Jürgen-Peter Graf (* 22. Dezember 1952 in Oberkirch (Baden)) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler und war Richter am Bundesgerichtshof. Zuletzt war er von Oktober 2015 bis Juni 2018 stellvertretender Vorsitzender des 1. Strafsenats. Inzwischen ist er als Rechtsanwalt, insbesondere in Revisionssachen, aber auch Wirtschaftsstrafsachen und Kapitaldelikten überregional tätig. Seit 1. Januar 2025 führt er seine Kanzlei in Karlsruhe alleinverantwortlich, nachdem er sich zum Jahresende 2024 von VBB Rechtsanwälte getrennt hatte.
Ausbildung Sein Abitur legte Graf 1971 am heutigen Hans-Furler-Gymnasium in Oberkirch ab. Nach Ableistung seiner Wehrpflicht in Regensburg begann er im Oktober 1972 das Studium der Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, wo er 1977 das erste juristische Staatsexamen ablegte.
Nach dem Referendariat in der baden-württembergischen Justiz legte er 1979 sein zweites juristisches Staatsexamen in Stuttgart ab. Danach war er als wissenschaftlicher Assistent an der Universität Freiburg tätig. 1984 promovierte er über das familienrechtliche Thema „Dispositionsbefugnisse über den Versorgungsausgleich gem. § 1408 Abs. 2 BGB“.
Berufslaufbahn Im Januar 1983 trat Graf als Richter in die baden-württembergische Justiz ein und war in der Folgezeit bei dem Amtsgericht Emmendingen, der Staatsanwaltschaft Freiburg, dem Landgericht Freiburg, dem Amtsgericht Lörrach und dem Amtsgericht Freiburg im Breisgau tätig.
Im August 1988 wurde er als wissenschaftlicher Mitarbeiter zur Behörde des Generalbundesanwalts nach Karlsruhe abgeordnet. Dort war er zunächst in der Ermittlungsabteilung, danach in der Abteilung für Revisionsstrafsachen eingesetzt.
Vom April 1992 bis September 1992 war er bei der Generalstaatsanwaltschaft in Karlsruhe als Dezernent eingesetzt.
Zum 1. Oktober 1992 kehrte er – nominell im Abordnungsverhältnis von einer Planstelle als Staatsanwalt in Freiburg und ab 1. Dezember 1993 ebenfalls im Abordnungsverhältnis aus einer Planstelle als Oberstaatsanwaltschaft in Trier – zur Behörde des Generalbundesanwalts zurück, wo er in der Folge zunächst Ermittlungsverfahren gegen rechtsextremistische Straftäter bearbeitete. Etwa zeitgleich mit seiner Beförderung zum Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof im Dezember 1994 spezialisierte er sich neben seiner Ermittlungstätigkeit vor allem auf Fragen der Telekommunikationsüberwachung, Providerverantwortlichkeiten und ganz allgemein den Bereich von Straftaten im Internet. Daraus resultieren zahlreiche nationale und internationale Vorträge zu diesen Themen (u. a. als Mitarbeiter der G8-Subgroup High-Tech-Crime) sowie entsprechende Veröffentlichungen. Daneben war er mehrere Jahre stellvertretender Datenschutzbeauftragter der Behörde des Generalbundesanwalts.
