200px|mini|Flagge der Koma Civakên Kurdistan
Koma Civakên Kurdistan oder KCK (etwa: Union der Gemeinschaften Kurdistans) ist die neue Organisationsform der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK), die die Umsetzung des von Abdullah Öcalan am 20. März 2005 deklarierten „Demokratischen Konföderalismus“ zum Ziel hat. Sie soll die Keimzelle einer nichtstaatlichen Gesellschaft bilden. Im Juni 2007 erfolgte die Umbenennung von ursprünglich Koma Komalên Kurdistan (etwa: Union der Verbände Kurdistans) in Koma Civakên Kurdistan.
Struktur Spezielle Komitees kümmern sich um Bereiche wie Wissenschaft und Aufklärung, Volksverteidigung, Sprache und Bildung, Recht, Gesundheit, Ökologie usw. Die Arbeit in den Einzelstaaten der beanspruchten Region (Irak, Iran, Türkei und Syrien) obliegt sogenannten Volksräten.Ins Deutsche übersetzte Zitate aus einer Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Diyarbakır vom Mai 2009 können in einem privaten Wiki gefunden werden; abgerufen am 22. Oktober 2010 Das System der KCK sieht eine eigene Staatsbürgerschaft, eine eigene Armee und eine eigene Gerichtsbarkeit vor, will aber offiziell die bestehenden Staatsgrenzen nicht antasten. Symbol der KCK ist ein grünes Rechteck mit gelber Sonne in der Mitte, in der sich ein roter, fünfzackiger Stern befindet.
Führung Wörtlich heißt es in der sogenannten „Vereinbarung der Union der Gemeinschaft Kurdistan“, wie sie in einem Forum veröffentlicht wurde: „Die Führung der Gemeinschaft der Kommunen in Kurdistan obliegt Abdullah Öcalan. Er ist der philosophische und strategische Theoretiker einer auf Ökologie und Geschlechterbefreiung aufbauenden Demokratie.“Fundstelle des türkischen Textes, abgerufen am 22. Oktober 2010 Höchstes Beschlussorgan der KCK ist der Volkskongress Kurdistan (Kongra-Gel), eine Nachfolgeorganisation der in Deutschland verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans. Die Tagesgeschäfte der KCK werden von einem Exekutivrat geleitet, dessen Vorsitz aus einer Doppelspitze von Cemil Bayık und Bese Hozat (bürgerlich: Hülya Oran) besteht.
Politik Die KCK hat am 23. August 2006 folgende Bedingungen zur Einstellung des bewaffneten Kampfes und zur Beseitigung des Kurdenkonfliktes in der Türkei gestellt.Ein Artikel beim unabhängigen Kommunikationsnetzwerk BIA vom 24. August 2006 gibt die Inhalte kommentiert wieder; abgerufen am 22. Oktober 2010
Die Anerkennung der kurdischen Identität und die verfassungsrechtliche Garantie aller ethnischen Identitäten unter der übergeordneten Identität der Zugehörigkeit zur Türkei. Aufhebung aller Behinderungen der kurdischen Sprache und Kultur, die Anerkennung des Rechts auf muttersprachliche Bildung sowie die Anerkennung der kurdischen Sprache als zweite offizielle Sprache in den kurdischen Regionen neben dem Türkischen und die Respektierung der kulturellen Rechte von Minderheiten. Die Anerkennung der freien politischen Betätigung und Organisierung auf der Grundlage der Meinungs-, Glaubens- und Artikulationsfreiheit sowie die Aufhebung aller gesellschaftlichen Ungleichheiten, allen voran der geschlechtlichen Diskriminierung, in der Verfassung und anderen Gesetzen. Die Freilassung aller politischen Gefangenen, einschließlich des PKK-Vorsitzenden, sowie die Gewährung einer uneingeschränkten Teilnahme am politischen und gesellschaftlichen Leben, mit dem Ziel, dass beide Gesellschaften sich gegenseitig vergeben und eine friedliche und freie Einheit gründen. Der Abzug aller Kräfte, die wegen des Spezialkrieges nach Kurdistan verlegt wurden, die Abschaffung des Dorfschützersystems und die Ermöglichung der Rückkehr in die Dörfer durch die Erarbeitung sozialer und ökonomischer Projekte. Parallel zur Verwirklichung der oben genannten Punkte könnte die Guerilla im Rahmen eines Zeitplans, der von beiden Seiten gemeinsam bestimmt würde, stufenweise die Waffen niederlegen und sich am legalen demokratischen gesellschaftlichen Leben beteiligen.
