Als Strafdrohung (auch: Strafandrohung) bezeichnet man im Strafrecht die Spannweite bzw. Höhe innerhalb der sich eine Strafe bewegen muss. So ist die Strafdrohung für Mord nach österreichischem Recht beispielsweise 10–20 Jahre Haft oder lebenslang ( österreichisches StGB).
Siehe auch Strafrahmen für das Strafrecht Deutschlands
Kategorie:Strafrecht (Österreich)