Lebensmittelkontrolleure sind die in der Bundesrepublik Deutschland, Österreich und der Schweiz mit der Überwachung von Lebensmitteln, Lebensmittel-Zusatzstoffen, Bedarfsgegenständen (Gegenstände mit Lebensmittel- und/oder Körperkontakt; in der Schweiz Gebrauchsgegenstände), Tabakwaren und kosmetischen Mitteln beauftragten Personen. In der Schweiz wird zusätzlich Trinkwasser überwacht. In den drei Ländern ist eine Ausbildung notwendig. In der Regel arbeiten Lebensmittelkontrolleure bei den zuständigen Behörden. Es gibt aber auch Arbeitsplätze im gewerblichen Bereich, so dass einige Lebensmittelkontrolleure aus dem öffentlichen Dienst in die Wirtschaft wechseln. Als Mitarbeiter der Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter der öffentlichen Verwaltung führen sie die Überwachung zum Schutz der Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren, Irreführung und Täuschung sowie Ekelerregung durch.

Den Lebensmittelkontrolleuren obliegt die Überprüfung der Einhaltung von Gesetzen und Hygienevorschriften in Betrieben der Urproduktion, Einzelhandels- sowie Industriebetrieben, Lebensmittel-Transportbetrieben und im Lebensmittel-Dienstleistungssektor. Hierzu gehören auch mobile oder ortsveränderliche Fahrzeuge und Stände, u. a. auf Märkten und Volksfesten.

Die Qualifikation als Kontrolleur von Futtermitteln oder Wein erfolgt in Deutschland gesondert und wird von einer Ausbildung als Lebensmittelkontrolleur nicht erfasst. Ebenso sind Lebensmittelkontrolleure nicht für die Fleischbeschau in Schlachthöfen zuständig. Diese erfolgt durch Amtliche Fachassistenten (Fleischkontrolleur, Fleischbeschauer). In der Schweiz ist der Begriff des amtlichen Fachassistenten anders belegt und er übt eine Tätigkeit in der Lebensmittelüberwachung aus.

Deutschland Wer nicht akademisch vorgebildet ist, bedarf zur Tätigkeit als Lebensmittelkontrolleur einer Befähigung nach der Lebensmittelkontrolleur-Verordnung. Lebensmittelkontrolleure arbeiten nahezu ausschließlich in der behördlichen Lebensmittelüberwachung. Es gibt in Deutschland etwa 2.500 Lebensmittelkontrolleure.

Aufgaben Die in der Einleitung genannten Betriebe werden in folgenden Kontrollarten geprüft:

Abnahmekontrollen Plankontrollen: Je nach Risikobeurteilung (siehe unten) werden Betriebe in bestimmten Abständen überprüft. Schwerpunktkontrollen: Die Überwachungsbehörden oder vorgesetzte Dienststellen lassen bestimmte Bereiche zeitweise stärker überwachen. Nachkontrollen nachdem eine vorherige Kontrolle zu Beanstandungen geführt hat Verdachtskontrollen Beschwerdekontrollen erfolgen auf Beschwerden, in der Regel von Verbrauchern, hin

Die Kontrollen erfolgen in der Regel unangekündigt. Die Kontrollhäufigkeit ergibt sich aus einer vorgegebenen, der jeweiligen Betriebsart und -situation angepassten Risikobeurteilung von wöchentlich (z. B. Schlachtfleischverarbeitung in großen Mengen) bis hin zu einem Mal in drei Jahren (z. B. Abgabe von Fertigpackungen unkritischer Lebensmittel im Einzelhandel).

Lebensmittelkontrolleure entnehmen Plan-, Verdachts-, Beschwerde- und Vergleichsproben der in das Überwachungsgebiet fallenden Produktgruppen (Lebensmittel tierischer und pflanzlicher Herkunft, Nahrungsergänzungsmittel, kosmetische Mittel, z. B. Haarfärbemittel Creme, Tätowierfarben, Bedarfsgegenstände, z. B. Lebensmittelkontaktgefäße, Bekleidung, Spielwaren, Tabakwaren). Zusätzlich werden situationsbedingt auch Tupfer- oder Abklatschproben für mikrobiologische Untersuchungen entnommen. Wird bei Kontrollen eine Probe entnommen, wird auch eine Gegenprobe zurückgelassen.

