Als Paraphernalien (Pluralwort; aus altgriechisch para „neben“ und pherna „Gabe“) bezeichnet man:
in der älteren Rechtssprache das persönliche Eigentum der Braut, welches neben der Mitgift in die Ehe eingebracht wurde, siehe Paraphernalien (Rechtsgeschichte) Grabbeigaben, siehe Grabbeigabe Gegenstände, die zu einem speziellen Kult gehören, siehe Kultgegenstand die in der Ritualmagie, im Schamanismus und in anderen magischen Praktiken benötigten Werkzeuge und Gegenstände, siehe Paraphernalien (Magie) Gegenstände, mit denen Drogen konsumiert werden können, beispielsweise Pfeifen, Spritzen und dergleichen