden“ Anfang des 13. Jahrhunderts)Bernhard Dietrich Haage: Wolframs 'Parzival' als Gegenstand medizinhistorischer Forschung. Medizinische Habilitationsschrift Würzburg 1988, S. 190. bis in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts verwendete Bezeichnung für verschiedene, chirurgisch als Chirurgus (oder chirurgicusVgl. Gundolf Keil: Ortolf von Baierland (Würzburg). In: Die deutsche Literatur des Mittelalters. Verfasserlexikon. Band 7: „Oberdeutscher Servatius“ – Reuchart von Salzburg. 2., völlig neu bearbeitete Auflage. De Gruyter, Berlin u. a. 1989, ISBN 3-11-011582-4, Sp. 67–82, hier: Sp. 75.) tätige Heilkundige. Wundärzte waren auch beim Militär, wo sie Feldscher genannt wurden, anzutreffen und es gab Wundärzte, die in größeren Ansiedlungen eigene PraxenAhmed Malak: Drei wundärztliche Niederlassungsankündigungen des 15. Jahrhunderts. Untersuchungen zur Frühgeschichte des medizinischen Werbeformulars in Deutschland. Medizinische Dissertation Würzburg (1985) 1986. betrieben oder als Wanderärzte durch die Lande zogen. Auch bei Hofe waren Wundärzte zur persönlichen Betreuung bessergestellter Persönlichkeiten angestellt. Wundärzte waren bei allerlei Krankheiten wichtige Anlaufstellen für die Bevölkerung. Im Mittelalter wurde es in vielen Städten üblich, Wundärzte als sogenannte Stadtärzte zu bestallen. Besondere Berühmtheit erlangte der in weiten Teilen Deutschlands tätig gewesene und in Münden verstorbene Johann Andreas Eisenbarth („Doktor Eisenbarth“, 1663–1727).Barbara Kostolnik: Bayerischer Rundfunk, 16. März 2015. Ein anderes Beispiel ist Daniel Schwabe in Königsberg (Preußen).
Ausbildung In Deutschland hatte sich der Berufsstand wuntarzet gegen Ende des 13. Jahrhunderts herangebildet.Gundolf Keil: Ortolf von Baierland (von Würzburg). In: Die deutsche Literatur des Mittelalters. Verfasserlexikon. 2. Auflage. Berlin / New York 1989, Band 7, Sp. 67–82, hier: Sp. 69. Wundärzte (mittelhochdeutsch wundarzaten) hatten in der Regel eine handwerkliche Ausbildung (Handwerkschirurg) absolviert, das heißt eine zwei- bis dreijährige Handwerkslehre bei einem Bader oder Barbier, mit abschließender Gesellenprüfung. Eine (von Zunftvertretern abgenommene) Meisterprüfung erfolgte nach etwa fünfJohann Hermann Baas: Die geschichtliche Entwicklung des ärztlichen Standes und der medicinischen Wissenschaften. Friedrich Wreden, Berlin 1896; Neudruck Wiesbaden 1967, S. 189–190. Gesellenjahren. Um die Ausbildung und Ausübung der Wundheilkunde qualitativ sicherzustellen und sich vor Missbrauch und Scharlatanerie zu schützen, wurden BerufsordnungenGustav Adolf Wehrli: Die Wundärzte und Bader Zürichs als zünftige Organisation. Geschichte der Gesellschaft zum Schwarzen Garten […]. Zürich 1931 (= Mitteilungen der Antiquarischen Gesellschaft in Zürich. Band 30, Heft 8). erlassen, die die Tätigkeit der zünftischenWalter von Brunn: Von den Gilden der Barbiere und Chirurgen in den Hansestädten. Leipzig 1921. Wundärzte („Scherer“, „chirurgi“, „tonsores“)Gustav Steiner: Ärzte und Wundärzte. Chirurgenzunft und medizinische Fakultät in Basel. In: Basler Jahrbuch 1954, S. 179–209; hier: S. 179 und 182–185Conrad Brunner: Die Zunft der Schärer und ihre hervorragenden Vertreter unter den schweizerischen Wundärzten des XVI. Jahrhunderts. Zürich 1891. regelten. Bestimmte Verrichtungen waren beispielsweise nur unter Aufsicht oder nach Anweisung eines gelehrten Arztes (zur Unterscheidung von Scherern und Wundärzten gelegentlich als „Bucharzt“ bezeichnetConrad Brunner: Über Medizin und Krankenpflege im Mittelalter in Schweizerischen Landen (= Veröffentlichungen der Schweizerischen Gesellschaft für Geschichte der Medizin und der Naturwissenschaften. Band 1). Orell Füssli, Zürich 1922, S. 68 und 70.) zulässig. Akademische Ärzte nahmen aber selbst keine chirurgischen Eingriffe vor. Die Chirurgie wurde deswegen damals als handwerkliche Ausbildung an den Universitäten gering geachtet oder war gar verpönt. Gelegentlich gab es bereits im 15. Jahrhundert auch Wundärzte, die eine akademische (universitäre) Zusatzausbildung erhalten hatten.Ralf Vollmuth: Die sanitätsdienstliche Versorgung in den Landsknechtheeren des ausgehenden Mittelalters und der frühen Neuzeit: Probleme und Lösungsansätze. Königshausen & Neumann, Würzburg 1991 (= Würzburger medizinhistorische Forschungen. Band 51), ISBN 3-88479-800-6; zugleich Medizinische Dissertation Würzburg 1990, S. 141 und 236–243.
