Bei einer Baubeschreibung handelt es sich um eine detaillierte Beschreibung des zu errichtenden Gebäudes. Dabei werden, neben der Art der Bauausführung, die zum Einbau gelangenden Materialien beschrieben und aufgelistet.
Zweck
Im Bereich der privaten Immobilienfinanzierung gehört die Baubeschreibung zu den Unterlagen, die der Immobilienkäufer oder Bauherr für die Kreditbewilligung bei seiner Bank einreichen muss. Die Baubeschreibung wird Bestandteil des Bauvertrags. Steht der Bau im Zusammenhang mit einem Grundstückskauf bzw. Kauf vom Bauträger, wird die Baubeschreibung als Bestandteil des Kaufvertrags zwingend notariell beurkundet.
Die Baubeschreibung dient dem professionellen, also gewerblichen Verkäufer als Beschreibung seines Leistungsumfangs. Daher enthält sie sowohl auszuführende Leistungen als auch nicht geleistete und zumeist noch Änderungs- und Haftungsausschlüsse. Die Baubeschreibung sollte daher stets einem Fachmann (Architekt, Anwalt) oder z. B. der Verbraucherschutzzentrale vorgelegt werden.
Informationspflichten bei Verbraucherbauverträgen
Der Unternehmer ist nach § 650j des Bürgerlichen Gesetzbuchs verpflichtet, dem Verbraucher rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung eine Baubeschreibung in Textform zur Verfügung zu stellen.
Inhalte einer Baubeschreibung
Allgemeine Beschreibung der Bauleistung
Art, Zweck, Nutzung, Gesamtumfang, Funktion, Konzept der Bauleistung. Geeignete Planunterlagen sind mit einzubeziehen.
Qualitäten, Fabrikate, Preise Hersteller, Fabrikate, Preise je Quadratmeter, Oberflächen, Farben
Beschreibung der örtlichen Gegebenheiten am Erfüllungsort sowie der Umgebung
Grundwasserverhältnisse Gewässer, Schutzzonen, Immissionen Absicherung u. Bewachung der Baustelle Vorarbeiten durch Auftraggeber und andere Unternehmer andere gleichzeitig laufende Arbeiten Auswirkung Dritter auf die Leistungsausführung Einbeziehung geeigneter Planunterlagen
Festlegungen zur Ausführung der Bauleistung Baudurchführung allgemein, Bauablauf bauliche und ausführungstechnische Vorgaben Besonderheiten, besondere Erfordernisse Verwendung von Bauablaufplänen
Beschreibungen konstruktiver od. sonstiger Merkmale der Bauleistung
konstruktiver Aufbau, Dämmungen, Bauhilfsmaßnahmen statische u. bauphysikalische Berechnungen und Vorgaben Ausstattungsmerkmale (Haustechnikbereich)
Leistungsdarstellungen
Termin- und Bauablaufpläne Lagepläne Konstruktionspläne
Weblinks
Artikel im Focus der Verbraucherzentralen (PDF; 600 kB)
Kategorie:Bauplanung Kategorie:Bauvertragsrecht (Deutschland)