Die k.k. Gendarmerie (: „bewaffnete Leute“) wurde als militärisch organisierter Wachkörper per kaiserlicher Verordnung vom 8. Juni 1849 ins Leben gerufen. Mit der Neuordnung des öffentlichen Sicherheitswesens nach der Revolution von 1848 löste die kaiserlich-königliche (k.k.) Gendarmerie eine Vielzahl der auf dem Land in Dörfern und Kleinstädten aktiven Sicherheitsorgane (Büttel, Landdragoner u. a.) ab, einschließlich der gutsherrlichen Patrimonialpolizei.
Mehrmals reorganisiert, war die k.k. Gendarmerie unmittelbarer Vorläufer der Bundesgendarmerie, Vorbild der königlich-ungarischen (k.u.) Gendarmerie (1881) und, gemeinsam mit letzterer, Mutterorganisation des k.u.k. Gendarmeriekorps für Bosnien und die Herzegowina (1879/1908).
Korpsgeschichte von 1849 bis 1918 mini|Lombardische Gendarmerie im Kaiserreich Österreich um 1840. Anfangs als Sicherheitstruppe „im ganzen Umfange des österreichischen Kaiserthums“ konzipiert, erstreckte sich das Wirkungsgebiet eines staatlichen Polizeiorgans damit erstmals über das gesamte Territorium der Habsburgermonarchie. Die Leitung der neuen Truppe übernahm als „General-Gendarmerie-Inspector“ der Feldmarschallleutnant Johann Franz Kempen, Freiherr von Fichtenstamm.
Vorbild der neuen Organisation war das Gendarmerieregiment in der Lombardei. Mit der Annexion des lombardisch-venezianischen Königreichs nach dem Wiener Kongress 1815 übernahm Österreich das dort aktive, knapp 1.000 Mann starke Gendarmerieregiment. Bis dahin war in der Habsburgermonarchie allein das 1776 in den größeren Städten (Wien, Lemberg, Krakau, Przemysl u. a.) aufgestellte „Militärische Polizei-Wach-Corps“ (seit 1840: „Militär-Polizei-Commanden“) als militärisch organisierte Sicherheitswache bekannt gewesen.
Die dunkelgrüne, rot paspelierte Uniform nebst der an der linken Schulter getragenen Achselschnur wurde von der k.k. Gendarmerie und von der gleichzeitig etablierten Abteilung Leibgarde-Gendarmerie („Burggendarmen“; seit 1868: K.u.k. Leibgardereitereskadron) kopiert, wobei letztere gemeinsam mit der ähnlich uniformierten k.(u.)k. Leibgarde-Infanteriekompanie den Wach- und Ordonnanzdienst in der Wiener Hofburg versah.
Von der Bevölkerung zunächst begrüßt, wurde die k.k. Gendarmerie in der Ära des Neoabsolutismus (1850–1860) politisch instrumentalisiert: Neben der Verbrechensbekämpfung gehörte nun auch die Anfertigung politischer Dossiers über öffentliche Funktionsträger (Lehrer, Richter, Beamte usw.) zu ihrem Aufgabenkreis.
Im Zuge des Österreichisch-Ungarischen Ausgleichs 1867 verlor die k.k. Gendarmerie die Zuständigkeit für die ungarische Reichshälfte; lediglich in Kroatien-Slavonien und Siebenbürgen blieb die Gendarmerie aktiv. Erst 1881 kam es in Transleithanien mit der Installierung der königlich-ungarischen (k.u.) Gendarmerie zur Gründung einer einheitlichen Landessicherheitswache. Zuvor hatten sich die zuständigen lokalen Behörden als Ordnungsmacht überfordert gezeigt. Das 1871 wiederaufgestellte „Serezaner-Corps“, das seinen Dienst an der ehemaligen Militärgrenze verrichtet hatte, ging in der neuen k.u. Gendarmerie auf.
