Ein Einbürgerungstest ist eine Prüfung, die bestanden werden muss, damit ein bisheriger Nicht-Staatsbürger eine bestimmte Staatsbürgerschaft erhalten kann. Geprüft werden zum Beispiel ein bestimmter Wissenstand über die Geschichte des Staates, Sprachkenntnisse oder Qualifikationen für den Arbeitsmarkt.

Einbürgerungstests existieren unter anderem in den Vereinigten Staaten, in Kanada, den Niederlanden, in Österreich, der Schweiz, in Dänemark, Australien (seit 2007), in Deutschland (seit 2008) und in Frankreich (seit 2026). Auch Finnland plant nach Ankündigung des Innenministeriums die Einführung (Stand: April 2026).

Zahlreiche Diskussionen gibt es über den genauen Inhalt dieser Tests. Insbesondere in Deutschland wurde diskutiert, ob die Abfrage von Meinungen und Gesinnungen zugelassen werden soll. Diese Frage wurde innerhalb der bundesweit einheitlichen Form des Einbürgerungstests verneint.

Australien Den australischen Einbürgerungstest () gibt es seit 2007.Anna Björk: The Politics of Citizenship Tests. Time, Integration and the Contingent Polity Dissertation an der Universität Jyväskylä, https://jyx.jyu.fi/bitstream/handle/123456789/37187/9789513945985.pdf?sequence=1&isAllowed=y Er beinhaltet 20 Fragen in Form von Multiple Choice, die zu 75 % richtig beantwortet werden müssen. Die Beherrschung der englischen Sprache wird hierbei nicht eigens getestet, sondern als Voraussetzung für das Beantworten der Fragen aufgefasst.

Es existieren drei Formen des Einbürgerungstests: Ein 45-minütiger Standardtest, ein 90-minütiger Test mit Betreuung sowie vorgeschaltetem, 400-stündigem Englischkurs, und schließlich ein Test im Rahmen eines Staatsbürgerschafts-Kurses, wenn jemand in den vorherigen Tests dreimal durchgefallen ist. Das Durchfallen hat keine negativen Konsequenzen.Department of Immigration and Citizenship: About the citizenship test

Personen unter 18 sowie über 60 Jahren benötigen den Test üblicherweise nicht, um die australische Staatsbürgerschaft zu erlangen. Ersatzweise gibt es ein citizenship interview. Abgefragt werden hierbei grundlegende Kenntnisse der englischen Sprache sowie ein Verständnis dafür, was die Staatsbürgerschaft für Rechte und Pflichten mit sich bringt.Department of Immigration and Citizenship: Application process for Australian citizenship. Step 8. Take the citizenship test or have a citizenship interview

Deutschland Der Einbürgerungstest in Baden-Württemberg 2006–2011 Den Einbürgerungsbewerbern wurden ab 2006 30 Fragen gestellt, die sich auf das Wesen der Demokratie, die Religionsfreiheit und religiöse Gefühle, die Terroranschläge von New York und Washington 2001 und Madrid 2004, Homosexualität und besonders auf das Rollenverständnis von Mann und Frau beziehen. Die Fragen wurden den Antragstellenden nicht, wie in der öffentlichen Debatte oft dargestellt, schriftlich vorgelegt, sondern vorgelesen oder in ein Gespräch eingebunden. Nach einem bestimmten Punkteschlüssel werden die Antworten anschließend von der Staatsangehörigkeitsbehörde bewertet und konnten bei entsprechender Bewertung zur Ablehnung des Einbürgerungsantrags führen.

Der Gesprächsleitfaden sollte ursprünglich nur bei Einbürgerungsbewerbern muslimischen Glaubens angewendet werden. Kurz vor der Einführung wurde seine Anwendung für alle Bewerber aus den 57 Staaten der Islamischen Konferenz und Muslime aus anderen Staaten vorgeschrieben sowie für Bewerber, bei denen Zweifel an ihrer Verfassungstreue bestehen.Was ist der Einbürgerungstest? Bundesamt für Migration

Der Antragsteller wird weiter wie folgt hingewiesen:

Gemäß einer Entscheidung des baden-württembergischen Innenministeriums vom Februar 2009 müssen Personen, die an einer Hochschule in Deutschland erfolgreich Jura, Politik oder Verwaltungswissenschaften studiert haben, den Einbürgerungstest ab sofort nicht mehr ablegen.

