Die Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer (VDStRL) ist ein im Oktober 1922 von Heinrich Triepel gegründeter Verein von Professoren des öffentlichen Rechts. Im Jahre 2018 zählte sie 799 Mitglieder.

Gründung und Weimarer Zeit Nachdem seit längerer Zeit in Fachkreisen der Wunsch nach einem Zusammenschluss der Staatsrechtslehrer bestanden hatte, tagte am 13. und 14. Oktober 1922 im Senatssaal der Friedrich-Wilhelms-Universität Berlin eine von den Berliner Staatsrechtslehrern einberufene Versammlung; von 67 eingeladenen Staatsrechtslehrern waren 42 erschienen.

Dies waren aus Berlin: Conrad Bornhak, Viktor Bruns, Hermann Fürstenau, Gerhard Lassar, Hugo Preuß, Rudolf Smend, Heinrich Triepel aus Bonn: Albert Hensel, Erich Kaufmann, Carl Schmitt aus Breslau: Hans Helfritz aus Erlangen: Karl Rieker aus Frankfurt am Main: Friedrich Giese aus Freiburg im Breisgau: Fritz Freiherr Marschall von Bieberstein aus Gießen: Hans Gmelin aus Göttingen: Hermann Mirbt aus Greifswald: Günther Holstein, Ernst Neuwiem aus Halle: Ottmar Bühler, Max Fleischmann aus Hamburg: Rudolf Laun, Kurt Perels aus Heidelberg: Gerhard Anschütz, Richard Thoma aus Jena: Franz Wilhelm Jerusalem, Otto Koellreutter aus Kiel: Hermann Heller, Walter Jellinek, Walter Schoenborn, Ernst Wolgast aus Köln: Fritz Stier-Somlo aus Königsberg: Herbert Kraus aus Leipzig: Willibalt Apelt, Erwin Jacobi, Richard Schmidt aus Marburg: Felix Genzmer aus München: Anton Dyroff, Hans Nawiasky aus Münster: Josef Lukas aus Rostock: Edgar Tatarin-Tarnheyden, Max Wenzel aus Tübingen: Ludwig von Köhler, Carl Sartorius

Heinrich Triepel wurde zum Vorsitzenden des Zusammenschlusses der Staatsrechtslehrer gewählt, Gerhard Anschütz, Richard Schmidt und Anton Dyroff zu seinen Stellvertretern, Fritz Stier-Somlo zum Schriftführer. Die Anwesenden beschlossen eine Satzung, auf deren Grundlage sie die „Vereinigung der deutschen Staatsrechtslehrer“ gründeten, der alle Anwesenden als Mitglieder beitraten.

Während der Weimarer Republik trat die Vereinigung der deutschen Staatsrechtslehrer siebenmal zusammen, sie hatte in diesen Jahren, schwankend, zwischen 80 und 90 Mitglieder.

NS-Regime und Nachkriegszeit Während der NS-Zeit ruhte der Verein. Schon die für April 1933 geplante Tagung wurde verschoben, fand aber nicht mehr statt. Von den 96 Mitgliedern, die die Vereinigung zuletzt nach offiziellen Angaben (1931) hatte, wurden 24 von ihren Lehrämter in Folge der NS-Vertreibungspolitik vertrieben (Ludwig Adamovich, Franz Adler, Gerhard Anschütz, Willibalt Apelt, Godehard Ebers, Max Fleischmann, Friedrich Glum, Hermann Heller, Albert Hensel, Ernst Isay, Erwin Jacobi, Wallter Jellinek, Erich Kaufmann, Hans Kelsen, Herbert Kraus, Gerhard Lassar, Gerhard Leibholz, Karl Loewenstein, Hans Nawiasky, Kurt Perels, Karl Strupp, Adolf Schüle, Heinrich Triepel und Ludwig Waldecker). 1938 lösten Carl Sartorius und Otto Koellreutter die Vereinigung auf.