Zunächst Teil des k.k, später k.u.k. Heeres, wurde die k.k. Gendarmerie mit dem Gendarmeriegesetz vom 26. Februar 1876 unter k.k. Ministerpräsident Fürst Adolf von Auersperg aus dem Heeresverband herausgelöst. Was den öffentlichen Sicherheitsdienst betraf, unterstand sie den jeweiligen k.k. Bezirks- und Landesbehörden. In militärischen, administrativen und ökonomischen Belangen war das k.k. Ministerium für Landesverteidigung vorgesetzte Behörde; die Gendarmerie war somit formal Teil der Landwehr, ihre Angehörigen waren dem Rechtsstatus nach Soldaten. Erst 1918, nach dem Untergang der Monarchie, wurden die Gendarmen auch unterhalb der Offiziersebene Staatsbeamten gleichgesetzt und der Zivilgerichtsbarkeit unterstellt. mini|k.u.k. Feldgendarmen Seit der 1870 verfügten Aufstellung von – nur im Kriegsfall zu mobilisierenden – Feldgendarmerie-Abteilungen hatten die zwei bzw. drei Landesgendarmerien das dafür notwendige Personal an Offizieren und Fußgendarmen zu stellen (berittene Feldgendarmen stellte zunächst die Kavallerie). Im Ersten Weltkrieg waren die k.u.k. Feldgendarmerie und die ihr attachierten Hilfs- bzw. Ersatzgendarmen vor allem mit der Aufrechterhaltung der Ordnung hinter der Front und in den besetzten Gebieten beauftragt, wozu auch die Bekämpfung des feindlichen Spionagewesens und sog. Komitadschibanden (bewaffnete Freischärler) gehörte. Die 1897 erlassenen „Organische(n) Bestimmungen und Dienstvorschrift für die Feldgendarmerie der k.u.k. Armee“ konkretisierten das weitere Aufgabenfeld, wozu insbesondere die Unterstützung der Generalstabsoffiziere mittels Kundschafter-, Kurier-, Ordonnanz- und Eskortedienst zählte. Ferner war die Feldgendarmerie für die Einbringung von Deserteuren verantwortlich sowie für die Regelung des Straßenverkehrs; zu bloßen Bewachungsaufgaben wie den Transport von Kriegsgefangenen sollten die gut ausgebildeten Feldgendarmen möglichst nicht herangezogen werden.
Organisation Per Verordnung des Ministeriums des Innern vom 18. Januar 1850 über die „Organisierung der Gendarmerie“ erfolgte die im Reichsgesetzblatt veröffentlichte Aufstellung von sechzehn Gendarmerie-Regimentern. In jedem Kronland versah eines (in Ungarn: drei) der laut Statut etwa 1000 Mann zählenden Regimenter seinen Dienst, mit einem Stabsoffizier (Major bis Oberst) an der Spitze. Jedes Regiment (am 16. Jänner 1866 umbenannt in Landesgendarmeriekommando, LGK) bestand aus mehreren diensttuenden Flügeln (seit 1866 Dienst-Abteilungen), denen jeweils ein Oberoffizier vorstand (Rittmeister 1. oder 2. Klasse, nach 1866 auch Oberleutnant oder Leutnant). Die Flügel wiederum waren in Züge (nach 1866 entfallen) gegliedert, die jeweils ein Oberleutnant oder Leutnant kommandierte. Untereinheit des Zugs war bis 1860 die Sektion, dann der (Sektions-)Bezirk, mit einem wirklichen Wachtmeister („Bezirkswachtmeister“) an der Spitze. Dem Bezirk unterstellt waren mehrere Posten (d. h. Gendarmerie-Stationen). Diese befehligte je ein Postenführer (tw. mit der Charge eines Titular-Wachtmeisters), sofern mehr als zwei Gendarmen an dem Standort dienten. Bei nur zwei Gendarmen an einem Posten fungierte als Postenkommandant der ranghöhere- bzw. dienstältere Gendarm (oft als Titular-Postenführer). Daneben existierten zahlreiche Einzelposten mit nur einem Gendarm. Der Bezirkswachtmeister diente an seinem eigenen Standort zugleich als Postenführer; in Zeiten der Abwesenheit (bspw. während der Visitation der ihm unterstellten Posten) vertrat den Bezirkswachtmeister in der Regel ein Titular-Wachtmeister. Den Offizieren oblag die organisatorische und militärische Aufsicht sowie die Ausbildung ihrer Untergebenen; die eigentliche polizeiliche Schutz- und Ermittlungsarbeit leisteten die Gendarmen vom Wachtmeister abwärts.
Die Zahl der Gendarmen stieg zwischen 1894 und 1914 von 9.209 auf 14.215 Mann an, die Zahl der Posten von 2.337 auf insgesamt 3.644. Damit waren im statistischen Mittel knapp vier Gendarmen je Posten stationiert, die Postenführer und Wachtmeister einberechnet. Eine Abteilung umfasste etwa zwei bis fünf Bezirke, und diese wiederum zwischen sechs und neun Posten (nur beim LGK Niederösterreich bis zu 12 Posten).
Bei den LGK war jeweils eine Anzahl von Hilfsarbeitern etaisiert (bei den LGK etwa zehn, nur beim LGK Böhmen 16 Wachtmeister, seltener Postenführer). Dazu zählten die Adjutanturs-Hilfsarbeiter, Instruktionsunteroffiziere, Rechnungsunteroffiziere sowie die Abteilungsmanipulanten (Wachtmeister als Amtshelfer).Jahrbuch für die k.k. Gendarmerie der im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder, für das Jahr 1897, S. 24 ff.
