Die Gemeinsame Fischereipolitik (GFP) ist ein Politikfeld der Europäischen Union. Aufgabe der Politik ist es, die Fischwirtschaft durch verschiedene Maßnahmen zu fördern, vor allem aber setzt sie Fangquoten in Bezug auf die verschiedenen Mitgliedstaaten und bestimmte Fischarten.

Ökonomische Grundlage der Gemeinsamen Fischereipolitik ist die Tragik der Allmende: Fischbestände sind ein Allmendegut. Individuell rational handelnde Akteure (Fischer) versuchen, so effektiv wie möglich soviel Fisch wie möglich zu fangen. Praktisch führt dies bei technischer Entwicklung zu einem starken Rückgang der Fischbestände und zu Überkapazitäten in der Fischfangflotte, da der Aufwand, ausreichend Fisch zu fangen, bei rückgängigen Beständen immer weiter wächst und betrieben wird. Politische Grundlage war die in den 1970ern einsetzende Ausweitung nationaler Ausschließliche Wirtschaftszonen auf die 200-Meilen-Zone, die zu starken Spannungen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft führte, da viele europäische Fischer so von ihren traditionellen Fischfanggebieten ausgeschlossen wurden. mini|Ausschließliche Wirtschaftszone der EU und abhängiger Gebiete 2004 lag das Budget der Gemeinsamen Fischereipolitik bei 931 Millionen Euro und damit bei etwa 0,75 % des EU-Gesamtbudgets. Die Gemeinsame Fischereipolitik soll einen Ausgleich schaffen zwischen den Fischern der verschiedenen Mitgliedstaaten und eine Überfischung der Meere verhindern. Während die Fangquoten der Marktregulierung und dem Umweltschutz dienen, sollen die Zahlungen die geringere Wettbewerbsfähigkeit der Empfängerländer auf dem gemeinsamen Markt ausgleichen. Mittlerweile sollen die Zahlungen auch umweltgerechtere Techniken subventionieren. In regelmäßigen Abständen werden sie sowohl von Wissenschaftlern, die Überfischung befürchten, als auch von den Fischern selber kritisiert.

Der Vertrag von Amsterdam behandelt die Gemeinsame Fischereipolitik genau gleich wie die Gemeinsame Agrarpolitik. Die vorgeschlagene Europäische Verfassung sieht die Gemeinsame Fischereipolitik als einen der wenigen Politikbereiche vor, in denen der EU „exklusive Kompetenzen“ zugebilligt werden. Formal stände sie damit außerhalb der Jurisdiktion einzelner Mitgliedstaaten, auch wenn die Entscheidung weiterhin vor allem im Rat der Europäischen Union getroffen würden.

Ökologische, soziale und wirtschaftliche Bedeutung Die Fischerei macht zwar weniger als 1 % des Bruttonationaleinkommens der EU aus, in ihr arbeiten aber 260 000 Fischer (ca. 0,12 % der Erwerbstätigen), die auf etwa 97 000 Schiffen arbeiten. Sie landeten 1995 etwa 8 Millionen Tonnen Fisch an. Im selben Jahr exportierten die Staaten der EU 1,6 Millionen Tonnen Fisch, während sie gleichzeitig 4,3 Millionen Tonnen importierten.

Fischfang mini|Das Fangschiff Kiel der Deutschen Fischfang Union In keiner Region der EU arbeiteten mehr als 10 % der Beschäftigten im Fischfang, oft sind die Hochburgen der Fischerei aber in strukturschwachen Gegenden mit wenig Möglichkeiten, Arbeit zu finden. Aus diesem Grund hat die EU Mittel freigegeben, um die regionale Entwicklung zu fördern.

Der Fischereisektor schrumpft dabei im Gegensatz zu Aquakulturen seit einigen Jahrzehnten. Im Zeitraum 1990 bis 1997 beispielsweise ging innerhalb der EU die Beschäftigung im Fischfang um 19 % und in der Verarbeitung um 10 % zurück. Das entsprach einem Verlust von etwa 60 000 Arbeitsplätzen. Der Prozess ist unterschiedlich verteilt; während beispielsweise in Dänemark der Schrumpfungsprozess noch schneller verlief und in Spanien auch deutlich war, stiegen die Zahlen in Griechenland an.

