Mehr Demokratie e. V. ist ein deutscher gemeinnütziger Verein, der sich für direkte Demokratie und Bürgerbeteiligung sowie Reformen des Wahlrechts in Deutschland und der Europäischen Union einsetzt. Der Verein berät Initiatoren von Bürger- und Volksbegehren und wertet die Praxis der direkten Demokratie wissenschaftlich aus. Als weltweit größter Fachverband für direkte Demokratie begleitet der Verein Reformen der direkten Demokratie, erstellt Gesetzentwürfe, entwickelt Kampagnen und initiiert Volksbegehren. Der Verein startet auch Bürgerbeteiligungsverfahren. In jüngerer Zeit initiierte der Verein die ersten beiden bundesweiten Bürgerräte, den Bürgerrat Demokratie und den Bürgerrat Deutschlands Rolle in der Welt.

Organisation Mehr Demokratie e. V. ist in einen Bundesverband und insgesamt vierzehn Landesverbände gegliedert. In Berlin, Bremen, Erfurt, Hamburg, Köln, München und Stuttgart bestehen Landesbüros und in Berlin und Kreßberg Bundesbüros. Der Vereinssitz ist Bonn. Viele Aufgaben des Bundesverbandes (Mitgliederverwaltung, Internetauftritt etc.) werden von verschiedenen Büros wahrgenommen. Insgesamt arbeiten über das Bundesgebiet verteilt etwa 40 Personen haupt- bzw. nebenamtlich für den Verein. Daneben verfügt Mehr Demokratie über ein Kuratorium von mehr als 50 Personen aus Wissenschaft, Kultur, Politik und Kunst. Diese arbeiten, forschen und publizieren zu Demokratiefragen und fungieren als beratendes Gremium. Der Bundesvorstand ist dem Kuratorium gegenüber auskunftspflichtig.

Mehr Demokratie ist als gemeinnützig anerkannt und finanziert sich überwiegend aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden. Es können sowohl natürliche als auch juristische Personen Mitglied sein. Neben einer regulären Mitgliedschaft ist auch eine Unterstützung als Förderer möglich. Mitte 2026 hatte der Verein mehr als 11.000 Mitglieder und Förderer.

Bundesvorstandssprecher sind Claudine Nierth und Ralf-Uwe Beck.

Gründung Mehr Demokratie wurde 1988 u. a. von den Grünen-Politikern Lukas Beckmann und Gerald Häfner sowie von den parteilosen Thomas Mayer, Daniel Schily (heute CDU; Sohn von Konrad Schily), Angela von Bandemer, Andreas Möbius, Susanna Kümmell und Wolfram Retter (geb. Hintz) in Bonn gegründet und hieß zunächst „IDEE (Initiative Demokratie Entwickeln)“Handbuch der kommunalen Wissenschaft und Praxis. Band 1: Grundlagen und Kommunalverfassung, Dritte Auflage, 2007, S. 361. Abgerufen am 28. Februar 2016. Die Organisation hat ihre Wurzeln in verschiedenen Bürgerbewegungen der 1980er Jahre. Zu den Vorläufern zählen die aus dem Umfeld der Grünen und der FIU-Aktionsgruppe entstandene Organisation für direkte Demokratie durch Volksabstimmung, der Verein ‚IDEE e.V.‘ (Initiative Demokratie Entwickeln) sowie die bayerische Aktion Bürgerentscheid, die 1995 in dem damals gegründeten Verein Mehr Demokratie in Bayern aufging, der das erfolgreiche Volksbegehren für kommunale Bürgerentscheide in Bayern startete.

Kampagnen Kampagnen in den Ländern Bayern

Politisches Gewicht erhielt der von IDEE und der Aktion Bürgerentscheid initiierte Verein Mehr Demokratie in Bayern in den Jahren 1992 bis 1995. Beispielsweise mit dem Volksbegehren für direkte Demokratie in den bayerischen Gemeinden, das in einem erfolgreichen Volksentscheid angenommen wurde. Änderungen der Volksgesetzgebung auf Landesebene wurden durch das bayerische Verfassungsgericht später teilweise revidiert. Da dieses Gerichtsurteil von den Verfechtern der direkten Demokratie weithin als politisches Urteil wahrgenommen wurde, strebte Mehr Demokratie in Bayern, seit 1997 ein Landesverband des nun in Mehr Demokratie umbenannten Bundesvereins, einen weiteren Volksentscheid zur Änderung des Wahlmodus der bayerischen Verfassungsrichter an. Dieser sah vor, dass die Richter nicht wie bislang mit einfacher Mehrheit, sondern nur mit Zweidrittelmehrheit vom Landtag gewählt und wiedergewählt werden können. Das 2000 hierzu erforderliche Volksbegehren scheiterte, ebenso wie der erneute Versuch, die landesweite Volksgesetzgebung zu erleichtern, jedoch an der Unterschriftenhürde (siehe auch Volksgesetzgebung in Bayern).