Stellt ein Kontrolleur Mängel fest, können als mildestes Mittel Auflagen zur Mängelbeseitigung mit einer Terminsetzung im Kontrollbericht gemacht werden. In der Regel erfolgt dann eine Nachkontrolle. Außerdem sind sie in Ordnungswidrigkeitenverfahren und Strafverfahren tätig. Je nach konkreter Umsetzung der Vorschriften in ihrer Dienstbehörde können sie im Ordnungswidrigkeitenverfahren für Verwarnung ohne und mit Verwarnungsgeld oder für Bußgelder zuständig sein. Im Strafverfahren sind sie, vor allem, wenn sie auch zur Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft für die Sicherung von Beweisen und die Sachverhaltsfeststellung zuständig, zum Beispiel durch Sicherstellung oder Beschlagnahme, sofern die Staatsanwaltschaft nicht eine andere Ermittlungsbehörde beauftragt. Im Verwaltungszwangverfahren können (vorübergehende) Betriebsbeschränkung, eine Betriebsschließung oder andere Auflagen gemacht und mit Verwaltungszwang (Zwangsgeld, Zwangshaft, Ersatzvornahme) durchgesetzt werden.

In einigen Ländern sind Lebensmittelkontrolleure Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaften.

Im Außen- und Innendienst bearbeiten sie Verbraucherbeschwerden, ermitteln im Rahmen von Erkrankungsgeschehen mögliche Ursachen in Betrieben, beraten Verbraucher, Lebensmittelunternehmer und Gewerbetreibende und schulen auch Gewerbetreibende und Beschäftigte von entsprechenden Betrieben. Für die Baubehörden erstellen sie Stellungnahmen bei Baugesuchen zum Neu- oder Umbau entsprechender Betriebe. Außerdem gehört die Auswertung der Proben-Befunde und die Eruierung damit verbundener Fehler im Betrieb sowie zu statischen Zwecken zu ihren Aufgaben.

Vorbildung Um die Fortbildung zum Lebensmittelkontrolleur absolvieren zu können, ist als Grundqualifikation eine Fortbildungsprüfung als Handwerks- oder Industriemeister oder als staatlich geprüfter Techniker in einem Lebensmittelberuf erforderlich. Die unten folgende Tabelle gibt eine beispielhafte Übersicht über mögliche Abschlüsse. Einige Meisterabschlüsse können auch aus unterschiedlichen Ausbildungsberufen erreicht werden und derselbe Ausbildungsberufe kann je nach Berufstätigkeit auch zu unterschiedlichen Weiterbildungsabschlüssen führen. Beamte im Polizeivollzugsdienst und des mittleren und gehobenen Dienstes der allgemeinen Verwaltung, die mindestens drei Jahre in der Lebensmittelüberwachung tätig sind, können Bewerbern aus den Lebensmittelberufen durch die zuständige oberste Landesbehörde gleichgestellt werden. Teilweise geschieht dies pauschal durch eine Verordnung oder einen Erlass, teilweise erfolgt auch eine Einzelfallprüfung.

Gleiches gilt für Bewerber mit einem Abschluss einer Fachhochschule, die entsprechende Kenntnisse haben, u. a. Lebensmitteltechniker, Ökotrophologen, Molkereitechniker, Fleischtechnologen und Müllereitechniker.

Landesrechtlich kann für Bewerber auch eine bestimmte Zeit der Berufstätigkeit vorgeschrieben sein.

AusgangsberufFortbildungsprüfung als MeisterKochKüchenmeister, DiätkochRestaurantfachmann/Fachmann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie/Fachkraft für GastronomieRestaurantmeister/ServiermeisterHotelfachmannHotelmeisterDiätassistentHauswirtschaftlicher BetriebsleiterBrauer und MälzerBrau- und MalzmeisterFachmann für SystemgastronomieBetriebsleiter in der Fachrichtung Hotel und Gaststätten (staatl. geprüft), RestaurantmeisterFachkraft für Lebensmitteltechnik, Süßwarentechnik/Süßwarentechnologe, Speiseeis, Fruchtsafttechnik u. a.Industriemeister Lebensmittel/Süßwaren/Fruchtsaft und GetränkeFleischerFleischermeisterBäckerBäckermeisterKonditorKonditormeisterHauswirtschafterHauswirtschaftsmeisterMolkereifachmannMolkereimeisterBerufe mit ernährungsphysiologischer Fachrichtungu. a. Süßwaren-, Brauerei-, Molkerei-, Fleisch-, FischtechnikerTechniker Hauswirtschaft und ErnährungBetriebswirte für Hotel- und Gaststättenwesen

Ausbildung Die Ausbildung dauert mindestens zwei Jahre und ist in einen theoretischen und einen praktischen Teil gegliedert. Die theoretische Ausbildung (6 Monate zu meist 3 Blöcken) erfolgt in einer Schulungseinrichtung. Alle Einrichtungen sind in öffentlicher Hand. Die Ausbildung kann bei überdurchschnittlicher Leistung um sechs Monate verkürzt werden. Der Lehrgang schließt mit einer Prüfung ab. Die Prüfung kann abschnittsweise und ausbildungsbegleitend durchgeführt werden.

