mini|Elektronikschrott in Gitterboxen
Unter Elektronikschrott oder Elektroschrott versteht man Elektro- und Elektronikgeräte oder deren Bauteile, die nicht mehr verwendet werden, da sie entweder ihre vorgesehene Aufgabe nicht mehr erfüllen oder durch bessere Geräte ersetzt wurden. Elektronikschrott kann in unterschiedliche Kategorien eingeordnet werden.
Laut einem UN-Report von 2019 fallen jährlich weltweit etwa 50 Millionen Tonnen Elektronikschrott an, von denen nur 20 % geordnet wiederverwertet werden. In der EU liegt die Wiederverwertungsquote erheblich höher. Im Rahmen der Elektronikentsorgung müssen gebrauchte Geräte in Deutschland von den Geräteherstellern zur Entsorgung und Beseitigung zurückgenommen werden.
Klassifikation in Deutschland und Österreich mini|Sammelcontainer für Elektro-Kleingeräte, davor ein Röhrenfernseher, der auf Grund seiner Größe nicht für den Sammelcontainer vorgesehen ist Seit Einführung des deutschen Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) werden Elektro- und Elektronikgeräte in zehn Gerätekategorien eingeteilt, welche seit 2018 sechs Sammelgruppen zugeordnet sind: Sammelgruppe 1: Wärmeüberträger Sammelgruppe 2: Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 Quadratzentimeter enthalten Sammelgruppe 3: Lampen Sammelgruppe 4: Haushaltsgroßgeräte (> 50 cm) Sammelgruppe 5: Haushaltskleingeräte (< 50 cm) Sammelgruppe 6: Photovoltaikmodule
In Österreich wird die Klassifikation durch die Elektroaltgeräteverordnung geregelt, welche am 15. August 2018 in Kraft trat. Die sieben Gerätekategorien sind:
Wärmeüberträger Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 Quadratzentimeter enthalten Lampen Großgeräte (> 50 cm) Kleingeräte (< 50 cm) Kleine IT- & Telekommunikationsgeräte Photovoltaikmodule
Gefahr und Chance mini|Handyschrott
Einerseits besteht Elektronikschrott aus wertvollen Materialien, die als sekundäre Rohstoffe zurückgewonnen werden können. Andererseits enthält er eine Vielzahl Schwermetalle wie Blei, Arsen, Cadmium und Quecksilber, Halogenverbindungen wie polybromierte Biphenyle, PVC, chlorierte, bromierte und gemischt halogenierte Dioxine und weitere hochgiftige und umweltgefährdende Stoffe. Dioxine sind krebserregend, fruchtschädigend, sehr langlebig und reichern sich in fetthaltigen Nahrungsmitteln (bspw. Fleisch, Milch) an (Bioakkumulation). Der Einsatz und das Inverkehrbringen von PCB-haltigen Komponenten ist in der EU seit den 1980er-Jahren verboten. Diese sind deshalb im heutigen Elektro(nik)schrott nicht mehr nennenswert vorhanden.
Elektronik-Geräte haben einen kürzeren Produktlebenszyklus als früher; ihre Zahl hat weltweit stark zugenommen. Deutschlands 38 Millionen Haushalte produzierten 2005 geschätzt 1,1 Millionen Tonnen Elektronikschrott (Quelle ZVEI). Die Schweiz ist das erste Land weltweit, welches ein Elektronikschrott-Recycling-System eingeführt hat; es ist seit 1991 in Betrieb.
mini|Elektronikschrott-Recycling per Hand in Indien
Einige industrialisierte Länder, darunter die USA, europäische Länder und Australien, exportieren ihren Elektronikschrott bevorzugt in Schwellen- und Entwicklungsländer. Es wird geschätzt, dass 50 bis 80 % des Elektroschrottes aus Industrieländern vor allem nach Asien und Afrika exportiert wird. Dort werden dem Elektronikschrott mit einfachsten Mitteln (Feuer, Hammer und Zange, Säurebad etc.) und großer Belastung von Mensch und Umwelt Stoffe entnommen.Greenpeace deckt illegalen Export von Elektroschrott auf, abgerufen am 18. Februar 2009. Allein in Afrika werden jedes Jahr etwa 1,2 Millionen Tonnen Blei-Säure-Batterien recycelt. Daraus werden gut 800.000 Tonnen Blei gewonnen, das zu einem Großteil von Afrika zurück in die Europäische Union exportiert wird. Neben Erwachsenen betreiben oft auch Kinder dieses Recycling., abgerufen am 31. März 2010., abgerufen am 31. März 2010. Diese Art des Recycling führt häufig zu Bleivergiftungen.
