Basisdaten Titel: Gemeinsame Geschäftsordnungdes Bundestages und desBundesrates für den Ausschussnach Artikel 77 GG Abkürzung: GO-VermA Rechtsmaterie: Staats- und Verfassungsrecht FNA: 1101-2 Verkündungstag: 5. Mai 1951 () Inkrafttreten: Letzte Änderungdurch:1) Bekanntmachung vom30. April 2003 ()1) Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Fassung! Die Gemeinsame Geschäftsordnung des Bundestages und des Bundesrates für den Ausschuss nach Artikel 77 GG (GO-VermA) ist eine gemeinsame Geschäftsordnung von Bundestag und Bundesrat. Sie wird aufgrund von Art. 77 Abs. 2 GG erlassen, ist vom Bundestag zu beschließen und bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Veröffentlicht wird sie im Bundesgesetzblatt. Die Geschäftsordnung regelt Organisation und Verfahren des Vermittlungsausschusses.

Siehe auch Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) Geschäftsordnung der Bundesregierung (GOBReg) Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GOBT) Geschäftsordnung des Bundesrates (Deutschland) (GOBR) Geschäftsordnung für den Gemeinsamen Ausschuß (GemAusGO) Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts (GOBVerfG)

Weblinks Text der Geschäftsordnung

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