Die Zollabfertigung ist die zoll- oder steuerrechtliche Behandlung einer Ware.

Voraussetzung für eine Zollabfertigung ist eine vorausgegangene Zollanmeldung. Diese muss nicht unbedingt elektronisch erfolgen. Schriftliche oder mündliche Anmeldungen sowie Anmeldungen durch konkludente Handlungen (Grün-Ausgang am Flughafen) sind in speziellen Fällen auch zulässig.

Je nach Zollverfahren unterscheidet sich der Ablauf der Abfertigung. Die so genannte Verzollung bezeichnet dabei beispielsweise die zoll- und steuerrechtliche Überlassung (der Ware) zum zollrechtlich freien Verkehr (Einfuhr).

Ablauf Die Überführung in ein Zollverfahren besteht im Zollgebiet der Union im Wesentlichen aus den Abschnitten:Ablauf des Abfertigungsverfahrens Website des Generalzolldirektion - www.zoll.de.

Abgabe einer Zollanmeldung durch den Wirtschaftsbeteiligten. Diese kann vor oder mit der Gestellung der Waren erfolgen. Alle zu dem jeweiligen Zollverfahren erforderlichen Unterlagen müssen im Besitz des Anmelders sein und für die Zollbehörden bereitgehalten werden. Dies können z. B. sein: Handelsrechnung, Frachtbrief (Vertriebskosten) sowie eventuell Ursprungszeugnis, Unterlagen zu Verboten und Beschränkungen und/oder weitere Zollpapiere Entgegennahme und Annahme dieser Zollanmeldung durch die Zollstelle Behandlung der Zollanmeldung durch die Zollstelle. Diese besteht aus verschiedenen Schritten. Überprüfung des Inhalts der Zollanmeldung Kontrolle (inklusive Dokumentation) der Unterlagen und der Waren (die sogenannte "Beschau") Im Fall der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr erfolgt die automatisierte Berechnung der Einfuhrabgaben. Vor der Überlassung müssen diese vom Wirtschaftsbeteiligten gezahlt werden. Bei bestimmten Zollverfahren (z. B. dem Versandverfahren) werden Maßnahmen zur Nämlichkeitssicherung (z. B. durch das Anlegen von Zollverschlüssen) getroffen. Überlassung der Ware in das beantragte Zollverfahren Im Fall der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr endet die zollamtliche Überwachung und der Wirtschaftsbeteiligte kann über die Waren frei verfügen.

Siehe auch Gestellung Übersiedlungsgut Zoll (Abgabe) Zoll (Behörde) Zollnomenklatur ATLAS-Impost

Einzelnachweise

Kategorie:Zoll Kategorie:Grenzüberschreitender Verkehr