Der Test führte zu Kritik muslimischer Verbände, insbesondere des Zentralrats der Muslime, der Grünen und Teilen der SPD. Auch der baden-württembergische Justizminister Ulrich Goll (FDP) äußerte Zweifel an Sinn und Rechtsstaatlichkeit der Gesinnungsprüfung. Hauptvorwürfe sind die Stigmatisierung und Diskriminierung von Muslimen und der Zweifel an der Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz. Auch wird bezweifelt, dass eine Verweigerung der Einbürgerung auf Grund dieses Einbürgerungstests einer juristischen Anfechtung standhalten würde oder ob trotz eines negativen Einbürgerungstests die deutsche Staatsangehörigkeit verliehen werden müsste.SPD steht gegen Protest zu Einbürgerungstest. auf: mittelbayerische.de, 8. Juli 2008.

Am 19. Januar 2006 beschäftigte der Einbürgerungstest auch den Bundestag. Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen beantragte eine Entschließung, nach der sich die Bundesregierung für eine Überarbeitung des Gesprächsleitfadens einsetzen solle. Trotz mehrheitlicher Kritik am Einwanderungstest durch alle Fraktionen außer CDU/CSU wurde der Antrag mit knapper Mehrheit abgelehnt.

Gleichwohl teilte der hessische Innenminister Volker Bouffier (CDU) am selben Tag mit, dass auch das Land Hessen die Einführung einer Gesinnungsprüfung nach baden-württembergischen Vorbild plane. Später konkretisierte er das Vorhaben, indem er mitteilte, keinen speziellen Test für muslimische, sondern für alle Bewerber zu planen, auf umstrittene Fragen zu verzichten und die Pläne mit Vertretern von hessischen Ausländerorganisationen zu diskutieren.. In: Wiesbadener Kurier. 23. Januar 2006.

Dieser Einbürgerungstest wurde 2011 unter der grün-roten Landesregierung abgeschafft.stuttgarter-zeitung.de Dort gilt nun der deutschlandweite Test.

Der Entwurf Hessens Der am 14. März 2006 vom hessischen Innenministerium veröffentlichte Entwurf „Leitfaden Wissen und Werte in Deutschland und Europa“ beinhaltet 100 Fragen zur deutschen und europäischen Politik, Geschichte und Kultur, gibt aber keine Antworten vor, bietet also keine „Musterlösung“.Hessisches Ministerium des Innern und für Sport:

Der Entwurf enthält Fragen zu den Themengebieten „Deutschland und die Deutschen“, „Grundlinien deutscher Geschichte“, „Verfassung und Grundrechte“, „Wahlen, Parteien und Interessenverbände“, „Parlament, Regierung und Streitkräfte“, „Bundesstaat, Rechtsstaat und Sozialstaat“, „Deutschland in Europa“, „Kultur und Wissenschaft“ sowie „Deutsche Nationalsymbole“. Es war geplant, dass dieser Entwurf in überarbeiteter Form ein Bestandteil eines in Hessen verschärften Einbürgerungsprozesses werden sollte. Dies wurde durch die bundeseinheitliche Regelung hinfällig.

Berichte in Medien sowie dort stattfindende Diskussionen (z. B. Leserbriefe) zeigten, dass viele Fragen entweder nur subjektiv interpretierbare Wertefragen sind (zum Beispiel die, wie man seine Kinder erziehen sollte), oder nicht eindeutig genug gestellt sind, etwa die Frage nach dem höchsten deutschen Gericht: Die korrekte Antwort wäre aus Sicht eines Geographen wohl „Amtsgericht Titisee/Neustadt“ (kartographisch am höchsten gelegen), aber nicht die wohl erwartete Antwort „Bundesverfassungsgericht“. Kritiker des Entwurfs werfen den hessischen Behörden deshalb auch vor, den Fragebogen handwerklich schlecht entworfen zu haben. Insbesondere sind aus wissenschaftlicher Sicht mehrere Fragen nicht korrekt zu beantworten:Artz, Geyer: Vom „höchsten deutschen Gericht“ und anderer Fährnis auf dem Weg zum (guten) Deutschen hessischen Vorbilds. In: NJW 2006, S. 1107ff. Weder ist das Bundesverfassungsgericht das „höchste deutsche Gericht“ (ein höchstes Gericht kann es nur innerhalb eines Instanzenzuges geben, das Bundesverfassungsgericht ist aber nicht Teil eines Instanzenzuges), noch ist der Bundesrat die „Vertretung der deutschen Länder auf Bundesebene“ (der Bundesrat ist ein Gesetzgebungsorgan des Bundes, das aus Mitgliedern der Regierungen der Länder besteht).

