Die Europäische Genossenschaft, auch (SCE), ist eine rechtsfähige Gesellschaft. Die SCE bildet auf europäischer Ebene das Gegenstück zu den nationalen genossenschaftlichen Rechtsformen in den Mitgliedstaaten. Der Zweck der SCE besteht hauptsächlich in der Förderung von Tätigkeiten der Mitglieder und in der Befriedigung von Mitgliederbedürfnissen.
Rechtsgrundlage Die SCE hat ihre Grundlage im Unionsrecht. Einschlägig ist die Verordnung (EG) Nr. 1435/2003 des Rates vom 22. Juli 2003 über das Statut der Europäischen Genossenschaft (SCE). Diese ist ein Rechtsakt des europäischen Sekundärrechts gem. Art. 288 AEUV, der in allen Teilen verbindlich ist und unmittelbare Geltung im gesamten Gebiet der Europäischen Union entfaltet. Sie bedarf damit nicht der Umsetzung in den Mitgliedstaaten.
Zur Regelung mitbestimmungsrechtlicher Verhältnisse hat der Rat die Richtlinie 2003/72/EG des Rates vom 22. Juli 2003 zur Ergänzung des Statuts der Europäischen Genossenschaft hinsichtlich der Beteiligung der Arbeitnehmer erlassen. Hier ist die Notwendigkeit der Umsetzung in den Mitgliedstaaten gegeben, wobei lediglich die Zielsetzungen des Rechtsakts – nicht aber die Maßnahmen zur Zielerreichung – verbindlich sind ( Abs. 3 AEUV).
Das Europäische Parlament reichte am 15. Oktober 2003 gegen die Verordnung formal eine Klage ein, da es nicht gehört wurde.. In: Amtsblatt der Europäischen Union. 29. November 2003. Am 2. Mai 2006 wurde die Sache entschieden und die Klage abgewiesen.
Zur Umsetzung in Deutschland wurde das Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts (EGSCE) vom 14. August 2006 () erlassen.Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts (EGSCE) vom 14. August 2006 () () Die Möglichkeit zur Gründung der SCE besteht seit dem 18. August 2006.
Form Der Firma ist der Zusatz „SCE“ voran- oder nachzustellen. Sie trägt gegebenenfalls den Zusatz „mit beschränkter Haftung“ bzw. „mbH“.
Die SCE besitzt Rechtspersönlichkeit und das Grundkapital ist in Geschäftsanteile zerlegt. Dabei verfolgt eine SCE das Prinzip der demokratischen Struktur („ein Mitglied, eine Stimme“). Der in der Satzung festgelegte Sitz einer SCE muss in einem Mitgliedstaat der EU oder des EWR liegen.
Sofern die Eigenschaften der Europäischen Genossenschaft mit einem sozialen oder gemeinnützigen Fokus kombiniert werden, wird die Abkürzung „S.e.c.s.“ (Societas Europaea Cooperativa Sociale) verwendet.
Gründung Eine SCE kann von mindestens fünf juristischen oder natürlichen Personen gegründet werden, die ihren Wohn- bzw. Geschäftssitz in zwei verschiedenen Mitgliedstaaten des EWR haben. Ebenso kann eine bestehende Genossenschaft in eine SCE umgewandelt werden, wenn sie bereits mindestens zwei Jahre lang eine Zweigstelle in einem Mitgliedsland des EWR hatte. Als dritte Möglichkeit gibt es die Gründung durch Verschmelzung mehrerer Genossenschaften aus verschiedenen Mitgliedsländern.
Sie benötigt Gründungskapital von mindestens 30.000 Euro. Investierende Mitglieder sind zugelassen, Geschäftsanteile sind übertragbar bzw. verkäuflich.
Mit der Eintragung der SCE in das Genossenschaftsregister des Sitzstaates endet das Gründungsverfahren.https://www.cmshs-bloggt.de/gesellschaftsrecht/sce-die-europaeische-genossenschaft/ (abgerufen am 30. August 2018)
Europäische Genossenschaft in der Praxis 2015 wandelte das Fleischvermarktungsunternehmen Westfleisch seine Rechtsform in eine Europäische Genossenschaft um. (PDF) Die europaweit aktive Bürgerrechtsorganisation WeMove ist als Europäische Genossenschaft registriert.We Move – Impressum 2018 wurde mit OurPower die erste europäische Genossenschaft mit Sitz in Österreich gegründet. Die Plattform für Handschriftenerkennung durch künstliche Intelligenz, Transkribus, wird durch die Read-Coop SCE betrieben.
Literatur
Jari Friebel: Die Vorgesellschaft zu einer SCE. Im Spannungsverhältnis von innerstaatlichem Recht und Gemeinschaftsrecht. Reihe Marburger Schriften zur genossenschaftlichen Kooperation, Band 109. Nomos, Baden-Baden 2010, ISBN 978-3-832960360.
Marcus Lutter, Walter Bayer, Jessica Schmidt: Europäisches Unternehmens- und Kapitalmarktrecht. Grundlagen, Stand und Entwicklung nebst Texten und Materialien. § 46 Europäische Genossenschaft (Societas Cooperativa Europaea – SCE), De Gruyter, Berlin 2017, ISBN 978-3-11-045625-7. Stefanie Jung, Peter Krebs, Sascha Stiegler: Gesellschaftsrecht in Europa. Handbuch. § 6 Europäische Genossenschaft (SCE – Societas Cooperativa Europaea), Nomos, Baden-Baden 2019, ISBN 978-3-8329-7539-5. Matthias H. Wiese: Die Europäische Genossenschaft im Vergleich zur eingetragenen Genossenschaft deutschen Rechts. Reformüberlegungen zum deutschen Genossenschaftsrechts. Reihe Münstersche Schriften zur Kooperation. Shaker, Herzogenrath 2006, ISBN 978-3-832253516.
Weblinks
4. Europäische Genossenschaft (Societas Cooperativa Europaea (SCE)), in: Grundfragen zum Genossenschaftsrecht, Arbeit des WD (Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages) vom 19. Juni 2025 (Az. WD 7 - 3000 - 034/25), S. 15 ff. (Abruf: 16. März 2026)
Einzelnachweise
Kategorie:Anstalts-, Gesellschafts- und Stiftungsrecht der Europäischen Union Kategorie:Rechtsform Kategorie:Genossenschaftswesen