Eine Verfassungsänderung der Republik Irland bedarf der Zustimmung beider Häuser des irischen Parlaments und der Mehrheit des Volks in einem Referendum. Anschließend tritt sie durch die Unterschrift des Präsidenten in Kraft.

Abgesehen vom konstitutionellen Referenden lässt die irische Verfassung in außergewöhnlichen Fällen auch eine Volksbefragung zu einfachen Gesetzen zu. Von dieser Möglichkeit wurde bisher noch nie Gebrauch gemacht.

Ablauf Referendum Die Prozedur für eine Verfassungsänderung ist in Artikel 46 festgelegt und muss ausgehend vom Unterhaus Dáil Éireann in Form eines normalen Gesetzes eingebracht werden, das allerdings keinerlei weitere Gesetzesänderungen enthalten darf. Der Änderung muss nach dem Dáil auch der Seanad Éireann zustimmen, was aber aufgrund der Tatsache, dass der Senat kein Gesetz ablehnen kann, eine rein formelle Angelegenheit ist. Dann wird per Volksabstimmung, die in geheimer Wahl ausgeführt wird, über die Änderung entschieden. Im Gegensatz zur Unterhauswahl, wo auch Bürger des Vereinigten Königreiches wählen dürfen, wenn sie ihren festen Wohnsitz in Irland haben, dürfen bei dieser Art Referendum nur irische Bürger ihre Stimme abgeben. Eine einfache Mehrheit reicht, um ein Referendum anzunehmen.

Wenn die Mehrheit des Volkes der Änderung zugestimmt hat, muss der Präsident die Änderung durch seine Unterschrift zum Gesetz erklären. Er besitzt kein Veto-Recht.

Historische Methoden Historisch gesehen gab es auch zwei andere Wege, die irische Verfassung zu ändern. Die Übergangsregeln, die ein Teil der neuen Verfassung von 1937 waren, sahen vor, dass für einen Zeitraum von 4 Jahren (1937–1941) die Verfassung durch einen einfachen Beschluss des Parlaments geändert werden kann. Um aber eine komplette Änderung der Verfassung auszuschließen, hatte in diesem Zeitraum der irische Präsident die Möglichkeit, eine solche Änderung abzulehnen, wenn er der Meinung ist, dass diese die gesamte Verfassung umgestaltet.

Die erste und zweite Verfassungsänderung wurden auf diesem Weg durchgeführt. Der damalige Präsident, Douglas Hyde, unterzeichnete die beiden Verfassungsänderungen direkt, ohne eine explizite Volksbefragung. Diese Macht, eine Verfassungsänderung ohne Volksbefragung war für einen Zeitraum von drei Jahren nach Amtseintritt des ersten Präsidenten vorgesehen.

Seit 1941, also 3 Jahre nach Hydes Amtsantritt, muss eine Verfassungsänderung folgende Schritte durchlaufen: bewilligter Gesetzesentwurf durch das Parlament, Volksbefragung, Unterzeichnung durch den Präsidenten.

Ehemalige Verfassungen Vor der Verfassung von 1937 gab es bereits zwei weitere Verfassungen: die Verfassung des Irischen Freistaates von 1922 bis 1937 sowie die (offiziell nicht anerkannte) Dáil-Verfassung der Irischen Republik von 1919 bis 1922.

Die Dáil-Verfassung wurde vom Dáil Éireann (als Einkammernsystem) durch einen einfachen Parlamentsakt geschaffen und konnte daher ebenfalls mittels eines normalen Gesetzes geändert werden.

Die Freistaatenverfassung sah ursprünglich einen Änderungsprozess mittels Referendum vor. Die Verfassung konnte jedoch in den ersten 8 Jahren ohne Volksbefragung beliebig durch das Parlament geändert werden. Daher entschied sich das Parlament kurz vor Ablauf dieser 8 Jahre per Verfassungsänderung diesen Zeitraum zu verlängern, was dazu führte, dass während der gesamten Freistaatenzeit die Verfassung alleine durch das Parlament geändert werden konnte.

Übersicht Es gibt offiziell keine 12., 22., 24. und 25. Verfassungsänderung. Der offizielle Name einer Verfassungsänderung (der im Original die fortlaufende Nummer enthält) kann nicht mehr geändert werden, wenn das Gesetz vom Parlament bewilligt wurde. Stehen nun an einem Wahltag mehrere Verfassungsänderungen zur Abstimmung (wie z. B. im Jahr 1992 die 12., 13. und 14.) und wird eine oder mehrere davon mit niedrigeren Nummern nicht angenommen (wie hier die 12.), behalten die anderen trotzdem ihre zugewiesene Nummer. Für den Fall, dass alle Änderungen an einem Tag abgelehnt wurden oder lediglich die Änderung mit der höchsten Nummer abgelehnt wurde, so wurde die entsprechende Nummer neu vergeben (so geschehen z. B. bei den Wahlen 1959 und 1968); dies wird so nicht mehr praktiziert. Auch für den Fall, dass mehrere Verfassungsänderungen in das Parlament eingebracht und nicht alle im Unterhaus angenommen werden (z. B. die 22.), kann es sein, dass "Lücken" in der Nummerierung entstehen.

