miniatur|Gerichtsgebäude (2008) miniatur|Gebäude der Staatsanwaltschaft (2012) Das Landgericht Dortmund ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und eines von zehn Landgerichten im Bezirk des Oberlandesgerichtes Hamm.

Gerichtssitz und -bezirk Sitz des Gerichtes ist Dortmund in Nordrhein-Westfalen. Der Gerichtsbezirk umfasst neben den kreisfreien Städten Dortmund und Hamm das Gebiet der Stadt Castrop-Rauxel sowie des Kreises Unna abzüglich der Stadt Schwerte.

Gebäude Das Landgericht Dortmund ist in der Kaiserstraße 34 im Stadtbezirk Innenstadt-Ost untergebracht. Das Gebäude ist als Baudenkmal in die Denkmalliste der Stadt Dortmund eingetragen.

Über- und nachgeordnete Gerichte Dem Landgericht Dortmund ist das Oberlandesgericht Hamm übergeordnet. Im Instanzenzug nachgeordnet sind die Amtsgerichte Dortmund, Hamm, Lünen, Unna, Kamen und Castrop-Rauxel.

Da dem Amtsgericht Dortmund selbst ein Präsident vorsteht, führt allerdings nicht der Präsident des Landgerichtes Dortmund, sondern unmittelbar der des Oberlandesgerichtes Hamm die Dienstaufsicht über dieses Gericht.

Geschichte des Landesarbeitsgerichtes Dortmund Gemäß Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. Dezember 1926RGBl. I S. 507 wurden in Deutschland Arbeitsgerichte gebildet. Diese waren nur in der ersten Instanz unabhängig, die Landesarbeitsgerichte waren den Landgerichten zugeordnet. Am Landgericht Dortmund unter seinem Direktor Andreas PloegerPloeger, Andreas. In: Walter Habel (Hrsg.): Wer ist wer? Das deutsche Who’s Who. 24. Ausgabe. Schmidt-Römhild, Lübeck 1985, ISBN 3-7950-2005-0, S. 953. entstand so 1927 das Landesarbeitsgericht Dortmund als eines von fünf Landesarbeitsgerichten im Bezirk des Oberlandesgerichtes Hamm. Dem Landesarbeitsgericht Dortmund waren folgende Arbeitsgerichte zugeteilt: Arbeitsgericht Bochum, Arbeitsgericht Dortmund, Arbeitsgericht Hamm und Arbeitsgericht Recklinghausen.Verordnung über die Errichtung von Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten vom 10. Juni 1927, GS S. 97 f., Digitalisat

Nach der Besetzung Deutschlands durch die Alliierten wurden 1945 zunächst alle Gerichte geschlossen. Die ordentlichen Gerichte wurden schon bald wieder eröffnet, während die Arbeitsgerichte zunächst nicht wieder eingerichtet wurden, so dass arbeitsgerichtliche Streitigkeiten von den ordentlichen Gerichten erledigt werden mussten. Gemäß Kontrollratsgesetz 21 sollten in Deutschland Arbeitsgerichte aufgebaut werden. Das Landesarbeitsgericht Dortmund wurde dabei nicht neu gebildet.

Richter Frank Kosziol

Siehe auch Liste deutscher Gerichte Liste der Gerichte des Landes Nordrhein-Westfalen

Weblinks Internetpräsenz des Landgerichtes Dortmund Übersicht der Rechtsprechung des Landgerichtes Dortmund

Einzelnachweise Nr. A 0299.

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