Paul Gebhard Gustav Werner (* 4. November 1900 in Appenweier; † 15. Februar 1970 in Leinfelden) war ein deutscher Verwaltungsjurist, Kriminalpolizist, SS-Führer und Ministerialrat. Zur Zeit des Nationalsozialismus leitete er im Reichssicherheitshauptamt (RSHA) die Amtsgruppe V A (Kriminalpolitik und Vorbeugung) und war Vertreter von Arthur Nebe als Leiter des Amtes V (Reichskriminalpolizeiamt) (RKPA). Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges war er ab 1951 Ministerialrat im baden-württembergischen Innenministerium.

Herkunft, Studium und Beruf Paul Werner war der Sohn eines Reichsbahninspektors. Er wuchs in Heidelberg auf, wohin sein Vater 1902 versetzt wurde. Nach dem Notabitur wurde er 1918 noch für die letzten Monate des Ersten Weltkrieges eingezogen, nahm aber nicht mehr an Kampfhandlungen teil. In Heidelberg und Freiburg nahm Werner nach Kriegsende ein Studium der Rechtswissenschaften auf. Seit dem Wintersemester 1919/20 gehörte er der Burschenschaft Allemannia Heidelberg an.Willy Nolte (Hrsg.): Burschenschafter-Stammrolle. Verzeichnis der Mitglieder der Deutschen Burschenschaft nach dem Stande vom Sommer-Semester 1934. Berlin 1934, S. 537.Unsere Toten. In: Burschenschaftliche Blätter, 86. Jg. (1971), H. 6, S. 142. 1923 legte er das Referendarexamen mit der Note „lobenswert“ ab. Er wurde als Hilfsrichter und Hilfsstaatsanwalt in Baden eingesetzt, bevor er sein Assessorexamen 1926 mit der Bewertung „gut“ ablegte. Werner absolvierte die gewöhnliche Berufslaufbahn als Staatsanwalt in Offenburg und Pforzheim sowie als Zivil- und Arbeitsrichter am Amtsgericht Lörrach, wo er 1933 zum Amtsgerichtsrat ernannt wurde.Michael Wildt: Generation des Unbedingten. Das Führungskorps des Reichssicherheitshauptamtes, Hamburger Edition, Hamburg 2003, S. 314f.

Zeit des Nationalsozialismus Schon als Student, als er sich seiner Burschenschaft anschloss, war er nach eigenen Worte "rechts, völkisch eingestellt".Michael Wildt, Generation des Unbedingten. Das Führungskorps des Reichssicherheitshauptamtes, Hamburg 2002, S. 315. In die NSDAP wurde er nach dem Machtantritt der NSDAP und ihrer deutschnationalen Bündnispartner zum 1. Mai 1933 aufgenommen (Mitgliedsnummer 3.025.030).Michael Wildt: Generation des Unbedingten. Das Führungskorps des Reichssicherheitshauptamtes Hamburger Edition HIS, Hamburg 2003, S. 315. Von November 1933 bis zum Mai 1937 gehörte er auch der SA an und übte dort dreieinhalb Jahre die Funktion eines „Fürsorge- oder Schießwarts“ sowie „Truppführers“ aus.Daniel Stange / Ingo Wirth: Paul Werner (1900–1970). In: Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Heft 7/8 2013, S. 623f. Von der SA wechselte er 1937 zur SS (SS-Nummer 290.389).Andreas Seeger: Gestapo-Müller: Die Karriere eines Schreibtischtäters. Metropol Verlag, Berlin 1996, ISBN 3-926893-28-1, S. 163. Ergänzend war er Mitglied „in der NS-Volkswohlfahrt, im NS-Rechtswahrerbund, im NS-Altherrenbund, Verein ‚Lebensborn‘ und im Reichsluftschutzbund“.Daniel Stange / Ingo Wirth: Paul Werner (1900–1970). In: Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Heft 7/8 2013, S. 624.