Am 5. Februar 2003 wurde er zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt, wo er zunächst dem u. a. für das Gesellschaftsrecht zuständigen II. Zivilsenat zugewiesen war. Seit 1. April 2004 war er Mitglied des 1. Strafsenats, welcher für Revisonssachen aus den Bundesländern Baden-Württemberg und Bayern, für alle Revisionen in Steuer- und Zollstrafsachen sowie Militärstrafsachen zuständig ist. Mit Ablauf des 30. Juni 2018 ist Graf als Richter wegen Erreichens der Altersgrenze in den Ruhestand getreten.Mitteilung der Pressestelle des BGH, Nr. 109/2018 vom 29. Juni 2018
Seit 20. Juli 2018 ist er in Karlsruhe als Rechtsanwalt in Strafsachen tätig, insbesondere Revisionssachen, sowie in Wirtschaft- und Steuerstrafsachen, nachdem er zunächst auch wieder Zivilsachen und Gesellschaftsangelegenheiten bearbeitet hatte. Vom 1. März 2019 bis zum 31. Dezember 2024 hatte er sich dann als Of Counsel der Düsseldorfer Strafrechtsboutique für Wirtschaftsstrafsachen VBB Rechtsanwälte angeschlossen und die Karlsruher Zweigstelle der Kanzlei geleitet. Nach der Trennung zum Jahresende 2024 führt er nun die Kanzlei alleinverantwortlich fort, wobei inzwischen zwei im Strafrecht tätige Rechtsanwältinnen eigene Büros in der Kanzlei führen. Er selbst bearbeitet neben dem Hauptarbeitsgebiet Revisionssachen auch weitere Strafsachen, insbesondere aus dem Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, aber auch Kapitalstrafsachen sowie Sachverhalte aus dem Bereich von Kryptodelikten. Zudem berät er inzwischen mehrere Firmen in gesellschaftsrechtlichen, aber auch allgemeinen zivilrechtlichen Fragen.
Privates Graf ist verheiratet und hat zwei erwachsene Töchter und einen erwachsenen Sohn. Eine Tochter ist promovierte Rechtsanwältin, die andere Tochter Dr. Dipl. Ing. für Luft- und Raumfahrttechnik. Sein Sohn ist Arzt.
Nebentätigkeiten Sachverständigentätigkeit Vielfach war er in den letzten Jahren als Sachverständiger zu öffentlichen Anhörungen des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags berufen, unter anderem am 21. März 2007 zum Thema Bekämpfung der Computerkriminalität,webarchiv.bundestag.de (PDF; 28 kB) am 25. April 2007 zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes,webarchiv.bundestag.de (PDF; 138 kB) am 19./21. September 2007 zur Änderung des Rechts der Telekommunikationsüberwachungwebarchiv.bundestag.de (PDF; 2,4 MB) sowie Einführung der Vorratsdatenspeicherung,webarchiv.bundestag.de (PDF; 145 kB) am 18. März 2009 zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform des strafrechtlichen Wiederaufnahmerechtswebarchiv.bundestag.de (PDF; 27 kB) und am 22. April 2009 zu den Entwürfen eines Gesetzes zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten.webarchiv.bundestag.de (PDF; 21 kB) Am 27. Mai 2009 war er als Sachverständiger zu der zu öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie des Deutschen Bundestages zum Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen berufen.webarchiv.bundestag.de (PDF; 18 kB) Benannt war er auch als Sachverständiger für die beiden öffentlichen Anhörungen des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags am 10. September 2010 zum Thema „Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung“ (PDF; 84 kB) sowie an demselben Tag zu den Gesetzentwürfen der Oppositionsparteien zur Aufhebung des Gesetzes zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen. (PDF; 89 kB) Am 26. Januar 2011 war er als Sachverständiger bei der öffentlichen Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pressefreiheit im Straf- und Strafprozessrecht (PrStG) geladen, wodurch die Straflosigkeit von Journalisten wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat durch Amtsträger (§ 353b StGB) erreicht werden soll.http://webarchiv.bundestag.de/cgi/show.php?fileToLoad=2390&id=1182 Im Jahr 2012 war er am 13. Juni 2012 als Sachverständiger bei der öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses geladen zum Entwurf von Änderungsgesetzen der SPD-Fraktion und des Bundesrats mit dem Ziel, menschenverachtende, insbesondere rassistische oder fremdenfeindliche, Beweggründe und Ziele des Täters als besondere Strafzumessungsgründe in § 46 Absatz 2 des Strafgesetzbuchs (StGB) aufzunehmen, die im Rahmen der Strafzumessung strafschärfend zu berücksichtigen sind,http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2012/37871110_kw24_pa_recht/207748 und am 12. Dezember 2012 bei der öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses zum Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung. (PDF; 82 kB) Zuletzt war er als Sachverständiger bei der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz am 15. Februar 2016 zum Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 des Strafgesetzbuches geladen.
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