mini|hochkant|Signal Lf 6: Ankündigung einer ständigen Langsamfahrstelle (60 km/h), mit doppelter Pfeiftafel
Eine Langsamfahrstelle ist ein Gleisabschnitt einer Bahnstrecke, der nicht mit der für diesen Streckenabschnitt zulässigen Höchstgeschwindigkeit befahren werden darf. Langsamfahrstellen werden in der Regel durch Langsamfahrsignale (Lf) angekündigt und begrenzt. Man unterscheidet vorübergehende und ständige Langsamfahrstellen, die betrieblich unterschiedlich behandelt und unterschiedlich signalisiert werden. Vorübergehend eingerichtete Langsamfahrstellen werden in der wöchentlich herausgegebenen Zusammenstellung der vorübergehenden Langsamfahrstellen und anderen Besonderheiten (La) nach einem besonderen Verteiler bekannt gegeben. Die ständigen Langsamfahrstellen sind bereits in die Fahrpläne mit den entsprechenden Geschwindigkeitsangaben eingearbeitet. Eingerichtet werden sie durch das Eisenbahninfrastrukturunternehmen.
Vorübergehende Langsamfahrstelle mini|links|Anfang (A) und Ende (E) einer kurzen vorübergehenden Langsamfahrstelle mini|hochkant|Eine aufgehobene vorübergehende 90-km/h-Langsamfahrstelle, gekennzeichnet mit ausgekreuztem Signal Lf 1 mit Kennziffer 9
Vorübergehende Langsamfahrstellen werden eingerichtet, wenn der Zustand der Strecke oder eines Bauwerkes eine Herabsetzung der Geschwindigkeit notwendig macht, zum Schutz oder im Nachlauf von Baustellen oder aus sonstigen betrieblichen Gründen. Dem Triebfahrzeugpersonal werden diese Stellen in der Regel durch Ankündigung in der La, der wöchentlich aktualisierten Zusammenstellung der vorübergehenden Langsamfahrstellen und anderen Besonderheiten, sowie durch Signalisierung vor Ort bekannt gemacht. Für letzteres dienen die Signale Lf 1 Langsamfahrscheibe, Lf 2 Anfangsscheibe und Lf 3 Endscheibe. Die Langsamfahrscheibe steht im Bremswegabstand vor der Anfangscheibe und trägt eine Kennziffer, die den zehnten Teil der ab der Anfangsscheibe bis zur Endscheibe nicht zu überschreitenden Geschwindigkeit in km/h angibt. Fehlt die Signalisierung, so erhält der Triebfahrzeugführer stattdessen einen schriftlichen Befehl. Wird eine vorübergehende Langsamfahrstelle vorzeitig wieder aufgehoben, so wird das Signal Lf 1 durchgekreuzt sowie die Signale Lf 2/3 abgebaut. Das Beispielbild zeigt ein solches Lf 1 mit Ungültigkeitskreuz.
Laut Angaben der Deutschen Bahn habe es von Januar 2013 bis Juli 2014 insgesamt 588 mängelbedingte Langsamfahrstellen gegeben. Zum 31. Juli 2014 hätten davon noch 80 bestanden. Aus dem Jahresfahrplan 2013 seien 14 Langsamfahrstellen in den Jahresfahrplan 2014 übernommen worden. Mängel-Langsamfahrstellen würden nach Angaben der Deutschen Bahn nur dann in den Jahresfahrplan übernommen, wenn eine unterjährige Beseitigung nicht möglich sei, beispielsweise bei Mängeln an einem Bauwerk.Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Vorübergehende Langsamfahrstellen im deutschen Schienennetz“ (Drs. 18/2410) (PDF) Brief von Enak Ferlemann an Britta Haßelmann vom 8. Oktober 2014, Aktenzeichen LA 15/5161.1/1-18 / 2301056, S. 1 und 2 der Anlage.
Laut eigenen Angaben existierten im Schienennetz der Deutschen Bahn am 1. Februar 2015 72 Langsamfahrstellen. Darin seien alle mängelbedingten und behördlich angeordneten Langsamfahrstellen enthalten, nicht jedoch vorübergehend baubedingte Langsamfahrstellen. Im Geschäftsjahr 2014 hätten sich die Verspätungen aufgrund vorübergehender Langsamfahrstellen (ohne baubedingte Langsamfahrstellen) auf 3712 Stunden summiert. Dies habe einem Wert von 13,2 Sekunden pro 1000 gefahrener Zugkilometer entsprochen.
Vom 1. Januar bis 30. November 2018 gab es im Netz der Deutschen Bahn insgesamt 485 mängelbedingte oder angeordnete Langsamfahrstellen. Zwischen Einrichtung und Behebung einer Langsamfahrstelle vergingen dabei durchschnittlich 92 Tage.
