mini|Kraftwerk Rheinau, gegen das sich 1954 die erste Volksinitiative richtete mini|Energieverbrauch nach Energiequellen in der Schweiz mini|Stromerzeugung nach Quelle – prozentualer Anteil Für die Schweizer Energiepolitik setzen sich der Bund, die Kantone und die Gemeinden im Rahmen ihrer Zuständigkeiten ein. Ihr Ziel ist gemäss dem 1990 in die Bundesverfassung eingefügten Artikel 89 eine ausreichende, breit gefächerte, sichere, wirtschaftliche und umweltverträgliche Energieversorgung sowie ein sparsamer und rationeller Energieverbrauch.Grundsätze der Energiepolitik, UVEK, gespeichert am 21. April 2024
Geschichte Hintergrund Ab den 1880er Jahren entstand in der Schweiz eine Vielzahl von Elektrizitätserzeugern, von der Kleinst- bis zur Grossfirma, von öffentlich-staatlichen über gemischtrechtliche bis hin zu privaten Unternehmen. Sie errichteten von 1883 bis 1900 mehr als 100 Kraftwerke mit einer durchschnittlichen Leistung von 700 Kilowatt zur lokalen Versorgung. Mit dem zunehmenden Ausbau der Wasserkraftnutzung und der zur Vernetzung benötigten Stromleitungen drängte sich um die Jahrhundertwende eine nationale rechtliche Regelung auf. 1902 wurde das Errichten von Leitungen im Starkstromgesetz reglementiert. Und 1908 nahmen Volk und Stände mit grossem Mehr einen Verfassungsartikel zur Wasserkraftnutzung an. Der Bund sollte damit die «öffentlichen Interessen» an der Wasserkraft wahren können, denn es wurde befürchtet, dass Privatunternehmen die einheimischen Wasserläufe zunehmend nur zu ihrem Vorteil nutzen würden. Das darauf gestützte Wasserrechtsgesetz, das dem Bund die Oberaufsicht verlieh, den Kantonen aber die Konzessionserteilung beliess, trat 1918 in Kraft. Im Jahr 1914 waren 6714 separate Kraftwerke in Betrieb aber nur 14 davon hatten eine Leistung von wenigstens 10 Megawatt. Die meisten dieser Kleinkraftwerke verschwanden.Die Entwicklung der Schweizer Energieversorgung seit 1800, swissgrid, 7. November 2023
Nachdem die Schweiz im Ersten Weltkrieg unter der Knappheit an Kohle gelitten hatte, wurde erstmals eine Energiepolitik des Bundes sichtbar, als der Bund sich auf die Kohle fokussierte, unter Einbezug des Erdölsektors.Kupper 2016 S. 64 Der Stromverbrauch hingegen stieg nach dem Weltkrieg zunächst verlangsamt und in der Schweiz von 1919 bis 1939 jährlich um nur fünf Prozent. Angesichts der politisch kritisierten Exportquote im Jahre 1930 von 28 Prozent wurde 1930 zunächst provisorisch das Eidgenössische Amt für Elektrizitätswirtschaft geschaffen, damit der Bund „Zahlen und Statistiken zur Hand hatte über Produktion und Verbrauch, Import und Export von Strom“. Die Stromnetze blieben lange aufgrund des Kantönligeists regional. Im Jahr 1937 war erstmals die Romandie mit der Deutschen Schweiz in einem Stromnetz verbunden.
Die Versorgung mit Elektrizität wurde 1941 als «nationales Projekt» staatlich gefördert.Kupper 2016 S. 37, zitierend Haag, 2004, S. 57–63 Der Strommangel in den strengen Nachkriegswintern 1946 bis 1948 und die Verbreitung von elektrischen Geräten in den Haushalten führten zu einem starken Ausbau der Wasserkraftnutzung. Ab 1950 fand dann die Zusammenschaltung aller Schweizer Stromnetze statt. 1950 bis 1969 wurden 156 neue Kraftwerke mit einer installierten Leistung von 7'200 MW in Betrieb genommen. Die Schweiz erzeugte 1960 mit 14 GJ pro Kopf und Jahr weltweit am meisten Hydroelektrizität, doppelt so viel wie Österreich auf dem zweiten Platz.
1961 wurden die Aufgaben des Amtes für Elektrizitätswirtschaft auf Erdöl und Erdgas erweitert und der Name auf Eidgenössisches Amt für Energiewirtschaft geändert. Dessen Aufgaben waren aber noch eng begrenzt. Der Bund konnte keine Politik betreiben, welche die Zukunft beeinflussen konnte.