Im Oktober 2016 reichte Mehr Demokratie in Bayern gemeinsam mit anderen Organisationen einen Antrag auf Volksbegehren gegen das Freihandelsabkommen CETA ein. Ziel war es, die bayerische Staatsregierung per Volksentscheid zur Ablehnung des Freihandelsabkommens mit Kanada im Bundesrat zu verpflichten. Das Innenministerium hatte Zweifel an der rechtlichen Zulässigkeit des Antrags und rief das Bayerische Verfassungsgericht an. Am 15. Februar 2017 erklärte das Gericht den Antrag für rechtlich nicht zulässig.

Hamburg

1998 gelang es Mehr Demokratie in Hamburg, mit einem erfolgreichen Volksbegehren die Möglichkeit zu Bürgerbegehren in den Stadtbezirken durchzusetzen. Obwohl ein zweiter von Mehr Demokratie initiierter Volksentscheid zur Absenkung der Hürden für die direkte Demokratie auf Landesebene an selbigen Hürden scheiterte, griff die rot-grüne Regierungskoalition im Jahre 2001 einige wesentliche Anliegen dieses zweiten Volksbegehrens auf und setzte sie um.

Die per Volksentscheid im Jahre 2004 durchgesetzte Änderung des Hamburger Wahlrechts wurde von der CDU mit absoluter Mehrheit in Teilen rückgängig gemacht. Auf Klage der Initiatoren des Volksbegehrens erklärte das Hamburgische Landesverfassungsgericht die Vorgehensweise für verfassungswidrig und machte die Eingriffe (ebenfalls in Teilen) rückgängig. Mehr Demokratie initiierte Anfang 2009 erneut ein Volksbegehren zur Änderung des Hamburger Wahlrechts, das im April desselben Jahres mit der notwendigen Zahl Unterschriften eingereicht wurde. Um einen Volksentscheid, der zeitgleich zur Bundestagswahl am 27. September 2009 stattgefunden hätte, zuvorzukommen, hat die Hamburger Bürgerschaft den Gesetzesentwurf übernommen (siehe auch Volksgesetzgebung (Hamburg)).

2011 reichte Mehr Demokratie gemeinsam mit Transparency International und dem Chaos Computer Club erfolgreich eine Volksinitiative für ein Transparenzgesetz in Hamburg ein. Darauf basierend beschloss am 6. Oktober 2012 die Hansestadt als erstes Bundesland in Deutschland die Einführung eines Transparenzgesetzes. Damit ist das Land verpflichtet, amtliche Informationen kostenlos im Internet zugänglich zu machen. Dazu gehören etwa Gutachten, Senatsbeschlüsse und Verträge ab 100.000 Euro, die die Daseinsvorsorge betreffen. Das Hamburger Transparenzportal ist 2014 online gegangen.

Mitte 2015 startete unter Beteiligung von Mehr Demokratie das Hamburger Bündnis „Rettet den Volksentscheid“, das Reformen der direkten Demokratie anstrebte. Das Hamburger Verfassungsgericht erklärte 2016 die Initiative für unzulässig.Bewertung zum Gerichtsurteil – Rettet den Volksentscheid

Am 1. Januar 2020 reichte Mehr Demokratie in Hamburg gemeinsame mit Bündnispartnern die Volksinitiative „Bürgerbegehren und Bürgerentscheide jetzt verbindlich machen – Mehr Demokratie vor Ort“ ein. Zukünftig sollen Bürgerentscheide auf Bezirksebene für den Bezirk und den Hamburger Senat bindend sein. Der Hamburger Senat bezweifelte die Verfassungsmäßigkeit und rief das Hamburgische Verfassungsgericht an. Ein Urteil steht derzeit (Stand: Juli 2021) noch aus. https://www.buergerbegehren.info/ Homepage der Volksinitiative

Berlin

Wegen der zu hohen Hürden verzichtete der Verein 2009 in Berlin auf die Durchführung der zweiten Stufe des Volksbegehrens zur Änderung des Berliner Wahlrechts.

Mitte 2013 startete unter Beteiligung von Mehr Demokratie das Berliner Bündnis „Wahlrecht für alle“, das Menschen mit einem dauerhaften Wohnsitz in Berlin unabhängig von der Staatsbürgerschaft das Wahlrecht auf Kommunal- und Landesebene einräumen will.