Datum derVolksabstimmung # Hauptthema Stimmberechtigte Beteiligung Dafür Dagegen 1. Juli 1937 Einführung der Verfassung 1.775.055 75,8 % 56,5 % 43,5 % 2. September 1939Die ersten beiden Verfassungsänderungen fanden unter den Übergangsregelungen der Verfassung statt und wurden ohne Volksbefragung umgesetzt. Das angegebene Datum ist das Datum der Gesetzesunterzeichnung durch den irischen Präsidenten. 1. Notstands-Machtbefugnisse 30. Mai 1941 2. diverses 17. Juli 1959 (3.) Wahlsystem 1.678.450 58,4 % 48,2 % 51,8 % 16. Oktober 1968 (3.) Verfassungsgrenzen 1.717.389 65,8 % 39,2 % 60,8 % (4.) Wahlsystem 39,2 % 60,8 % 10. Mai 1972 3. Europäische Gemeinschaft 1.783.604 70,9 % 83,1 % 16,9 % 7. Dezember 1972 4. Wahlmindestalter 1.783.604 50,7 % 84,6 % 15,4 % 5. Anerkennung v. Religionen 84,4 % 15,6 % 5. Juli 1979 6. Adoptionen 2.179.466 28,6 % 99,0 % 1,0 % 7. Senatsreform 92,4 % 7,6 % 7. September 1983 8. Adoption 2.358.651 53,7 % 66,9 % 33,1 % 14. Juni 1984 9. Wahlsystem 2.399.257 47,5 % 75,4 % 24,6 % 26. Juni 1986 (10.) Scheidung 2.436.836 60,8 % 36,5 % 63,5 % 26. Mai 1987 10. Einheitliche Europäische Akte 2.461.790 44,1 % 69,9 % 30,1 % 18. Juni 1992 11. Maastricht-Vertrag 2.542.840 57,3 % 69,1 % 30,9 % 25. November 1992 12. Abtreibung 2.542.841 68,2 % 34,6 % 65,4 % " 13. Reisefreiheit bzgl. Abtreibung " " 62,4 % 37,6 % 14. Abtreibungs-Aufklärung 59,9 % 40,1 % 24. November 1995 15. Scheidung 2.628.834 62,2 % 50,3 % 49,7 % 28. November 1996 16. Kaution 2.659.895 29,2 % 74,8 % 25,2 % 30. Oktober 1997 17. Schutz des Kabinetts 2.688.316 47,2 % 52,6 % 47,4 % 22. Mai 1998 18. Vertrag von Amsterdam 2.747.088 56,2 % 61,7 % 38,3 % 19. Karfreitagsabkommen 94,4 % 5,6 % 11. Juni 1999 20. Wahlen 2.791.415 51,5 % 77,8 % 22,2 % 7. Juni 2001 21. Todesstrafe 2.867.960 34,8 % 62,1 % 37,9 % " 22. System der Richter (nicht vom Parlament bewilligt) " 23. Internationaler Strafgerichtshof 2.867.960 34,8 % 64,2 % 35,8 % " 24. Vertrag von Nizza " " 46,1 % 53,9 % 6. März 2002 25. Abtreibung 2.923.918 42,9 % 49,6 % 50,4 % 19. Oktober 2002 26. Vertrag von Nizza 2.923.918 49,5 % 62,9 % 37,1 % 11. Juni 2004 27. Staatsbürgerschaft 3.041.688 59,9 % 79,2 % 20,8 %12. Juni 2008(28.) Vertrag von Lissabon3.051.27853,1 %46,6 %53,4 %2. Oktober 200928.Vertrag von Lissabon3.078.03258,067,1 %32,9 %27. Oktober 201129.Entlohnung von Richtern3.191.15755,9 %79,7 %20,3 %27. Oktober 2011(30.)Parlamentarische Untersuchungen3.191.15755,9 % 46,7 %53,3 %31. Mai 201230.Europäischer Fiskalpakt3.144.82850,6 %60,3 %39,7 %10. November 201231.Kinderrechte3.183.68633,5 %58,0 % 42,0 % 4. Oktober 201332.Abschaffung des Oberhauses3.167.48439,2 %48,3 %51,7 %4. Oktober 201333.Neues Berufungsgericht3,167,48439,2 %48,3 %51,7 %22. Mai 201534.Gleichgeschlechtliche Ehe3,221,68160,5 %65,2 %34,8 %22. Mai 201535.Wahlrecht Präsidentschaft3,221,68160,5 %62,1 %37,9 %25. Mai 201836.Abtreibung3.367.55664 %66,4 %33,6 %27. Oktober 201837. Gotteslästerung3.401.65243,9 %64,9 %35,1 %26. Mai 201938.Scheidung3.397.63650,9 %82,1 %17,9 %8. März 202439. Familie3.438.56644,4 %32,3 %67,7 %8. März 202440.Pflege3.438.56644,4 %26,1 %73,9 %

Details der durchgeführten Verfassungsänderungen 1. Verfassungsänderung (1939) Die erste Verfassungsänderung trat am 2. September 1939 in Kraft. Der Inhalt war die Abänderung des Begriffs "Kriegszustand", indem auch in Zeiten des Krieges, an denen das Land nicht direkt beteiligt ist, berücksichtigt werden. Hintergrund war die Möglichkeit der Regierung Machtbefugnisse in Notstandszeiten auch dann ausüben zu können, wenn das Land neutral bleibt (was im Zweiten Weltkrieg passierte). Heutzutage kann die Regierung daher diese Machtbefugnisse ausüben, wenn das Parlament einen "nationalen Notstand" ausruft.

