Eine Farbmarke ist eine Marke (als Warenzeichen), die aus einer oder mehreren Farben besteht, ohne eine figürliche Begrenzung (Kontur).https://www.dpma.de/docs/marken/mf_farbmarke.pdf
Hintergrund Eine abstrakte Farbe als solche kann die Funktion einer Marke erfüllen, nämlich Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Damit kann eine Farbe grundsätzlich als Marke in das Markenregister eingetragen werden.
Wie bei allen Markenformen muss auch bei der Farbmarke Unterscheidungskraft für die jeweils beanspruchten Waren und Dienstleistungen gegeben sein. Aufgrund der Vielzahl der im werblichen Umfeld benutzten Farben ist dies in der Regel jedoch nicht der Fall. Häufig ermöglicht daher erst eine Verkehrsdurchsetzung eine Eintragung einer Farbmarke in das Markenregister.
Problematisch ist hier – wie bei der Geruchsmarke – das Erfordernis der graphischen Darstellbarkeit. Hierzu hat der EuGH am 12. Dezember 2002 in seiner Sieckmann-Entscheidung (EuGH, Rechtssache C-273/00)Marken – Rechtsangleichung – Richtlinie 89/104/EWG – Artikel 2 – Markenformen – Zeichen, die sich grafisch darstellen lassen – Riech- oder Geruchszeichen, Urteil des Gerichtshofes, 12. Dezember 2002, Rechtssache C-273/00, CURIA Abruf 9. Februar 2017 später bezugnehmend in der Libertel-Marken – Rechtsangleichung – Richtlinie 89/104/EWG – Markenfähige Zeichen – Unterscheidungskraft – Farbe als solche – Farbe Orange, Urteil des Gerichtshofes, 6. Mai 2003, Rechtssache C-104/01, CURIA Abruf 9. Februar 2017 und Heidelberger-Bauchemie-EntscheidungMarken – Rechtsangleichung – Richtlinie 89/104/EWG – Markenformen – Farbzusammenstellungen – Farben Blau und Gelb für bestimmte Waren für Bauzwecke, Urteil des Gerichtshofes (Zweite Kammer), 24. Juni 2003, Rechtssache C-49/02, CURIA Abruf 9. Februar 2017 wiederholt, dass die graphische Darstellbarkeit einer Marke nur dann gegeben ist, wenn sie klar, eindeutig, in sich abgeschlossen, leicht zugänglich, verständlich, dauerhaft und objektiv ist, so dass bei abstrakten Farbmarken der Farbton nach einem internationalen Farbklassifikationssystem wie Pantone, RAL, HKS usw. angegeben werden muss.
Dies hat aus mehrerlei Gründen zu Kritik geführt. Zum einen sind die Farbklassifikationssysteme teilweise kommerziell und entsprechende Farbkarten nur kommerziell erhältlich. Zum anderen ändern die Firmen die Farbtöne im Laufe der Zeit, so dass beispielsweise Pantone 382 (ein gelbliches Grün) zu einem späteren Zeitpunkt ein anderer Farbton sein kann als zum Zeitpunkt der Markenanmeldung.
Im Februar 2017 waren beim Deutschen Patent- und Markenamt 117 Farbmarken registriert.
+ Beispiele Farbe Firma Zweck Pantone 368 (Grünton)50px|rechts Dresdner Bank verschiedene Finanzdienstleistungen RAL-1021 (gelb)50px|rechts ADAC verschiedene Dienstleistungen im Kfz-Bereich (Instandsetzung, Abschleppen) RAL-4010 (Magenta)50px|rechts Deutsche Telekom Waren und Dienstleistungen aus dem Bereich der Telekommunikation (Registernummer 39552630.2) Pantone 280 (Blauton)50px|rechtsNivea-blau Beiersdorf AG weltweit geschützte Farbe Milka-lila 50px|rechts Mondelēz International Schokoladenprodukte
Beispiele für Farbkombinationen
Literatur Lina Panitz: Die Farbe Milka. In: Die Welt, 11. Oktober 2005.
Weblinks Farbmarke bei ipwiki.de
Einzelnachweise
Kategorie:Markenführung Kategorie:Farben