Kritiker bemängeln die Zahl der Langsamfahrstellen im Netz der Deutschen Bahn. So ergab eine 2005 von Netzwerk Privatbahnen durchgeführte Untersuchung eine Steigerung der Zahl der Langsamfahrstellen in Bayern und Baden-Württemberg im Jahresvergleich von 255 auf 352 (Gesamtlänge: 261 auf 387 km). Dies stehe im Widerspruch zu Aussagen der Deutschen Bahn, wonach die Zahl der Langsamfahrstellen insgesamt konstant gehalten werde. Kritiker vermuten ferner eine erhebliche Dunkelziffer von vorübergehenden Langsamfahrstellen, die im Laufe der Jahre in die regulären Fahrpläne eingearbeitet worden seien.Netzwerk Privatbahnen kritisiert Zustand des Schienennetzes. In: Eisenbahn-Revue International. Heft 12/2005, S. 556. Eine ähnliche Untersuchung, die die Zahl der Langsamfahrstellen Mitte 2005 zu Mitte 2004 in Hessen und Rheinland-Pfalz untersuchte, ermittelte einen Rückgang um 11 Prozent, während die Länge um 14 Prozent zugenommen hatte.Mehr Langsamfahrstellen. In: Eisenbahn-Revue International. Heft 4/2006, , S. 160.
Ständige Langsamfahrstelle Ständige Langsamfahrstellen werden in der Hauptsache an Gefahrenpunkten, beispielsweise an Bahnübergängen mit schlechten Sichtverhältnissen, oder vor Bauwerken wie Gleiswaagen und beweglichen Brücken eingerichtet, die über einen längeren Zeitraum eine Verringerung der Geschwindigkeit erfordern. Diese Langsamfahrstellen sind in den Geschwindigkeitsheften (s. Buchfahrplan) eingearbeitet.
Mittlerweile werden Strecken in der Regel komplett durchsignalisiert, sodass fast jeder im Verzeichnis der zulässigen Geschwindigkeiten (VzG) enthaltene Geschwindigkeitswechsel örtlich signalisiert ist. Die Bezeichnung des Geschwindigkeitssignals (Signal Lf 7) als Langsamfahrsignal ist daher irreführend, da er auch an Stellen steht, an denen ab dem Signal eine höhere Geschwindigkeit als vorher zugelassen ist.
Signale in Deutschland Bezeichnung Signalbild Bedeutung Bild Lf 1 – Langsamfahrscheibe Eine auf der Spitze stehende dreieckige gelbe Scheibe mit weißem Rand zeigt eine schwarze Kennziffer. Bei beschränktem Raum kann die Dreieckspitze nach oben zeigen. Bei Dunkelheit leuchten zwei nach links steigende gelbe Lichter. Es folgt eine vorübergehende Langsamfahrstelle, auf der die angezeigte Geschwindigkeit nicht überschritten werden darf. Als Kennziffern dienen die Zahlen 1 bis 15, sowie 0,5 bei Schrittgeschwindigkeit, deren 10-facher Wert die zugelassene Geschwindigkeit in km/h angibt. 100px|zentriert Lf 1/2 – Langsamfahrbeginnscheibe (DV 301) Eine rechteckige gelbe Scheibe mit weißem Rand zeigt eine schwarze Kennziffer. Auf dem am Signal beginnenden, in der Regel durch die Endscheibe begrenzten Gleisabschnitt darf die angezeigte Geschwindigkeit nicht überschritten werden. Der 10-fache Wert der Kennziffer ergibt die zugelassene Geschwindigkeit in km/h. Signal Lf 1/2 wird nur im Gebiet der früheren Reichsbahn verwendet und steht innerhalb von Bahnhöfen an Hauptgleisen, die keine durchgehenden Hauptgleise sind, oder an Nebengleisen. 48px|zentriert Lf 2 – Anfangscheibe Eine rechteckige, auf der Schmalseite stehende oder quadratisch gelbe Scheibe mit weißem Rand und schwarzem A. Das Signal steht am Anfang des durch Signal Lf 1 angekündigten langsam zu befahrenden Gleisabschnitts. 48px|zentriert Lf 3 – Endscheibe Eine rechteckige, auf der Schmalseite stehende oder quadratische weiße Scheibe mit schwarzen E. Das Signal steht am Ende des am Signal Lf 2 beginnenden, langsam zu befahrenden Gleisabschnitts. 48px|zentriert Lf 4 – Geschwindigkeitstafel (DS 301) Eine auf der Spitze stehende dreieckige weiße Tafel mit schwarzem Rand zeigt eine schwarze Kennziffer. Bei beschränktem Raum kann die Dreieckspitze nach oben zeigen. Es folgt eine ständige Langsamfahrstelle, auf der die angezeigte Geschwindigkeit nicht überschritten werden darf. Dieses Signal steht auf Nebenbahnen im Bereich der früheren Deutschen Bundesbahn und bezieht sich zumeist auf einen Bahnübergang, bei dessen Erreichen die Geschwindigkeit verringert sein muss. 100px|zentriert Lf 5 – Anfangtafel (DS 301) Eine rechteckige, auf der Schmalseite stehende weiße Tafel mit schwarzem A. Die auf der Geschwindigkeitstafel (Lf 4) angezeigte Geschwindigkeit muss eingehalten werden. Dieses Signal steht auf Nebenbahnen im Bereich der früheren Deutschen Bundesbahn. Es wird nur verwendet, wenn die Stelle, von der an langsamer zu fahren ist, ausdrücklich gekennzeichnet werden muss. Bezieht sich das Signal Lf 4 auf einen Bahnübergang, ist meist keine Anfangtafel aufgestellt. 