Diese Änderung wurde durch die Regierungspartei Fianna Fáil unter Eamon de Valera eingebracht. Da im Jahr 1939 noch die Übergangsregelungen galten, konnte diese Änderung (wie auch die zweite) ohne Volksbefragung umgesetzt werden.

2. Verfassungsänderung (1941) Die 2. Verfassungsänderung beinhaltete eine Vielzahl an Änderungen und trat am 30. Mai 1941 in Kraft. Auch diese Änderung wurde durch Fianna Fáil eingebracht und konnte ohne Volksbefragung umgesetzt werden.

Folgende Änderungen an der Verfassung wurden vorgenommen: Nach Artikel 26 kann der irische Präsident Gesetzesvorschläge zur Prüfung auf Verfassungsmäßigkeit an den Supreme Court übergeben. Hinzugefügt wurde der Zusatz, dass die Entscheidung des Supreme Court einstimmig erfolgen muss. Weiterhin wurde Artikel 34 dahingehend ergänzt, dass Gesetzesvorschläge, die der Supreme Court für verfassungsgemäß befunden hat, niemals erneut auf die Verfassungsmäßigkeit überprüft werden dürfen. Vor Abänderung des Artikels 40 konnte sich eine inhaftierte Person an jeden High-Court-Richter (und an so viele wie gewünscht) wenden, um eine Klageschrift zu erhalten. Durch die Änderung kann dies nur von einem Richter verlangt werden und wenn die Anklageschrift verfasst ist, steht es dem Präsidenten des High Court zu den oder die Richter zu bestimmen, die den Fall bearbeiten werden. Die Verfassungsänderung fügte auch den Zusatz hinzu, dass für den Fall, dass eine Verhaftung auf Grund eines Gesetzes das der Verfassung widerspricht, zustande gekommen ist, der High Court den Fall an den Supreme Court weitergeben muss und der Inhaftierte auf Kaution freikommen kann. Die dritte Änderung der „Habeas Corpus-Sektion“ betraf die Möglichkeit des High Courts, nun eine Todesstrafe aufzuschieben. Artikel 28 wurde so abgeändert, dass ein „Kriegszustand“ nur durch eine Resolution von beiden Parlamentshäusern aufgehoben werden kann. Der irische Text der Verfassung wurde angepasst und frühere Änderungen, die lediglich im englischen Text vorhanden waren, eingebaut. Da der irische Verfassungstext maßgeblich ist, war dieser Schritt bereits überfällig. Artikel 12.3.3 (Präsident kann sein Amt nicht mehr ausüben) wurde um die Regelung erweitert, dass eine Neuwahl (auch für den Fall, dass der Präsident sein Amt noch nicht angetreten hat) innerhalb von 60 Tagen abzuhalten ist. Weiterhin wurde genauer formuliert, dass die Presidential Commission sämtliche Aufgaben des Präsidenten übernehmen kann. Artikel 18 wurde ebenfalls geändert und spezifizierte die Senatsnominierung durch den Taoiseach. Die Prozedur bei der Verkürzung der Zeit, in der der Senat einem Gesetz zustimmen muss, wurde in Artikel 24.2 genauer gefasst. Weiterhin wurden kleinere Änderungen in den Bereichen der Senatswahl, des Gesetzgebungsprozesses und weiteren Artikeln eingeführt, die hauptsächlich den bestehenden Text genauer spezifizierten. Der Prozess der Gesetzgebung bzgl. Unterzeichnung und Inkrafttreten von Gesetzen, wurde in Artikel 25 leicht abgeändert. Die Volksbefragungen zu Gesetzesvorschlägen (eine der Ermessensentscheidungen des Präsidenten) erfuhr leichte Abänderungen. Artikel 34 wurde abgeändert, so dass Gerichtsverfahren in speziellen Fällen unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden können. Übergangsregelungen in Artikel 56 für Regierungsbeamte, die vor Inkrafttreten der Verfassung angestellt waren.

(geplante) 3. Verfassungsänderung (1958) Die geplante Verfassungsänderung vom 17. Juni 1958 – die erste, über die per Volksbefragung entschieden wurde – sollte das Wahlsystem zum Unterhaus vom Single transferable vote- zum First past the post-System ändern. Weiterhin sollte eine unabhängige Kommission zur Festlegung der Wahlbezirke nach verfassungsrechtlichen Grundlagen eingerichtet werden. Das Volk lehnte diese Verfassungsänderung ab.

(geplante) 3. Verfassungsänderung (1968)