Zur Unterbindung des grenzüberschreitenden Verkehrs von gefährlichem Abfall unterzeichneten viele Länder das Abkommen der Basler Konvention. Die Unterzeichnerländer verpflichten sich darin unter anderem, auch Elektronikschrott im Entstehungsland zu recyceln.
Ursachen für die Verschrottung Früher war die Hauptursache für Verschrottung ein technischer Defekt des Gerätes. Heute stehen häufig andere Ursachen für Verschrottung im Vordergrund: fehlende oder überteuerte Verschleiß- bzw. Ersatzteile: Verschleißteile, die regelmäßig ausgetauscht werden müssen (z. B. Akkus, Tinte, Toner), sind nicht mehr verfügbar. An sich funktionstüchtige Geräte müssen deshalb verschrottet werden. Geplante Obsoleszenz, d. h. vorzeitiges Altern oder Ausfall von technischen Geräten durch konstruktive Maßnahmen der Hersteller. Häufig ist eine Instandsetzung solcher Geräte nicht mehr wirtschaftlich. Die Preise für Ersatzteile sind überhöht bzw. stehen in keinem Verhältnis zum Neu- oder Zeitwert des Gerätes, teils mit Absicht (Neukauf kurbelt Markt an), teils wegen hoher Diversität an Ersatzteilen und entsprechendem Aufwand der Lagerhaltung. Reparaturkosten sind im Verhältnis zu Produktionskosten durch ihre kaum mögliche Automatisierung (zu) hoch. Andere Transaktionskosten, z. B. Transportkosten zu einer weit entfernten Werkstatt. zu geringe Leistung oder keine Aktualisierungsmöglichkeiten: Neuere Betriebssysteme benötigen mehr Leistung (z. B. Windows XP → Windows 7 → Windows 8 → Windows 10 → Windows 11). Die Hardware erbringt nicht die vom Benutzer erwartete Leistung. Neue Betriebssystemversionen sind mit älterer Hardware nicht mehr kompatibel bzw. werden nicht angeboten (Paradebeispiel: Mobiltelefone). Die älteren Betriebssysteme beinhalten Sicherheitsprobleme, die nicht mehr beseitigt werden. Moralischer Verschleiß: Neuere Geräte haben ein besseres Verhältnis von Nutzen und Verkaufspreis. Ältere Geräte verlieren dadurch an Wert. verschlechterte Interoperabilität in weiterentwickeltem Umfeld: Computer (siehe auch Abwärtskompatibilität) Ersatz des Analogen Fernsehen durch digitales Fernsehen Mode/Design: Konsumenten möchten Abwechslung oder bevorzugen das Design eines neuen Gerätes. Fehlkäufe, etwa durch unzureichende Produktinformation: Bei Billigprodukten ist der Weiterverkauf unrentabel und die Rückabwicklung des Kaufs nicht immer möglich. Sättigung: Bei Auflösung eines Haushalts finden sich keine Interessenten für eigentlich noch funktionstüchtige Geräte, da alle in Frage kommenden Abnehmer bereits über ein solches verfügen. Psychologische Obsoleszenz: künstliche Abwertung eines funktionierenden Produktes in der Betrachtung des Verbrauchers bedingt durch Präsentation neuer Geräte und ProduktzyklenPeter Just 26. März 2018, Elektrogeräte mit Verfallsdatum? Obsoleszenz und ihre Vereinbarkeit mit geltendem Recht (Bachelor-Arbeit an der Hochschule Meißen) (PDF; 1,4 MB), PDF-Seite 9, abgerufen am 18. Juli 2021.
Gesetzliche Regelungen in der EU mini|Bearbeitung von Elektronikschrott in der Elektronikschrottverarbeitung in Agbogbloshie, Ghana
In der EU wird der Umgang mit Elektronikschrott durch die WEEE-Richtlinie geregelt, die in Deutschland im Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) umgesetzt worden ist.
Die EU-Mitgliedstaaten mussten bis 13. August 2005 ein funktionierendes Elektronikschrott-Recycling-System in Betrieb genommen haben und ab Dezember 2006 mindestens 4 kg pro Person und Jahr recyclen. Die neuen EU-Mitgliedstaaten erhielten einen Aufschub von zwei Jahren, Slowenien ein Jahr. Ein Elektronikschrott-Recycling-System beinhaltet die Pflicht der Hersteller, ihren Elektronikschrott wieder zurückzunehmen und fachgerecht zu entsorgen. Je nach Land sind verschiedene Modelle implementiert. Grundsätzlich geht es um die Sammlung, Wiederverwendung und Wiederverwertung der Geräte, wobei die Hersteller – und damit letztlich der Endverbraucher – das System finanzieren müssen.