Erst 1949 wurde die Vereinigung nach Bemühungen von Willibalt Apelt, Hans Helfritz, Walter Jellinek und Erich Kaufmann neu begründet; die neu gegründete Vereinigung zählte anfangs 82 Mitglieder. Drei Staatsrechtslehrer, die vor 1933 Mitglied der Vereinigung waren und sich im NS-System besonders exponiert hatten, wurden und blieben ausgeschlossen (Carl Schmitt, Otto Koellreutter, Edgar Tatarin-Tarnheyden). Zwei andere, Ernst Rudolf Huber und Ernst Forsthoff, wurden nach Karenzzeiten wieder aufgenommen.Anna-Bettina Kaiser, „Arbeits- oder Bekenntnisgemeinschaft“?, in: Pascale Cancik u. a. (Hrsg.), Streitsache Staat, 2022, S. 75 ff. Hans Kelsen und Karl Loewenstein, zwei jüdische liberale Staatsrechtslehrer, die vor 1933 Mitglied der Vereinigung waren, sodann aus ihren Ämter und aus Deutschland vertrieben wurden und später nicht dauerhaft (im Sinne einer Wohnsitzaufnahme) aus dem US-Exil zurückgekehrt waren, aber weiterhin Verbindungen nach Deutschland/Österreich hatten, wurden wie die im NS besonders exponierten Schmitt, Koellreutter und Tatarin-Tarnheyden ausgeschlossen und auch später nicht eingeladen.Michael Kubitscheck, Über den Umgang der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer mit ihren während der NS-Zeit aus Deutschland vertriebenen Mitgliedern, Die Öffentliche Verwaltung 2026, Heft 8, 361 ff. Wilhelm Wengler (1949) und Wolfgang Abendroth (1952) hatten sich vergeblich für die Rückkehr der beiden einzigen noch im Exil lebenden Staatsrechtslehrer eingesetzt. Über den Umgang der Vereinigung mit ihren ins Exil vertriebenen Mitglieder gab es 2026 eine Kontroverse.

Im Jahr 2000 wurde die Rolle der deutschen Staatsrechtslehre im Nationalsozialismus auf der Leipziger Jahrestagung der Vereinigung mit Referaten von Horst Dreier und Walter Pauly aufgearbeitet. Dass dabei nur wenig auf die ab 1933 vertriebenen Kollegen eingegangen wurde, wurde im Nachgang kritisiert.

Nach 1949 stieg die Mitgliederzahl kontinuierlich; 1955 betrug sie schon über 100, 1970 über 200, im Jahre 2010 wurde die Zahl von 700 Mitgliedern erreicht; 2012 waren es 724.

Im Oktober 2024 distanzierte sich die Vereinigung erstmals in ihrer Geschichte von einem Mitglied. Es handelte sich um Ulrich Vosgerau „als Begleiter rechtsextremer Kräfte in Verfassungsfragen“. Dabei stand die Teilnahme am Potsdamer Treffen mit Rechtsextremisten 2023 im Vordergrund.

Tagungen und Tagungsbände Die Mitglieder treffen sich einmal jährlich an wechselnden juristischen Fakultäten zu einer Tagung, die als die wohl wichtigste öffentlich-rechtliche Wissenschaftstagung in Deutschland angesehen wird. Die Gelegenheit, im Kreis der Kollegen vorzutragen, gilt neben Promotion und Habilitation, neben Antritts- und Abschiedsvorlesung als ein herausragender Moment im akademischen Leben eines Staatsrechtslehrers. Im Anschluss an jede Tagung gibt die Vereinigung einen Tagungsband heraus, der unter dem Titel Veröffentlichungen der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer (VVDStRL) erscheint.

Wirken Die Vereinigung galt lange als einer der konservativsten und elitärsten Zirkel in Deutschland. Professoren und Privatdozenten aus dem deutschsprachigen Raum, die nicht zur Aufnahme vorgeschlagen oder trotz Vorschlag nicht aufgenommen werden, müssen Heribert Prantl zufolge mit beruflich existentiellen Renommeeverlusten rechnen.Heribert Prantl: Verfassungsänderung. In: Süddeutsche Zeitung, Samstag/Sonntag, 9./10. April 2011, S. 3.

Vorstand Der Vorstand (Vorsitzender und zwei Stellvertreter) wird gemäß Satzung auf zwei Jahre gewählt. Seit 2024 besteht er aus dem Vorsitzenden Martin Nettesheim, seine Stellvertreter sind Anna-Bettina Kaiser und Benjamin Schindler.

Siehe auch Junge Tagung Öffentliches Recht

Literatur

Reinhard Müller: Auch wir sind dabei: Bitte nicht abschreiben! In: FAZ. 25. Januar 2013, S. 7. Helmuth Schulze-Fielitz: Die Wissenschaftskultur der Staatsrechtslehre im Spiegel der Geschichte ihrer Vereinigung. Mohr Siebeck, Tübingen 2022, ISBN 978-3-16-160977-0. Pascale Cancik, Andreas Kley, Helmuth Schulze-Fielitz, Christian Waldhoff, Ewald Wiederin (Hrsg.): Streitsache Staat. Die Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer 1922–2022. Mohr Siebeck, Tübingen 2022, ISBN 978-3-16-160988-6 (Leseprobe auf mohrsiebeck.com).

Weblinks

Website der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer Veröffentlichungen der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer (VVDStRL) – Open Access (nicht verfügbar die zwei letzten Jahrgänge)

Anmerkungen

Kategorie:Juristenvereinigung (Deutschland) Kategorie:Verein (Heidelberg) Kategorie:Vereinsgründung 1922