Weichenstellung zur Atomenergie mini|Reaktor XAVIER im Paul-Scherrer-Institut Würenlingen 1974 Am Physikalischen Institut der ETH Zürich, dem seit 1927 Paul Scherrer vorstand, wurde an der Kerntechnik geforscht. Im November 1945, drei Monate nach den Atombombenabwürfen auf Hiroshima und Nagasaki, setzte der Bundesrat die Studienkommission für Atomenergie (SKA) ein, um die militärische und die zivile Nutzung der Atomkraft zu studieren. Die rechtlichen Grundlagen für die Nutzung der Atomenergie legten ein Verfassungsartikel, den das Volk am 27. November 1957 mit 77,3 Prozent Ja annahm, sowie das darauf gestützte Bundesgesetz über die friedliche Nutzung der Atomenergie und den Strahlenschutz von 1959. Ab 1953 trieben Schweizer Grossunternehmen, finanziert von der SKA, die Entwicklung eines eigenen Atomreaktortyps voran. Sie scheiterten aber endgültig, als sich 1969 im Versuchsreaktor in Lucens ein schwerer Unfall ereignete. Die Havarie aufgrund einer Kernschmelze führte jedoch noch nicht zu Diskussionen in der Öffentlichkeit; sie glaubte den Beteuerungen der SKA, die Sicherheit der Anlage sei durch den Unfall gerade bestätigt worden. Bis 1966 waren 615 Millionen Franken zur Erforschung und Entwicklung der Atomtechnologie investiert worden, wovon 87 Prozent von Bund und Kantonen stammten. Diese Aufwendungen schufen eine wissenschaftlich-technisch-bürokratische Infrastruktur, dank der es der Energiewirtschaft möglich wurde, ausländische Reaktoren einzukaufen.
Der aufkommende Umweltschutz sorgte sich als Erstes in den 1950er-Jahren um die Gewässer und richtete sich in der Folge auch gegen den Ausbau der Wasserkraft; das ursprüngliche Projekt des Kraftwerks bei Rheinau hätte gar den Rheinfall um zwei Meter Höhe verkürzt. Eine Volksinitiative gegen dieses Projekt führte zur ersten gesamtschweizerischen Abstimmung über ein Kraftwerkprojekt. Am 5. Dezember 1954 wurde sie abgelehnt, das Kraftwerk aber trotz Ablehnung doch nicht so gebaut wie geplant. Derart schien der Ausbau der Wasserkraft auch immer unwirtschaftlicher. Bis 1963 hatten sich die grossen Elektrizitätsversorger in ihrem „Zehn-Werke-Bericht“ gegenüber der Atomkraft noch zurückgehalten und thermische Kraftwerke zur Stromerzeugung vorgesehen, welche aber in den Standortregionen wiederum auf grossen Widerstand stiessen. Bundesrat Willy Spühler (SP) forderte 1963 im Namen der Landesregierung: «Der Augenblick ist gekommen, ernsthaft und unverzüglich zu prüfen, ob auf die kurzfristig gedachte Zwischenstufe von konventionellen thermischen Kraftwerken verzichtet und unmittelbar auf den Bau und die Inbetriebnahme von Atomkraftwerken zugesteuert werden sollte.» Der Präsident des Schweizerischen Bundes für Naturschutz, Jakob Bächtold, bilanzierte, dass dank der Atomenergie nun weder Gewässer ohne Rücksicht auf die Landschaft der Energiegewinnung zu opfern, noch kaum akzeptierbare Standorte für Öl- oder Kohlekraftwerke gefunden werden müssten.
Zwischen 1964 und 1971 gab es so elf Projekte für den Bau von Atomkraftwerken. In Betrieb gingen davon Beznau I (1969) und II (1971), Mühleberg (1972), Gösgen (1978) und Leibstadt (1984) mit einer installierten Leistung von insgesamt 3000 MW. Das bedeutete die Weichenstellung für einen Mix bei der Stromerzeugung, wie er für viele Jahre Bestand hatte: rund 60 Prozent Wasserkraft und 40 Prozent Atomenergie.
Grundlagen für die Energiepolitik des Bundes Die Ölpreiskrise von 1973 traf die Schweiz, deren Energieversorgung damals zu 80 Prozent vom Erdöl abhing, völlig unerwartet. Der Bund konnte mangels gesetzlicher Grundlagen für eine umfassende Energiepolitik nur kurzfristig die Reduktion des Verbrauchs fordern, vor allem mit Sonntagsfahrverboten, und langfristig die Substitution des importierten Erdöls fördern, dies mit der Planung von weiteren Atom- und Wasserkraftwerken, aber auch mit der Nutzung von Sonnenenergie oder Geothermie.