Die GFP muss dabei auf wandelnde Marktbedingungen reagieren. Supermärkte sind heutzutage die Hauptabnehmer für Fische und verlangen gleichmäßige und einheitliche Lieferungen. Der Verkauf von Frischfisch fiel in den letzten Jahren, die Nachfrage nach verarbeitetem Fisch und Fertiggerichten ist in den letzten Jahren stetig gestiegen. 60 % des in der EU konsumierten Fischs stammen von außerhalb der Union, oft aus China.Warum der Fisch auf dem Teller oft aus China kommt In: kurier.at, 9. Juli 2018, abgerufen am 5. September 2018. Die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Fischereiindustrie leidet unter Überkapazitäten an Fischfangausrüstung und Rückgängen der Fischbestände.

Fischfang hat direkten Einfluss auf Fischbestände und Meeresfrüchte; daneben wirkt sich dieser auch auf andere Meerestiere wie Vögel, im Meer lebende Säugetiere oder Schildkröten aus. Am Meeresboden lebende Pflanzen und Tiere können durch bodenberührende Schleppnetze geschädigt werden, Seevögel und Meeressäugetiere sind durch den ungewollten Beifang gefährdet. Aquakulturen in offenen Systemen verursachen eine erhöhte Nährstoffzufuhr und bergen die Gefahr, dass von den kultivierten Organismen Krankheiten auf wild lebende Fischbestände übergehen.

Die Fischbestände selbst sind aber auch durch andere menschliche Aktivitäten gefährdet: Abwässer, die vom Land in das Meer eingeleitet werden, Nährstoffeintrag durch die Landwirtschaft, Ölverluste von Schiffen, Tourismus, industrielle Aktivitäten und Ölförderung. In bestimmten Regionen sind auch Robben oder Vögel bedeutende Räuber.

Aquakultur

mini|Beispiel einer Aquakultur zur Aufzucht von Lachs vor Vestmanna/Färöer Fischfarmen stellen dem am schnellsten wachsenden Sektor der Weltnahrungsmittelproduktion dar. 1997 produzierten Fischfarmen ein Drittel der Weltproduktion an Fisch und Meeresfrüchten. Sie produzierten in dem Jahr 36 Millionen Tonnen im Wert von 44 Milliarden Euro. Staaten in der Europäischen Gemeinschaft spielten dabei auf dem Weltmarkt nur eine geringe Rolle, die Hauptproduktionsländer waren China, Thailand, Indonesien und Länder Südamerikas wie Ecuador. Auf die (alte) EU entfielen in dem Jahr nur 3 % des Volumens, beziehungsweise 4,3 % des erwirtschafteten Werts. Einzig bei einigen Arten wie Steinbutt, Europäischer Aal, Miesmuscheln oder Forellen sind die Europäer Weltmarktführer. Hauptsächlich züchten Fischfarmen Forellen, Lachse, Muscheln und Austern, seit einigen Jahren auch verstärkt Sägebarsche, Meerbrasse und Steinbutt.

In Aquakulturen innerhalb der EU arbeiteten 1995 insgesamt 85 000 Menschen, die eine Million Tonnen Fisch und Meeresfrüchte produzierten. Die wichtigsten Produktionsländer in der EU sind Frankreich (1997: 211 205 Tonnen Fisch, 387 Millionen Euro Umsatz, vor allem Austern und Forellen), Italien (211 919 Tonnen, 357 Millionen Euro Umsatz, vor allem Forellen und Muscheln), Spanien (233 693 Tonnen, 211 Millionen Euro Umsatz, vor allem Miesmuscheln und Forellen) und das Vereinigte Königreich (128 525 Tonnen, 384 Millionen Euro Umsatz, vor allem in Schottland gezüchteter Lachs). Deutschland erwirtschaftete in der Zeit mit 59 069 Tonnen 99 Millionen Euro Umsatz (vor allem Forellen und Karpfen), Österreich mit 4 274 Tonnen 12 Millionen Euro Umsatz (fast ausschließlich Forellen). Die meisten Arbeitnehmer waren mit 24 000 in Spanien beschäftigt, vor 15 000 in Frankreich, 10 000 in Italien und knapp 8 000 in Deutschland. In Österreich arbeiteten in der Zeit knapp 800 Menschen in Aquakulturen. Innerhalb der EU sind Methoden und Organisationsformen der Farmen divers: einzig verbindender Faktor über den ganzen Kontinent hinweg ist, dass die Produktionszahlen in den letzten Jahrzehnten rapide gestiegen sind, beispielsweise vervierfachte sich die Lachsproduktion zwischen 1988 und 1997, die Forellenproduktion, stieg um fast 60 %. Gleichzeitig sanken die Preise leicht.Mac Alister Elliott and Partners Ltd.: . (englisch, PDF). Erstellt September 1999 im Auftrag des Direktorats für Fischerei und die Meeresangelegenheiten der Europäischen Kommission. Der Inhalt der Studie entspricht der Meinung des Autors, nicht der der Kommission.