48px|zentriert Lf 6 – Geschwindigkeits-Ankündesignal Eine auf der Spitze stehende, schwarz und weiß umrandete dreieckige gelbe Tafel mit schwarzer Kennziffer. Bei beschränktem Raum kann die Dreieckspitze nach oben zeigen. Ein Geschwindigkeitssignal (Lf 7) ist zu erwarten. Die Kennziffer bedeutet, dass der 10-fache Wert in km/h als Fahrgeschwindigkeit vom Signal Lf 7 ab zugelassen ist. 100px|zentriert Lf 7 – Geschwindigkeitssignal Eine auf der Schmalseite stehende rechteckige oder eine quadratische weiße Tafel mit schwarzem Rand mit schwarzer Kennziffer. Die Kennziffer bedeutet, dass der 10-fache Wert in km/h als Fahrgeschwindigkeit zugelassen ist. Die angezeigte Geschwindigkeit darf vom Signal ab nicht überschritten werden. 48px|zentriert Lf 4 – Geschwindigkeitstafel (DV 301) Eine auf der Spitze stehende dreieckige, weiße Tafel mit schwarzem Rand zeigt eine schwarze Geschwindigkeitszahl. Bei beschränktem Raum kann die Dreieckspitze nach oben zeigen. Die angezeigte Geschwindigkeit in km/h darf nicht überschritten werden. Dieses Signal ist veraltet und wird durch Signal Lf 7 ersetzt. 100px|zentriert Lf 5 – Eckentafel (DV 301) Eine rechteckige, weiße Tafel mit schwarzen Ecken. Die durch das Signal Lf 4 angezeigte Geschwindigkeitsbeschränkung muss durchgeführt sein. Dieses Signal wird nicht mehr neu aufgestellt. 48px|zentriert
In Bahnhofsausfahrten, in denen Ausfahrten sowohl mit als auch ohne Geschwindigkeitseinschränkung signalisiert werden, können in Einzelfällen Geschwindigkeitsanzeiger (Zs 3) und Geschwindigkeitssignal (Lf 7) auch gemeinsam am gleichen Mast aufgestellt werden. Dabei dient der Geschwindigkeitsanzeiger der Geschwindigkeitserhöhung nach voriger Geschwindigkeitsbegrenzung und das Geschwindigkeitssignal zur Geschwindigkeitserhöhung, wenn am vorangehenden Hauptsignal keine Geschwindigkeitsbegrenzung signalisiert wurde.
Die Signale Lf 6 und Lf 7 wurden bei der Deutschen Bundesbahn 1975 eingeführt und ersetzten vielerorts Geschwindigkeitstafeln (Lf 4).
Signale in Österreich Die Signale für die Kennzeichnung von vorübergehenden Langsamfahrstellen bei den Eisenbahnen in Österreich entsprechen im Aussehen, bis auf kleine Unterschiede im Erscheinungsbild, den in Deutschland aufgestellten Langsamfahrsignalen. Bezeichnung Signalbild Bedeutung Bild Ankündigungssignal Eine dreieckige gelbe Scheibe mit weißem Rand und schwarzer Ziffer. Bei beschränktem Raum kann die Dreieckspitze auch nach oben zeigen. Ankündigung einer vorübergehenden Langsamfahrstelle, auf der die durch die Ziffer angezeigte Geschwindigkeit nicht überschritten werden darf. Die Kennziffer mit 10 multipliziert gibt die Höchstgeschwindigkeit in km/h an. zentriert Anfangssignal Eine rechteckige gelbe Scheibe mit weißem Rand und einer schwarzen Ziffer. Kennzeichnet den Anfang der vorübergehenden Langsamfahrstelle. Die Kennziffer mit 10 multipliziert gibt die Höchstgeschwindigkeit in km/h an. zentriert Endsignal Eine rechteckige weiße Scheibe mit schwarzem E. Kennzeichnet das Ende der vorübergehenden Langsamfahrstelle. zentriert
Signale in der Schweiz Die dauernden Langsamfahrstellen sind in der Regel bei Kurven eingerichtet, die nur mit verringerter Geschwindigkeit befahren werden dürfen. Sie werden mit Geschwindigkeitsschwellen in der Streckentabelle gekennzeichnet, welche in der LEA geladen ist. An der Strecke werden diese mit den entsprechenden Geschwindigkeitstafeln signalisiert. Diese Schilder werden nicht innerhalb der ersten und letzten Weiche eines Bahnhofs aufgestellt.