Anfang September 1933 wurde Werner zum Leiter des Badischen Landeskriminalamtes in Karlsruhe bestellt.Michael Wildt: Generation des Unbedingten. Das Führungskorps des Reichssicherheitshauptamtes Hamburger Edition HIS, Hamburg 2003, S. 65. Sein erfolgreiches Wirken führte schließlich im Mai 1937 zur Berufung als stellvertretender Leiter des neugebildeten RKPA nach Berlin. Obwohl Kollegen später behaupteten, er sei kein besonders „scharfer“ Nationalsozialist gewesen, war er an entscheidender Stelle für die neue Konzeption des Reichskriminalpolizeiamtes und deren Umsetzung in eine effektive kriminalpolizeiliche Arbeit verantwortlich.Vgl. Wolfgang Ayaß (Bearb.): "Gemeinschaftsfremde". Quellen zur Verfolgung von "Asozialen" 1933–1945, Koblenz 1998, S. 94, 216, 250, 258 f., 271, 274, 280, 290, 301, 303, 330–332, 352 f., 366, 380. Hier fand Werner auch die Möglichkeit, seine eigene Überzeugung, die genetischen Dispositionen seien der Grund für Kriminalität, als neue polizeipolitische Leitlinie auf höchster Ebene bestätigt zu sehen und für die Praxis verfügbar zu machen. Konsequenz war eine vorbeugende Verbrechensbekämpfung durch Erfassung, Beobachtung und mögliche Vorbeugehaft für „Berufsverbrecher“, der Werner als Leiter der Amtsgruppe V A (Aufbau, Aufgaben und Rechtsfragen der Kriminalpolizei) des Reichssicherheitshauptamtes (RSHA) zunehmend Geltung verschaffte.Michael Wildt: Generation des Unbedingten. Das Führungskorps des Reichssicherheitshauptamtes Hamburger Edition HIS, Hamburg 2003, S. 315f.

So arbeitete Werner den Erlass des Reichsinnenministers vom 14. Dezember 1937 zur „Vorbeugenden Verbrechensbekämpfung durch die Polizei“ maßgeblich aus.Abgedruckt bei Wolfgang Ayaß (Bearb.): "Gemeinschaftsfremde". Quellen zur Verfolgung von "Asozialen" 1933–1945, Koblenz 1998, Nr. 50. Dieser Erlass bestimmte mit den Ausführungsrichtlinien vom 4. April 1938Abgedruckt bei Wolfgang Ayaß: "Gemeinschaftsfremde", Nr. 62. künftig die Prinzipien der polizeilichen Maßnahmen. Er bildete eine wesentliche Voraussetzung für die spätere Deportation von Sinti und anderen Roma in Konzentrationslager.Katrin Seybold: Paul Werner: Großmeister der Vernichtungslager, in BRD-Zeiten Ministerialrat. In: Hermann G. Abmayer (Hrsg.): Stuttgarter NS-Täter. Stuttgart 2009, S. 75f.; siehe auch Daniel Stange / Ingo Wirth: Paul Werner (1900–1970). In: Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Heft 7/8 2013, S. 626f.

Zu seinen Aufgabenschwerpunkten im Reichskriminalpolizeiamt gehörte auch die Bekämpfung der Jugendkriminalität. In verschiedenen Publikationen betonte er die Herkunft der straffällig gewordenen Jugendlichen aus „kriminellen Sippen“. Dabei forcierte er die „kriminalpolizeiliche Überwachung von Kindern und Jugendlichen, die erblich kriminell belastet erscheinen“. Es gehe nicht primär um die „Unschädlichmachung“ des Individuums, sondern die Beendigung eines kriminalitätsfördernden „Erbstroms“. Die Einrichtung „polizeilicher Jugendschutzlager“ ging auf eine Besprechung Heydrichs Ende 1939 zurück, an der Werner als Vertreter des Reichskriminalpolizeiamtes teilgenommen hatte. Werner flankierte solche Maßnahmen mit zahlreichen Beiträgen in Fachzeitschriften und Beiträgen, wobei er immer wieder die „Unfruchtbarkeitmachung im Rahmen der Bekämpfung der Jugendkriminalität“ propagierte.Daniel Stange / Ingo Wirth: Paul Werner (1900–1970). In: Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Heft 7/8 2013, S. 631f.

