Das Miethöhegesetz (MHG), amtlich Gesetz zur Regelung der Miethöhe, war ein deutsches Gesetz für das Mietrecht im frei finanzierten Wohnungsbau. Das MHG trat am 1. Januar 1975 in Kraft und enthielt Vorschriften zur Erhöhung des Mietzinses, etwa nach einer Modernisierung oder bis zu dem in der Gemeinde üblichen Entgelt sowie für die Betriebskosten und deren Vorauszahlung.
In dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet galten in den 1990er Jahren gem. § 12 MHG bestimmte Sonderregelungen.Mieterhöhung in den neuen Ländern: § 12 Miethöhegesetz nochmals geändert Haufe.de, abgerufen am 30. August 2019
Mit Wirkung zum 1. September 2001 wurde das MHG aufgehoben.Gesetz zur Neugliederung, Vereinfachung und Reform des Mietrechts vom 19. Juni 2001, Sein Regelungsgehalt wurde in das BGB integriert und bundesweit einheitlich geregelt.Frank Maciejewski: Mietrechtsreform – Die Neuerungen im Überblick (Aufsatz) Stand: 1. Juni 2001Steffen Hennings: Das Mieterhöhungsverfahren nach dem neuen Mietrecht Website abgerufen am 30. August 2019
Im BGB stehen die für Miete relevanten Vorschriften ab BGB, die Vorschriften über die Miethöhe finden sich in den bis BGB.
Das Wohnungsbindungsgesetz enthält die für den öffentlich geförderten Wohnraum geltenden Vorschriften über die zulässige Höhe der Kostenmiete und deren Erhöhung (§§ 8 ff. WoBindG).
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