Manche Wundärzte waren auf bestimmte Verrichtungen spezialisiert und konzentrierten sich z. B. auf das Starstechen oder das Steinschneiden, wie z. B. Lenhart Steinmann in Lübeck, wobei manche sowohl als „Schnittarzt“ (etwa bei der Behandlung von Leistenbrüchen) wie auch als Augenarzt bzw. oculist operativ tätig waren.Gundolf Keil: „blutken – bloedekijn“. Anmerkungen zur Ätiologie der Hyposphagma-Genese im ‚Pommersfelder schlesischen Augenbüchlein‘ (1. Drittel des 15. Jahrhunderts). Mit einer Übersicht über die augenheilkundlichen Texte des deutschen Mittelalters. In: Fachprosaforschung – Grenzüberschreitungen. Band 8/9, 2012/2013, S. 7–175, hier: S. 10 f. Fahrende Wundärzte boten ihre Dienste vornehmlich auf Jahrmärkten an, wodurch der Scharlatanerie zum Teil massiv Vorschub geleistet wurde.
Es gab auch Wundärzte, die ihre Kenntnisse als Autodidakten oder durch Überlieferung des Wissens in der Familie erlangt hatten. Sie konnten ihre Kunst nur mit einem landesherrlichen Privileg ausüben und mussten eine Prüfung vor dem Collegium Medicum bestehen.
Aufgaben des Wundarztes miniatur|hochkant|James Gillray: Der Aderlass (um 1805) Hauptaufgabe der Wundärzte war, wie der Name bereits vermuten lässt, neben dem damaligen „Allheilmittel“, dem Aderlass, die Versorgung äußerer Wunden (wie schon beim „arzet vür die wunden“ in Wolfram von Eschenbachs Parzival). Außerdem behandelten Wundärzte Abszesse, Tumoren, Hämorrhoiden, Verbrennungen und Krampfadern, führten Starstiche, Blasenstein- und Bruchoperationen und Darmnähte durch, renkten Gelenke ein, versorgten Knochenbrüche und zogen Zähne. Gelegentlich hatten sie auch zusätzliche Einkünfte durch Betätigung als Barbier.Christine Demel u. a.: Leinach. Geschichte – Sagen – Gegenwart. Selbstverlag Gemeinde Leinach, Leinach 1999, S. 152–154 (Chirurgen und Ärzte). Außerdem nahmen Wundärzte Amputationen vor und stellten Prothesen her.Oliver Bergmeier: Die sogenannte "niedere Chirurgie" unter besonderer Berücksichtigung der Stadt Halle an der Saale in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, 2002. S. 6–30. Am Übergang vom Mittelalter zur Neuzeit trugen die Wundärzte die Hauptlast der ärztlichen Versorgung.Gundolf Keil: Der Hausvater als Arzt. In: Trude Ehlert (Hrsg.): Haushalt und Familie in Mittelalter und früher Neuzeit (Vorträge eines interdisziplinären Symposions vom 6.–9. Juni 1990 an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn). Mit einem Register von Ralf Nelles, Jan Thorbecke, Sigmaringen 1991, ISBN 379954156X, S. 219–243, hier: S. 240.
