Vertragshändler sind selbstständige Kaufleute, die aufgrund vertraglicher Verpflichtung im eigenen Namen für eigene Rechnung Waren eines oder mehrerer bestimmter Hersteller bzw. Lieferanten vertreiben.

Durch die Integration in die Vertriebsstruktur des Herstellers bzw. Lieferanten entsteht für außenstehende Dritte der Eindruck eines Filialunternehmens.

Im Gesetz findet man keine Norm zum Vertragshändler.

Aufgaben des Vertragshändlers Absatz (Vertrieb) Kundendienst (Service und Reparatur) Lagerhaltung Systemberatung und -betreuung Unterstützung des Marketing-Konzeptes des Herstellers

Beispiele für Vertragshändler Kfz-Vertragshandel (Autohäuser) Fahrradhändler Waschmaschinen und Haushaltsgeräte Elektro-Fachhändler Getränkehandel

Siehe auch Franchising

Kategorie:Handelsrecht (Deutschland) Kategorie:Personenbezeichnung (Handel)