Für Geräte, die vor dem 13. August 2005 hergestellt wurden, gelten je nach Land entweder die bisherigen Abfallregelungen (Deutschland: Private entsorgen über die Gebietskörperschaften, Gewerbliche haben selbst zu entsorgen). Andere Konzepte und Länder verfahren kulanter mit dem historischen Elektronikschrott und nehmen diesen wie in der Schweiz im Sinne des Umweltschutzes ebenfalls kostenfrei zurück.
Eine weitere EU-Richtlinie, RoHS (Restriction of Hazardous Substances), verlangt zudem, dass bestimmte gefährliche Stoffe in der Produktion nicht mehr eingesetzt, andere wie Quecksilber, Cadmium, Chrom und Blei vermieden werden. In: Amtsblatt der Europäischen Union.
Recycling-Möglichkeiten mini|Verarbeitung von Elektronikschrott in einem Recyclingbetrieb mini|links|Elektronikschrott-Container
Die umweltverträglichste Form des Recyclings von Elektronikschrott ist die Wiederverwendung der Geräte oder einzelner Komponenten, unter Umständen nach einer Reparatur.
Wenn das nicht sinnvoll oder möglich ist, bietet sich die stoffliche Verwertung der enthaltenen Metalle oder Kunststoffe an. Dabei muss das Gerät ggf. manuell demontiert werden, bevor es bspw. durch einen Schredder zerkleinert werden kann.
Auch wirtschaftliche Aspekte sind neben den Umweltgesichtspunkten von Bedeutung: Preise für Metalle bestimmen, ob Recycling wirtschaftlich attraktiv ist.
Nur etwa die Hälfte des Elektronikschrotts in der Europäischen Union wird recycelt. Neben sekundären Rohstoffen wie Metallen aller Art fallen vor allem Kunststoffe an, die heute meist in Ergänzung zu den sonst benötigten Brennstoffen in Müllverbrennungsanlagen verbrannt werden. Die drittgrößte Stoffgruppe war lange Zeit das bleihaltige Glas aus Bildröhren. Früher wurde es wieder zu Bildröhrenglas verarbeitet. Die Bildröhre ist jedoch in vielen Märkten durch Flachbildschirme verdrängt worden.
Einige gefährliche Stoffe aus der Elektro(nik)schrottverwertung kommen in die Sondermüllverbrennung oder in eine Sondermülldeponie.
Eine große Herausforderung ist das Recycling auf Kontinenten wie Afrika. Dort werden Geräte so weit wie möglich immer wieder in Stand gesetzt, es gibt aber weder gesetzliche noch technische Voraussetzung für einen ordnungsgemäßen Kreislauf. Es gibt verschiedene Initiativen dieses zu ändern, so werden kaputte Handys in Afrika gesammelt und zum Einschmelzen nach Europa verschifft.Why broken African phones are shipped to Europe (BBC)
Batterien und Akkumulatoren Ein erheblicher Teil des Elektronikschrotts enthält eingebaute oder beigefügte Batterien und Akkumulatoren, etwa in Mobiltelefonen, Laptops, Spielzeug, Werkzeugen, Haushaltsgeräten oder Notstromversorgungen. Diese Energiespeicher umfassen ein breites Spektrum chemischer Systeme, darunter Zink-Kohle- und Alkali-Mangan-Zellen, Nickel-Metallhydrid-Akkumulatoren, Lithium-Ionen- und Lithium-Polymer-Akkumulatoren sowie Blei-Säure-Batterien. Aufgrund der enthaltenen Schadstoffe (zum Beispiel Schwermetalle, Elektrolyte, brennbare organische Lösungsmittel) und des hohen Ressourcenpotenzials (unter anderem Blei, Nickel, Kobalt, Lithium) kommt der getrennten Erfassung und Behandlung dieser Komponenten eine zentrale Rolle bei der Entsorgung von Elektroschrott zu.
In Deutschland regeln das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) und das Batteriegesetz bzw. das nachfolgende Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) den Umgang mit batteriebestückten Geräten. Elektroaltgeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden, sondern sind getrennt zu sammeln und einer Behandlung sowie Verwertung zuzuführen. Das Batterierecht setzt gleichzeitig die europäische Regelung zu Batterien um und definiert insbesondere Pflichten der Hersteller und Importeure, die Rücknahme- und Verwertungssysteme finanzieren müssen. Der Handel ist verpflichtet, alle von ihm vertriebenen Geräte-Altbatterien in haushaltsüblichen Mengen unentgeltlich zurückzunehmen, während Endnutzer verpflichtet sind, Altbatterien an dafür vorgesehenen Sammelstellen abzugeben und nicht im Restmüll zu entsorgen.