Abgrenzung zwischen Wundarzt, Bader und Barbier Die Ausübung der praktischen Chirurgie im Mittelalter oblag den in Zünften zusammengeschlossenen Handwerkschirurgen. Je nach regionaler Ausprägung waren dies die Bader, Barbiere und Wundärzte.Gustav Adolf Wehrli: Die Bader, Barbiere und Wundärzte im alten Zürich. Zürich 1927 (= Mitteilungen der Antiquarischen Gesellschaft in Zürich, XXX, 3). So lautet die englische Bezeichnung für die historischen Berufe Bader, Wundarzt und Handwerkschirurg „Barber-surgeon“ und die französische Bezeichnung „Barbier-chirurgien“. Die im Militär bestallten Bader, Barbiere oder Wundärzte wurden Feldscher genannt.Vgl. auch Ralf Vollmuth: Die sanitätsdienstliche Versorgung in den Landsknechtheeren des ausgehenden Mittelalters und der frühen Neuzeit: Probleme und Lösungsansätze. Königshausen & Neumann, Würzburg 1991 (= Würzburger medizinhistorische Forschungen. Band 51), ISBN 3-88479-800-6; zugleich Medizinische Dissertation Würzburg 1990, S. 136–142 und 235–246 (Anmerkungen zur Ausbildung und Differenzierung der Feldscher) sowie 247–252 (Ausblick: Zur medizinisch-chirurgischen Tätigkeit der Wundärzte im Felde). Die Abgrenzung der Aufgaben des Wundarztes zu denen des Baders, Barbiers und Scherers ist somit schwierig. Auch ansässige oder wandernde Bader und Barbiere ließen zur Ader und behandelten Knochenbrüche, Verrenkungen, frische Wunden, Zahnschmerzen und allgemeine innere Erkrankungen. In der Hauptsache waren Barbiere für das Rasieren und den Aderlass zuständig und wirkten zusätzlich als Zahnärzte und Apotheker. Barbiere wurden gesellschaftlich weniger geachtet als Wundärzte, oft wurden sie, obwohl sie sich im Gegensatz zu den Wundärzten auch mit Medikamenten auskannten, sogar als Quacksalber bezeichnet. Dennoch brachten es einige Barbiere zu hohem Ansehen und Wohlstand. Bader übten die Tätigkeiten der „kleinen Chirurgie“ aus. Sie betrieben Badestuben und Heilbäder. Mitunter gingen sie ihrem Beruf auf Wanderschaft nach, welche ein geforderter Teil der Ausbildung zum Meister war. Bader wie Scherer gelten als Vorläufer des Wundarztes. Die Berufe Bader, Barbier, Scher(er) und Wundarzt wurden und werden häufig, auch in modernerer Fachliteratur nicht eindeutig voneinander unterschieden und teils synonym verwendet.Ralf Vollmuth: Die sanitätsdienstliche Versorgung in den Landsknechtheeren des ausgehenden Mittelalters und der frühen Neuzeit: Probleme und Lösungsansätze. Königshausen & Neumann, Würzburg 1991 (= Würzburger medizinhistorische Forschungen. Band 51), ISBN 3-88479-800-6; zugleich Medizinische Dissertation Würzburg 1990, S. 235–244 (Anmerkungen zur Ausbildung und Differenzierung der Feldschere).
Handwerksärzte und akademische Medizin miniatur|Schauspielerin, verkleidet als Frau eines mittelalterlichen Wundarztes oder Baders, Archeon Die Aufgaben der Wundärzte (chirurgi) und akademischer Mediziner (medici) begannen sich ab dem 10. Jahrhundert voneinander zu trennen.Bernhard Dietrich Haage: Medizinische Literatur des Deutschen Ordens im Mittelalter. In: Würzburger medizinhistorische Mitteilungen 9, 1991, S. 217–231; hier: S. 222. Diese Trennung von Chirurgie und Innerer Medizin, der sich die akademischen Ärzte widmeten, wurde offiziell bestärkt durch einen Beschluss des Konzils von Tours (1163) und einen des IV. Laterankonzils von 1215. Damit wurde den Akademikern der Verzicht auf chirurgische Praktiken vorgeschrieben. Hintergrund war, dass es während und nach chirurgischen Eingriffen oft zu Todesfällen kam, was moralisch nicht mit dem geistlichen Amt der damals noch überwiegend klerikalen Ärzte zu vereinbaren war. Dadurch wurde die Chirurgie als mindere Medizin aus den Universitäten ausgeschlossen und in den Verantwortungsbereich der handwerklichen Bader und Barbiere gegeben. Ebenso wie akademische Ärzte keine chirurgischen Eingriffe vornahmen, war es Wundärzten untersagt, Innere Medizin zu betreiben. Wundärzte verfassten jedoch auch heilkundliche Schriften (etwa Rezeptarien und andere Arzneibücher).Vgl. etwa Jürgen Martin: Der Ulmer Wundarzt Johannes Stocker und sein nosologisch gegliedertes Arzneibuch. In: Würzburger medizinhistorische Mitteilungen. Band 5, 1987, S. 85–95.Vgl. auch Andrea Lehmann: Zwei wundärztliche Rezeptbücher des 15. Jahrhunderts vom Oberrhein. Teil II: Kommentar. (Medizinische Dissertation Würzburg 1985) Pattensen 1986 (= Würzburger medizinhistorische Forschungen. Band 35). Vgl. Dieter Lehmann: Zwei wundärztliche Rezeptbücher des 15. Jahrhunderts vom Oberrhein. Teil I: Text und Glossar. Medizinische Dissertation Würzburg 1983. Ebenda (= Würzburger medizinhistorische Forschungen. Band 34). Quelle (Codex M III 3) im Handschriftenbestand der Universitätsbibliothek Salzburg.