Ein weiterer Kritikpunkt ist die Frage, ob der Test auch legitime Interpretationsspielräume, was eine freiheitliche Gesellschaft sei, zulasse. Dies betrifft z. B. den Wunsch nach einer traditionell geprägten Ausrichtung des eigenen Lebens bei gleichzeitiger Anerkennung der Grundrechte aller.

Neben den Antworten steht auch der Inhalt der Fragen selbst in der Kritik. So bezweifelte etwa der bekannte Literaturkritiker Marcel Reich-Ranicki, ob man wirklich ein bestimmtes Bild wie beispielsweise Kreidefelsen auf Rügen von Caspar David Friedrich kennen müsse, um deutscher Staatsbürger werden zu dürfen.

Die bundeseinheitliche Regelung Seit dem 1. September 2008 müssen Ausländer in Deutschland zur Einbürgerung einen bundeseinheitlichen Einbürgerungstest bestehen. Die Einzelheiten zur Durchführung des Testes werden in der Einbürgerungstestverordnung geregelt. Er besteht aus 33 Fragen aus einem Katalog von 310 Fragen, von denen 17 richtig beantwortet werden müssen. Dabei kommt ein Single-Choice-Verfahren zum Zuge, d. h. zu jeder Frage werden vier Antwortmöglichkeiten vorgegeben, von denen genau eine als richtig gewertet wird.Dies bedeutet, dass statistisch gesehen bei zufälliger Beantwortung acht Fragen richtig sind Kritiker bemängeln, dass die Antwortmöglichkeiten teilweise ungenau oder sogar falsch sind.Ferda Ataman: Falsche richtige Antwort in Schäubles Fragebogen. auf: Spiegel online. 8. Juli 2008.

Der Test wurde an der Humboldt-Universität zu Berlin im Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen entwickelt und am 8. Juli 2008 der Öffentlichkeit vorgestellt. Der Test ist mit 25 Euro Gebühren belegt und kann beliebig oft wiederholt werden. Zusätzlich können die Bundesländer Einbürgerungsgespräche führen.

Diskussion in Deutschland Der Ausdruck Einbürgerungstest wurde zunächst vor allem für den in Baden-Württemberg zum 1. Januar 2006 eingeführten Gesprächsleitfaden für Einbürgerungsbehörden verwendet, mit dem die Einstellung insbesondere von Muslimen, die die deutsche Staatsangehörigkeit beantragt haben, zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland überprüft werden soll. Mittlerweile zog auch das Bundesland Hessen nach, dessen Innenminister am 14. März 2006 einen „Leitfaden Wissen und Werte in Deutschland und Europa, 100 Fragen zu kulturellen, historischen und politischen Tatbeständen“ veröffentlichte. Der baden-württembergische „Gesprächsleitfaden“ wurde, nachdem er lange in der Kritik stand, als „Gesinnungstest“ Muslime pauschal unter Extremismusverdacht zu stellen, im Juli 2011 von Integrationsministerin Bilkay Öney abgeschafft.stuttgarter-zeitung.de

Außerdem sollten Antragsteller für die deutsche Staatsangehörigkeit einen Sprachtest absolvieren, der sicherstellen soll, dass sie über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen. Der Begriff Einbürgerungstest wurde gelegentlich auch für diese Sprachtests verwendet.

Verständigung in der Innenministerkonferenz Einstimmig haben die Innenminister der Länder im Mai 2006 sich darauf verständigt, dass einbürgerungswillige Ausländer sich in deutscher Sprache verständigen können müssen und zudem einen im Bundesgebiet einheitlichen Einbürgerungstest absolvieren müssen. Dazu sollen Einbürgerungskurse angeboten werden, deren Besuch allerdings freiwillig ist.

Eine entsprechende Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes hinsichtlich der Anforderungen an die Sprachkenntnisse ist am 28. August 2007 in Kraft getreten. Danach werden nunmehr Sprachkenntnisse nach dem Zertifikat Deutsch in mündlicher und schriftlicher Form gefordert.

Im Hinblick auf inhaltliche Kenntnisse „kultureller, politischer und historischer“ Art ist eine entsprechende Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes erst am 1. September 2008 in Kraft getreten. Seitdem ist eine zusätzliche Voraussetzung für den Einbürgerungsanspruch, dass der antragstellende Ausländer „über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland verfügt.“ Weiter heißt es in dem Gesetz:

Die entsprechende Einbürgerungstestverordnung vom 5. August 2008 () wurde inzwischen veröffentlicht.