+ Organisation der Gendarmerie-Regimenter per Verordnung vom 18. Jänner 1850 Regiments-Nummer Kronland Regiments-Nummer Kronland1 Österreich ob und unter der Enns und Salzburg 9 Woiwodina2 Böhmen 10 Kroatien und Slawonien3 Mähren und Schlesien 11 Illyrien4 Galizien mit der Bukowina und dem Krakauer Gebiete 12 Steyermark5 Ungarn 13 Tirol und Vorarlberg6 Ungarn 14 Lombardei7 Ungarn 15 Venezien8 Siebenbürgen 16 Dalmatien 1854 wurde die Zahl der Regimenter von sechzehn auf neunzehn erhöht. Grund war die zu große Ausdehnung der Zuständigkeitsbereiche der Regimenter 4, 5 und 6. Die Änderungen waren wie folgt:
+ Organisation der Gendarmerie-Regimenter 1854 Regiments-Nummer Kronland Regiments-Nummer Kronland4 Ost-Galizien und Bukowina 17 Krakau5 Verwaltungsgebiet von Kaschau (Kassa) 18 Preßburg (Pozsony/Bratislava)6 Pest 19 Ödenburg (Sopron)
Nach dem Verlust der Lombardei 1859 an Frankreich und mit der Umwandlung der Gendarmerieregimenter 1866 in fünfzehn Landesgendarmeriekommanden (LGK) ergaben sich folgende Neueinteilung:
+ Umwandlung der Gendarmerieregimenter in Landeskommanden per Allerhöchster Entschließung vom 28. Jänner 1866 LGK-Nr. Stabsstation Kronland LGK-Nr. Stabsstation Kronland1 Wien Nieder- u. Oberösterreich, Salzburg 9 Temesvár Ungarn2 Prag Böhmen 10 Klausenburg Siebenbürgen3 Venedig Venetien, Tirol, Vorarlberg 11 Lemberg Ost-Galizien und Bukowina4 Brünn Mähren und Schlesien 12 Krakau West-Galizien5 Kaschau Ungarn 13 Laibach Steiermark, Kärnten, Krain, Küstenland6 Pest Ungarn 14 Agram Kroatien und Slawonien7 Preßburg Ungarn 15 Zara Dalmatien8 Ödenburg Ungarn Die bedeutendsten Veränderungen brachte das Jahr 1867. Nach der Niederlage gegen Preußen und Italien im Deutschen Krieg 1866 ging Venetien an Italien verloren. Gleichzeitig wurde Ungarn ein eigenständiger Reichsteil innerhalb des habsburgischen Staatsverbands.
Eine Zirkularverordnung vom 8. Mai 1867 verfügte die Übertragung des Sicherheitsdienstes an die ungarischen Landesbehörden. Allerdings kam es erst 1881 zur Gründung einer eigenen königlich-ungarischen (k.u.) Gendarmerie, deren Entwicklung von der nunmehr in ihrem Bestand reduzierten k.k. Gendarmerie im österreichischen Reichsteil weitestgehend unbeeinflusst blieb. In der ungarischen Reichshälfte blieb die k.k. Gendarmerie vorerst nur in Kroatien-Slavonien sowie in Siebenbürgen erhalten, wo sie vorübergehend dem Reichskriegsministerium unterstellt wurde. 1868 wurde die Gendarmerie-Zentralinspektion aufgehoben; die Befugnisse gingen an das k.k. Landesverteidigungsministerium in Wien über, womit die k.k. Gendarmerie Teil der k.k. Landwehr wurde. Der militärische Oberbefehl sowie die Disziplinargewalt lag bei einem neu systematisierten Gendarmerieinspektor.
+ Organisation der k.k. Gendarmerie ab 1868 LGK-Nr. Kronland LGK-Nr. Kronland1 Nieder- u. Oberösterreich, Salzburg 6 (aufgelassen)2 Böhmen 7 Steiermark, Kärnten, Krain, Küstenland3 Tirol und Vorarlberg 8 Kroatien-Slawonien4 Mähren und Schlesien 9 Dalmatien5 Galizien 10 Siebenbürgen
Im Gefolge der 1873 erlassenen Bestimmungen, nach denen die Gliederung der k.k. Gendarmerie der politischen Einteilung Cisleithaniens zu folgen hatte, kam es nochmals zu einer Reorganisation:
+ Organisation der k.k. Gendarmerie ab 1876 LGK-Nr. Sitz Kronland LGK-Nr. Sitz Kronland1 Wien Niederösterreich 9 Zara Dalmatien2 Prag Böhmen 10 (1876 zum k.u. Honvédministerium) 3 Innsbruck Tirol und Vorarlberg 11 Linz Oberösterreich4 Brünn Mähren 12 Laibach Krain5 Lemberg Galizien 13 Czernowitz Bukowina6 Graz Steiermark 14 Klagenfurt Kärnten7 Triest Istrien 15 Troppau Schlesien8 (1876 zum k.u. Honvedministerium) 16 Salzburg Salzburg
Uniform und Ausrüstung Die Adjustierung von 1849 Ein Erlass des Kriegsministeriums vom 14. Februar 1849 definierte die Vorschriften der für die gesamte Monarchie gültigen Gendarmerieadjustierung. Von den Bestimmungen ausgenommen blieb interessanterweise die Musterformation der kk. Gendarmerie, das Gendarmerieregiment in der Lombardei.