Seit 1971 förderte die Europäische Gemeinschaft Fischfarmen im Binnenland, die Förderprogramme wurden aber in den folgenden Jahren sukzessive ausgeweitet. Unterstützungsprogramm der EU für Fischfarmen laufen im Prinzip ähnlich wie andere Unterstützungsprogramme für die Industrie ab, richten aber besonderes Augenmerk auf technische und ökologische Probleme, die entstehen, wenn große Fischkonzentrationen an einem Ort auftreten. Die Industrie leidet darunter, dass die Nachfrage sehr variabel ist. Bei Aquakulturen in Küstennähe kommt es zudem oft zu Konflikten mit dem Tourismus. Sowohl die gesundheitlichen Probleme als auch Umweltprobleme sind erheblich. In den eng besiedelten Kulturen können sich Krankheiten schneller verbreiten, sind die Kulturen mit offenen Gewässern verbunden oder liegen wie Marinekulturen direkt im Meer, besteht die Gefahr, dass die Krankheiten auch auf die Wildbestände überspringen. Die großzügige präventive Behandlung mit Medikamenten birgt die Gefahr, dass sich schnell Resistenzen bei den Krankheitserregern entwickeln.

Rechtsgrundlagen In Artikel 38 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ist festgelegt, dass die Europäische Union eine gemeinsame Agrar- und Fischereipolitik festlegt und durchführt. Die Gemeinsame Fischereipolitik wird mit Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 geregelt. Ihr Ziel ist es

die Fischbestände auf ein nachhaltiges Niveau zu bringen, schädliche Praktiken zu beenden und neue Möglichkeiten für Wachstum und Beschäftigung in den Küstenregionen zu schaffen.

Auf Grundlage des Artikel 43 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union wurde mit der Verordnung (EU) 2019/473 die Europäische Fischereiaufsichtsagentur ins Leben gerufen.

Mechanismen

Die Gemeinsame Fischereipolitik setzt sich derzeit aus vier Komponenten zusammen:

Regulierung der Produktion, Qualität, Beurteilung, Verpackung und Beschriftung von Fisch und Meeresfrüchten Unterstützung von Produktionsgemeinschaften, um Fischer vor plötzlichen Marktveränderungen zu schützen Die Setzung von Mindestpreisen für Fisch und Meeresfrüchte und der Kauf unverkaufter Fisch Regelsetzung für den Handel mit Nicht-EU-Staaten

Zur Durchsetzung der Gemeinsamen Fischereipolitik gehört das Quotenmanagement und die Durchführung technischer Maßnahmen, um die Fischbestände zu erhalten. Inspektoren können die Ausrüstung der Fischer prüfen und die gefangenen Fischmengen kontrollieren, um sie mit den zugestandenen Quoten zu vergleichen. Die Kontrollen können im Hafen, auf See oder mit Hilfe der Luftfotografie erfolgen. Ebenso können Inspektoren fischverarbeitende Fabriken kontrollieren, um sicherzustellen, dass der gesamte Fisch dokumentiert wird und an seine Quelle zurückverfolgt werden kann. Die Durchsetzung der Gemeinsamen Fischereipolitik bleibt in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Sowohl Durchführung und Methoden der Kontrollen als auch die Sanktionen bei eventuellem Fehlverhalten unterscheiden sich so stark von Land zu Land. Die Gemeinsame Fischereipolitik versucht aber, die Strafen, die innerhalb verschiedener Länder für einen Regelbruch auferlegt werden, zu harmonisieren. Auf Gemeinschaftslevel existiert ein Inspektionsservice, der sicherstellen soll, dass die Staaten die Regularien in ihrem eigenen Land durchsetzen.

Fangquoten