Derzeit gibt es fünf Ausbildungsstandorte in Deutschland: Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf mit einer Zweigniederlassung in Berlin Duale Hochschule Sachsen – Staatliche Studienakademie Plauen Landesakademie für Veterinär- und Lebensmittelwesen Baden-Württemberg in Stuttgart Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in Oberschleißheim

Der praktische Teil der Ausbildung erfolgt in den Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern sowie den jeweiligen Landesuntersuchungseinrichtungen.

Inhalte der Ausbildung zum Lebensmittelkontrolleur sind: Allgemeine Rechtskunde, Allgemeines Verwaltungsrecht, Grundzüge des Gemeinschaftsrechts, Verwaltungstechnik, automatisierte Datenverarbeitung und Kommunikationstechnik Straf-, Strafprozess- und Ordnungswidrigkeitenrecht, Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Polizeirecht) Recht des Verkehrs mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen und Weinrecht Gewerbe-, Handelsklassen-, Preis- und Eichrecht Warenkunde einschließlich der Technologie und des Umgangs mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen, Sensorik von Lebensmitteln Lebensmittel- und Betriebshygiene Umwelthygiene einschließlich Abfallbeseitigung Ernährungslehre einschließlich ihrer biologischen Grundlagen Mikrobiologie und Parasitologie, Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, Desinfektion, Sterilisation und Schädlingsbekämpfung Betriebliche Eigenkontrollsysteme Einführung in die psychologischen Grundlagen der Überwachungstätigkeit, insbesondere in Kommunikations- und Konfliktlösungstechniken

Österreich In Österreich gibt es ein sehr ähnliches Berufsbild. Die Berufsbezeichnung lautet Lebensmittelkontrolleur, Lebensmittelinspektor oder Lebensmittelaufsichtsorgan. Die Ausbildung zum Lebensmittelkontrolleur ist in der Aus- und Weiterbildungsverordnung zum Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) geregelt. Voraussetzung ist der Abschluss einer höheren technischen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Lehranstalt mit der Reife- oder Diplomprüfung oder ein Universitäts- oder Fachhochschulabschluss in einer geeigneten Fachrichtung oder eine Lehre mit Berufserfahrung. Außerdem muss man in einem Dienstverhältnis im öffentlichen Dienst stehen. Die Ausbildung in Theorie und Praxis dauert 9 Monate und findet an Lehreinrichtungen, wie der AGES-Akademie, statt. Sie endet mit einer Prüfung.

Schweiz In der Schweiz können die Eidgenössischen Diplome für die amtliche Lebensmittelkontrolle (DAL) und für die leitende amtliche Lebensmittelkontrolle (DLAL) erworben werden. Zusätzlich gibt es auf kantonaler Ebene das Kantonale Fähigkeitszeugnis als amtlicher Fachassistent. Amtliche Fachassistenten in der Schweiz sind für die Überwachung (Probennahme und Kontrolle) von Betrieben mit Materialien mit Lebensmittelkontakt, mit Kosmetika, mit Spielzeugen, mit Tätowierungen, Piercings oder Permanent Make-up und für Dusch- und Badewasser zuständig. Außerdem nehmen sie Alkoholtestkäufe vor. Die amtlichen Fachassistenten in der Schweiz dürfen nicht mit denen in Deutschland verwechselt werden, die für die amtliche Fleischbeschau in Schlachthöfen zuständig sind. Die Ausbildung zum DAL erfolgt in sieben, die zum DLAL in elf Modulen. Sie dauert für das DAL 83 Tage und für das DLAL zusätzlich 51 Tage und wird vom Bund und den Kantonen praktisch und theoretisch durchgeführt. Sie endet mit einer Abschlussprüfung vor einer Kommission, die auch für die Prüfung der Fachassistenten zuständig ist. Die Kommission ist mit Vertretern der kantonalen Kontrollorganen besetzt.

Der Abschluss mit einem DLAL ist eine der Voraussetzungen, um zum Kantonschemiker oder seinem Vertreter bestellt zu werden.

Siehe auch Hygienekontrolleur/Gesundheitsaufseher Lebensmittelchemiker

Weblinks Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure Newsletter für Lebensmittelkontrolleure und Interessierte

Einzelnachweise

Kategorie:Beruf (Essen und Trinken) Kategorie:Lebensmittelhygiene