In Berlin verzichtete der Verein 2017 auf die Durchführung der zweiten Stufe des Volksbegehrens zu Reformen der direkten Demokratie „Volksentscheid retten!“, da der anvisierte Zeitplan aufgrund der sehr langen Dauer der Zulässigkeitsprüfung durch den Senat nicht eingehalten werden konnte. https://bb.mehr-demokratie.de/berlin/berlin-volksbegehren/berlin-land-uebersicht/ Nummer 38 der Übersicht

In Berlin bildete Mehr Demokratie mit anderen Organisationen – darunter die Open Knowledge Foundation Deutschland – ein Aktionsbündnis für ein Transparenzgesetz „Volksentscheid Transparenzgesetz“. Im Dezember 2019 erfolgte die Einreichung der Unterschriften für den Antrag auf Volksbegehren. Derzeit (Stand: 20. Juli 2021) ist die formelle Rechtsprüfung des Gesetzentwurfs durch den Senat noch nicht abgeschlossen. https://volksentscheid-transparenz.de/ Homepage des Volksentscheids Transparenzgesetz

Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg startete Mehr Demokratie 1998 und 2005 je ein Volksbegehren, um erleichterte Bedingungen für die direkte Demokratie auf kommunaler Ebene zu schaffen. Die Kampagne „Mehr Demokratie in Baden-Württemberg“ (1998) wurde vom Verfassungsgericht für unzulässig erklärt, die Klage hiergegen wurde im Jahr 2000 zurückgezogen. Die Kampagne „Faire Bürgerentscheide in Baden-Württemberg“ (2005) endete nach der ersten Verfahrensstufe. Im September 2007 entschieden die Initiatoren, den Antrag auf ein Volksbegehren nicht einzureichen, da ein Teilerfolg erzielt werden konnte und eine Reform der Gemeindeordnung auf parlamentarischem Wege zustande kam. https://www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/2007-1997-choronologie-md-bawue.pdf Chronologie Mehr Demokratie Landesverband Baden-Württemberg 1997 bis 2007 (PDF, 608 kB)

Brandenburg

In Brandenburg wurden 2001 die erforderlichen Unterschriften für die Einleitung zweier Volksbegehren zur Senkung der Hürden auf Landes- und Kommunalebene gesammelt. Mehr Demokratie entschied sich jedoch aufgrund der geringen Größe seines Brandenburger Landesverbandes sowie mehrerer Verfassungsgerichtsurteile zu Ungunsten der direkten Demokratie, auf die Volksbegehren zu verzichten. auf der Website des Landesverbandes Berlin/Brandenburg.

Bremen

In Bremen erreichte der Verein 2006 eine Reform des Wahlrechts nach Hamburger Vorbild. Mit mehr als 70.000 Unterschriften konnte der Verein das erste erfolgreiche Volksbegehren in diesem Bundesland einreichen. Im Dezember 2006 wurde der Vorschlag des Volksbegehrens von der Bremischen Bürgerschaft übernommen und findet seit 2011 Anwendung. Eine Folge des Volksbegehrens war eine 2009 auf den Weg gebrachte Reform der Volksgesetzgebung in Bremen.

Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen wurde 1999 das Volksbegehren „Mehr Demokratie in NRW: Faire Volksentscheide in die Verfassung!“ für unzulässig erklärt, weil es eine Verfassungsänderung zum Ziel hatte.

In Nordrhein-Westfalen bildete Mehr Demokratie 2013 mit Transparency International und dem Bund der Steuerzahler das Bündnis „NRW blickt durch“ für ein Transparenz- und Informationsfreiheitsgesetz in NRW nach Hamburger Vorbild. Zu den Unterstützern gehören Chaos Computer Club, Digitale Gesellschaft, Free Software Foundation Europe, NABU, Open Knowledge Foundation Deutschland und Whistleblower-Netzwerk e. V.

Schleswig-Holstein

Der schleswig-holsteinische Landtag hat am 21. Februar 2013 wesentliche Forderungen der von Mehr Demokratie initiierten und von 25.000 Menschen unterstützten Volksinitiative „Mehr Demokratie in Schleswig-Holsteins Kommunen“ übernommen. Das beschlossene Gesetz zur Stärkung der kommunalen Bürgerbeteiligung trat am 26. Februar 2013 in Kraft.

Thüringen

In Thüringen konnte Mehr Demokratie zusammen mit Partnern 2008 das Volksbegehren für „Mehr Demokratie in Thüringer Kommunen“ erfolgreich abschließen. Nach Verhandlungen mit dem Bündnis entschloss sich die dort mit absoluter Mehrheit regierende CDU, den Vorschlag unverändert anzunehmen. Ein erfolgreiches Volksbegehren im Jahre 2000 zur Verbesserung der Volksgesetzgebung wurde vom Verfassungsgerichtshof im Nachhinein in einem Normenkontrollverfahren für unzulässig erklärt,Thüringer Verfassungsgerichtshof: VerfGH 4/01 Urteil vom 19. September 2001. PDF 362 kB. Abgerufen am 28. Februar 2016. führte aber dennoch zu einer Reform.

Bundeskampagnen