Werner räumte auch der Erbbiologie einen hohen Stellenwert für die kriminalpolizeiliche Strategie einer vorbeugenden Verbrechensbekämpfung im Sinne der Sippenforschung ein:

„Wenn ein Verbrecher oder Asozialer Vorfahren hat, die ebenfalls verbrecherisch oder asozial lebten […], ist nach den Ergebnissen der Erbforschung erwiesen, daß sein Verhalten erbbedingt ist. Ein solcher Mensch muß […] in anderer Weise angepackt werden, als ein Mensch, der […] einer anständigen Familie entstammt […]. Der Verbrecher wird nicht mehr als Einzelperson, seine Tat nicht mehr als Einzeltat angesehen. Er ist vielmehr als Sproß und Ahn einer Sippe, seine Tat als Tat eines Sippengliedes zu betrachten.“Zitiert nach Michael Wildt: Generation des Unbedingten... Hamburg 2003, ISBN 3-930908-87-5, S. 320.

Die Errichtung des Kriminalbiologischen Instituts der Sicherheitspolizei (KBI) im Reichssicherheitshauptamt unter Robert Ritter mit Erlass vom 21. Dezember 1941 geschah denn auch weitgehend auf Betreiben Werners.Michael Wildt: Generation des Unbedingten. Das Führungskorps des Reichssicherheitshauptamtes Hamburger Edition HIS, Hamburg 2003, S. 319.

Hans Hefelmann, Amtsleiter in der Kanzlei des Führers (KdF), sagte bei einer Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft Stuttgart am 20. Februar 1963 aus, Werner sei der Verbindungsmann des Reichskriminalpolizeiamtes zu Reinhold Vorberg, dem Leiter der „Gemeinnützigen Krankentransport GmbH (GeKraT)“, der Transportabteilung der Aktion T4, gewesen. Werner sei zusammen mit Nebe zu einer Besprechung über das vorgesehene „Euthanasie“-Programm im August 1939 mit Oberdienstleiter Viktor Brack, dem Chef des Amtes II der KdF und Organisator der Aktion T4, in der Reichskanzlei zusammengetroffen.Michael Wildt: Generation des Unbedingten. Das Führungskorps des Reichssicherheitshauptamtes Hamburger Edition HIS, Hamburg 2003, S. 328f.

Ab dem Frühjahr 1942 führte Werner eine Inspektion der deutschen Kriminalpolizeistellen in Paris, Brüssel und Den Haag durch.Michael Wildt: Generation des Unbedingten. Das Führungskorps des Reichssicherheitshauptamtes Hamburger Edition HIS, Hamburg 2003, S. 316. Zuletzt sammelte er von September 1942 bis März 1943 praktische Erfahrungen vor Ort als Inspekteur der Sicherheitspolizei und des SD in Stettin.Patrick Wagner: Hitlers Kriminalisten: Die deutsche Kriminalpolizei und der Nationalsozialismus zwischen 1920 und 1960, München 2002, S. 131. Im März 1943 übernahm er wieder seine Stelle als Leiter der Amtsgruppe V A (Kriminalpolitik und Vorbeugung) und Vertreter des Amtes V, Arthur Nebe, im RSHA. Während seiner Abwesenheit wurde Werner von SS-Obersturmbannführer Robert Schefe vertreten. Werner blieb bis Kriegsende auf dieser Stelle.

Am 28. Oktober 1942 wurde er zum Oberst der Polizei befördert. Er wurde im Januar 1944 mit dem Kriegsverdienstkreuz I. und II. Klasse mit Schwertern ausgezeichnet. Am 9. November 1944 stieg Werner zum SS-Oberführer auf, dem höchsten Rang, den er in der SS erreichte.

Nachkriegszeit