In einem Interview mit Gabriel Gatehouse von der BBC sagte Murat Karayilan im Juli 2010, dass sie ihre Waffen unter Beobachtung der Vereinten Nationen niederlegen würden, wenn die Türkei einen Waffenstillstand und weitere Bedingungen akzeptiere. Dazu gehöre ein Ende der Angriffe auf kurdische Zivilisten und Verhaftungen kurdischer Politiker. Die Kurdenfrage sei demokratisch in einem Dialog zu lösen. Wenn das nicht geschehe, würden sie selbständig einen demokratischen Konföderalismus ausrufen.Artikel der BBC vom 21. Juli 2010; abgerufen am 22. Oktober 2010
Verhaftungen und Verfahren gegen vermeintliche KCK-Mitglieder Seit April 2009 ist es in vielen Teilen der Türkei zu Festnahmen und anschließenden Verfahren gegen vermeintliche Mitglieder der KCK/TM (Türkiye Meclisi – Türkei-Parlament) gekommen.Das Demokratische Türkeiforum (DTF) hat wiederholt dazu Berichte in Englisch und Deutsch veröffentlicht. Einen Überblick verschafft ein der Sonderbericht: Verfahren gegen die Union der Gemeinschaften Kurdistans; erstellt im November 2011; abgerufen am 17. Juli 2012 Viele der Festgenommenen waren innerhalb der inzwischen verbotenen Partei der demokratischen Gesellschaft (DTP) bzw. der Nachfolgepartei Friedens- und Demokratiepartei (BDP) aktiv. Unter ihnen waren auch Bürgermeister einzelner Städte im Südosten der Türkei.Im Monatsbericht des DTF für Juli 2012; wird eine entsprechende Meldung aus Radikal vom 1. Juli 2012 zitiert; abgerufen am 17. Juli 2012 Ferner gehörten Menschenrechtler, Journalisten und Gewerkschafter zu den verhafteten Personen.
Zu Beginn gab es vor allem im Süden und Südosten der Türkei Festnahmen und Verfahren. Neben Diyarbakır waren dies Städte wie Şırnak, Iğdır, Gaziantep, Mersin und Batman. Die Verfahren sind vor Gerichten für schwere Straftaten anhängig. Seit Ende 2011 ist es vor allem in Istanbul zu Festnahmen und Prozessen gegen vermeintliche Angehörige der KCK gekommen. Zwei der Polizeioperationen richteten sich gegen Anwälte und Journalisten.Siehe hierzu den Bericht des DTF für April 2012; abgerufen am 17. Juli 2012
Das Ausmaß der Festnahmen Im Oktober 2010 schätzte die Tageszeitung Milliyet die Zahl der bei Polizeioperationen gegen die Union der Gemeinschaften Kurdistan festgenommenen Menschen auf 1.800 Personen.Milliyet vom 19. Oktober 2010; abgerufen am 22. Oktober 2010 Die BDP vermutet, dass zwischen April 2009 und Oktober 2011 7.748 Menschen als vermeintliche Mitglieder der KCK festgenommen und gegen 3.985 Personen Haftbefehle erlassen wurden.Bianet, 6. Oktober 2011. Abgerufen am 7. Oktober 2011. Der Artikel beruft sich auf Zahlen der Friedens- und Demokratiepartei Als Antwort auf den Fortschrittsbericht der Europäischen Union vom 12. Oktober 2011kompletter Bericht. (PDF) ec.europa.eu (englisch) abgerufen am 19. Oktober 2011 sagte das Innenministerium der Türkei am 14. Oktober 2011, dass sich insgesamt 605 Personen unter dem Verdacht der Zugehörigkeit zur KCK in U-Haft befinden.Radikal, 14. Oktober 2011. Abgerufen am 19. Oktober 2011 Das Demokratische Türkeiforum (DTF) schätzt die Zahl der Festnahmen auf 1.800 bis 3.000 und die Zahl der Verhaftungen auf 1.000 bis 1.700. Bis November 2011 waren dem DTF 26 Verfahren unter dem Vorwurf der Mitgliedschaft zur KCK bekannt.Siehe das Kapitel zu den KCK Verfahren auf einer Seite zur „Einschränkung der Meinungsfreiheit in der Türkei“; abgerufen am 21. November 2011
Der Justizminister Sadullah Ergin sagte im August 2012, dass 213 Verfahren eröffnet wurden, in denen 2.146 Personen angeklagt sind. Von den Angeklagten befänden sich 992 in Untersuchungshaft. Er sagte ferner, dass unter den Angeklagten 274 Personen mit einem politischen Mandat sind (Dorfvorsteher, Bürgermeister, Funktionäre von Parteien, Mitglieder kommunaler oder nationaler Parlament).Siehe dazu den Bericht des DTF für August 2012, abgerufen am 24. August 2012. Die Feststellung, dass sich 3000 Studenten und Oberschüler unter den Verhafteten befinden, von denen 90 % Kurden sein sollen, bezieht sich auf inhaftierte StudentInnen in der Türkei allgemein (Frank Nordhausen: Verhaftung im Studentenwohnheim. In: Berliner Zeitung, 10. August 2012), siehe dazu ebenfalls den Monatsbericht August 2012 des DTF.