Um die rechtlichen Grundlagen für die Energiepolitik zu schaffen, setzte der Bundesrat 1974 die Eidgenössische Kommission für die Gesamtenergiekonzeption (GEK) unter dem Vorsitz von «Atompapst» Michael Kohn ein. Sie zeigte in ihrem Endbericht von 1978 vier Szenarien auf: I. Rein marktwirtschaftlich: Korrektur des Energieverbrauchs nur durch Preismechanismus, keine regulatorischen Eingriffe. II. Marktwirtschaftlich-föderalistisch: flankierende staatliche Eingriffe, Entscheidungskompetenz weiter bei Kantonen und Gemeinden. III. Interventionistisch: neue Kompetenzen für den Bund aufgrund eines Verfassungsartikels. IV. Dirigistisch: «Nullwachstum» dank Verringerung des Energieverbrauchs und Veränderung des Lebensstils.
Gemäss der Empfehlung der Kommission entschied sich der Bundesrat für das Szenario III. Er legte einen Verfassungsartikel vor, auf den sich Sparprogramme und Forschungsprojekte stützen liessen. Der Energieartikel scheiterte aber am 27. Februar 1983 am Ständemehr von 12 Nein gegen 11 Ja, wobei 50,9 Prozent der Bürger Ja gestimmt hatten. Dazu führte eine unheilige Allianz: Gegen den Energieartikel kämpften einerseits Wirtschaftsverbände, denen die Eingriffe in den Markt und die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen zu weit gingen, anderseits Linksparteien und Umweltorganisationen, die sich gegen eine weitere Bevorteilung der Atomkraft wandten.
Eine zweite Vorlage für einen Energieartikel, der den Föderalismus respektierte, kam am 23. September 1990 zur Volksabstimmung, zusammen mit Initiativen für einen Atomausstieg (52,9 % Nein) und für ein Atomkraftwerk-Moratorium von zehn Jahren (54,5 % Ja). Der Energieartikel wurde mit 71,1 Prozent Ja und allen 23 Stände-Stimmen klar angenommen.
Auseinandersetzungen um die Atomenergie mini|Protest auf dem Gelände des geplanten AKW Kaiseraugst 1975 National wandelte sich um 1970 der Naturschutz zur Umweltbewegung, die sich mit den negativen Folgen des überhitzten Wachstums der 1960er Jahre auseinandersetzte, wie Gewässerverschmutzung, Verkehrsabgase, Müll und Lärm. Am 6. Juni 1971, in der ersten Abstimmung mit Beteiligung der Frauen, nahm das Volk den Umweltartikel mit einem rekordhohen Ja-Mehr von 92,7 Prozent an. Global setzte um 1972 eine Debatte um die Entwicklung der Wirtschaft ein, vor allem mit der UN-Umweltkonferenz in Stockholm und der Veröffentlichung des Bestsellers Die Grenzen des Wachstums durch den Club of Rome. So meinte der Schweizerische Bund für Naturschutz 1974, weniger als zehn Jahre nach seiner Aussage, Öl und Gas zu überspringen und «direkt den Schritt zur Gewinnung von Atomenergie zu tun», es könne nur eine Lösung geben: «Weniger Energieverbrauch statt weitere Atomkraftwerke».Patrick Kupper: Abschied von Wachstum und Fortschritt, Einleitung
Zu Widerstand gegen den Bau von Kernkraftwerken kam es zuerst in Kaiseraugst. Ab 1969 wandten sich lokale Bürgerinitiativen und politische Aktionen aus Basel gegen das Projekt, vorerst wegen der geplanten Kühlung durch Flusswasser. Der Bundesrat untersagte 1971 die Flusswasserkühlung bei den laufenden Projekten an Aare und Rhein; der deshalb nötige Bau von Kühltürmen führte aber ebenfalls zu heftigen Protesten. Im April 1975 besetzten 15'000 Aktivisten das Baugelände in Kaiseraugst, um die angelaufenen Bauarbeiten zu stoppen. Die Besetzer brachen ihre Aktion nach elf Wochen ab. Der Bundesrat sprach sich 1981 für einen anderen Anlagetyp aus. Das Projekt wurde aber 1988 aufgrund eines Vorstosses von führenden Parlamentariern «aus politischen, staatsbürgerlichen und gesellschaftlichen Gründen» aufgegeben.