Im Jahresbericht der Stiftung für Menschenrechte in der Türkei (TIHV) für 2013 war zu lesen, dass 2892 Personen, 1302 von ihnen in Haft, unter dem Vorwurf, der KCK anzugehören, angeklagt waren. Im Verlaufe des Jahres wurden 579 Personen aus der Haft entlassen. Von den 112 Verfahren erging in 34 Verfahren ein Urteil. Dabei wurden 278 Personen zu mehr als 2500 Jahren Haft verurteilt.Bericht des DTF für April 2014. Abgerufen am 22. April 2014
Das zentrale Verfahren in Diyarbakır Das zentrale Verfahren gegen vermeintliche Mitglieder der KCK/TM begann am 18. Oktober 2010 vor der 6. Großen Kammer für schwere Straftaten in Diyarbakır. Von den 151 Angeklagten befanden sich 103 in Untersuchungshaft. Die Anklageschrift umfasst 7578 Seiten. Am 19. Oktober 2010 lehnte das Gericht den Antrag auf „Verteidigung in Kurdisch“ ab. Es entschied, die Anklageschrift zusammenfassend verlesen zu lassen. Am 29. Juni 2012 fand eine weitere Sitzung in dem Verfahren statt. Von den 152 Angeklagten befanden sich noch 99 Angeklagte in Untersuchungshaft. Die Verhandlung wurde auf den 29. September 2012 vertagt.Siehe hierzu die Tagesberichte der Stiftung für Menschenrechte in der Türkei in Englisch für den 30. Juni – 2. Juli 2012, reproduziert auf den englischen Seiten des DTF, abgerufen am 17. Juli 2012 Das Verfahren wurde Ende März 2017 abgeschlossen, wobei 111 Personen von 154 Angeklagten zu hohen Haftstrafen verurteilt worden sind. Die restlichen 43 Angeklagten wurden freigesprochen.KCK Ana Davada Karar Açıklandı, Meldung auf Bianet (türkisch Bağımsız İletişim Ağı, unabhängige türkische Nachrichten- und Presseagentur), 29. März 2017.
Die Verfahren in Istanbul Im Rahmen der Operationen gegen die KCK wurden am 28. und 29. Oktober 2011 in Istanbul 50 Personen, darunter die Professorin Büşra Ersanlı und der Verleger Ragıp Zarakolu, in Polizeigewahrsam genommen. Gegen 43 von ihnen wurde später ein Haftbefehl ausgestellt.Mitteilung der deutsch-armenischen Gesellschaft vom 7. November 2011 abgerufen am 21. November 2011 Danach gab es eine Vielzahl nationaler und internationaler Proteste.Dazu gehören: Turkey: Arrests Expose Flawed Justice System Human Rights Watch, 1. November 2011. ; KCK arrests deepen freedom of expression concerns. Stellungnahme von Amnesty International, 10. November 2011; abgerufen jeweils am 21. November 2011
Das Hauptverfahren von Istanbul Die 15. Kammer für schwere Straftaten in Istanbul hatte am 3. April 2012 die Anklageschrift im Hauptverfahren gegen KCK Angehörige in Istanbul angenommen und den ersten Verhandlungstag auf den 2. Juli 2012 festgelegt. Am 10. April 2012 wurden 15 Angeklagte, darunter der Verleger Ragıp Zarakolu freigelassen. Sie gehörten zu den 147 von 193 Angeklagten, die sich in U-Haft befanden. Bei Prozessbeginn hatte sich die Zahl der Angeklagten auf 205 erhöht.Bianet, 2. Juli 2012. Abgerufen am 17. Juli 2012 Davon waren 140 Angeklagte in U-Haft.Radikal, 3. Juli 2012. Abgerufen am 17. Juli 2012
Am zweiten Verhandlungstag wurde mit der Verlesung einer 133-seitigen Zusammenfassung der 2.400 Seiten umfassenden Anklageschrift begonnen. Nach der 8. Sitzung am 12. Juli 2012 legte die 15. Kammer für schwere Straftaten in Istanbul eine erste größere Pause ein. Gleichzeitig wurden 16 der 140 U-Häftlingen entlassen. Radikal, 13. Juli 2012. Abgerufen am 17. Juli 2012 Unter ihnen war auch Büşra Ersanlı, die sich seit dem 1. November 2011 in U-Haft befunden hatte.
Nach einer Gesetzesänderung im März 2014, mit der die Sondergerichte abgeschafft und die maximale Dauer der U-Haft auf 5 Jahre beschränkt wurde, wurden im Hauptverfahren gegen die KCK in Istanbul 37 von 70 inhaftierten Angeklagten aus der Haft entlassen.Siehe dazu den Bericht des DTF für März 2014. Abgerufen am 22. April 2014
Das KCK-Verfahren gegen Anwälte